Vandalismus am Z4? Jemand vom Forum?

abs48

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26 Juni 2012
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Ich glaube mich zu erinnern, dass ich das Bild, das er/du bei Facebook nutzt schonmal hier im Forum gesehen habe?
Täter schon gefunden?

Hier der Link zu Spiegel TV Online, bei 8:15 gehts los!
http://spon.de/vfv5e
 
Das ist ja eine frechheit, was geht bitte bei so typen ab ? Kein Respekt vor den Mitmenschen und ihren Schätzchen :-/
 
Opferschutz sollte mal langsam über den Schutz von Persönlichkeitsrechten (von Tätern) stehen! So lange das hier in D nicht funktioniert, haben Twitter und FB ihr volles Berechtigungsdasein.
Natürlich kann es oft Falsche treffen und diffamieren, aber unsere Justiz war schon in der Vergangenheit und aktuell auch nicht gefeit. Wenigstens 1% aller Inhaftierten in D sitzen unschuldig, aber das Justizsystem ist dahingehen unfähig oder unflexibel.
 
War das schön als es noch keine "virtuellen" Pranger gab.

Wie wär's mit sowas hier als nächstem Schritt? http://www.sueddeutsche.de/panorama...entschuldigen-sich-bei-unschuldigem-1.1326677
sueddeutsche schrieb:
Der Fall hatte weit über Emden hinaus für Aufruhr gesorgt, weil gegen den 17-Jährigen nach dessen Festnahme über soziale Netzwerke im Internet Gewalt- und Todesdrohungen geäußert worden waren. Nach einem Aufruf hatten sich rund 50 Menschen vor einem Polizeirevier versammelt und stundenlang die Herausgabe des Beschuldigten verlangt. Dabei wurde zum Lynchmord aufgerufen.

....
Natürlich kann es oft Falsche treffen und diffamieren, aber unsere Justiz war schon in der Vergangenheit und aktuell auch nicht gefeit. Wenigstens 1% aller Inhaftierten in D sitzen unschuldig, aber das Justizsystem ist dahingehen unfähig oder unflexibel.

Da gibt's dann aber normalerweise Gerichtsverfahren und keine öffentliche "Hinrichtung".

Alles weitere zum Thema überlasse ich Menschen die sich damit auskennen:
Udo Vetter schrieb:
Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist der Willkürstaat. Im Willkürstaat gibt es möglicherweise auch Regeln. Diese werden aber von denen, die das Sagen haben, außer Kraft gesetzt. Und zwar immer dann, wenn ihnen die Regeln gerade mal nicht in den Kram passen. Zum Beispiel dann, wenn sich das erhoffte Ergebnis nicht erreichen lässt.

Gruß,

Björn

p.s. Was hat eigentlich der Lobo gemacht, um als Internet-Experte genannt zu werden? Die korrekte Bezeichnung ist doch Social Media ....
 
Da gibt's dann aber normalerweise Gerichtsverfahren und keine öffentliche "Hinrichtung".

Alles weitere zum Thema überlasse ich Menschen die sich damit auskennen:


Gruß,

Björn

Ich war zum Glück noch nie in dieser Lage. Aber vor wenigen Tagen war ein TV-Bericht genau hinsichtlich dieser Thematik beschäftigt. Und glaube mir, wenn Du definitiv, nachweislich, unschuldig bist und in diese Mühlen geraten bist, dann denkst Du anders, hättest komplett ein anderes Statement abgegeben. Und ja, in D ist solch ein Irrtum locker möglich, wenn Polizisten - Zuträger für die Staatsanwaltschaft und somit den Gerichten sind - ein falsches Bild geschaffen haben, nur damit sie gut dastehen.

Beste Beispiel? Der Kriminalermittler im Fall "Rudolph Mooshammer"..... er hatte auch andere Fälle und war sich "totsicher" und hat im nachhinhein Fehler eingestanden! (Fehler eingestehen war in einem komplett anderen TV-Bericht, war aber locker nachvollziehbar!)
 
