Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.)

Gauss

Testfahrer
Registriert
5 Juli 2005
Es war ein grauer Z4M Coupe, deutsches Kennzeichen. Die Nordschleife war am Freitag nur für 2 Stunden geöffnet, und es waren haufenweise Leute da, hauptsächlich Engländer, weil die ein 4-Tage-Programm dort haben.
Jedenfalls hoffe ich, dass dem Fahrer (einer von hier?) nichts passiert ist. Sah ziemlich übel aus.
 
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Sah ziemlich übel aus.

Ja echt traurig sowas! :# Passiert aber jedes Jahr - speziell zur Urlaubszeit vor den Sommerferien! Und alles bloß, weil man seinen Liebling in den Urlaub / im Flugzeug nicht mitnehmen darf... :g

Darum hier nun ein Aufruf:

"Wer irrsinnigerweise vor hat seinen M auf der NS, AB oder sonstwo auszusetzen oder zu schrotten, soll ihn doch bitte kostenfrei vorher an mich abgeben!"

In meiner Obhut wird er auch immer lieb und anständig behandelt, bekommt regelmäßig sein Wasser, Öl, Unterstand, Samstagshandwäsche...

Zumindest versuch ich ihn anständig zu behandeln - ich weiß ja selbst - die Versuchung ist oft groß - speziell im Urlaub - und das Fleisch ist schwach...
 
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Habe ich auch mit bekommen. Das Zetti QP war aus Mettmann. Habe noch ein Bild, aber ich spare es das Bild hier reinzusetzen. Das schöne QP:(:( Hoffen wir das dem Fahrer nichts passiert ist und die VK bezahlt..
 
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Gibt's da irgendwo mehr Infos drüber? Gründe, warum das ganze passiert ist? Auto Totalschaden?
 
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Auto Totalschaden?

100% Totalschaden so wie der aussah :(
Glücklicherweise hatte man schon die gelbe Flagge gezeigt, denn das Auto lag fast mitten auf der Piste!


Gibt's da irgendwo mehr Infos drüber? Gründe, warum das ganze passiert ist?

Naja, so wie ich es mir vorstelle, kam er zu schnell, hat sich evtl. verbremst und das Auto geriet ausser Kontrolle...bisschen hin- und hergeschwankt, dann immer mehr, bis es sich schlussendlich überrollte....wie oft, das weiss ich nicht :/
 
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Also ich habe was von 3x überschlagen gehört...aber ob das stimmt?
 
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hat er sich eingegraben oder wie kam es zu der rolle? is ja nu nich soo typisch für nen dreher. :/
 
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Es genügt schon einen der Erdwälle ungünstig raufzufahren ...
 
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Muss wohl zu schnell gewesen sein und dann ging es wohl ab..Aber ich war auch nicht dabei;) Aber dem Fahrer ist soweit nichts passiert? Kann da einer was zu sagen?
 
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Mettmanner Kennzeichen, zwei Buchstaben und zwei Ziffern? Ich glaube, der Wagen war noch nicht besonders alt. Und auf der NS zahlt die VK nix!
Bleibt zu hoffen, das dem Fahrer/der Fahrerin nicht passiert ist.
 
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mehr als flüssige Diskussion...:s

Unfälle wie diese passieren jeden Tag auf der NS, Spekulationen sind ziemlich sinnlos. Hauptsache, dem Fahrer ist nichts passiert.

Aber eines trotzdem:
Natürlich zahlt die VK auf der NS, außer bei grober Fahrlässigkeit.
 
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Aber eines trotzdem:
Natürlich zahlt die VK auf der NS, außer bei grober Fahrlässigkeit.

Und auch das nur in Ausnahmen, denn es gibt Versicherer, die die Nordschleife im Kleingedruckten aus der Versicherungsleistung ausschließen.
 
