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Von ihrem haben sie etwas vom Kunststoff abgeschabt.



Man weiß nie, bei welchem Staatsanwalt die Sache landet und was der damit macht. Das kann allerdings kein Grund sein, Unrecht gar nicht erst verfolgen zu lassen. Deinem Beispiel stehen gegenüber viele Beispiele, wo die betreffenden Täter einen schmerzlichen Strafbefehl erhalten haben oder gar durch ein Gericht rechtskräftig verurteilt wurden.... Irgendwann kam dann ein Wisch, dass alles eingestellt wurde, da der "Täter" nicht ermittelt werden konnte. Absolut lachhaft.


Eine kurze Suche im Internet hätte dich schlau gemacht:Äähhmm...sorry Leute, lese hier immer Staatsanwaltschaft. Ist so ein Delikt in D ein strafrechtliches??? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Bei uns in AT ist das ne stinknormale Fahrerflucht. Da is nix mit Staatsanwalt und so. ...
Das passt ja wie die Faust aufs Auge. Viel Erfolg beim nun kommenden.Zwischenstand: Beim messen mit dem Zollstock eigentlich jetzt deutlich geworden was Sache ist. Ich habe Sie noch mal angesprochen, ihr die Fotos mit dem Meterstab gezeigt. Als letzte Chance. Aber sie behauptet Stur sie war es nicht und sei nicht Auto gefahren an dem Abend. Sie ist dann angepisst davon weil Sie es nicht verstehen kann dass ich Sie ohne Grund anzeige.
Da hat´s mir dann gelangt. Polizei gerufen. Die waren eigentlich meiner Meinung. Jetzt muss ich morgen zur Verkehrsunfallaufnahe fahren und dort wird dann der Kratzer an meinem Auto genau erfasst. Von ihrem haben sie etwas vom Kunststoff abgeschabt.
Hat aus deiner Sicht hier jemand etwas anderes behauptet? Im Gegenteil wurde ja bereits deutlich gemacht, dass die Täter- und Schuldermittlung letztlich Sache der Polizei und StA .ist.... An das Forum: Denkt mal bitte daran das die Frau unschuldig ist bis Ihre eventuelle Schuld bewiesen ist.

Nicht alle Beiträge in diesem Thread vermitteln diesen Eindruck, sonst hätte ich es ja nicht geschrieben, ne?Hat aus deiner Sicht hier jemand etwas anderes behauptet? Im Gegenteil wurde ja bereits deutlich gemacht, dass die Täter- und Schuldermittlung letztlich Sache der Polizei und StA .ist.![]()

) Beamte, die ihn für verrückt erklären wegen des Handy-Fotos und nicht tätig werden wollen.Nein, ein derart pauschales und einseitiges Fazit kann man aus einem Einzelfall ganz sicher nicht ziehen. Wie oben schon erwähnt, gibt es zahllose Fälle, wo solche Delikte ordentlich verfolgt und geahndet wurden.... Fazit: Man kann also relativ gefahrlos jedem anderen die Türe ins Auto schlagen und abhauen! ...

Man müsse dann eine Anzeige schreiben, "die sinnlos sei" und eine weitere Anzeige gegen ihn wegen "falscher Anschuldigungen" sei möglich.
"Außerdem sehe man ja kaum was... und er könne auch nicht so ohne Weiteres Fotos von fremder Leute Autos anfertigen, wenn diese nicht zugestimmt hätten!"
Da fällt mir bald echt nichts mehr zu einMan könne angeblich nicht zuverlässig bei einem Ortstermin feststellen, ob eine Beschädigung von diesem Fahrzeug ausgegangen sei, da man ja den Beladungszustand des Autos nicht kenne!
Bürokratische Paragraphenreiterei vor Tatsachenvollendung, Fakten und logischem Denken in solch einer Situation. Armes (Justiz,-) Deutschland
Ich habe sogar schon Fotos von Autofahrern gemacht, nachdem die mir fast mutwillig ins Auto gefahren, mich genötigt oder anderweit im Straßenverkehr als Verkehrsrowdys erheblich aufgefallen waren. Das Fotografieren von Menschen ist nach hiesigem Recht zwar in der Regel nicht erlaubt, und die Verbreitung solcher Fotos kann ggf. sogar strafbar sein. Wenn die Fotos aber allein der Täterfindung und/oder Beweissicherung dienen, interessieren sich die Polizei und Staatsanwaltschaften in aller Regel nicht für den rechtlichen Hintergrund. Noch unproblematischer wird das Fotografieren von Autos zu den o.a. Zwecken sein.... Ich werd das mit dem Foto auch weiterhin so machen und sollte ich dann eine Anzeige erhalten, weil das Foto vom Besitzer nicht gewünscht war, isses halt so. ...

Danke dir für die Erläuterung! Mich beruhigt es doch ganz enorm, dass man anscheinend dann entsprechend der Situation zur Aufklärung doch wieder alle Gehirnzellen aktiv hat und das so handhabtIch habe sogar schon Fotos von Autofahrern gemacht, nachdem die mir fast mutwillig ins Auto gefahren, mich genötigt oder anderweit im Straßenverkehr als Verkehrsrowdys erheblich aufgefallen waren. Das Fotografieren von Menschen ist nach hiesigem Recht zwar in der Regel nicht erlaubt, und die Verbreitung solcher Fotos kann ggf. sogar strafbar sein. Wenn die Fotos aber allein der Täterfindung und/oder Beweissicherung dienen, interessieren sich die Polizei und Staatsanwaltschaften in aller Regel nicht für den rechtlichen Hintergrund. Noch unproblematischer wird das Fotografieren von Autos zu den o.a. Zwecken sein.
Das Vorstehende ist sehr kurz und stark vereinfacht erläutert, dafür aber umso praxisnäher.![]()

Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber abgesehen von dem Umstand, dass dieses Thema für jeden (Hobby-)Fotografen zum selbstverständlichen Grundwissen gehören sollte, findet sich im Internet - beispielsweise mit der Eingabe des profanen Satzes "Ist das Fotografieren von Menschen erlaubt?" bei Google - innerhalb von Millisekunden eine Vielzahl von Inhalten, die deine Frage gut verständlich beantworten.... Ich beschäftige mich mit Fotografie und meine auch, ein paar grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen dazu zu kennen. Aber dafür, dass das Fotografieren von Menschen nach hiesigem Recht in der Regel nicht erlaubt ist, konnte ich bisher keine verlässlichen Anhaltspunkte finden.
Du bist da aber ganz sicher deutlich versierter als ich. Auf welcher Quelle basiert deine Aussage? Das wäre für mich interessant zu wissen. ...
