Tempo 80 auf Landstraßen

...So und nun meine Frage? Wen gefährde ich massiv (also was Leben oder Tod bedeutet) (keine blechschäden) ob ich nach 35m stehe oder nach 40m?...
Nicht, dass ich ein Freund weitere Beschränkungen wäre, aber solche Vermutungen über angeblich vernachlässigbare Differenzen bei Geschwindigkeiten oder Bremswegen öffnen eine Flanke für diejenigen, die sich mit der Physik besser auskennen und damit argumentieren. Die schlichte Antwort auf obige Frage lautet: "Alle, vor denen man mit dem kürzeren Bremsweg zum Stehen gekommen wäre". Diese vermeintlich bescheidenen 5 Meter mehr bedeuten in so einem Fall immerhin eine Anprallgeschwindigkeit von ca. 30Km/h. Abgesehen davon, dass das bei einer Kollision mit einem Baum auch für die Fahrzeuginsassen selbst schon erhebliche Folgen haben kann (ich sehe auch Verletzungen unterhalb der Todesschwelle durchaus als relevant an) sind eben doch auf vielen Landstraßen Mofa- und Radfahrer, Fußgänger, Traktoren und was sonst immer mit deutlich niederigerer Eigengeschwindigkeit und manchmal auch ohne Knautschzone hinter einer Kurve lauern kann, unterwegs.
 
... sind eben doch auf vielen Landstraßen Mofa- und Radfahrer, Fußgänger, Traktoren und was sonst immer mit deutlich niederigerer Eigengeschwindigkeit und manchmal auch ohne Knautschzone hinter einer Kurve lauern kann, unterwegs.

Diese Problematik kann aber nicht allein durch ein generelles Tempolimit (von 80 oder was auch immer) gelöst werden.

Das Problem ist, dass durch zunehmende Regulierungen das Denken "abgenommen" wird. Und alles was man nicht mehr selber regelmäßig machen muss, verlernt man auf die Dauer.

Daher sollte man doch zunächst einmal wieder hervorheben, dass es für diese Problematik bereits eine Regelung gibt. Nach § 3 I StVO gilt ein grundsätzliches Gebot, die Geschwindigkeit u.a. auch der Sicht anzupassen. Wenn ich also die Kurve mitsamt nachfolgendem Streckenverlauf nicht einsehen kann, so habe ich meine eigene Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass ich innerhalb des Sichtfeldes anhalten kann.
Daher können auch 80, 60 oder 30 für manche Kurven schlichtweg zu schnell sein. Zumal es auch teils saisonal bedingt ist (z.B. bei Feldern vor der Ernte). Will man da dann auch die Geschwindigkeit tages-, stunden- oder minutenaktuell anzupassen? Das wäre illusorisch!

Damit wird aber auch wieder verdeutlicht, dass ein generelles Tempolimit allein schlichtweg nicht zielführend sein kann. Denn es würde noch immer das Bewusstsein vor Gefahren (also §§ 3 I, 1 StVO) fehlen. Das müsste man zwangsläufig mehr schulen und betonen. Wenn das geschafft ist, erübrigt sich aber auch eine Reduzierung des generellen Tempolimits.

Beschäftigt Euch dieses Thema wirklich so sehr?

Ja. Denn für Desinteresse fehlen mir leider noch zwei Dinge:
1. Die "0" an erster Stelle des Kennzeichens
2.
1403_diplomatenpass_1280_maxsize_2048_1536.jpg


;)
 
danke @keulejr .
ich war schon der meinung, dass man nicht nur im straßenverkehr nicht mehr selbst denken muss...
 
Denn § 1 StVO sieht genauso vor, dass niemand unnötig behindert werden darf.
Im deutschen Straßenverkehr stellt eine Verkehrsbehinderung zumeist eine Verkehrsordnungswidrigkeit gem. § 1 StVO dar.
Ich würde euch beiden dringend empfehlen, noch einmal in die StVO zu schauen. ;)

Nicht falsch verstehen. Ich mag die Kriecher auch nicht. Aber wer sich nicht im Griff hat und sich deshalb zum riskanten Überholen verleiten lässt, hat im Strassenverkehr nichts zu suchen. Noch schlimmer, wenn der, der riskant überholt den Verkehrsteilnehmer der zugegeben langsam fuhr - aber sich an die StVO gehalten hat - zum Schuldigen erklärt. Wer Zweikämpfe sucht, sollte diese auf der Rennstrecke austragen.
 
