Spurplatten vorne bzw. hinten?

mag sicherlich kleinlich wirken. Aber eine ABE zielt nun einmal auf Massenverwendung ohne gesonderte Prüfung ab. Da wird eher zu viel als zu wenig abgesichert. Wer das nicht möchte, kann halt nicht auf die ABE zurückgreifen, sondern muss den Einzelfall (über-)prüfen lassen. In einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren würde ich daher nicht darauf spekulieren, dass das so schon passte.
Genau, dann wird es überprüft. Und wenn der Prüfer in der Massenverwendung feststellt, dass genug Platz ist, wird die Eintragung erteilt.
 
Der Prüfer prüft halt nach diesen Maßgaben nicht. Er geht einfach nur die einzelnen Punkte durch: Fahrzeug, Räder, Auflagen erfüllt. Die Freigängigkeit wird im Rahmen der ABE nicht geprüft, sie ist durch die Auflagen sichergestellt.
 
Stimmt, dann gibt es endlich wieder mehr Kontrollen der div. Sokos. Vielleicht kann dann jemand aus erster Hand berichten. :X
 
Ich glaube ihr redet nicht vom gleichen Prüfvorgang.

Bei der HU werden die Auflagen geprüft… was Jackblues meint ist aber die Prüfung bei einer Abnahme
 
Die HU ist hier eigentlich außen vor.* Es geht um die zwei Verwendungsmöglichen:

Variante 1:
Nutzung mittels ABE

Variante 2:
Nutzung mittels Abnahme

Variante 2 ist ein Prüfungsverfahren und dann wird das ganze halt technisch abgenommen oder nicht. Das kann man dann bei bestandener Prüfung eintragen lassen.

Variante 1 erfordert lediglich die Bescheinigung. Da kommt auch keine Abnahme und Eintragung (dafür gibt es die ABE schließlich). Nur müssen dann halt die Auflagen (ausnahmslos) erfüllt sein. Und eine davon ist halt unter Umständen die Auflage K4. Ist diese nicht erfüllt, gilt die ABE für die konkrete Nutzung (im Zweifel) nicht.

*) Streng genommen müsste die HU-Prüfung jedoch mit Mangel erfolgen, da das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten Typ entspricht und keine geänderte oder allgemeine Betriebserlaubnis besteht.
 
Ich kann mich täuschen..... Aber eine ABE - ohne jegliche Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere - ist mir noch nicht für solche Fälle untergekommen und halte ich auch für sehr unwahrscheinlich....😉
ABE ohne Eintragung gibt es m.W. nur für Plug and Play Lösungen.... Und Freigängigkeit der Reifen durch Karosseriearbeiten gehört da definitiv nicht dazu....
 
Wenn die Auflage „Freigängigkeit herstellen“ erforderlich ist, wird Variante 1 idR nicht ausreichen ;)

Exakt so steht es aber in dieser ABE. Kann jeder unter Auflage K4 nachlesen.

@AIC-Peter
Diese ABE erfordert die Bescheinigung. Plug & Play ist gerade nicht gegeben.
 
Es gilt neben K4) aber auch die Auflage A1a)

Und die verlangt, dass das Auto einem Prüfer vorgestellt wird. Damit gilt Variante 1 für die ABE dieser Rad-/Reifenkombination nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso denn nicht?

Die ABE gilt halt nur, wenn die Auflagen erfüllt sind. Sind sie es, bedarf es keiner Eintragung. Denn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs mit ABE-gemäßer Änderung gilt dann.

Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und muss „wiedererlangt“ werden. Das erfordert die technische Prüfung und die Eintragung (Erteilung der Betriebserlaubnis).
 
Wie erfüllt man denn diese Auflage

Man zeigt das Fahrzeug, die ABE und der Prüfer schaut, ob ABE-Voraussetzungen gegeben, mithin auch die Auflagen erfüllt sind. Das wird bescheinigt.

Eine Überprüfung der Freigängigkeit braucht es dafür nicht. Das stellt die ABE mit ihren Auflagen sicher.
 
Ok, wusste nicht, dass es so eine einfache Bescheinigung gibt.
Ich hätte dabei an eine Eintragung nach §19.3 gedacht, genau das hat der Prüfer bei mir nämlich gemacht.
 
In § 19 Abs. 3 Nr. 3 StVZO ist dieser Fall geregelt.

Die ABE (müsste Nr. 1 lit. a) i.V.m. § 22 StVZO sein) gibt die Erforderlichkeit der Bescheinigung vor. Diese wird erteilt, wenn die Voraussetzungen der ABE gegeben sind.
 
Über was diskutieren wir hier eigentlich.....🤪
Für die genannte Rad Reifenkombi wird beim E85 als erste Auflage die zitiere A1A gefordert - soweit sind wir uns einig?
Dann wurde völlig richtig die § 19 Abs. 3 genannt - auch das ist richtig.

