T-Car wurde beim parken sauber zerkratzt - Eure Meinung bitte!

Gute Entscheidung,bin wie alle hier auf den Ausgang gespannt:t:t:t
 
Da bin ich mal gespannt. Vor 9 Monaten hatte ein Freund von mir einen ähnlichen Fall. Ein Nachbar ist beim ausparken an den Wagen von meinem Kollegen gekommen und hat ihm einen dicken Kratzer reingefahren. Kollege hat ihn dann später angesprochen als er zurück war. Jeder Mieter hat da einen festern Stellplatz und die Farbe vom Nachbarauto war dann auch am Auto meines Kollegen. Angeblich nix gemerkt und sich auch keiner Schuld bewusst. Polizei gerufen die haben auch was abgekratzt am Auto um das vermutlich zu prüfen. Nachdem dann nach 3 Monaten noch keine Rückmeldung erfolgte rief er mal bei der Polizei an, dort teilte man ihm mit, dass man nicht bei der CSI im TV sei und die Kosten für die Überprüfung dafür keiner übernehmen würde bei so kleinen Schäden. (Der kleine Schaden hat letztendlich gut 1000 euro an Reparaturkosten nach sich gezogen) Irgendwann kam dann ein Wisch, dass alles eingestellt wurde, da der "Täter" nicht ermittelt werden konnte. Absolut lachhaft.
 
... Irgendwann kam dann ein Wisch, dass alles eingestellt wurde, da der "Täter" nicht ermittelt werden konnte. Absolut lachhaft.
Man weiß nie, bei welchem Staatsanwalt die Sache landet und was der damit macht. Das kann allerdings kein Grund sein, Unrecht gar nicht erst verfolgen zu lassen. Deinem Beispiel stehen gegenüber viele Beispiele, wo die betreffenden Täter einen schmerzlichen Strafbefehl erhalten haben oder gar durch ein Gericht rechtskräftig verurteilt wurden. :w
 
Da sind leider auch der Polizei die Hände gebunden. Die Untersuchung der Lackproben durch einen Gutachter werden von der StA angeordnet, nicht von der Polizei.
 
Äähhmm...sorry Leute, lese hier immer Staatsanwaltschaft. Ist so ein Delikt in D ein strafrechtliches??? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Bei uns in AT ist das ne stinknormale Fahrerflucht. Da is nix mit Staatsanwalt und so. Eventeulle Gutachter und dergleichen (darauf kann es natürlich hinauslaufen) werden bei uns über Versicherung bzw. eventuell auf eigene Kosten (Rechtsschutz) abgewickelt. Was wäre das denn für ein strafrechtliches Delikt &:
By the way an den T-Starter: Keine Ahnung wie alt du bist bzw. was du so an Lebenserfahrung hast. Aber was der Schaden bei BMW ausmacht brauch ich glaube ich nicht näher anführen. Das sind keine Peanuts. Kurzes Gespräch mit der "Dame" ist ja okay (hätt ich aber sofort gemacht) und so wie du es gemacht hast kann man sich ja evtl. auch noch einen Tag später ohne Polizei einigen: Das heißt sie meldet den Schaden ihrer Versicherung und für dich ist gut. Aber ab dem zeitpunkt wo sie auf zickig macht Anzeige wegen Fahrerflucht, ganz klar. Du scheinst ein netter, ruhiger Zeitgenosse zu sein (meine ich ernst) aber da warst du im ersten Moment wohl zu gutgläubig. Denn ich seh das immer so: Du bleibst auf dem Schaden sitzen (sofern keine Parkschadenversicherung; und da bleibt man bei uns aber auf dem Selbstbehalt sitzen) und sie lacht sich einen Ast. Das kanns nicht sein.
Habt ihr in D eigentlich auch so wie wir eine Art "Bonus-Malus-System"? Genau deshalb meldet ja bei uns keine Sau einen Parkschaden, denn dann wirst du in der Haftpflicht hochgestuft.
MfG
 