@karatekid
Bitte nicht falsch verstehen! Mir geht es mitnichten um die Rechtfertigung von gefährlichen Überholmanövern, sondern allein um die Verdeutlichung, dass es eine faktische Ungleichbehandlung bei gleichwertigen Rechtsverletzungen geht. Denn der eine verstößt u.a. gegen § 1 II StVO durch die Gefährdung (Überholvorgang), der andere aber durch seine unnötige Behinderung, die nicht auf § 3 I StVO beruht.

Hier gibt es also keinen Rechtschaffenen in dieser Situation, sondern nur zwei (gleichermaßen) rechtswidrig Handelnde. Und beides hat auch gleichermaßen im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen! Denn beides sind letztlich Gefahren.

@der.mischa
Das Problem ist, dass immer mehr Freiheiten zugunsten vermeintlicher Sicherheiten geopfert werden. So verliert man definitiv die Freiheit und letztlich auch die Sicherheit. Denn alsbald hat sich die "breite Masse" an die Neuregelung gewöhnt und diese Gewöhnung wird nunmehr wiederum zur potenziellen Gefahr. Es bedarf als einer erneuten Regulierung und einer erneuten Reduzierung der verbliebenen Freiheit.

Die Überregulierungen bringen effektiv nur eine kurzfristige Besserung. Leider nehmen es die Menschen als Selbstverständlichkeit hin, dass ihnen immer mehr vorgeschrieben wird und dass sie deswegen immer weniger Eigenverantwortlichkeit zeigen und beweisen müssen.
Aber das kann niemals zielführend sein. Denn man kann NIE alles regulieren. Das geht schlichtweg nicht. Denn mit jeder neuen Regelung treten auch neue Lücken auf. Aber der Verdruss über den Freiheitsverlust kann man dagegen nicht kompensieren.

Gerade unser Volk sollte, ganz unabhängig von irgendwelchen Verkehrsregelungen, doch am besten wissen, wie schädlich und überaus gefährlich es ist, wenn die "Politik" über das Gesetz das allgemeine Handeln und Denken des Volkes zu regeln und zu bestimmen versucht.
Und hier sollte das Volk eigentlich eigenverantwortlich bereits den Anfängen wehren und ihre Vertreter unnachgiebig zurechtweisen. Leider scheint das nicht "en vogue" zu sein. Denen, die es ehesten missbrauchen könnten, kommt das natürlich sehr entgegen. :mad:

EDIT:
Noch etwas zum tatsächlichen Thema:

Gerade das von dir beschriebene Verhalten, dass sehr viele Leute außerorts unnötig den Verkehr behindern und innerorts übermäßig gefährdend, ist doch das eigentlich Erschreckende. Gerade, wenn diese dann auch noch mit Lichthupe (o.ä.) reagieren und damit offen darlegen, dass sie sich auch noch im "Recht fühlen" - es aber gar nicht sind.

Es fehlt schlichtweg das allgemeine Bewusstsein dafür. Und solchen Leuten kann man im offenen Gespräch leider nicht einmal mit den entsprechenden Vorschriften davon überzeugen, wie grotesk ihr Verhalten eigentlich ist. Sie verstehen es einfach nicht mehr. :eek: :o :mad:
 
@karatekid
Bitte nicht falsch verstehen! Mir geht es mitnichten um die Rechtfertigung von gefährlichen Überholmanövern, sondern allein um die Verdeutlichung, dass es eine faktische Ungleichbehandlung bei gleichwertigen Rechtsverletzungen geht. Denn der eine verstößt u.a. gegen § 1 II StVO durch die Gefährdung (Überholvorgang), der andere aber durch seine unnötige Behinderung, die nicht auf § 3 I StVO beruht.

