davedenzel
Fahrer
- Registriert
- 28 Juli 2013
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 2,2i
Jetzt mal ganz allgemein, ohne die genaue Geschichte zu kennen und ohne jemandem zu nahe treten zu wollen...
Selbst bei einem Privatkauf hat man rein rechtlich gesehen einen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren, sollte der private Verkäufer diesen nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.
Macht der Verkäufer falsche Angaben oder verschweigt arglistig Mängel, ist auch dieser Ausschluss der Gewährleistung unwirksam und man kann eine Nachbesserung oder die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Weiß nicht was in dem konkreten Fall schief gelaufen ist, aber manchmal hilft es, die gesetzliche Grundlage im Hinterkopf zu haben.
Ich denke dennoch, dass man all sowas nicht brauch, wenn man fair miteinander umgeht und faire Geschäfte eingeht - vorallem hier im Forum...
Selbst bei einem Privatkauf hat man rein rechtlich gesehen einen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren, sollte der private Verkäufer diesen nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.
Macht der Verkäufer falsche Angaben oder verschweigt arglistig Mängel, ist auch dieser Ausschluss der Gewährleistung unwirksam und man kann eine Nachbesserung oder die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Weiß nicht was in dem konkreten Fall schief gelaufen ist, aber manchmal hilft es, die gesetzliche Grundlage im Hinterkopf zu haben.
Ich denke dennoch, dass man all sowas nicht brauch, wenn man fair miteinander umgeht und faire Geschäfte eingeht - vorallem hier im Forum...