Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die Mühlen Justitias langsam mahlen. Dies gilt auch insbesondere für ihre Anpassungsfähigkeit. Die technologische und die mit ihr einhergehende gesellschaftliche Entwicklung sind um Vieles dynamischer als unsere Gesetzgebung. Dies hat, eine wachsende Kluft zwischen Rechtsprechung und den gesellschaftlichen Anfordernissen an ihr zur Folge. Das bedeutet, dass Justitia mit den Herausforderungen der neuen Medien, Internet, und den Social Networks innerhalb dieser Mediendomäne nicht gewachsen ist. Dies ist einer der Gründe, die gegen solche Privat-Fahndungen sprechen. Ein weiterer ist die Unkontrollierbarkeit des angestoßenen Prozesses gerade in Internetbereich. Denn die Gefahr ist sehr groß, dass die angestoßene Fahndung zum Selbstläufer wird und ungewollte und unvorhersehbare Stilblüten wie Lynch- und Selbstjustiz und öffentliche Diffamierung Unschuldiger hervorbringt.
Auch ein Delinquenter, der seine Mitmenschen geschädigt hat (sei es durch Sachbeschädigung, Diebstahl oder Körperverletzungsdelikten), besitzt Rechte, denn mit Verübung einer Straftat hat er zwar gegen geltendes Recht verstoßen und gehört daher bestraft, aber er hat dadurch seine Bürgerrechte nicht abgegeben.
Als Geschädigter wird man sich solche Gedanken sicherlich nicht machen, da man als solcher emotional viel zu sehr in den betreffenden Fall involviert ist. Da schließe ich mich selbst nicht aus und würde wahrscheinlich ebenfalls die neuen medialen Möglichkeiten ausspielen.
Daher kann ich phoTom's Vorgehensweise sehr gut Nachvollziehen.
Allerdings bereitet mir folgende Aussage phoTom's Kopfschmerzen:
Sicherlich weiß ich, dass ich gegen geltendes Recht verstoße. Aber die beiden sehen so aus, als könnten die sich eh keinen Anwalt leisten und mich verklagen.
Und damit hat er leider recht. Denn Recht ist eine Wahre, die man käuflich erwerben kann, aber keinesfalls als Bürger besitzt.