Ich war zum Glück noch nie in dieser Lage. Aber vor wenigen Tagen war ein TV-Bericht genau hinsichtlich dieser Thematik beschäftigt. Und glaube mir, wenn Du definitiv, nachweislich, unschuldig bist und in diese Mühlen geraten bist, dann denkst Du anders, hättest komplett ein anderes Statement abgegeben. Und ja, in D ist solch ein Irrtum locker möglich, wenn Polizisten - Zuträger für die Staatsanwaltschaft und somit den Gerichten sind - ein falsches Bild geschaffen haben, nur damit sie gut dastehen.

Beste Beispiel? Der Kriminalermittler im Fall "Rudolph Mooshammer"..... er hatte auch andere Fälle und war sich "totsicher" und hat im nachhinhein Fehler eingestanden! (Fehler eingestehen war in einem komplett anderen TV-Bericht, war aber locker nachvollziehbar!)

Das die Justiz nicht unfehlbar ist, ist mir durchaus klar. Da reicht es ja regelmäßig Zeitung zu lesen...
Mein Vertrauen in die Arbeit der Justiz ist trotzdem bei weitem größer, als mein Vertrauen in diese Art öffentlicher Ermittlung und Vorverurteilung/Verurteilung.

Gruß,

Björn
 
Das die Justiz nicht unfehlbar ist, ist mir durchaus klar. Da reicht es ja regelmäßig Zeitung zu lesen...
Mein Vertrauen in die Arbeit der Justiz ist trotzdem bei weitem größer, als mein Vertrauen in diese Art öffentlicher Ermittlung und Vorverurteilung/Verurteilung.

Gruß,

Björn

Selber schuld!

Edit:
Absolut typisches deutsches "Michel"-Verhalten..... auch werden selbstverständlich die selben Parteien gewählt.... und Hauptsache meine Frau bleibt wie sie bisher war :X
 

Das es meine Schuld ist musst Du nicht extra mit einem Ausrufezeichen betonen, ich wollte die Schuld dafür niemand anderem in die Schuhe schieben.
Allerdings empfehle ich Dir dringend dein Verhältnis zur Realität mal neu synchronisieren zu lassen. Da scheint etwas nicht mehr zu funktionieren.

Gruß,

Björn
 
Leider ist es doch heut zu tage so das das Opfer mit voll erkennbarem BILD und vollem NAMEN und womöglich sogar noch mit Adresse in den Medien bekannt gemacht wird. Mit der Bemerkung "Wie kann man SOOO eine Auto auch noch ausgerechnet DAAA Parken !?! Das nennt sich dann OPFERSCHUTZ

Und vom Täter nur ein verschwommenes mit Balken geschütztes Bild gezeigt wird. Dazu steht denn Herr/Frau XYZ. UVW. aus Irgendwo hat, ehr unwahrscheinlich, folgende tat begangen.................
 
Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die Mühlen Justitias langsam mahlen. Dies gilt auch insbesondere für ihre Anpassungsfähigkeit. Die technologische und die mit ihr einhergehende gesellschaftliche Entwicklung sind um Vieles dynamischer als unsere Gesetzgebung. Dies hat, eine wachsende Kluft zwischen Rechtsprechung und den gesellschaftlichen Anfordernissen an ihr zur Folge. Das bedeutet, dass Justitia mit den Herausforderungen der neuen Medien, Internet, und den Social Networks innerhalb dieser Mediendomäne nicht gewachsen ist. Dies ist einer der Gründe, die gegen solche Privat-Fahndungen sprechen. Ein weiterer ist die Unkontrollierbarkeit des angestoßenen Prozesses gerade in Internetbereich. Denn die Gefahr ist sehr groß, dass die angestoßene Fahndung zum Selbstläufer wird und ungewollte und unvorhersehbare Stilblüten wie Lynch- und Selbstjustiz und öffentliche Diffamierung Unschuldiger hervorbringt.
Auch ein Delinquenter, der seine Mitmenschen geschädigt hat (sei es durch Sachbeschädigung, Diebstahl oder Körperverletzungsdelikten), besitzt Rechte, denn mit Verübung einer Straftat hat er zwar gegen geltendes Recht verstoßen und gehört daher bestraft, aber er hat dadurch seine Bürgerrechte nicht abgegeben.