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Und auch das nur in Ausnahmen, denn es gibt Versicherer, die die Nordschleife im Kleingedruckten aus der Versicherungsleistung ausschließen.

ok, dann starten wir mal wieder die Endlosdiskussion... :rolleyes:

Solange der Versicherer die Nordschleife im Touristenverkehr nicht explizit ausschließt, muß er zahlen. Fast keiner tut das, sondern sie schließen entweder die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder aber das Fahren auf Rennstrecken aus.
Im Touristenverkehr handelt es sich bei der Nordschleife aber um keine Rennstrecke, sondern um eine mautpflichtige Kraftfahrtstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, auf der die STVO (incl. Geschwindigkeitsbegrenzungen in einigen Teilen) gilt.

Ist also in den Bedingungen die Nordschleife nicht explizit ausgeschlossen, zahlt die Versicherung, solange sie keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Fliegt man am Schwedenkreuz mit 200 km/h ab, ist der Nachweis recht einfach, bei einem einfachen Dreher mit Einschlag bei 100 km/h irgendwo erheblich schwerer.
 
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Natürlich zahlt die VK auf der NS, außer bei grober Fahrlässigkeit.

yep, und selbst das kann man ausschließen (außer natürlich wegen Alkohol-/Drogeneinfluss ... wobei die Nordschleifenpheromone da wohl nicht zugehören;)).
Den Ausschluss würde ich übrigens jedem empfehlen, der ggf. über 130km/h fahren will - gell:#:M


Grüßle
Chris
 
AW: Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.)

Danke, dann habe ich mal wieder etwas dazu gelernt.
 
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ok, dann starten wir mal wieder die Endlosdiskussion... :rolleyes:

Solange der Versicherer die Nordschleife im Touristenverkehr nicht explizit ausschließt, muß er zahlen. Fast keiner tut das, sondern sie schließen entweder die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder aber das Fahren auf Rennstrecken aus.
Im Touristenverkehr handelt es sich bei der Nordschleife aber um keine Rennstrecke, sondern um eine mautpflichtige Kraftfahrtstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, auf der die STVO (incl. Geschwindigkeitsbegrenzungen in einigen Teilen) gilt.

Ist also in den Bedingungen die Nordschleife nicht explizit ausgeschlossen, zahlt die Versicherung, solange sie keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Fliegt man am Schwedenkreuz mit 200 km/h ab, ist der Nachweis recht einfach, bei einem einfachen Dreher mit Einschlag bei 100 km/h irgendwo erheblich schwerer.

Hi,
meiner beschiedenen Meinung nach gibt es nur leichte, mittel schwere und schwere Fahrlässigkeit.:X
 
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:bui, ist das so, man hier lernt man ja nur dazu -- lesen bildet halt !


danke dieter :t

ist das also auch so eine alte legende, alles selberzahlen was auf der ns passiert.. wobei die legende doch eigentlich auch ganz gut ist so hält man sich einen grossen teil der schisser von der strecke :b:b

ich selber habe immer gedacht das man da jeglichen ausschluss von allem hätte also gib gummi marc und rauf auf die ns aber 200 km/h am schwedenkreuz werde ich wohl nicht machen / können :-)


&:&:&:&:

ok, dann starten wir mal wieder die Endlosdiskussion... :rolleyes:

Solange der Versicherer die Nordschleife im Touristenverkehr nicht explizit ausschließt, muß er zahlen. Fast keiner tut das, sondern sie schließen entweder die Teilnahme an Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder aber das Fahren auf Rennstrecken aus.
Im Touristenverkehr handelt es sich bei der Nordschleife aber um keine Rennstrecke, sondern um eine mautpflichtige Kraftfahrtstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, auf der die STVO (incl. Geschwindigkeitsbegrenzungen in einigen Teilen) gilt.

Ist also in den Bedingungen die Nordschleife nicht explizit ausgeschlossen, zahlt die Versicherung, solange sie keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Fliegt man am Schwedenkreuz mit 200 km/h ab, ist der Nachweis recht einfach, bei einem einfachen Dreher mit Einschlag bei 100 km/h irgendwo erheblich schwerer.

 
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"auf der die STVO (incl. Geschwindigkeitsbegrenzungen in einigen Teilen)"

Hab die Schilder auch gesehen und mich schon damals gefragt, ob da ab und an auch kontrolliert wird. Weiss jemand das?
 
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Hab die Schilder auch gesehen und mich schon damals gefragt, ob da ab und an auch kontrolliert wird. Weiss jemand das? [/quote]


Habe noch nie Polizisten in Breitscheid gesehen mit "Laserpistole".....:X
 
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"auf der die STVO (incl. Geschwindigkeitsbegrenzungen in einigen Teilen)"

Hab die Schilder auch gesehen und mich schon damals gefragt, ob da ab und an auch kontrolliert wird. Weiss jemand das?

Es geht die Sage, daß...

Ich will jetzt hier nicht das gefakte Bild mit der Radarkontrolle raussuchen. Grundsätzlich machen die Beschränkungen im Touri-Betrieb Sinn.
 
AW: Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.)

Folgendes Fallbeispiel:

Fahrzeug:
  • Z4 QP, schneeweiß, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit entsprechend versichert
Ort:
  • Nordschleife
Zeitpunkt:
  • während der Touristenfahrer-Öffnungszeiten
Auf Grund einer eingeschlafenen Pobacke fällt der Fahrer beim Aussteigen aus dem Wagen lang auf die Nase. Ist das dann ein Arbeitsunfall? Zahlt somit die Rennfahrer-Berufsgenossenschaft, die Nürburgring Haftpflicht oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Fragen über Fragen.....



Gruß
André
 
AW: Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.)

Es geht die Sage, daß...

Ich will jetzt hier nicht das gefakte Bild mit der Radarkontrolle raussuchen. Grundsätzlich machen die Beschränkungen im Touri-Betrieb Sinn.

Das hab ich auch schon gehört, dass angeblich mal an der langen Gerade, bevor die Runde zu Ende ist geblitzt wurde &: &:
 
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Da rollt man doch eh nur aus :b
 
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Folgendes Fallbeispiel:

Fahrzeug:
  • Z4 QP, schneeweiß, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit entsprechend versichert
Ort:
  • Nordschleife
Zeitpunkt:
  • während der Touristenfahrer-Öffnungszeiten
Auf Grund einer eingeschlafenen Pobacke fällt der Fahrer beim Aussteigen aus dem Wagen lang auf die Nase. Ist das dann ein Arbeitsunfall? Zahlt somit die Rennfahrer-Berufsgenossenschaft, die Nürburgring Haftpflicht oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Fragen über Fragen.....



Gruß
André

Oder anders herum:

Agent: "Na, junger Mann, dann schildern sie mal, wie es zu dem Sturz gekommen ist."

Junger Mann:

"Ja, datt war so:"

...ich fahre mit meinem PKW ein wenig auf der Nordschleife des Nürburginges herum,
....den Rest kennen sie ja aus meinem schriftlichen Bericht".

"So so, ihnen ist also die rechte Pobacke eingeschlafen...?"

"Mmmh, gemäß § XY der Allgem......bedinnungen hätten sie die Zusatzklausel "e"

(Absichern einzelner, besonders genannter Gliedmaßen gegen vorrübergehende Taubheit infolge persönlich mitgeführten Eigentums), zusätzlich mit aufnehmen müssen ......dann hätte schlicht und ergreifend, die Hausratversicherung gegriffen."

Und überhaupt: Das soll ich ihnen glauben? Haben sie Zeugen?
:w:d:d:d:b
 
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Folgendes Fallbeispiel:

Fahrzeug:

  • Z4 QP, schneeweiß, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit entsprechend versichert
Ort:

  • Nordschleife
Zeitpunkt:

  • während der Touristenfahrer-Öffnungszeiten
Auf Grund einer eingeschlafenen Pobacke fällt der Fahrer beim Aussteigen aus dem Wagen lang auf die Nase. Ist das dann ein Arbeitsunfall? Zahlt somit die Rennfahrer-Berufsgenossenschaft, die Nürburgring Haftpflicht oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Fragen über Fragen.....



Gruß
André


:d :d :d :d :d :d :d
ich krieg gleich die Krise ... *nachluftschnapp*
 
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