Übersicht aller BMW Z4 Coupe von Forum-Mitglieder!

In dem Fall müsste man den Unfall bei einem Wiederverkauf ja auch nicht angeben, wenn er doch eh keine Konsequenzen für die Preisverhandlung hätte. ;-)

Also ich persönlich würde einen Unfallwagen nicht kaufen, und die meisten Leute würden vor dem Hintergrund eines reparierten Unfallschadens sicherlich den Preis zu drücken versuchen. Wie gesagt, gehe ich pauschal von 500-999 Euro aus, die mir durch den Unfall bei nem etwaigen Verkauf durch die Lappen gehen. Völlig objektiv. Das zu berechnen ist aber nicht meine Sache, sondern jene des Gutachters. Hast du in deinem Fall nicht dagegen protestiert, keulejr?
 
Bei meinem Unfall (Heckauffahrunfall) mit meinem E89 hatte der knapp 50.000 km gelaufen und war damals 4 Jahre alt. Wertminderung? Fehlanzeige. Die Versicherung geht davon aus, dass die Reparatur beim Freundlichen das Fahrzeug exakt wieder in den Zustand vor dem Unfall versetzt und damit keine Wertminderung eintritt. Auch Beschwerde via meines Anwalts (mein bester Kumpel) brachte da leider keine Abhilfe.:confused:
 
In dem Fall müsste man den Unfall bei einem Wiederverkauf ja auch nicht angeben, wenn er doch eh keine Konsequenzen für die Preisverhandlung hätte. ;-)

Also ich persönlich würde einen Unfallwagen nicht kaufen, und die meisten Leute würden vor dem Hintergrund eines reparierten Unfallschadens sicherlich den Preis zu drücken versuchen. Wie gesagt, gehe ich pauschal von 500-999 Euro aus, die mir durch den Unfall bei nem etwaigen Verkauf durch die Lappen gehen. Völlig objektiv. Das zu berechnen ist aber nicht meine Sache, sondern jene des Gutachters. Hast du in deinem Fall nicht dagegen protestiert, keulejr?

Was hat ein merkantiler Minderschaden - ganz gleich ob begründet oder nicht - mit einem offenbarungspflichtigen (Vor-) Schaden zu tun?

Die Konsequenz ist nun einmal, dass Fahrzeuge als Gebrauchsgegenstände bewertet werden und als solche ab einen gewissen Alter resp. Nutzungsgrad gewisse Gebrauchsspuren aufweisen werden. Daraus ergeben sich irgendwann einmal keine Wertminderungen mehr. Und wie @Escape99 richtig ausführte, wird von einer fach- und sachgerechten Reparatur des Schadens ausgegangen.

Dass Gebrauchtwagenkäufer einen derartiges Drama daraus machen, wie du wohl selbst auch machen würdest, sind halt persönliche Befindlichkeiten. Diese sind aber nicht ersatzfähig, da es anderenfalls (noch weiter) ausufern würde. [Irgendwann würden auch die Versicherungsprämien durch die Decke schießen, was wiederum auch niemand bezahlen möchte.]

Warum sollte ich daher dagegen protestieren? Es ist nun einmal die gegenwärtige Rechtslage und es war nun einmal nur etwas Lack, Kunststoff und Altmetall an einem Gebrauchsgegenstand. Daher einfach nicht weiter darüber aufregen, sondern sich aufs Wesentliche konzentrieren: Zetti wieder richten lassen und Spaß haben. Alles andere ist der Stress letztlich nicht wert.
 
Sich unfallfrei ist klasse, aber es gibt einfach Unterschiede. In einer Fachwerkstatt (Markenbezogen oder nicht) repariert sollte es wieder passen. Mir wäre wichtig eine Dokumentation zu haben von der Reparatur. Fotos sind toll, aber zumindest der Beleg mit Kosten und Teilen.

Der phönixgelbe "Schnäppchen" E85 erfüllt beide Kriterien nicht. Weder fachgerechte Reparatur noch Belege. Da würde ich dann sagen: Finger weg!
http://www.zroadster.com/forum/index.php?threads/phönix-gelb-schnäppchen.120186/
 
@Escape99: Und ich dachte, Wertminderung gibt's bis 5 Jahre und 100.000 km? Wie kann das sein?

Was die Versicherung zahlt, ist eine Sache. Aber der von mir beauftragte und in meinem Sinne handelnde Gutachter sollte mal lieber die Wertminderung in sein 500 Euro teures Gutachten mit reinnehmen. Der Zustand vor dem Unfall kann nicht wiederhergestellt werden, da das Fahrzeug vorher unfallfrei war und es jetzt ja nicht mehr ist.

@markusoh: Genau, mit dem Reifen, der noch neu war. An der Achse war nichts, so dass wirklich alle beschädigten Teile getauscht wurden und es somit theoretisch keine "bleibenden Schäden" gibt. Unfallwagen ist er jetzt leider trotzdem. :-(
 
@keulejr: Ich habe mit Unfallfahrzeugen bisher schlechte Erfahrungen gemacht. Ganz so wie vorher wird der Zetti wohl leider nicht mehr. Außerdem waren an den beschädigten Bauteilen keine Gebrauchsspuren, aufgrund derer ein Austausch zu einer Wertsteigerung geführt hätte. Felge und Reifen waren sogar nagelneu.
 