Als Geschädigter wird man sich solche Gedanken sicherlich nicht machen, da man als solcher emotional viel zu sehr in den betreffenden Fall involviert ist. Da schließe ich mich selbst nicht aus und würde wahrscheinlich ebenfalls die neuen medialen Möglichkeiten ausspielen.
Daher kann ich phoTom's Vorgehensweise sehr gut Nachvollziehen.

Allerdings bereitet mir folgende Aussage phoTom's Kopfschmerzen:
Sicherlich weiß ich, dass ich gegen geltendes Recht verstoße. Aber die beiden sehen so aus, als könnten die sich eh keinen Anwalt leisten und mich verklagen.
Und damit hat er leider recht. Denn Recht ist eine Wahre, die man käuflich erwerben kann, aber keinesfalls als Bürger besitzt.
 
Opferschutz sollte mal langsam über den Schutz von Persönlichkeitsrechten (von Tätern) stehen! So lange das hier in D nicht funktioniert, haben Twitter und FB ihr volles Berechtigungsdasein.
Natürlich kann es oft Falsche treffen und diffamieren, aber unsere Justiz war schon in der Vergangenheit und aktuell auch nicht gefeit. ...

Du wirst dich nicht wundern, dass ich deine Meinung nicht teile.

Zunächst finde ich es grundsätzlich fraglich, wenn sich jemand über unser Rechtssystem oder die Justiz beschwert, der sich damit nicht gut auskennt. Das ist nicht böse gemeint, aber das Thema ist schlicht so komplex, dass man ohne Fachkenntnisse kaum sinnvoll etwas dazu sagen kann. Sicherlich nicht hilfreich ist dabei die üblicher Weise mindestens tendenziell reißerische Presseberichterstattung.

Es gute Argumente dafür, dass unser Rechtssystem eines der Besten der Welt ist. Auch dessen Anwendung durch unsere Justiz funktioniert im Großen und Ganzen sehr viel besser, als das in vielen anderen Staaten der Fall ist. Wenn man unter dieser Prämisse nun über Themen wie die Rechte von Tätern und Opfern sprechen möchte. muss man das unter Würdigung unserer rechtsstaatlichen Prinzipien und der diesbezüglichen, durchaus komplizierten Abwägungsmechnismen unserer Justiz tun. Was demgegenüber nicht funktioniert, ist das undezidierte Meckern und Proklamieren von Privatjustiz.

Um nun konkret zu werden: Wie möchtest du denn gerne sinnvoll Opferrechte stärken und/oder die Rechte von Tätern reduzieren, ohne dich in Widerspruch zu grundrechtlich verbrieften Bürgerrechten zu setzen? Wenn du dazu einen in jeder Hinsicht tragfähigen Vorschlag hast, werden dir Generationen von Rechtsexperten, die unser System maßgeblich aufgebaut und geprägt haben, sicherlich herzlich dankbar sein. :) :-)
 
Von welchen Grundrechten schreibst Du denn? Größenteils sind sie doch eh durch andere Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen ausgehebelt :whistle:

Edit:
Ich frage so provokant, weil mich diese Diskussion insgesamt sowieso nicht interessiert. Ist mir mein Leben und meine Lebenszeit viel zu schade für B;

Ich hoffe ebenso, dass Du nicht mich dazu zähltest, der keinerlei Ahnung vom Rechtssystem habe. Denn Rechtsystem ist nicht gleich RS. Das Unterhaltsrecht gewichtet anders als Beispielsweise das Zivilrecht. Aber wem schreibe ich das.

Wie gesagt, interessiert mich diese Diskussion überhaupt nicht.
 
Von welchen Grundrechten schreibst Du denn? Größenteils sind sie doch eh durch andere Gesetze, Bestimmungen, Verordnungen ausgehebelt ...