Äähhmm...sorry Leute, lese hier immer Staatsanwaltschaft. Ist so ein Delikt in D ein strafrechtliches??? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Bei uns in AT ist das ne stinknormale Fahrerflucht. Da is nix mit Staatsanwalt und so. ...
Eine kurze Suche im Internet hätte dich schlau gemacht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist hierzulande mithin strafbar und kann mit Geld- und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
 
Zwischenstand: Beim messen mit dem Zollstock eigentlich jetzt deutlich geworden was Sache ist. Ich habe Sie noch mal angesprochen, ihr die Fotos mit dem Meterstab gezeigt. Als letzte Chance. Aber sie behauptet Stur sie war es nicht und sei nicht Auto gefahren an dem Abend. Sie ist dann angepisst davon weil Sie es nicht verstehen kann dass ich Sie ohne Grund anzeige.
Da hat´s mir dann gelangt. Polizei gerufen. Die waren eigentlich meiner Meinung. Jetzt muss ich morgen zur Verkehrsunfallaufnahe fahren und dort wird dann der Kratzer an meinem Auto genau erfasst. Von ihrem haben sie etwas vom Kunststoff abgeschabt.
Das passt ja wie die Faust aufs Auge. Viel Erfolg beim nun kommenden.

An das Forum: Denkt mal bitte daran das die Frau unschuldig ist bis Ihre eventuelle Schuld bewiesen ist.
 
... An das Forum: Denkt mal bitte daran das die Frau unschuldig ist bis Ihre eventuelle Schuld bewiesen ist.
Hat aus deiner Sicht hier jemand etwas anderes behauptet? Im Gegenteil wurde ja bereits deutlich gemacht, dass die Täter- und Schuldermittlung letztlich Sache der Polizei und StA .ist. :w
 
Also heute Vormittag war ich bei der Spurensicherung. Dort wurde gemessen, Fotos gemacht und vom Lack Proben genommen. Jetzt geht halt alles seinen Weg. Allgemein muss ich sagen waren alle Beamten absolut höflich, freundlich und haben versichert es sei eben auch ihr Job solche Dinge aufzunehmen.
Angeblich bekomme ich Bescheid wie es aus geht - also ob die Dame nun Schuld trägt oder nicht. Ich war im übrigen ziemlich überrascht wie streng eine Fahrerflucht mittlerweile (zurecht!) bestraft wird! Je nach Schaden kann es auch zu Freiheitsentzug kommen.
 
Hat aus deiner Sicht hier jemand etwas anderes behauptet? Im Gegenteil wurde ja bereits deutlich gemacht, dass die Täter- und Schuldermittlung letztlich Sache der Polizei und StA .ist. :w
Nicht alle Beiträge in diesem Thread vermitteln diesen Eindruck, sonst hätte ich es ja nicht geschrieben, ne? :w
 
Zuerst haette ich die Polizei informiert - direkt am selben Abend natuerlich. Es gibt dann eine "Tagebuchnummer".

Ich wuerde erstmal meine eigene Versicherung anrufen und ihr mitteilen, dass mein parkendes Auto angefahren wurde und falls jemand einen Schaden einreicht, dass dieser bitte direkt abgelehnt wird.
Meine eigene Versicherung kann anhand des Kennzeichens die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ermitteln.

Danach haette ich die gegnerische Versicherung angerufen und eine Schadensnummer anlegen lassen - die freuen sich auch immer, wenn deren eigene Versicherungsnehmer keine Haftpflichtschaeden melden.

Der gegnerischen Versicherung wuerde ich alle Bilder zur Verfuegung stellen und die Tagebuchnummer der Polizei nennen.

Danach laeuft das alles seinen Gang.

Nebenbei wuerde ich bei einem Spotrepairdienst fragen, was die Reparatur kostet um ein Gefuehl zu bekommen wie hoch der Schaden ist.


