Spurplatten vorne bzw. hinten?

Oberdone

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15 August 2022
Ort
Regensburg
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Hi zusammen,

ich hab schon ein schlechtes Gewissen, vermutlich wurde das schon zig mal durchgekaut aber die Suche spuckt nichts für mich aus.

Für meinen E85 hab ich die Individualspeiche 152 gekauft, 8x18 ET 47 vorne und 8.5x18 ET 50 hinten.
Ich hatte da gerne Spurplatten dazu und hab gelesen, dass hinten 15mm und vorne 10mm recht gut passt?

Hatte sogar noch 10mm mit Zentrierung von H&R liegen, die passen zwar hinten aber vorne nicht.
Vorne steht die Zentrierung 14mm raus, die Platte liegt nicht plan an der Bremsscheibe an.
Nehme ich 10mm ohne Zentrier-Ring, ist die Felge meiner Meinung nach durch die verbleibenden 4mm nicht zentriert.

Wie habt ihr das gelöst? Oder welche Spurplatten habt ihr drauf?

Viele Grüße aus Regensburg, Markus
 
Welche Nummer haben die H&R Scheiben bzw sind diese wirklich für E85?

Ich hatte mit den gleichen Felgenmaßen die H&R 2075725, die haben einen Zentrierring und passen.
Mittlerweile fahre ich vorne 3075725 und hinten 4075725, passt auch...

Ggfs. Ist die Zentrierung an der Radnabe etc nur so rostig, dass sie nicht ganz in die dafür vorgesehene Freimachung der Distanzscheibe rutscht oder aber bei deinem Auto hat mal jemand andere Radnaben verbaut!? :D
 
Exakt diese Nummer haben meine auch. Rostig ist da nix :) :-)
Für hinten hab ich die 3075725 besorgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob einen die Optik die Auflage K4 wert ist, sollte man sorgfältig überlegen.

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Versuch macht klug. Bei mir hat die Eintragung damals nach Verschränkung geklappt. Keine Bearbeitung oder künstliche Zusatzabdeckungen notwendig gewesen.

Über eine Einzelabnahme könnte es funktionieren. Aber nur mit dem Gutachten dürfte es streng genommen kein Prüfer bescheinigen, wenn nicht "Hand angelegt" wurde.
 
Das stimmt. Das war bei mir der Weg. Zumal sich mit der Zeit einiges angesammelt hatte, was eine Einzelabnahme unabdingbar machte. Und dafür hasse ich das Forum :D
 
Über eine Einzelabnahme könnte es funktionieren. Aber nur mit dem Gutachten dürfte es streng genommen kein Prüfer bescheinigen, wenn nicht "Hand angelegt" wurde.
Im Gutachten steht "Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit..." wenn diese vorhanden ist, warum soll dann noch Hand angelegt werden?

In den meisten Fällen erübrigt sich die Frage aber ohnehin, da die Wenigsten dies mit einem 20 Jahre alten Serienfahrwerk fahren und somit eh eine Einzelabnahme fällig ist...
Mit Eibach ProKit passen 15mmV/20mmH je Seite ebenfalls ohne Bearbeitung der Karosserie...
 
@Bumbum
Das steht noch etwas mehr.

„Zur Herstellung (…) sind anzupassen.“

Das liest sich eher so, als sei diese Maßnahme zwingend geboten („sind anzupassen“), damit die Freigängigkeit gegeben ist, als eine Option nach (Prüfer-)Ermessen. Dann stünde da eher „soll“, „kann“ oder ähnliches.
 
@Bumbum
Das steht noch etwas mehr.

„Zur Herstellung (…) sind anzupassen.“

Das liest sich eher so, als sei diese Maßnahme zwingend geboten („sind anzupassen“), damit die Freigängigkeit gegeben ist, als eine Option nach (Prüfer-)Ermessen. Dann stünde da eher „soll“, „kann“ oder ähnliches.
Sind anzupassen, wenn keine Freigängigkeit besteht?! Oder? Wenn Freigängigkeit besteht, bedarf es keiner Herstellung.
 
@keulejr ich lese es wie @Jack Blues, die Freigängigkeit ist eine Bedingung für die Anpassung.

Wüsste auch nicht, ob das schon mal zu Problemen geführt hätte, wenn doch die Freigängigkeit gegeben ist. Zur Not sagt man halt, man habe durch Handauflegen "angepasst" oder da ein Hunderstel weggestreichelt... Freigängigkeit ist vorhanden und gut ist.
 
Ich lese es halt anders:

Die Maßnahmen sind (zwingend) erforderlich für die (sicherzustellende) Freigängigkeit. Deswegen auch „zur Herstellung … sind …“. Ansonsten bedürfte es der Formulierung „sind“ nicht. Es genügte dann „bei Erforderlichkeit/Notwenigkeit“, „kann“, „soll“, etc.

Wäre ich Prüfe und müsste dafür im Zweifel einstehen, würde ich keine Bescheinigung ohne diese Maßnahmen (außerhalb der Einzelabnahme) ausfertigen.
 
Hallo Leute,

wie hier schon verschiedentlich erwähnt gibts für original BMW Felgen 8x18 ET47 / 8,5x18 ET50
von H&R einen Komplettsatz 30 vorne 40 hinten, Durchstecksystem mit längeren Schrauben und ABE.


Die ABE gilt allerdings nur bei original BMW Felgen und für ein unverändertes Serienfahrwerk.
Fahre diese Kombination mit M135 Doppelspeiche schon seit Jahren und durch jeden Tüff ohne irgendwelche Umbauten.
Sieht sehr stimmig aus und war 2008 sein Geld wert.
Der Preis für das Set ist allerdings heute glatt doppelt so hoch ...

