Sorry letzter Thread, Traktorengeräusch

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Boostbasher, verrat doch mal bitte Namen und Adresse des Händlers, wo Du gekauft hast!
 
AW: Sorry letzter Thread, Traktorengeräusch

Also, das ist echt eine harte Geschichte. Es tut mir wirklich leid für Dich.

Es ist nicht schön, wenn man das Gefühl hat beschissen worden zu sein. Aber es kamen ja schon recht gute Vorschläge, wie Du mehr herausfinden kannst. Zum Beispiel Kontakt zum Vorbesitzer, was bei den neuen Briefen wohl aber schwierig werden könnte.

Generell würde ich erstmal einen ruhigen Kopf bewahren und durchatmen. Hol Dir Unterstützung von rechtlicher Seite. Die € sind wohl gut investiert, wenn der Umfang der Mängel, 6 Wochen nach Kauf wirklich so derart grvierend sind. Wenn die Elektronik hinüber ist (wir kennen ja hier nicht den genauen Umfang) und das Getriebe (wobei auch ich mir nicht vorstellen kann, was da kaputt ist und man es nicht merkt), dann kannst Du das ja in der kurzen Zeit wohl kaum alles kaputt gemacht haben.

Leider ist es defacto wirklich so, dass ein Händler, auch ein BMW-Händler, Fahrzeuge von Privat veräußern kann. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass er das dann mit einem BMW-Kaufvertrag machen darf. Kennt sich jemand besser aus?

Der Händler, soweit ich mich erinner, saß in Bayreuth. Ich habe mir damals den Link angeschaut.

Ich bin aber immer noch der Meinung: wenn Du die Reparaturen selber tragen musst, dann investier das Geld und behalt ihn. Nicht verkaufen, denn die 3.100.-€ sind dann definitiv futsch. Und wenn Du ein ehrlicher Verkäufer bist, wovon ich ausgehe, solltest Du das ja auch alles angeben. Das drückt den Preis. Du hast ja selbst mal geschrieben, dass schon Steinschläge ein guter Grund sind. Ein Auto mit solchen Reparaturen macht neugierig....im negativen Sinne.
 
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Leider ist es defacto wirklich so, dass ein Händler, auch ein BMW-Händler, Fahrzeuge von Privat veräußern kann. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass er das dann mit einem BMW-Kaufvertrag machen darf. Kennt sich jemand besser aus?

Ich wollte mal ein Auto bei einem BMW Händler ohne Garantie kaufen, aber der Verkäufer meinte, da das BMW Autohaus den Wagen gekauft hat, muß auch das Autohaus als Verkäufer im Kaufvertrag eingetragen werden und deshalb könnten sie mir den Wagen nicht ohne Garantie verkaufen.

Wer steht den als Verkäufer im Kaufvertrag, der Händler? Wenn ja bin ich der Meinung, das er, auch wenn er Privatverkauf hingeschrieben hat, Gewährleistung geben muss, da soviel ich weiß, ein Händler kein Privatverkauf machen darf. Oder liege ich da falsch &: .


Am besten du gehst zu einem Anwalt, der kann dich wenigstigens richtig beraten.
 
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Ich wollte mal ein Auto bei einem BMW Händler ohne Garantie kaufen, aber der Verkäufer meinte, da das BMW Autohaus den Wagen gekauft hat, muß auch das Autohaus als Verkäufer im Kaufvertrag eingetragen werden und deshalb könnten sie mir den Wagen nicht ohne Garantie verkaufen.

Wer steht den als Verkäufer im Kaufvertrag, der Händler? Wenn ja bin ich der Meinung, das er, auch wenn er Privatverkauf hingeschrieben hat, Gewährleistung geben muss, da soviel ich weiß, ein Händler kein Privatverkauf machen darf. Oder liege ich da falsch &: .


Am besten du gehst zu einem Anwalt, der kann dich wenigstigens richtig beraten.

Genau das habe ich auch gehört. Ein Händler kann da viel reinschreiben, aber ob das in der Form Rechtsgültigkeit hat ist ne andere Sache.

Also ab zum Anwalt.
 