Hier gibt es also keinen Rechtschaffenen in dieser Situation, sondern nur zwei (gleichermaßen) rechtswidrig Handelnde.
Das sehe ich nicht so und das deine Sicht ist denke ich auch rechtlich falsch. (Da können ja unsere Forums-Juristen etwas dazu sagen.) Wenn jemand langsamer aber im Rahmen der StVO korrekt unterwegs ist, verstößt er eben nicht gegen die StVO. Und wenn wir uns den Wortlaut der StVO mal anschauen, ist deine Herleitung ziemlich abenteuerlich.
§ 3
Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder """" weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Eine Behinderung oder Belästigung nach § 1 II StVO lässt sich aus dem "Kriechen" auch nicht ableiten.
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Laut StVO gibt es keine Möglichkeit jemanden zum schneller fahren zu zwingen. Auch wenn man als dahinter Fahrender Däumchen dreht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sehe ich nicht so und das deine Sicht ist denke ich auch rechtlich falsch. (Da können ja unsere Forums-Juristen etwas dazu sagen.) Wenn jemand langsamer aber im Rahmen der StVO korrekt unterwegs ist, verstößt er eben nicht gegen die StVO. Und wenn wir uns den Wortlaut der StVO mal anschauen, ist deine Herleitung ziemlich abenteuerlich.

Eine Behinderung oder Belästigung nach § 1 II StVO lässt sich aus dem "Kriechen" auch nicht ableiten.

Laut StVO gibt es keine Möglichkeit jemanden zum schneller fahren zu zwingen. Auch wenn man als dahinter Fahrender Däumchen dreht.

Das ist so leider nicht ganz richtig.

Sicherlich lässt sich über (Rechts-) Ansichten und unterschiedliche Auffassungen trefflich streiten - dem stehe ich auch gerne offen gegenüber. Denn auch ich bin weder unfehlbar, noch halte ich meine Ansichten für allein richtig und allgemeinverbindlich.

Aber es sprechend durchaus Gründe dafür, dass gerade nicht jeder so langsam fahren darf, wie er es gerade möchte, wenn er deswegen andere Verkehrsteilnehmer behindert.

Das für sprechen:

§ 3 II StVO:
"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Ein trifftiger Grund ist aber gerade nicht gegeben, wenn man gerade selbst halt langsamer fahren möchte (und die Nachfolgenden dann halt sinngemäß halt einfach Pech haben). Da müssen schon tatsächliche objektive oder subjektive Gründe vorliegen, welche die Notwendigkeit zum langsamen Fahren gebieten. Das wäre es aber bereits nicht mehr "unnötig".

§ 5 VI 2 StVO:
"6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."

Hier wird sogar vom Gesetzgeber verdeutlicht, dass im Falle des § 3 II StVO der nachfolgende, schnellere Verkehr an geeigneter Stelle vorbeigelassen werden muss! Nicht kann, darf oder sollte - nein - es ist eine Verpflichtung. Eine anderweitige Option besteht hier schlichtweg nicht. Nötigenfalls hat das langsamere Fahrzeug sogar die Weiterfahrt zu unterbrechen ("notfalls warten"), damit es passiert werden kann.

Es wird also de facto niemand zum schnelleren Fahren gezwungen - Wozu auch? -, aber es darf gleichermaßen niemand unnötig gezwungen werden, dauerhaft langsam fahren zu müssen.

Wer dagegen absichtlich gegen diese Vorgaben verstößt, "bestenfalls" sogar noch den Hintermann, der legal mittels Lichthupe oder Hupe (vgl. § 5 V StVO) sein Überholbegehren angekündigt, ausbremst, erreicht sehr schnell den Rahmen des § 240 StGB (Nötigung).


Insofern ist meine Ansicht vielleicht durchaus der Diskussion zugänglich - aber abenteuerlich, also unvertretbar, sicherlich nicht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist so leider nicht ganz richtig.
Denke schon, dass das richtig ist..

§ 3 II StVO:
"(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Ein trifftiger Grund ist aber gerade nicht gegeben, wenn man gerade selbst halt langsamer fahren möchte (und die Nachfolgenden dann halt sinngemäß halt einfach Pech haben). Da müssen schon tatsächliche objektive oder subjektive Gründe vorliegen, welche die Notwendigkeit zum langsamen Fahren gebieten. Das wäre es aber bereits nicht mehr "unnötig".
Dem steht gegenüber :
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.

