Spurplatten vorne bzw. hinten?

Wobei es am Ende so oder so nur Theorie sein wird, da zumindest im Bereich ab 10mm so oder so auch in der ABE stehen wird, dass es Abnahmepflichtig ist.

Die Theorie erfordert allerdings auch, dass die etwaige ABE gelesen und richtig umgesetzt wird.

Im Zweifel würde ich sowieso eine Abnahme und Eintragung anstrengen.

Da waren wir so schön auf der gemeinsamen Zielgeraden und du bist doch nochmal abgebogen :D

Abgebogen? Das wäre eine Interpretationsvariante. Ich würde es eher als „Falschfahrern ausweichen“ ansehen. :X
 
Bei der angepeilten Platten/Felgenkombi muß überhaupt nichts angepasst/umgelegt werden. Ich habe mit der selben Radgröße (erst kurz 152er, dann mit 135er Felgen) M-Fahrwerk und fetter Bridgestone Felgenschutzbereifung hinten die noch breiteren 20er H&R und vorn die 15er H&R gefahren (beide mit ABE) und es gab selbst da hinten absolut keine Probleme. Vorne auch nicht mit der Abdeckung an sich sondern die "übliche" Problematik mit der Radhausschale....wogegen Knut-Erwin Heißluft den nach ihm benannten Heißluftfön erfunden hat. :whistle:
DSC00192.JPG
 
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@bastelbert
Bei der ABE geht es nicht um das tatsächliche „Muss“, sondern um das rechtliche. Es ist vollkommen egal, wie viel Platz da auch immer ist. Wer die Auflage nicht erfüllt, hat keine Betriebserlaubnis mehr, da die ABE dann nicht gilt.

Es bleiben bei der Kombination schlichtweg nur zwei Möglichkeiten: (1) Einzelabnahme oder (2) Auflage erfüllen.
 
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