pentatomic
back in black
- Registriert
- 8 Oktober 2003
AW: Unfallschaden nicht mitgeteilt beim Kauf
Das sehe ich (ebenfalls als Laie) anders - Das Beispiel meint meiner Auffassung nach nicht, dass Dir eine Skibindung beim Abladen der Ski eine Schramme ins Dach zieht, sondern dass Du z.B. beim Abendessen im Restaurant sitzt und Dein Auto ordnungsgemäss am Strassenrand abgestellt hast. Nun weicht ein Radfahrer einem besoffenen Autofahrer aus und rammt mit seinem Fahrrad Dein Auto - DAS ist dann meinem Verständnis nach ein Unfall, wiewohl Dein Fahrzeug und Du nicht direkt am Geschehen beteilgt warst.
Das Abladen von Skiern vom Dach steht ja auch in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des Strassenverkehrs...
Ihr macht einem ja Angst, eigentlich ist ein Fahrzeug, das man lange Jahre im Besitz hat also immer ein "Unfallfahrzeug"?
...
Beispiel: Ich habe einem Fahrzeug mit Skiausrüstung eine kleine Schramme (weniger groß als eine Münze) ins Dach gemacht - das hat mich geärgert, ich habe es später lackieren lassen. Als wichtig im Sinne von "anzugeben im Verkaufsfall" hätte ich das nie und nimmer angesehen.
Nach obiger Definition wäre das Fahrzeug ein Unfallwagen?
Grüße
wuchtl
Das sehe ich (ebenfalls als Laie) anders - Das Beispiel meint meiner Auffassung nach nicht, dass Dir eine Skibindung beim Abladen der Ski eine Schramme ins Dach zieht, sondern dass Du z.B. beim Abendessen im Restaurant sitzt und Dein Auto ordnungsgemäss am Strassenrand abgestellt hast. Nun weicht ein Radfahrer einem besoffenen Autofahrer aus und rammt mit seinem Fahrrad Dein Auto - DAS ist dann meinem Verständnis nach ein Unfall, wiewohl Dein Fahrzeug und Du nicht direkt am Geschehen beteilgt warst.
Das Abladen von Skiern vom Dach steht ja auch in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des Strassenverkehrs...