AW: verdeckscheibe
Kann ich auch bestätigen, dass die Versicherung im Normalfall zahlt da es unter Glasschaden fällt.
Hätte aber noch ein paar andere Frage an Leute die sich mit dem Versicherungsrecht ein bisschen auskennen:
Stimmt das, dass sich das Versicherungsrecht dahin geändert hat (seit diesem Jahr), dass die Versicherungen
Kaskoschäden auf Gutachten bzw. Kostenvoranschlag nicht mehr auszahlen müssen, sondern auf eine Rechnung bestehen können?
Innerhalb welchen Zeitraums kann man einen Kakoschaden noch melden?
Der Hintergrund ist, dass ich letztes Jahr nen kleinen kaum störenden Riss in der Heckscheibne hatte und diesen nur geklabt und nicht der Versicherung gemaldet habe.
Leider ist diesen Herbst beim aufklappern des Verdecks bei mir in der Knickstelle also mitten in der Scheibe ein Riss entstanden den ich sofort bei der Vericherung angegeben habe (die haben dort gleich Fotos gemacht und ich hab gemeint der kleine Riss sei schon länger und würde nicht stören...).
Daraufhin kam von der Versicherung ein Schreiben zurück, dass sie nicht zahlen würden da keine "Schadenserweiterung" vorliege, da die Scheibe schon kaputt war.
Ich zurück geschreiben, dass der alte Riss am Rand ist und nicht störend ist, der neue dagen im Sichtbereich des Fahrers ist und in der Knickstelle liegt und desshalb weiter einreißen wird ....
Jetzt hat die Versicherung geantwortet, dass sie auf den bisherigen Äußerungen bestehn müssen, aber aus Kulanz 50% der Rechnung nach Abzug der Selbstbeteiligung übernehmen würden.
Seit wann zahlt denn ne Versicherung obwohl sie nicht zahlen muss?

Klingt so als ob die mich nur mit der Hälfte abspeißen wollen.
Hab mir nun überlegt ob ich vielleicht den alten Schaden noch melden kann, glaub ich aber nicht dass das noch geht.
Mir wärs eigentlich lieber wenn ich das Geld bekomme, da ich das Fahrzeug im Frühjahr verkaufen will.
Veilleicht kann ja einer von euch was dazu sagen,
Dominik