meggus
Fahrer
- Registriert
- 17 April 2010
- Ort
- Rhein/Main
...Das bedeutet, im Falle einer Staatsinsolvenz haben hier die Gläubiger Pech gehabt. Deswegen versuchen die Politiker, das mit Händen und Füßen abzuwehren, da die Gläubiger unter anderem auch wir sind.
Nein, das brauchen sie garnicht, da es per Gesetz kein Staatinsolvenzverfahren geben kann. Aus §12 Insolvenzordnung:
§ 12 (1) Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen
1.des Bundes oder eines Landes;
D.h. der Staat kann höchstens zahlungsunfähig werden, das war es dann aber auch. Daher wird ja gerade mal wieder darüber diskutiert, dass man ein Verfahren für die Insolvenz von Staaten einführen will.




... *ähöm* - 'tschuldigung...