Somit kann als triftiger Grund immer die Fahrzeugbeherrschung angegeben werden und alle restlichen Argumente sind zu 99,9% aus dem Rennen.

§ 5 VI 2 StVO:
"6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen."
Hier wird sogar vom Gesetzgeber verdeutlicht, dass im Falle des § 3 II StVO der nachfolgende, schnellere Verkehr an geeigneter Stelle vorbeigelassen werden muss!
Das hat nichts mit der besprochenen Situation zu tun. Wenn einer mit 80km/h schleicht und der andere gern 100km/h fahren möchte, zieht der § nicht.

Insofern keine neuen Argumente. ;) Auch wenn die Schleicher "doof" sind. :D
 
Mit dem Argument der mangelnden Fahrzeugbeherrschung sollte man aber auch nicht immer kommen. Denn dann setzt man sich durchaus dem berechtigten Verdacht aus, dass man womöglich ganz oder teilweise ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist. Und dafür reichen mitunter auch vermehrte Häufung von "Bagatellen" aus; ähnlich wie ignorante Dauerfalschparker.

Im Übrigen können auch durchaus permanente 20km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit behindernd sein. Denn man bewegt sich deutlich (20%) unterhalb des zulässigen Rahmens. Insofern führt man durchaus ein langsameres Fahrzeug.

Daher ist das "eigene Unvermögen" des Schleichers keinesfalls ein dauerhafter "Rechtfertigungsgrund" andere unnötig zu behindern.
 
Nicht, dass ich ein Freund weitere Beschränkungen wäre, aber solche Vermutungen über angeblich vernachlässigbare Differenzen bei Geschwindigkeiten oder Bremswegen öffnen eine Flanke für diejenigen, die sich mit der Physik besser auskennen und damit argumentieren. Die schlichte Antwort auf obige Frage lautet: "Alle, vor denen man mit dem kürzeren Bremsweg zum Stehen gekommen wäre". Diese vermeintlich bescheidenen 5 Meter mehr bedeuten in so einem Fall immerhin eine Anprallgeschwindigkeit von ca. 30Km/h. Abgesehen davon, dass das bei einer Kollision mit einem Baum auch für die Fahrzeuginsassen selbst schon erhebliche Folgen haben kann (ich sehe auch Verletzungen unterhalb der Todesschwelle durchaus als relevant an) sind eben doch auf vielen Landstraßen Mofa- und Radfahrer, Fußgänger, Traktoren und was sonst immer mit deutlich niederigerer Eigengeschwindigkeit und manchmal auch ohne Knautschzone hinter einer Kurve lauern kann, unterwegs.

Das kann man sogar noch etwas Präzisieren. Bevor man bremst darf man ja auch die
eine Sekunde Raktionszeit nicht vergessen. Wenn ich mit 100 Unterwegs bin dann
brauche ich 28 m bevor ich überhaupt anfange zu Bremsen. Mit dem angenommenen
40 m komme ich dann auf 68m. Wenn ich nur 80 fahre, fahre ich in der ersten Sekunde
22 m bis ich anfange zu bremsen. Bei gleicher Bremsleistung brauche ich dann nur
26 m zum halten, macht zusammen 48 m - also 20m weniger.
Wenn ich mit 100 unterwegs war, habe ich nach den 48 m immer noch 70 Sachen drauf!

Wenn man das auf die Sitation 50 und 30 in der Stadt übersetzt. Bei Tempo 30 stehe
ich nach 12 Metern. Bei Temp 50 habe ich da noch nicht mal das Bremspedal berührt,
das mache ich erst bei 14 m.

Das hier ist weder ein Argument für noch gegen ein generelles Tempolimit von 80
auf Landstraßen.
 
Jetzt werden hier schon Paragraphen hin und her geworfen und Schleicher und weiß ich für Begriffe verwendet,um andere Verkehrsteilnehmer abzuwerten und sich selbst als super Fahrzeugfüher darzustellen.
Einfacher wäre es doch,mit Verstand zu fahren,mehr Rücksicht nehmen und vor allem die nötige Zeit mit einzuplanen.
Im öffentlichen Verkehrsraum sind wir nun mal nicht alleine unterwegs und in Zukunft wird sich dies nicht ändern.