... bei meinem Fall ist mir jemand rueckwaerts in die Seite gefahren, ich bin ausgestiegen und der Kerl fuhr weg. Bin noch hinterher gerannt und hab ihm an der naechsten Kreuzung gerade so noch ans Fenster klopfen koennen. Danach bin ich zur Polizei und die meinten, dass der Schaden in meinem Auto nicht von dem anderen kommen koennte und wollten den Fall einstellen.
Ich hab's dann ueber die Versicherungen geregelt und ebenso mit Zollstock und Fotomontagen nachgewisen, dass das Schadensbild zum Verursacher passt. Ob der Typ wegen Fahrerflucht dran kam? Keine Ahnung ... mir egal, mein Schaden wurde vollstaendig ersetzt.
 
Begebenheit am Rande, aber durchaus ähnlich gelagert:
Mein Bruder hatte kürzlich sein neues BMW-Coupé auf einem engen Parkplatz abgestellt.
Aus o.g. Erfahrungen fertigt er mit dem Handy immer ein Foto an, wenn er nicht 100%ig sicher irgendwo parken kann.
Er kommt zum Auto zurück und sieht in seiner Tür eine ordentliche Delle, der Parkplatz neben ihm ist jetzt leer.
Er ruft die Polizei und es kommen 4 (!!) hoch motivierte ( :( ) Beamte, die ihn für verrückt erklären wegen des Handy-Fotos und nicht tätig werden wollen.
Man müsse dann eine Anzeige schreiben, "die sinnlos sei" und eine weitere Anzeige gegen ihn wegen "falscher Anschuldigungen" sei möglich.
"Außerdem sehe man ja kaum was... und er könne auch nicht so ohne Weiteres Fotos von fremder Leute Autos anfertigen, wenn diese nicht zugestimmt hätten!"
Nun ja, man wurde nach sehr deutlicher Aufforderung nach längerem Blabla sehr widerwillig tätig und jetzt nach einiger Zeit kam dann die Einstellung des Verfahrens.
Man könne angeblich nicht zuverlässig bei einem Ortstermin feststellen, ob eine Beschädigung von diesem Fahrzeug ausgegangen sei, da man ja den Beladungszustand des Autos nicht kenne!

Fazit: Man kann also relativ gefahrlos jedem anderen die Türe ins Auto schlagen und abhauen!

Ich drücke Dir natürlich beide Daumen, dass das in Deinem Fall anders ausgeht.
 
... Fazit: Man kann also relativ gefahrlos jedem anderen die Türe ins Auto schlagen und abhauen! ...
Nein, ein derart pauschales und einseitiges Fazit kann man aus einem Einzelfall ganz sicher nicht ziehen. Wie oben schon erwähnt, gibt es zahllose Fälle, wo solche Delikte ordentlich verfolgt und geahndet wurden.
 
Solche Handyfotos mache ich auch immer.
1x hat es mir schon geholfen bei der Polizei....wenn auch beim Auto meiner Mutter! ;)
Aber das ist eben von Polizeibeamten zu Polizeibeamten leider unterschiedlich was die damit anstellen... :/
 
Man müsse dann eine Anzeige schreiben, "die sinnlos sei" und eine weitere Anzeige gegen ihn wegen "falscher Anschuldigungen" sei möglich.
"Außerdem sehe man ja kaum was... und er könne auch nicht so ohne Weiteres Fotos von fremder Leute Autos anfertigen, wenn diese nicht zugestimmt hätten!"

Man könne angeblich nicht zuverlässig bei einem Ortstermin feststellen, ob eine Beschädigung von diesem Fahrzeug ausgegangen sei, da man ja den Beladungszustand des Autos nicht kenne!
Da fällt mir bald echt nichts mehr zu ein:mad: Bürokratische Paragraphenreiterei vor Tatsachenvollendung, Fakten und logischem Denken in solch einer Situation. Armes (Justiz,-) Deutschland:cautious:
Ich werd das mit dem Foto auch weiterhin so machen und sollte ich dann eine Anzeige erhalten, weil das Foto vom Besitzer nicht gewünscht war, isses halt so. Dafür werd ich alles nur Mögliche tun um im Falle eines Schadens diesen entsprechend geltend zu machen und Gerechtigkeit zu fordern.
Wär ja noch schöner. Mal ganz davon abgesehen, dass es sehr egal ist, wie hochwertig oder nicht das Fahrzeug neben einem ist-mit dem Eigentum anderer Menschen hat man ganz einfach pfleglich umzugehen und da ist Vorsicht walten angesagt, wenn man die Tür aufmacht! Das ist jedenfalls meine Premisse...
 