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...bitte, vergesst nicht: Ein Anwalt kostet was und zwar nicht zu knapp !

Falls das Geld nicht zu locker sitzt, würde ich die kostenlose Rechtsberatung eines Automobilclubs in Anspruch nehmen, oder falls man nicht Mitglied ist, die Rechtsberatung des Konsumentenschutzes !

Gruß
Alex
 
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...bitte, vergesst nicht: Ein Anwalt kostet was und zwar nicht zu knapp !

Falls das Geld nicht zu locker sitzt, würde ich die kostenlose Rechtsberatung eines Automobilclubs in Anspruch nehmen, oder falls man nicht Mitglied ist, die Rechtsberatung des Konsumentenschutzes !

Gruß
Alex



Deshalb sollte man ja auch seinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.....glücklich der wo einen hat :B
 
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...bitte, vergesst nicht: Ein Anwalt kostet was und zwar nicht zu knapp !

Falls das Geld nicht zu locker sitzt, würde ich die kostenlose Rechtsberatung eines Automobilclubs in Anspruch nehmen, oder falls man nicht Mitglied ist, die Rechtsberatung des Konsumentenschutzes !

Gruß
Alex

Rechtsschutzversicherung :w
Klar, wenn man diese nicht hat, kann es teuer werden.
 
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werde nun noch mal von ein anderen schrauber ein angebot machen lassen, mal gucken was der sagt
 
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Rechtsschutzversicherung :w
Klar, wenn man diese nicht hat, kann es teuer werden.


...genau, und nach allem was ich gelesen habe, denke ich, daß Boostbasher keine Rechtsschutzversicherung hat.

darum habe ich versucht, ein paar Alternativen aufzuzeigen !

Gruß
Alex
 
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Aber eine Beratung wäre mir bei dem Streitwert auch 100€ wert! Mehr wird man für ein Gepräch bestimmt nicht zahlen und der Anwalt kann einem wahrscheinlich schon die Aussicht auf Erfolg aufzeigen. Danach kann man weiter überlegen.

Gruß Viktor
 
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Oder Du fragst einfach bei der nächsten Verbraucherzentrale nach,
ob die fachkundige Beratung für diese Rechtsmaterie anbieten.
Bei denen kostet eine Beratung (soviel ich weiß) ca. 20,- €

Gruß

Hagen
 
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Das erste Beratungsgespräch ist meist für lau
 
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...genau, und nach allem was ich gelesen habe, denke ich, daß Boostbasher keine Rechtsschutzversicherung hat.

Alex

danke, als wäre ich so ein armes schwein...

brauche keine, wir haben ein firmenanwalt, der kümmert sich um alles und der kostet mich nichts...

kriege gleich das angebot von dem anderen schrauber... mal schauen was der sagt...
 
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wenn "von privat" im vertrag steht, ist das grundsätzlich sehr übel. ich bin kein rechtsprofi, aber ich denke, wenn du das unterschrieben hast, steht der händler gut da.

kaufst du ein auto, welches im kundenauftrag verkauft wird, ist der händler meines wissens nach aus der gewährleistung entlassen.

also "von privat" sagt erst einmal gar nichts. Im vertrag muss die Mängelhaftung definitiv ausgeschlossen sein, sonst haftet auch der Privatverkäufer!

Steht davon nichts im Vertrag, haftet der Verkäufer. Aber er ist es jetzt? Was heißt von privat?

Ist es ein Verkauf im Kundenauftrag? Dann muss der "Kunde" = Verkäufer auch bekannt sein. Hat der Verkäufer dem Händler = Vermittler vielleicht sogar alle Mängel mitgeteilt? Liegt dann sogar arglistige Täuschung vor?

Wieso kann ein Vertrag nachträglich durch solche Ergänzungen geändert werden?

Also hier muss ein Anwalt 'ran! (Vielleicht ließt einer mit und kann auch etwas dazu sagen Robert?)

Und wer hat in heutiger Zeit keine Rechtschutzversicherung? das ist sträflicher Leichtsinn!

