Brummm
... nur zufällig hier
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- anderer Wagen
Nein, so einfach ist es eben nicht, und selbst wenn das Entfernen vom Parkplatz vorliegend tatsächlich strafrechtlich relevant gewesen sein sollte, begründet das eben nicht per se einen ausreichenden Anlass für eine Strafverfolgung.Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht ...

Nennen wir das Kind ruhig beim Namen: Was du "... Bananenrepublik ..." nennst, ist richtig bezeichnet einfach nur dein unzureichendes Verständnis von Recht und Gesetz. In einer Bananenrepublik hättest du es da natürlich intellektuell leichter. Denn da gibt es solche "schwierigen" Themen wie Recht und Gesetz gar nicht so sehr.