Wie kommst du denn auf solch eine - offen formuliert: absurde - Behauptung?

... Ich hoffe ebenso, dass Du nicht mich dazu zähltest, der keinerlei Ahnung vom Rechtssystem habe. Denn Rechtsystem ist nicht gleich RS. ...

Wenn du von Täter- und Opferschutz redest, geht es in erster Linie um das Strafrecht. Diesbezüglich habe ich in der Tat erhebliche Zweifel daran, dass du dich damit auskennst. Nach deiner letzten Bemerkung würde ich diese Zweifel auch auf das Wissen von Staats- und Grundrechten ausweiten. :X

Es ist natürlich vollkommen in Ordnung, wenn dich all das gar nicht interessiert. Nur wäre es dann schön, wenn du dir solche Bemerkungen verkneifen würdest, die eklatant an der Realität vorbeigehen. :) :-)
 
Lieber Brumm,

Anderen hast Du vielleicht auf Dauer den Mund verboten, bei mir beißt Du auf Granit.

Glaube was Du möchest, Aber glauben heißt zum Glück noch lange nicht zu wissen. Und ich kenne sowohl die Straftäter-Seite als auch die Opfer-Seite. Daher schwätz ich nie dummes Zeug. Ich gebe immer nur das wieder, was ich erlebt habe und kenne. Du weißt? Theorie und Praxis..... und wenn Du mir jetzt erzählen möchtest, Du kennst Dich beruflich mit Strafrecht bestens aus, dann lache ich gaaaaaanz laut. You know, ich weiß was Dein Haupttätigkeitsfeld ist ;) Und das Strafrecht ist davon so weit entfernt wie unser Mond zur Erde.
 
Lieber Brumm,

Anderen hast Du vielleicht auf Dauer den Mund verboten, bei mir beißt Du auf Granit. ...

Thomas, ganz sicher möchte ich in einem Diskussionsforum niemandem den Mund verbieten, und dir schon gar nicht. :) :-) Im Gegenteil würden mich weitere Diskussionsbeiträge von dir herzlich freuen. Bisher hast du allerdings nur ein paar weithin absurde Behauptungen aufgestellt und dafür nicht ansatzweise eine sachliche Begründung geliefert. Stattdessen flüchtest du dich in Überheblichkeit und eine Prise Polemik, und garnierst das Ganze mit der Andeutung einer bisher nicht belegten Sachkompetenz und der letzten Bastion, dass dich das Thema ja ohnehin nicht interessiert.

Das Letztere hält dich dann allerdings nicht davon ab, auf einen höflich platzierten Vorschlag, dein Desinteresse durch den Verzicht auf abstruse Behauptungen zu manifestieren, bewusst säuerlich zu reagieren. Spätestens unter dieser Prämisse erscheint mir Björns Anmerkung weiter oben doch recht passend. ;)

So oder so bin ich freilich gerne offen für einen argumentativen Beleg deiner Position und will mich dann auch gerne bemühen, meine bescheidenen Fachkenntnisse aus Studium und Beruf der juristischen Pflichtfächer Straf-, Strafprozessual- und Staatsrecht beizusteuern. :) :-)
 
Was war hier nochmal los?
Ein Auto wurde demoliert? :(

Ist der/die Täter eigentlich ermittelt? Gefasst? Erschlagen? Gesteinigt? An den Pranger gestellt worden? ;)
 
Ich bin nach wie vor der Meinung dass es eine tolle Sache wäre wenn man dem Umfeld solcher Menschen zeigen würde was sie so tun wenn sie Abends unterwegs sind. Einfach das Video auf der Arbeit, bei der Frau und in der Lieblingskneipe vorspielen lassen. Ganz hoch offziell. Wunschdenken ich weiß aber man wird ja wohl mal noch vom guten alten Pranger träumen dürfen...:maledevil:
 
wünscht ihr oder jedenfalls ein teil von euch solche zustände zurück? auge um auge - zahn um zahn?