Damit ist doch alles klar - es reicht eben bei der 18 Zoll Kombi um die es hier geht NICHT aus die Distanzen zu montieren und die ABE mitzuführen - sondern es MUSS zwingend nach der Montage die Änderungsabnahmen – nach § 19 (3) StVZO durchgeführt werden - d.h. anschließend muss man immer die ABE UND die Bescheinigung über den vorschriftsmässigen Zustand mitführen.
Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist in diesem Fall nicht erforderlich aber möglich.


Ob ein Prüfer dabei das umlegen der Radkanten als erforderlich halt oder nicht....?!
Im Regelfall wird er bei erfolgreicher Verschränkung darauf verzichten - dann würde ich es aber in den Papieren eintragen lassen.



Bei den kleineren Rad Reifen Kombis gibt es diese Auflage nicht - dann ist es Plug und Play
 
Ein letzter Versuch meinerseits:

Bitte schaut euch zunächst einmal § 19 StVZO an. Dort finden sich in Absatz 3 mehrere Möglichkeiten! Für den hier relevanten Fall (ABE, deren Wirksamkeit von einer Abnahme [Auflage A1A] abhängig ist) ist in Nr. 3 Folgendes geregelt:

"Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen [...] die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist [...]."

Das Erste ist die Auflage A1A, das Zweite ist selbsterklärend und das Dritte ist die bloße Bestätigung dieser Abnahme (wie auch A1A erfordert) und gerade keine Begutachtung.

Nichts anderes ergibt sich im Übrigens aus deinem Link, @AIC-Peter . Auch dort steht explizit drin, dass "die im Prüfzeugnis aufgeführten Auflagen und Bedingungen [...] eingehalten werden [müssen]" (2. Anstrich). Liegt laut ABE-Gutachten die Auflage K4 vor, so muss diese erfüllt werden. Anderenfalls kann (und darf) die Bestätigung der Abnahme nicht erfolgen und es ist keine (allgemeine) Betriebserlaubnis mehr gegeben.

Letztlich kann jeder es handhaben, wie er möchte. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass die Auflage K4 nicht fakultativ (freiwillig) ist, sondern obligatorisch (zwingend) für die Gültigkeit der ABE. Auf die tatsächliche Freigängigkeit am Fahrzeug ohne diese Maßnahme kommt es hierbei schlichtweg nicht an. Wer die Auflage K4 nicht will, muss halt auf die ABE verzichten und im Zweifel (für etwas mehr Geld und Aufwand) eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO erwirken.
 
Ich (glaube) jetzt habe ich verstanden was und zur Einigkeit trennt.....🤪🤣🤣
Wir sind und also einig dass diese Kombi keine Plug ans Play Lösung ist sondern immer von Sachverständigen zu begutachten ist....?
Auf was Du immer explizit hinweisen möchtest ist lediglich die Tatsache dass die Auflage K4 eben nicht freiwillig sondern verpflichtend ist - egal ob es erforderlich ist oder nicht??
Und wenn man das eben nicht möchte man eben nicht mehr den Weg über die Anbauabnahme sondern die Einzelabnahme gehen muss.....?!?🤔
Richtig? 🤔
 
Dann war es wieder Mal wie so oft - eigentlich nur aneinander vorbei diskutiert.....🤪👍

Aber ich fand das wichtig dass klarzustellen - denn der Großteil der hier nur flüchtig drüber liest immer meint - Klasse - einfach draufschrauben zu den 18 Zöllern .... Hat ja ABE..... Und dem ist halt einfach NICHT so....😉
 
Dann war es wieder Mal wie so oft - eigentlich nur aneinander vorbei diskutiert.....🤪👍

Aber ich fand das wichtig dass klarzustellen - denn der Großteil der hier nur flüchtig drüber liest immer meint - Klasse - einfach draufschrauben zu den 18 Zöllern .... Hat ja ABE..... Und dem ist halt einfach NICHT so....😉

Genau um diesen letzten Punkt geht es mir. Hier wird immer auf die ABE verwiesen und dass es alles ohne Weiteres passt. Und darauf vertrauen im Zweifel die Nachfragenden und fahren dann ohne Betriebserlaubnis.

Ist ähnlich wie die Mär, dass die nachgerüstete 3.0si-Bremse keine Abnahme bräuchte, weil es ja Ersatzteile seien. Kann man gerne selber so handhaben (und im Zweifel die Konsequenzen tragen), aber sollte man halt nicht ohne Weiteres nachfragenden Dritten empfehlen, die darauf vertrauen (auch wenn jeder für sich selbst verantwortlich ist).

Allerdings gehe ich davon aus, dass das mit der ABE nun geklärt sein dürfte. (Ich würde auf diese pfeifen und anstatt die Radhäuser zu bearbeiten das Geld in die Einzelabnahme stecken, wenn es wirklich ohne Weiteres passt.)
 
Da waren wir so schön auf der gemeinsamen Zielgeraden und du bist doch nochmal abgebogen :D

Wobei es am Ende so oder so nur Theorie sein wird, da zumindest im Bereich ab 10mm so oder so auch in der ABE stehen wird, dass es Abnahmepflichtig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten