So kann "ein" Axxxxloch einem den Tag versauen

Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht ...
Nein, so einfach ist es eben nicht, und selbst wenn das Entfernen vom Parkplatz vorliegend tatsächlich strafrechtlich relevant gewesen sein sollte, begründet das eben nicht per se einen ausreichenden Anlass für eine Strafverfolgung. :rolleyes:

Nennen wir das Kind ruhig beim Namen: Was du "... Bananenrepublik ..." nennst, ist richtig bezeichnet einfach nur dein unzureichendes Verständnis von Recht und Gesetz. In einer Bananenrepublik hättest du es da natürlich intellektuell leichter. Denn da gibt es solche "schwierigen" Themen wie Recht und Gesetz gar nicht so sehr. :) :-)
 
Den möglichen Erfolg eines Zivilverfahrens hast du eben nicht ausgelotet.
Was ist dir denn wichtiger, den Schaden ersetzt zu bekommen oder eine Strafe für den Anderen?

MfG Gerhard
 
Recht haben und Recht bekommen sind leider in unserer Bananenrepublik auch ein Thema :mad:

Mir ist vor zwei Jahren einer auf die Stoßstange gefahren und abgehauen (Parkplatzrempler). Aber es gab einen Zeugen (der hat den Typ noch angesprochen und O-Ton war, er soll sich um seinen eigenen Kram scheren ...), ergo hab ich Anzeige erstattet (inkl Schadensgutachten vom Tüv).

Ermittelt wurde ein Prof. Dr. - Ende vom Lied: die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt -> "kein öffentliches Interesse" :j:eek: :o

(...)

Bei der Sachlage ist wohl einiges im Rahmen der Schadensaufnahme und Protokollierung der Zeugenaussage schief gelaufen. Und wahrscheinlich hatte der Prof. Dr. einen guten Anwalt.
Wer ehrlich, nein, eigentlich eher dumm genug ist, nach einem Parkrempler ein "Zettelchen" dazulassen wird 100% wegen Fahrerflucht belangt. Dein Unfallgegner "pflaumt" den Zeugen an und "verpißt" sich dann, d.h. er hat definitiv den von ihm verursachten Schaden realisiert und ist dennoch (trotz Zeuge) "geflüchtet".

In diesem Fall hätte ich das gerichtliche Verfahren allein schon wegen der dreisten Unverschämtheit des Prof. Dr. durchgezogen.
Der Einstellung des Verfahrens hättest du mit Sicherheit, wahrscheinlich dann mit anwaltlicher Hilfe, widersprechen können. Ab 1400€ Schadenshöhe ist die Staatsanwaltschaft "brennend" an der Strafverfolgung interessiert, da es auch "führerscheintechnische" Konsequenzen für den Unfallflüchtigen hat.
 
... Ab 1400€ Schadenshöhe ist die Staatsanwaltschaft "brennend" an der Strafverfolgung interessiert, da es auch "führerscheintechnische" Konsequenzen für den Unfallflüchtigen hat.
Ach quatsch. Je mehr Fälle ein Staatsanwalt im Jahr abwickelt, um so besser ist es für seine Karriere. Von daher ist er immer an einer Einstellung von Verfahren gegen Zahlung von Euronen interessiert.
 
Dann muß die für den mir zugefügten "Rämpler beim Spurwechsel" vom November 2014 zuständige Anwältin einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn haben, denn bisher wurde nichts vorschnell eingestellt. Der Sachschaden liegt bei ca. 1700€ und wenn der Unfallverursacher tatsächlich wegen Fahrerflucht verurteilt werden sollte, möchte ich nicht in seiner Haut stecken. Bußgeld, Lappen weg, MPU, Versicherung und Anwaltskosten auf eigene Kappe, da Rechtsschutz/Haftpflicht bei Fahrerflucht nicht zahlen. :sick:

Wenn der erwähnte Zeuge aus in diesem Thread beschriebenen Fall nicht aus irgend einem Grund als unglaubwürdig hingestellt werden würde, hätte man den "freundlichen und umsichtigen" Prof. Dr. richtig drankriegen können. :sneaky:
 
Und schon was neues?
Habe auch schon das ein oder andere mal so nette Nachbar Parker die Ihre Türen nicht im griff haben, Ist ärgerlich aber harmlos gegenüber das was Die Spakkos bei Dir gemacht haben.
 
Kurz und knapp: Kohle habe ich von der gegnerischen Versicherung bekommen, aber das Verfahren wurde "aus Mangel an öffentlichem Interesse" eingestellt. Muß einen guten Anwalt gehabt haben, der Typ.
 
Zurück
Oben Unten