ich kann die frustration auch durchaus verstehen, habe ja nun selbst mehrere autos und mein t car wurde auch schon das eine oder andere mal opfer von vandalen. ich bin kein fachmann wenn es um irgendwelche rechte geht, aber ich denke wenn unsere gerichte die bestehenden gesetze einfach etwas konsequenter zur anwendung bringen würden, wären wir vielleicht schon einen schritt in die richtige richtung. täterschutz vor opferschutz geht aber auch in meinen augen absolut gar nicht.

lg Maik
 
Auch ein anderer Aspekte wird m. E. zu oft vernachlässigt: Nämlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das meine ich nicht nur in Bezug auf den Einzelfall, sondern auch insgesamt hinsichtlich unserer Strafverfolgung:

So ärgerlich Sachschäden sind, es sind immer noch "lediglich" Sachschäden. Am Auto sind sie häufig besonders wenig tragisch, weil sie von der Versicherung bezahlt werden. Unter dieser Prämisse finde ich es absolut akzeptabel, dass sich unsere Polizei nicht vorrangig um jeden Vandalismusschaden kümmern kann, sondern sehr viel ihrer Energie auf schlimmere Vergehen und Verbrechen verwendet. Auch das ist, wie gesagt, eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Ich selbst - so sehr ich mich auch über einen Sachschaden ärgere - kann damit recht gut leben. Denn viel wichtiger ist mir der Schutz meiner Person, und desjenigen meiner Angehörigen. Das ist es, was ich primär von unserer Exekutive und Judikative erwarte.
 
Und hier stellt sich mir die - ernstgemeinte - Frage: Ist es tatsächlich so, dass das Strafmaß von Taten gegen Personen ( Körperverletzung über Menschenhandel bis hin zuTötungsdelikten) im Verhältnis zu Sachdelikten oft nicht nachvollziehbar ist? Oder ist nur der Eindruck falsch? Fehlt es vielleicht nur an entsprechender Kommunikation der Gründe für ein Urteil (auch durch die Medien) oder sind die Gewichtungen nicht (mehr) angemessen?
 
Ich glaube nicht, dass dieser Eindruck immer falsch ist. ;)

Das Verhältnis der Strafmaße für Sach- und Personendelikte hat, kurz gesagt, historische Ursachen. Seinerzeit fürchteten der Adel bzw. das höhergestellte Volk in erster Linie Verbrechen gegen ihre Reichtümer, weniger Verbrechen gegen ihre Person, die sich ohnehin kaum jemand erlaubte.

So kommt es, dass bis dato zuweilen der Eindruck entsteht, dass Verbrechen gegen Personen tendenziell zu gering bestraft werden. Häufig relativiert sich das allerdings, wenn man sich die Details des Falles anschaut. Die Presse freilich schaut so genau nicht hin.
 
Ich finds gut, die sollen sich schön schämen!! Anders lernen die es doch nicht, und machen es immer wieder mit anderen Autos oder "Reichtümer" ^^
Wer bewusst dummes tut, muss auch dafür gerade stehen und in der heutigen Zeit auch damit rechnen das er an den Pranger gestellt wird.
Und wer sich benimmt hat schließlich auch nichts zu befürchten ;)
 
...Wer bewusst dummes tut, muss auch dafür gerade stehen und in der heutigen Zeit auch damit rechnen das er an den Pranger gestellt wird.
Und wer sich benimmt hat schließlich auch nichts zu befürchten ;)

Die Konsequenz dieser Einstellung ist dann allerdings, dass auch die "Anprangernden" für ihre ebenfalls dummen und rechtswidrigen Taten geradestehen müssen. Das bedeutet beispielsweise eine Verurteilung auf strafrechtlicher Ebene und zivilrechtliche Maßnahmen wie Unterlassungsverfügung, Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Der Anprangernde verstößt ebenso gegen Recht und Gesetz, wie der Angeprangerte. Der wesentliche Untererschied liegt darin, dass der Anprangernde sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Unrecht verhält, während es beim Angeprangerten häufig ungewiss ist.
 
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