Ich wollte mal ein Auto bei einem BMW Händler ohne Garantie kaufen, aber der Verkäufer meinte, da das BMW Autohaus den Wagen gekauft hat, muß auch das Autohaus als Verkäufer im Kaufvertrag eingetragen werden und deshalb könnten sie mir den Wagen nicht ohne Garantie verkaufen.
Wer steht den als Verkäufer im Kaufvertrag, der Händler? Wenn ja bin ich der Meinung, das er, auch wenn er Privatverkauf hingeschrieben hat, Gewährleistung geben muss, da soviel ich weiß, ein Händler kein Privatverkauf machen darf. Oder liege ich da falsch

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Am besten du gehst zu einem Anwalt, der kann dich wenigstigens richtig beraten.