Von daher,mehr Toleranz,Ladys and Gentleman.
 
@The Z Kid
Da wir hier wahrscheinlich alle ein Fahrzeug fahren, dass aus ökologischer Sicht ohnehin schon ein GAU ist, scheinen wir doch auch allesamt designierte "Raser" zu sein. :D

Und die Toleranz ist doch auch bei der Polemisierung durchaus gewahrt. Denn Toleranz kommt von "tolerare" und heißt ertragen/dulden/aushalten. Unkommentiert muss man es also nicht lassen, obwohl man Toleranz zeigt. ;) :p :P

Aber du hast natürlich uneingeschränkt Recht damit, dass man im Straßenverkehr gegenseitige Rücksicht und Nachsicht walten lassen sollte. Auch wenn es zunehmend für einige Verkehrsteilnehmer eine Einbahnstraße zu sein scheint. :confused:
 
Im Übrigen können auch durchaus permanente 20km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit behindernd sein. Denn man bewegt sich deutlich (20%) unterhalb des zulässigen Rahmens.
Diese Argumentation würde nur greifen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Vorgabe wäre. Aber es heißt ja "zulässige Höchstgeschwindigkeit". Insofern wirst du, wenn dich die Polizei beim Drängeln, gefährlichen Überholen usw. in diesem Fall keine zulässigen Argumente haben. Noch einmal, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Pflichtgeschwindigkeit. Damit ist jede deiner Reaktionen von dir zu verantworten. Nicht von dem, der langsam fährt.

Deine anderen Argumente z.B. der Nichteignung zum Führen eines PKWs sind auf dieser Basis ebenfalls schwer nachweisbar.

Insofern bleibt was @The Z Kid geschrieben hat... Einfach die Situation aushalten. Irgendwann löst sich die Situation von allein.

@Eck Diese Rechnungen sind bekannt aber für die Praxis nur relevant wenn geträumt wird. Sonst fällt die Differenz geringer aus. Das ändert aber am Kern der Aussage nichts.
 
Ich würde euch beiden dringend empfehlen, noch einmal in die StVO zu schauen.
Nicht falsch verstehen. Ich mag die Kriecher auch nicht. Aber wer sich nicht im Griff hat ...
meine Güte, ist grad Oberlehrerzeit oder haben wir den Tag des erhobenen Zeigefingers, sind wir wieder mal von Hobbyökoterroristen umzingelt???:j
Die Thematik war "generell Tempo 80 auf Landstraßen" - wir reden nicht vom Rasen, drängeln, behindern oder schneiden. Wir reden von "normalen, alltäglichen Fahrten" im Fahrzeug :confused:, und von den Einschnitten die solch eine Hirnrissige Regelung mit sich brächte. Jedes KFZ in diesem Land ist in der Lage die gesetzlichen Geschwindigkeiten sicher zu fahren - und ja - es gibt auch Kurven die nicht mit 100km/h zu fahren sind... Wir reden vom normalen der Situation (Wetter, Straßenverhältnissen) angepassten Fahren bei denen - Achtung "denkende Fahrzeuglenker" verantwortlich fahren. Eine solche Regelung bevormundet wieder alle, nur weil eine Minderheit die Grundregeln nicht beherscht - sowohl Theoretisch als auch Praktisch. Aber gebt den Theoretikern in Goslar nur recht, wenn sogar in einem Forum wie diesem eine solche Meinung vertreten wird - dann soll die Regelung wohl kommen...
So, zitiert wie ihr wollt, ich bin aus dem Thema raus.:sleep:
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Argumentation würde nur greifen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Vorgabe wäre. Aber es heißt ja "zulässige Höchstgeschwindigkeit". Insofern wirst du, wenn dich die Polizei beim Drängeln, gefährlichen Überholen usw. in diesem Fall keine zulässigen Argumente haben. Noch einmal, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Pflichtgeschwindigkeit. Damit ist jede deiner Reaktionen von dir zu verantworten. Nicht von dem, der langsam fährt.

Deine anderen Argumente z.B. der Nichteignung zum Führen eines PKWs sind auf dieser Basis ebenfalls schwer nachweisbar.
...