Aber wie dem auch sei - ich wollte diesen Thread nicht kapern. :-)
 
@alrusu
Neben Alter/Laufleistung kann auch die Art des Schadens berücksichtigt werden. Und bei einem reinen Blechschaden, wie bereits dargestellt, kann daher ebenfalls der merkantile Minderwert gekürzt oder ausgeschlossen werden. Je näher die 5 Jahre oder 100.000km sind, desto mehr trifft das zu.
[EDIT: Wiederum mit richtigem Verweis auf Oldtimer durch @Escape99 , wo Abweichungen vom Grundsatz denkbar sind.]

Zudem ist es auch egal, ob die Teile keine sichtbaren Gebrauchsspuren hatten. Einem Alterungsprozess unterliegen diese dennoch. Insofern ist es doch bereits berücksichtigt, wenn dir kein Neu-für-alt-Abzug angerechnet wird.
Ebenso sind Reifen oder Felgen auch nur dann tatsächlich neu, wenn diese noch nicht im Betrieb montiert waren. Du warst bereits auf der Straße, sodass dies bereits gebrauchte Teile sind (wenn auch mit ggf. hohem Rest(nutz)wert). Ähnlich wie bei Neufahrzeugen, die mit Zulassung und Betrieb einen recht hohen Wertverlust erleiden.

Daher steigere dich tatsächlich nicht allzu sehr rein. Die Kosten-Nutzen-Bilanz verschlechtert sich nur zusehends. Und nicht jeder "Unfallwagen" muss deswegen schlecht sein, wenn die Reparatur ordentlich gemacht wurde. Das obliegt dir ganz allein, ob das zutrifft oder nicht.
 
Stellt sich die Frage, ob die Versicherung das so macht.
Ich kenne eher die Variante:
die Felge ist nicht mehr lieferbar und dann zahlt der VR vier gleichwertige neue Felgen, nicht identische sollte in dem Fall klar sein.
 
@alrusu
Der Nutzungsausfall ist doch sicherlich im Gutachten beziffert. Erheblich über diese angenommene Dauer der Reparatur hinaus gibt es auch keinen Ersatz. Schließlich bist du als Geschädigter auch zur Schadensminimierung verpflichtet.

Wenn du den Z4 ohnehin veräußern möchtest, dann mache es doch jetzt. Manchmal bringen beschädigte Fahrzeuge und die Auszahlung der Reparaturkosten mehr als ein Verkauf allein. Rechne das doch einfach mal durch und ziehe diese Entscheidung ggf. vor.

EDIT:
@markusoh
Nein, die 500-999€ sind nicht die angenommenen Reparaturkosten, sondern der angenommene Minderwert des Fahrzeugs (im reparierten Zustand), weil diese Teile mal beschädigt waren und ausgetauscht wurden.
 
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:inlove:
 
3-stellig [emoji848]
Was hast Du denn gedacht?

Um mal beim Beispiel von alrusu zu bleiben: Du lässt das nicht bei BMW machen, sondern krachst Dir das Geld von der Versicherung ein. Das werden so um die 5.5K sein. Dann gehst Du zu einer freien Werkstatt, erzählst denen, Du bist Fahranfänger, Austauschstudent aus Angola und kannst nur 3,5K für die Reparatur bezahlen.
Dann hast Du schon mal 2K im Sack. Beim Wiederverkauf - obwohl 1a repariert - lässt Du Dich 0,5K (Unfallwagen) runterhandeln. Das sagst Du aber erst - Missverständnis - wenn der Käufer vor der Tür steht.

Der Käufer freut sich, 0,5K runtergehandelt, obwohl 1a repariert. Der Verkäufer freut sich, weil 1K über Marktwert verkauft.
 
Was hast Du denn gedacht?
Um mal beim Beispiel von alrusu zu bleiben: Du lässt das nicht bei BMW machen, sondern krachst Dir das Geld von der Versicherung ein. Das werden so um die 5.5K sein. Dann gehst Du zu einer freien Werkstatt, erzählst denen, Du bist Fahranfänger, Austauschstudent aus Angola und kannst nur 3,5K für die Reparatur bezahlen.
Dann hast Du schon mal 2K im Sack. Beim Wiederverkauf - obwohl 1a repariert - lässt Du Dich 0,5K (Unfallwagen) runterhandeln. Das sagst Du aber erst - Missverständnis - wenn der Käufer vor der Tür steht.

Der Käufer freut sich, 0,5K runtergehandelt, obwohl 1a repariert. Der Verkäufer freut sich, weil 1K über Marktwert verkauft.
schlecht.jpg

Ich habe an was ganz anderes gedacht ;) und du führst ein Missverständnis hier nur weiter...
 
Bei meinem QP wurden vor 2 Jahren nach einem unverschuldeten Auffahr-Rempler (bei Schrittgeschwindigkeit) Front- und Heckstossstange ausgetauscht; keine Blechschäden, nur der hintere Pralldämfer wurde erneuert. Ist das Auto jetzt per Definition jetzt eigentlich ein "Unfallwagen"? Wobei ich nicht vorhabe, das Auto jemals zu verkaufen....
 
Leute, das ist doch ein Bilderfred.
Nicht das ich die Unfallwagen Diskussion nicht interessant finde, aber das Topic driftet ab.
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Auf dem Weg zum Syndikat. Kurzer Wasch-Stop um 3:30Uhr :P
 
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