Unverschuldeter Unfall vs. Versicherung vs. Anwalt

QP1999

macht Rennlizenz
Registriert
30 Mai 2007
Ort
NRW
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo zusammen,
erstmal ein frohes neues und gesundes Jahr für euch.

Am 30.12 hat leider jemand meiner Freundin die Vorfahrt genommen (rechts vor links) und ihr 2 Jahre Alter Kia Rio ist jetzt ein Totalschaden.

Zum Glück geht es ihr soweit gut.

Leider ist es jetzt auch so, dass der Wagen beim Händler steht und wir von ihm ein Angebot für einen neuen bekommen haben. Auch hat der Händler sofort die Abwicklung übernommen mit der ganzen Anwaltthematik.

Jetzt zum neuen Angebot. Auf den Listenpreis von 18.330 Euro für einen neuen Rio gibt es 2.650 Euro Rabatt.

Jetzt sagte der Händler das von den 2.650 schon 1.600 von der gegnerischen Versicherung kommen, weil ohne den Unfall meine Freundin keinen neuen hätte kaufen müssen.

Demnach lohnt sich auch kein Gebrauchtwagen.

Jetzt habe ich aber beim googeln nichts über diese 1.600 Euro von der gegnerischen Versicherung und deren Rabatt gelesen.

Aber wenn die wegfallen, weil wir die eh bekommen, dann sind es nur 1000 Euro Rabatt und ein paar Prozent.

Ansonsten ohne diesen Rabatt wären die 2.650 ja okay.

Habt ihr denn von diesem Rabatt der gegnerischen Versicherung für einen notgedrungen Neuwagenkauf schon etwas gehört?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
 
Nur ganz kurz und spontan (falls ich dich richtig verstehe): Es ist sehr wahrscheinlich nicht optimal, wenn der Händler die Einschaltung des Rechtsanwalts übernimmt. Denn der RA soll ja die Interessen deiner Freundin vertreten, nicht diejenigen des Händlers. Der einzig richtig Weg ist daher in aller Regel, dass der RA durch das Unfallopfer beauftragt wird.
 
Nur ganz kurz und spontan (falls ich dich richtig verstehe): Es ist sehr wahrscheinlich nicht optimal, wenn der Händler die Einschaltung des Rechtsanwalts übernimmt. Denn der RA soll ja die Interessen deiner Freundin vertreten, nicht diejenigen des Händlers. Der einzig richtig Weg ist daher in aller Regel, dass der RA durch das Unfallopfer beauftragt wird.
Ja, das stimmt. Dafür ist es leider schon zu spät. Ihr Stiefvater hat das eingestielt und meinte es nur gut.

Zudem lief die Finanzierung auch über den Händler.
 
Okay, Thema des Threads eigentlich durch, aber trotzdem finde ich es ziemlich übel und dreist, dass bei einer klaren Rechts vor links Missachtung die gegnerische Versicherung alle Register ziehen muss.

Deren Versicherungsnehmer bestreit die Haftung steht in dem Schreiben und die wollen den Polizeibericht, Unfallskizze, Zeugen u.s.w.

Zum Glück läuft das alles über den Anwalt.

Unfassbar bei so einer klaren Rechts vor Links Missachtung bei der meine Freundin das Auto auch garnicht kommen sehen konnte.
 
War das ein Leasing Fahrzeug?
Da bin ich froh, dass ich den letzten Unfall mitm Firmenauto hatte. Moped ist mir ins Heck gerutscht, als ich an einer auf gelb umschaltenden Ampel gebremst hab. Stand schon als er "eingeschlagen" ist, war richtig merkwürdig, weils kein sonderlich starker Einschlag war, hatte erwartet, dass mir vielleit ein Auto leicht drauf gerollt ist, aber da war nix im Rückspiegel zu sehen. :oops: Im nächsten Augenblick hab ich dann draußen jemanden schimpfen gehört, dann bin ich doch mal ausgesteigen und hab das Moped hinterm Auto liegen gesehen. Fahrer war nicht sichtlich verletzt. Hatte trotzdem die Polizei gerufen, weil das Fuhrparkmanagement das so verlangt. Die Polizisten fanden das nicht so witzig, weil ja eigentlich nix war, hab ihnen dann das Telefon mitm Fuhrparkmanager dran in die Hand gedrückt, während ich dann das Moped zur Seite geräumt hab. Wurde dann auch kein Polizeibericht erstellt. War mir dann egal, weil die Entscheidung ja nicht auf meinem Mist wuchs. Da kam dann auch nichts mehr. Für den Fall der Fälle hatte ich noch die Dashcam Aufnahme gesichert, wo man klar gesehen hat, dass ich ordnungsgemäß angehalten hab und erst bei Stillstand der Aufschlag zu hören war.
Meine Vermutung ist, dass die gegnerische Versicherungen bei Leasingfahrzeugen vorsichtiger sind mit so dreisten Manövern bzw. umgekehrt bei Privatpersonen gerne alle Register ziehen in der Hoffnung, dass man sich der Rechtslage nicht bewusst ist bzw. keinen Anwalt beauftragt oder so. Damit werden so womöglich auch noch häufig Erfolg haben.
 
