Ich führe hier mal etwas aus.
Die Ausschlüsse in der Garantie umfassen Gummiteile:
Gummiteile: Gummidichtungen an Türen,
Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung,
Achs- und Lenkungsmanschetten,
Silentblöcke/-buchsen, Motorlager (Ausnahme
Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager.
Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht
abschließend.
Somit ist der verstopfte Ablauf bzw. die Dichtung der Pumpe kein Bestandteil der Garantie.
Folglich weiter bei den Folgeschäden, sofern die Pumpe durch die Garantie abgedeckt ist:
Nicht von der Garantie gedeckt sind ferner
folgende Schäden:
Folgeschäden:
- ein Schaden an einem Bauteil, das von der
Garantie abgedeckt ist, durch einen Schaden
an einem Bauteil, das nicht von der Garantie
erfasst ist.
Kurz gesagt:
Da die Gummitülle im Ablauf und die Dichtung der Pumpe nicht von der Garantie abgedeckt sind und diese für den Schaden an der Pumpe ursächlich verantwortlich sind, ist die von der Garantie abgedeckte Pumpe ebenfalls nicht abgedeckt.
Das Problem ist, dass BMW mit der Versicherung verhandelt. Die lehnen ab und BMW zuckt mit den Schultern. In dem ganzen Spiel kann man als Kunde keinerlei Druck ausüben.
Es ist so, dass du nicht im Vorfeld der Fehlerfindung mit der Versicherung verhandeln kannst.
Der Ablauf ist so:
- Der Mangel "VERDECK FUNKTIONIERT NICHT" wird der Versicherung von BMW gemeldet.
- Die Versicherung eröffnet einen VORGANG.
- Jetzt muss der Fehler hierfür GEFUNDEN und DOKUMENTIERT werden.
- Dazu muss der Kunde bei BMW eine FEHLERSUCHE in AUFTRAG geben. Diese Kosten trägt IMMER der KUNDE, auch wenn die GARANTIE greifen sollte. Kostenpunkt 150€ bis die abgesoffene Hydraulik als Fehler ZWEIFELSFREI identifiziert wurde. An diese Richtlinie muss sich BMW halten, deine Fehlerdeutung hilft da nur die Kosten zu begrenzen.
- BMW schickt den Fehlerbericht und Fotos an die Versicherung. Der Z steht teilweise zerlegt bei BMW.
- Die Versicherung schickt innerhalb 1 - 2 Stunden eine Antwort. In manchen Fällen muss das defekte Bauteil erst an den Versicherer zur Prüfung durch Gutachter geschickt werden. Bei Streit um die Pumpe wäre das definitiv so.
- Der Versicherer LEHNT AB.
- BMW meldet dir die Antwort und fragt wie du jetzt weiter vorgehen willst.
- Jetzt bist du am Zug.
- Du rufst den Versicherungsmann an und machst ihm deinen Standpunkt klar. Der bezieht sich auf seine Klauseln und lehnt weiter ab. Du lässt den Wagen wieder notdürftig zusammenbauen. Zahlst die bisher angelaufenen Kosten und gehst gegen den Versicherer rechtlich vor..... viel Erfolg.
- Du bittest den Servicemitarbeiter einen Kulanzantrag zu stellen und w3artest ab was sie dir bieten... von 0 bis 100% der Teilekosten, ohne Arbeitskosten ist alles möglich. folglich zahlst du mindestens 400 € bis zum Maximalpreis.
- Du lässt den Wagen wieder notdürftig zusammenbauen. Zahlst die bisher angelaufenen Kosten von 150 € und reparierst die Pumpe selber.
So sieht es aus.