Wenn man deine Annahme als allgemeinverbindlich feststellen würde, hieße das zwangsläufig, dass es der gesetzlichen Regelungen der §§ 3 II, 5 VI 2 StVO nicht bedurft hätte. Da es diese Regelungen jedoch gibt, scheint es wohl durchaus einen Bedarf für diese zu geben. Der Gesetzgeber wird daher denknotwendig davon ausgegangen sein, dass erhebliche Abweichungen von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen behindernden Charakter für Dritte haben können.

Ich habe nirgends geschrieben, dass durch dieses Fehlverhalten automatisch anderes Fehlverhalten (Drängeln, gefährliches Überholen, etc.) zu rechtfertigen wäre! Ich befürworte nur, dass auch die Ursachen für derartiges (provoziertes) Fehlverhalten gleichermaßen bestraft werden sollten - nicht mehr und auch nicht weniger!

Und der grundlos Langsamfahrende, der andere unnötig behindert, macht nun einmal auch etwas falsch.

Der Beweis über die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überliegt weder der Polizei, noch anderen Verkehrsteilnehmern. Das machen der Betroffene, die zuständige Fahrerlaubnisbehörde und das zuständige Gericht unter sich aus. Aber der "Verdacht" der Behörde wird bei wiederholten Hinweisen mitunter geweckt.

@Quertreibr
So wie ich @karatekid kennengelernt habe, ist er mitnicht eine "Hobbyökoterrorist". :thumbsup: Er vertritt halt eine andere Auffassung und versucht diese, mit üblichen Stilmitteln, zu verdeutlichen. Das ist doch durchaus legitim.

Und ich denke, dass bei einem persönlichen Gespräch auch schnell ein tragbarer Konsens gefunden worden wäre. ;) Aber die nächste Tour steht leider noch etwas aus. :(
 
Die Thematik war "generell Tempo 80 auf Landstraßen" - wir reden nicht vom Rasen, drängeln, behindern oder schneiden. Wir reden von "normalen, alltäglichen Fahrten"
Du hast allerdings auf dies geantwortet :
...das Problem sind die Deppen die durch ihr gegurke andere Permanent zum Überholen verleiten.
Und was machen wir mit den Deppen, die sich zum riskanten Überholen verleiten lassen? Wer hat Schuld, der der kriecht oder der, der durch das Überholen dann einen Unfall baut? ;)
Daher lasse ich dein :j einfach mal so stehen. Offensichtlich wird man im normalen Strassenverkehr permanent zum Überholen verleitet. So unterschiedlich können Wahrnehmungen sein.
 
Jetzt werden hier schon Paragraphen hin und her geworfen und Schleicher und weiß ich für Begriffe verwendet,um andere Verkehrsteilnehmer abzuwerten und sich selbst als super Fahrzeugfüher darzustellen
das eine bedeutet ja nicht automatisch das andere. :whistle:
jeder drittelwegs begabte sollte in der lage sein, bei den heutigen bedingungen ein fahrzeug zu führen.
die öffentlichen verkehrsmittel sind auch immer eine alternative.

Einfacher wäre es doch,mit Verstand zu fahren,mehr Rücksicht nehmen und vor allem die nötige Zeit mit einzuplanen.
wem unterstellst du, dass er ohne verstand fährt?
und wer bestimmt, was die nötige zeit ist? ich dachte, als verantwortungsvolles, denkendes individuum dürfte ich das selbst...

Im öffentlichen Verkehrsraum sind wir nun mal nicht alleine unterwegs und in Zukunft wird sich dies nicht ändern.
nur werden wir mit derartigen regelungen die bereits heute miserable aufmerksamkeit im straßenverkehr ganz sicher nicht fördern.
eigenverantwortliches handeln ist das stichwort.aber das scheint ja komplett aus der mode zu sein... :speechless:

Von daher,mehr Toleranz,Ladys and Gentleman.
zuerst immer an die eigene nase fassen... ;)

ich bin gespannt, wieviel sich die menschen unter dem deckmantel der sicherheit noch unterjubeln lassen. :13wallz:
 
Der Beweis über die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überliegt weder der Polizei, noch anderen Verkehrsteilnehmern. Das machen der Betroffene, die zuständige Fahrerlaubnisbehörde und das zuständige Gericht unter sich aus. Aber der "Verdacht" der Behörde wird bei wiederholten Hinweisen mitunter geweckt.
Natürlich. Der Beweis bleibt dennoch schwierig.