Schönen Abend noch ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lese es halt anders:

Die Maßnahmen sind (zwingend) erforderlich für die (sicherzustellende) Freigängigkeit. Deswegen auch „zur Herstellung … sind …“. Ansonsten bedürfte es der Formulierung „sind“ nicht. Es genügte dann „bei Erforderlichkeit/Notwenigkeit“, „kann“, „soll“, etc.

Wäre ich Prüfe und müsste dafür im Zweifel einstehen, würde ich keine Bescheinigung ohne diese Maßnahmen (außerhalb der Einzelabnahme) ausfertigen.
Wie definierst du denn demnach das "leicht aufzuweiten" wenn es zur freigämgigleit nicht nötig ist aber da trotzdem steht?
 
Ich lese es halt anders:

Die Maßnahmen sind (zwingend) erforderlich für die (sicherzustellende) Freigängigkeit. Deswegen auch „zur Herstellung … sind …“. Ansonsten bedürfte es der Formulierung „sind“ nicht. Es genügte dann „bei Erforderlichkeit/Notwenigkeit“, „kann“, „soll“, etc.

Wäre ich Prüfe und müsste dafür im Zweifel einstehen, würde ich keine Bescheinigung ohne diese Maßnahmen (außerhalb der Einzelabnahme) ausfertigen.
Dafür ist er ja Prüfer..... Damit er hinterher die Maßnahmen überprüft und die Freigängigkeit feststellt...😉
Im Regelfall wird das heute mit Verschränkung als Standard durchgeführt - und da gibt es dann keine Ausreden....😉
Die Maßnahmen sind ja nicht näher beschrieben - kann also auch durch (angebliches) kräftiges Ziehen an Radlauf hergestellt worden sein..... Das Ergebnis zählt und wird geprüft - wenn Freigängigkeit vorhanden, dann war die Maßnahme eben erfolgreich....😉
 
2x20 mm h&r werden bei mir gerade frei ;)

Ich fahre mit der originalen 18 Zoll Mischbereifung (also wie du) vorn 2x12 und hinten 2x15.
2x20 an der HA fand ich persönlich zu viel und es passte in Kombination mit dem M Fahrwerk auch nicht wirklich
 

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Hier die Kombination KW, 24/30mm Spurplatten, 18 Zoll Mischbereifung
 

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Hallo Leute,

wie hier schon verschiedentlich erwähnt gibts für original BMW Felgen 8x18 ET47 / 8,5x18 ET50
von H&R einen Komplettsatz 30 vorne 40 hinten, Durchstecksystem mit längeren Schrauben und ABE.

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Die ABE gilt allerdings nur bei original BMW Felgen und für ein unverändertes Serienfahrwerk.
Fahre diese Kombination mit M135 Doppelspeiche schon seit Jahren und durch jeden Tüff ohne irgendwelche Umbauten.
Sieht sehr stimmig aus und war 2008 sein Geld wert.
Der Preis für das Set ist allerdings heute glatt doppelt so hoch ...

Schönen Abend noch ;)
Die ABE gilt bei diesem Satz eben nicht für alle originalen Rad-/Reifenkombinationen. Für 225/40R18 bzw 255/35R18 muss das Ganze abgenommen werden. Steht auch so bei den Einschränkungen in der beiliegenden ABE drin.

Für alle anderen originalen Rad-/Reifenkombinationen gilt die ABE aber.
 
Wie definierst du denn demnach das "leicht aufzuweiten" wenn es zur freigämgigleit nicht nötig ist aber da trotzdem steht?

Ich definiere gar nichts. Das hat das Kraftfahrt-Bundesamt als Genehmigungsbehörde gemacht, als es die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilte. (Das spräche ebenfalls gegen eine Auslegung, dass es nicht erforderlich wäre. Schließlich soll allgemein die Freigängigkeit sichergestellt werden; ohne explizite Überprüfung des Einzelfalls.)

In der Auflage K4 steht auch nichts von "leicht aufzuweiten". Das steht allein:

"Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und angrenzende Kunststoffkanten sind anzupassen."

Dafür ist er ja Prüfer..... Damit er hinterher die Maßnahmen überprüft und die Freigängigkeit feststellt...😉
Im Regelfall wird das heute mit Verschränkung als Standard durchgeführt - und da gibt es dann keine Ausreden....😉
Die Maßnahmen sind ja nicht näher beschrieben - kann also auch durch (angebliches) kräftiges Ziehen an Radlauf hergestellt worden sein..... Das Ergebnis zählt und wird geprüft - wenn Freigängigkeit vorhanden, dann war die Maßnahme eben erfolgreich....😉

Aber genau diese Prüfung erfolgt bei der ABE nicht. Das wäre dann der Fall einer Abnahmeprüfung. Im Rahmen der ABE ist lediglich der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs zu bescheinigen.

Und die Maßnahmen sind explizit beschrieben: Radhausausschnittkanten sind anzulegen und angrenzende Kunststoffkanten sind anzupassen. Wenn das "Anlegen" mit kräftigem Ziehen erreicht werden kann, dann ist es so.


Es mag sicherlich kleinlich wirken. Aber eine ABE zielt nun einmal auf Massenverwendung ohne gesonderte Prüfung ab. Da wird eher zu viel als zu wenig abgesichert. Wer das nicht möchte, kann halt nicht auf die ABE zurückgreifen, sondern muss den Einzelfall (über-)prüfen lassen. In einem etwaigen Ordnungswidrigkeitenverfahren würde ich daher nicht darauf spekulieren, dass das so schon passte.
 
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