Also der Unfallverursacher war jemand der Kundendienste macht im Handwerk, war also gerade von einem Kunden gekommen und demnach auch ein Auto seiner Firma.

Hätte trotzdem nicht damit gerechnet. Die Polizei hat auch gesagt das die Sache klar ist.

Kann wirklich nur jedem raten sofort eine Anwalt hinzuzuziehen. Ohne einen hätten die uns bestimmt schon ordentlich über den Tisch gezogen.

Wie gesagt, mehr als klar. Was soll das?
 
Okay, Thema des Threads eigentlich durch, aber trotzdem finde ich es ziemlich übel und dreist, dass bei einer klaren Rechts vor links Missachtung die gegnerische Versicherung alle Register ziehen muss.

Deren Versicherungsnehmer bestreit die Haftung steht in dem Schreiben und die wollen den Polizeibericht, Unfallskizze, Zeugen u.s.w.

Zum Glück läuft das alles über den Anwalt.

Unfassbar bei so einer klaren Rechts vor Links Missachtung bei der meine Freundin das Auto auch garnicht kommen sehen konnte.

Lass mich raten, HUK?
 
Die Polizei hat auch gesagt das die Sache klar ist.

Ohne jetzt mal auch nur ansatzweise irgendjemandem etwas anderes unterstellen zu wollen:

Ich kann Dir aus meiner Erfahrung der letzten Jahre resultierend sagen, dass das letztlich nicht die Polizisten vor Ort entscheiden.
Das wird ein Richter ggf. als eine zielführende Meinungsäußerung der Polizisten werten, aber auch nicht mehr und nicht weniger.
Zudem gibt es bei der Polizeibehörde noch eine übergeordnete Stelle, die sich vor Weiterleitung auch noch einmal mit dem Fall beschäftigen wird und
durchaus zu einer anderen Auffassung gelangen kann.

Wie hier zum Beispiel:
Wir hatten bei uns in der Region vor ein paar Wochen exakt den wie von Dir beschriebenen Fall - Rechts vor Links-Unfall - der durch die Presse ging,
vermutlich auch deshalb, weil die (fälschlich) Beschuldigte die Frau eines Polizisten vom Nachbarrevier ist.
Ergebnis war dann, dass die Frau doch im Recht war, weil die andere - also die Vorfahrtberechtigte - die Kurve beim Abbiegen dermaßen geschnitten hatte,
dass sie das Auto der zu Unrecht beschuldigten Frau gestreift hat.

Und noch ein anderes Beispiel:
Als ich 2018 meinen Auffahrunfall hatte, war die Polizei auch zunächst der Meinung, dass ich 100%ig die Schuld daran hätte.
Der Richter hingegen entschied 2 Jahre später und nach massivsten Ärger mit dergegnerischen Versicherung, dass ich (eindeutig) unschuldig war.

Einfach laufen lassen und den Rechtsanwalt seine Arbeit machen lassen!
 
Vor ein paar Jahren gingen mehrfache Abrechnungen von rechts vor links Verstößen als Gelddruckmaschine durch die Medien, klar, dass da unter Umständen genauer hingeschaut wird...

Hatte dem Letzt selbst ein Formular der oben genannten genannten Versicherung in der Hand -> ausgefüllt, zurückgesandt, der selbst beauftragte Gutachter hat den Schaden begutachtet, mit dem Hergang in Abgleich gebracht und gut. Schaden wurde problemlos und schnell bezahlt, der Nutzungsausfall ebenfalls.
 
Muss die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldetem Totalschaden nicht den Zeitwert des zerstörten Fahrzeugs vor dem Unfall ersetzen ?
Kann ja bei einem Alter von 2 Jahren nicht bei nur 1600€ liegen.
 
Oh man, laut dem Ablauf-Report-Protokoll der Versicherung soll meine Freundin mindestens 45 km/h schnell gewesen sein und demnach 30% Teilschuld bekommen. Das ist ein Witz. Sie hatte vielleicht 40 km/h drauf, aber selbst wenn. Sie konnte den Unfallgegner auch nicht sehen, weil auf dem Bürgersteig Autos standen.

Bin gerade wütend und traurig zu gleich. Habe auch nicht das Gefühl das der Anwalt für uns kämpft.

Wir sollen sagen wie schnell sie war und dann gucken, ob die 30% angemessen sind. Das war rechts vor links. Unglaublich. :-( :-(
 
Auch wenn es nur bedingt "hilfreich" sein wird:

Wenn der Bürgersteig tatsächlich zugeparkt und dadurch die Sicht auf Nebenstraßen eingeschränkt war, ist eine (deutliche*) Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durchaus bei einem etwaigen Mitverschulden entsprechend mit zu berücksichtigen. Denn es kommt (auch noch) ein Verstoß gegen das Sichtfahrgebot hinzu.