So wie ich @karatekid kennengelernt habe, ist er mitnicht eine "Hobbyökoterrorist". :thumbsup:
Eben. :D

Und ich denke, dass bei einem persönlichen Gespräch auch schnell ein tragbarer Konsens gefunden worden wäre. ;)
Der findet sich auch so schnell. Im Kern sind wir einer Meinung. Ich mag die Schleicher auch nicht. Für mich ist die Grenze der von @Quertreibr verwendeten Formulierung. Mich verleitet niemand zum permanenten Überholen. Entweder ich will und kann ungefährlich überholen, dann hätte ich es eh getan, oder es geht nicht dann lasse ich es. Aber in beiden Fällen lasse ich mich nicht verleiten und gibt es keinen "Deppen" der Schuld hat sondern ich tu dies eigenverantwortlich. So ist es evtl. besser formuliert.
 
Meine Wahrnehmung ist ähnlich, wenn früher der ein oder andere mal +MwSt fuhr und die anderen 90 % brav das Erlaubte, fahren jetzt weit über die Hälfte -MwSt und das nervt gewaltig und ob es jetzt wegen Unvermögen, Handy am Ohr oder in der Hand, ist mir ziemlich egal.
 
Mich verleitet niemand zum permanenten Überholen. Entweder ich will und kann ungefährlich überholen, dann hätte ich es eh getan, oder es geht nicht dann lasse ich es.
genau so ist es. :thumbsup:
dabei sei gesagt, dass die fahrer (sehr) starker fahrzeuge selten gefährliche überholer sind, da die überholmavöver keiner langen vorbereitung bedürfen und schnell abgeschlossen sind.

gefährlich sind diejenigen, die ein solches überholmanöver unterbrechen oder sogar mutwillig behindern. das kennt Axel ja auch - ich sage nur Dolomiten... :whistle:
 
The Big Bang Theory Zitate:
Leonard: Muss ich jedesmal mein Sarkasmus-Schild hochhalten?
Sheldon: Du hast ein Sarkasmus-Schild?
:13wallz:

Mit der Sendung/Serie kenne ich mich nicht aus.

Aber den scheinbar beabsichtigten Sarkasmus konnte ich in dem Zusammenhang leider nicht erkennen. :oops:
 
Das kann man sogar noch etwas Präzisieren. Bevor man bremst darf man ja auch die
eine Sekunde Raktionszeit nicht vergessen. Wenn ich mit 100 Unterwegs bin dann
brauche ich 28 m bevor ich überhaupt anfange zu Bremsen. Mit dem angenommenen
40 m komme ich dann auf 68m. Wenn ich nur 80 fahre, fahre ich in der ersten Sekunde
22 m bis ich anfange zu bremsen. Bei gleicher Bremsleistung brauche ich dann nur
26 m zum halten, macht zusammen 48 m - also 20m weniger.
Wenn ich mit 100 unterwegs war, habe ich nach den 48 m immer noch 70 Sachen drauf!
.........
.

... und wenn einer bei 80 km/h pennt kommt er noch später zum stehen, als Jemand der bei 100km/m aufpaßt und Verantwortungsvoll fährt.
Wie regeln unsere Gutmenschen das? Das Autonome Auto kommt mit Sicherhheit, dann hat keiner mehr Verantwortung für sein handeln. Passt doch gut in den aktuellen Zeitgeist. :eek: :o
 
... Das Autonome Auto kommt mit Sicherhheit, dann hat keiner mehr Verantwortung für sein handeln. Passt doch gut in den aktuellen Zeitgeist. :eek: :o

Auch beim autonomen Fahren wird die Verantwortung weiterhin dem Fahrer obliegen. Denn die Hersteller werden ihre Lobby gewiss dahingehend nutzen, dass es sie nicht treffen wird.

Es wird also wie gehabt bleiben. Nur, dass man als Fahrer dann für etwas einstehen soll, ohne dass man in eigener Verantwortung etwas dazu hätte beitragen können. :cautious:
 
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