Gruß Theo
 
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Wieso? &: Im Zweifelsfall muß man den Anwalt halt selber zahlen. :B

Ja schon, ist aber unkalkulierbar. Ich habe gerade einen Rechtsstreit hinter mir, die RS hat schlappe 10T€ gelöhnt. Ging allerdings auch um andere Summen.

Jahrelang, ach jahrzehntelang nichts gehabt, aber wenn dann der Großschaden da ist, dann ist man froh.

Aber er muss ja gar nichts dafür zahlen, wie er sagt.

@Boostbasher
Wenn das so ist, würde ich gar nichts machen, sondern den Anwalt machen lassen.
 
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danke, als wäre ich so ein armes schwein...

brauche keine, wir haben ein firmenanwalt, der kümmert sich um alles und der kostet mich nichts...


...entschuldige meinen Irrtum, aber so wie Du reagiert hast, dachte ich, Du wärst ein armes Schwein !

...nur, warum dann das Gezeter ?&:
Du scheinst doch eh in der glücklichen Situation zu sein, daß Dir ein ECHTER Anwalt Auskunft geben kann. So gesehen könntest Du ja dann UNS sagen, was in einem solchen Fall zu tun ist !;)

Gruß
Alex
 
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:idea2: das ist mal eine hervorragende idee:12thumbsu
 
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danke, als wäre ich so ein armes schwein...

brauche keine, wir haben ein firmenanwalt, der kümmert sich um alles und der kostet mich nichts...

ein armes schwein bist du ganz sicher nicht, wenn du eine nen kostenlosen firmenanwalt hast - so gut dran wie du wäre ich auch gern :7

dann frag den spezi in deiner firma doch einfach mal. da wär ich auch gespannt, was der dazu sagt.
 
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@Boostbasher
Wenn das so ist, würde ich gar nichts machen, sondern den Anwalt machen lassen.

@TheoB aus Berlin :*

ich habe ihm die Unterlagen zugesandt, er sagte mir, dass wir die Summe des Schadens einklagen werden, ersteinmal wird er ihn aber anschreiben um zu gucken wie er reagiert... solange soll ich noch mit der reparatur warten, das von privat greift gottsei dank nicht...er bestätigte mir das... :B
 
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das ist doch mal positiv....dann kopf hoch. wird schon wieder! auch wenn es jetzt ätzend ist. sicherlich bleibt ein wenig bei dir hängen, da die wasserpumpe ein verschleißteil ist und man da nicht drin steckt. aber ein neues getriebe und elektronik, sowie aufhängungsteile....das ist ja mal der hauptkostenblock.

also toitoitoi!
 
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@TheoB aus Berlin :*

ich habe ihm die Unterlagen zugesandt, er sagte mir, dass wir die Summe des Schadens einklagen werden, ersteinmal wird er ihn aber anschreiben um zu gucken wie er reagiert... solange soll ich noch mit der reparatur warten, das von privat greift gottsei dank nicht...er bestätigte mir das... :B

Dann hoffe mal, dass der Händler Dir sofort etwas anbietet und Du ihn nicht erst verklagen musst. Sowas kann in der Regel nämlich einige Monate dauern oder Jahre, wenn immer Berufung eingelegt wird.
 
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so, anderer Schrauber des Vertrauens (Kumpel vom Chef) hat mir ein Angebot von 1400 EUR inkl. Mwst und lohn vorgelegt, er meinte Servo, Elektronik, Bremsen ect wäre völlig normal, wenn die Pumpe defekt ist, dass die schwerfälliger wird... kabel wären auch nicht fällig. bzgl. dem 5 Gang wäre kein Problem, das macht er gratis dazu...und zylinderkopfdichtung würde auch nicht stimmen... mit der lenkung jedoch schon, da würden neue kugellager verbaut (so genau kenn ich mich nicht aus), er macht noch den venti, die w.pumpe, ölpumpe, den riemen, die lenkung und überprüft vorsichtshalber die elektronik...

wochenende gerettet.... habe das gefühl, dass ich niemanden mehr trauen kann, wenn man sich nicht auskennt, wird man schamlos ausgebeutet!!!!!!!!!!
 
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