... Ich werd das mit dem Foto auch weiterhin so machen und sollte ich dann eine Anzeige erhalten, weil das Foto vom Besitzer nicht gewünscht war, isses halt so. ...
Ich habe sogar schon Fotos von Autofahrern gemacht, nachdem die mir fast mutwillig ins Auto gefahren, mich genötigt oder anderweit im Straßenverkehr als Verkehrsrowdys erheblich aufgefallen waren. Das Fotografieren von Menschen ist nach hiesigem Recht zwar in der Regel nicht erlaubt, und die Verbreitung solcher Fotos kann ggf. sogar strafbar sein. Wenn die Fotos aber allein der Täterfindung und/oder Beweissicherung dienen, interessieren sich die Polizei und Staatsanwaltschaften in aller Regel nicht für den rechtlichen Hintergrund. Noch unproblematischer wird das Fotografieren von Autos zu den o.a. Zwecken sein.

Das Vorstehende ist sehr kurz und stark vereinfacht erläutert, dafür aber umso praxisnäher. ;)
 
Meines Wissend darf man nach Herzenslust so viele Autos fotografieren, wie man möchte. Das ist nicht verboten.
Ausnahmen wären höchstens, wenn du dich beim Fotografieen auf privatem Grund befindest und der Eigentümer dir das Fotografieren verbietet, oder wenn das Foto in einem Bereich entstanden ist, wo Fotografierverbot besteht (Militärisches Gelände, DB-Gelände usw.)

@brumm:
Ich beschäftige mich mit Fotografie und meine auch, ein paar grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen dazu zu kennen. Aber dafür, dass das Fotografieren von Menschen nach hiesigem Recht in der Regel nicht erlaubt ist, konnte ich bisher keine verlässlichen Anhaltspunkte finden.
Du bist da aber ganz sicher deutlich versierter als ich. Auf welcher Quelle basiert deine Aussage? Das wäre für mich interessant zu wissen.


Gruß
mabel
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe sogar schon Fotos von Autofahrern gemacht, nachdem die mir fast mutwillig ins Auto gefahren, mich genötigt oder anderweit im Straßenverkehr als Verkehrsrowdys erheblich aufgefallen waren. Das Fotografieren von Menschen ist nach hiesigem Recht zwar in der Regel nicht erlaubt, und die Verbreitung solcher Fotos kann ggf. sogar strafbar sein. Wenn die Fotos aber allein der Täterfindung und/oder Beweissicherung dienen, interessieren sich die Polizei und Staatsanwaltschaften in aller Regel nicht für den rechtlichen Hintergrund. Noch unproblematischer wird das Fotografieren von Autos zu den o.a. Zwecken sein.

Das Vorstehende ist sehr kurz und stark vereinfacht erläutert, dafür aber umso praxisnäher. ;)
Danke dir für die Erläuterung! Mich beruhigt es doch ganz enorm, dass man anscheinend dann entsprechend der Situation zur Aufklärung doch wieder alle Gehirnzellen aktiv hat und das so handhabt:) :-):t
 
... Ich beschäftige mich mit Fotografie und meine auch, ein paar grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen dazu zu kennen. Aber dafür, dass das Fotografieren von Menschen nach hiesigem Recht in der Regel nicht erlaubt ist, konnte ich bisher keine verlässlichen Anhaltspunkte finden.
Du bist da aber ganz sicher deutlich versierter als ich. Auf welcher Quelle basiert deine Aussage? Das wäre für mich interessant zu wissen. ...
Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber abgesehen von dem Umstand, dass dieses Thema für jeden (Hobby-)Fotografen zum selbstverständlichen Grundwissen gehören sollte, findet sich im Internet - beispielsweise mit der Eingabe des profanen Satzes "Ist das Fotografieren von Menschen erlaubt?" bei Google - innerhalb von Millisekunden eine Vielzahl von Inhalten, die deine Frage gut verständlich beantworten. ;)
 
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