Letztlich wird es im Zweifel halt auf Details ankommen. So kann dann selbst Tempo ca. 50 statt 30 dazu führen, dass das Mitverschulden derart überwiegt, dass es als allein ursächlich angesehen werden kann. Aus diesem Grund sollte man da wirklich bedacht herangehen, ob ein 30%-iges Mitverschulden nicht durchaus angemessen erscheint.

*) Bei Tempolimit von 30 sind Tempo 40 halt schon 33% und Tempo 45 bereits 50% zu viel.
 
Ok, übel. Danke für die Erklärung. Aber wer fährt dann an die Kreuzung mit 20 km/h dran?

Bei Rechts vor links Missachtung noch eine Teilschuld zu bekommen, finde ich trotzdem krass. Kann ich verstehen, wenn man extrem schnell war oder unter Drogen stand.
 
Was steht denn in dem Polizeibericht, insbesondere zum Tempo?
 
Aber wer fährt dann an die Kreuzung mit 20 km/h dran?

Bei den Juristen heißt derjenige "Idealfahrer".

Und ja, man muss halt im Zweifel grds. mit den (Fahr-)Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Wenn man dann selbst - trotz eingeschränkter Sicht - noch zu schnell unterwegs ist, kann es durchaus auf ein Mitverschulden hinauslaufen. Allerdings muss das etwaige Mitverschulden grds. durch die Gegenseite nachgewiesen werden. Das wird dann im Zweifel durch ein Sachverständigengutachten erfolgen. Die Kosten hierfür sind dann entsprechend der Kostenentscheidung zu tragen. Das sollte halt bedacht werden.
 
Was steht denn in dem Polizeibericht, insbesondere zum Tempo?
Nichts, hat ja auch kein Polizist mitbekommen.

Haben mit dem Anwalt telefoniert und das ganze geht jetzt vor Gericht.

Meine Freundin ist mit ihrem Auto auch noch einem 3. an der Seite stehenden Auto reingerutscht. Habe vergessen zu fragen, aber kommen die auch noch auf uns zu, wenn das mit den 30% auch nach dem Gerichtsurteil bestand hat? Weiß das jemand oder du @keulejr
 
Das lässt sich nicht pauschal sagen, @QP-Dennis . Aber generell gilt ein zivilgerichtliches Urteil nur zwischen den Parteien.

Ansonsten stünde es der drittgeschädigten Partei frei, auch Schadensersatz gegen deine Freundin entsprechend ihres Verschuldensanteils geltend zu machen (wäre dann halt ein Haftpflichtschaden). Oder sofern der Schaden bereits vom anderen Verursacher reguliert wurde (bzw. dessen Haftpflicht), dass diese sich anteilig schadlos zu halten versucht.

Allerdings ist das alles mangels Kenntnis der Sach- und Aktenlage Glaskugelleserei. Das sollte tatsächlich mit dem Rechtsanwalt besprochen werden. Nicht, dass es hinterher nur teurer wird (Gericht kostet schließlich auch Geld).
 
Hallo zusammen, das ganze ist aktuell vor Gericht und es wird ein Gutachten erstellt. Meine Freundin soll laut gegnerischer Versicherung 55 km/h gefahren sein. Ich habe versucht an der Unfallstelle 50 km/h zu fahren, aber das ist einfach nicht möglich, weil links und rechts Autos stehen und schlangen Linien gefahren werden müssten.

In einem Schreiben steht die Email Adresse vom Gutachter und jetzt überlege ich, ob ich ihm mal schreibe, dass dort mit der Geschwindigkeit von 55 km/h eigentlich nicht gefahren werden kann.

Oder kommt das beim Gericht ggf. schlecht an? Würde auch nur einen Hinweis geben oder vielleicht auch mal anmerken, dass er das auch gerne selbst mal ausprobieren kann. Ich will ihm natürlich keine Vorschriften machen oder ihm sein Job erklären.

Nur hinterher bemisst er die Geschwindigkeit nur anhand von Bilder des Autos und wir haben den Salat.

Was meint ihr? Danke vorab. :) :-)
 
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Hallo zusammen, das ganze ist aktuell vor Gericht und es wird ein Gutachten erstellt. Meine Freundin soll laut gegnerischer Versicherung 55 km/h gefahren sein. Ich habe versucht an der Unfallstelle 50 km/h zu fahren, aber das ist einfach nicht möglich, weil links und rechts Autos stehen und schlangen Linien gefahren werden müssten.

In einem Schreiben steht die Email Adresse vom Gutachter und jetzt überlege ich, ob ich ihm mal schreibe, dass dort mit der Geschwindigkeit von 55 km/h eigentlich nicht gefahren werden kann.

Oder kommt das beim Gericht ggf. schlecht an? Würde auch nur einen Hinweis geben oder vielleicht auch mal anmerken, dass er das auch gerne selbst mal ausprobieren kann. Ich will ihm natürlich keine Vorschriften machen oder ihm sein Job erklären.

Nur hinterher bemisst er die Geschwindigkeit nur anhand von Bilder des Autos und wir haben den Salat.

Was meint ihr? Danke vorab. :) :-)

Du bist in dem Prozess weder Partei noch Zeuge und solltest Dich deshalb auf gar keinen Fall ungefragt einmischen.
 
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