T-Car wurde beim parken sauber zerkratzt - Eure Meinung bitte!

Begebenheit am Rande, aber durchaus ähnlich gelagert:
Mein Bruder hatte kürzlich sein neues BMW-Coupé auf einem engen Parkplatz abgestellt.
Aus o.g. Erfahrungen fertigt er mit dem Handy immer ein Foto an, wenn er nicht 100%ig sicher irgendwo parken kann.
Er kommt zum Auto zurück und sieht in seiner Tür eine ordentliche Delle, der Parkplatz neben ihm ist jetzt leer.
Er ruft die Polizei und es kommen 4 (!!) hoch motivierte ( :( ) Beamte, die ihn für verrückt erklären wegen des Handy-Fotos und nicht tätig werden wollen.
Man müsse dann eine Anzeige schreiben, "die sinnlos sei" und eine weitere Anzeige gegen ihn wegen "falscher Anschuldigungen" sei möglich.
"Außerdem sehe man ja kaum was... und er könne auch nicht so ohne Weiteres Fotos von fremder Leute Autos anfertigen, wenn diese nicht zugestimmt hätten!"
Nun ja, man wurde nach sehr deutlicher Aufforderung nach längerem Blabla sehr widerwillig tätig und jetzt nach einiger Zeit kam dann die Einstellung des Verfahrens.
Man könne angeblich nicht zuverlässig bei einem Ortstermin feststellen, ob eine Beschädigung von diesem Fahrzeug ausgegangen sei, da man ja den Beladungszustand des Autos nicht kenne!

Fazit: Man kann also relativ gefahrlos jedem anderen die Türe ins Auto schlagen und abhauen!

Ich drücke Dir natürlich beide Daumen, dass das in Deinem Fall anders ausgeht.

Schon interessant, wenn Polizisten ohne juristischem Studium mit erfolgreichem Abschluss eine rechtliche Beurteilung vornehmen. Das ist ihnen gar nicht gestattet! Dann bräuchten wir ja bei strafbewährte Handlungen (und Fahrerflucht ist eine Straftat in D) keine Staatsanwaltschaften oder gar Gerichte mehr :rolleyes: Mehr hätte ich nicht gesagt und sie aufgefordert, unverzügliche ihre Tätigkeit der Beweissicherung und Sachverhaltklärung aufzunehmen, damit zuständigen Juristen die Sachlage "beurteilen" :D
 
Schon interessant, wenn Polizisten ohne juristischem Studium mit erfolgreichem Abschluss eine rechtliche Beurteilung vornehmen. Das ist ihnen gar nicht gestattet! ...
Falls ich das ein wenig präzisieren darf: :) :-)

Natürlich erhalten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Ausbildung auch eine gewisse Schulung in relevanten rechtlichen Grundlagen. Damit ist die Polizei in vielen Fällen des "täglichen Lebens" durchaus befähigt, eine gewisse Einschätzung der Rechtslage zumindest dem Grunde nach vorzunehmen. Ohnehin ist es ja niemandem verboten, eine Situation rechtlich zu beurteilen - im Sinne einer Meinungsäußerung. ;)

Ob diese "Beurteilung" dann letztlich zutrifft, steht freilich auf einem anderen Blatt. Und da ist es in der Tat so, dass diese Entscheidung nicht durch die Polizei getroffen werden kann und darf. Sondern es prüfen die Staatsanwaltschaften, und in letzter Instanz entscheiden bei Bedarf die Gerichte. Der nicht gänzlich unwichtige Grundsatz der Gewaltenteilung und hierunter der Unterschied zwischen Exekutive (einschl. der Polizei) und Judikative (Rechtsprechung) dürfte hinlänglich bekannt sein. :) :-)
 
Mein Bruder hat am Montag oder Dienstag letzter Woche mit der Kreispolizeibehörde als übergeordneter Dienststelle telefoniert, hat er heute Mittag erzählt.
Der zuvor bearbeitende Polizist hat eine Anzeige "wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt" aufgenommen, was aber anscheinend falsch war.
Die Einstellung hat wohl auch dieser Beamte veranlasst!? Und der Behörde war (noch) nichts vom Vorfall bekannt!
Die Anzeige hätte laut dem Sachbearbeiter auf "Sachbeschädigung mit Unfallflucht" lauten müssen - oder jedenfalls so ähnlich.
Nach Meinung des Mannes, mit dem er telefoniert hat, sei Unfallflucht seiner Meinung nach eine Riesensauerei und Straftat,
die verfolgt werden müsse. Er will jetzt die Unterlagen bei der Polizei anfordern und einen Rüffel erteilen.
Er könne die zuvor ermittelnden Beamten überhaupt nicht verstehen und er werde auch alles daran setzen, dass es zu einen Ortstermin, ggf. auch mit Gutachter, kommen würde.
Dazu werde er die Parkplätze notfalls am Vortag absperren lassen. Die Sache mit der "unterschiedlichen Beladung" sei seiner Meinung nach ein Witz und der Sachverständige könne das schon feststellen.
Selbst wenn nichts dabei rauskommen sollte, würde sich doch niemand etwas dabei abbrechen, dass sei doch schließlich die Aufgabe der Polizei!
Andersrum könne ja der Bürger sonst jedes Vertrauen in Polizei und Justiz verlieren.
Erfahrungsgemäß hätten Menschen bei einem schlechten Gewissen plötzlich sehr viel zu erzählen, bzw. verwickelten sich sehr häufig in Widersprüche, wenn sie erfahren,
dass gegen sie ermittelt wird und sehr vieles würde sich dann schon im Vorfeld aufklären!

Wir dürfen also gespannt sein, wie´s jetzt weitergeht?
Mein Bruder will jedenfalls nicht klein beigeben, hat vorsorglich seine Rechtschutzversicherung informiert und auch schon Rechtschutz erhalten!
Seine Kfz-Versicherung interessiert das übrigens nicht, er solle das über Kasko abwickeln und dann sei alles erledigt - nee, ist schon klar!
 
Klar hat die Ortspolizeibehörde nichts davon erfahren. Unfallflucht ist und bleibt nunmal eine Straftat gem. StGB und geht somit an die StA. Wäre es ein Verstoß nach der Gemeindeverordnung oder PolG würde man schon eher die Behörde informieren.

Im offiziellen Terminus wird die Sachbeschädigung auch nicht mehr aufgeführt, da diese bereits durch den Unfall (Schadenseintritt) gedeckt ist :)
 
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