Das Problem ist doch in meinen Augen gut gelöst
, daher weitere Diskussionen eher Sinnfrei 
Eine Frage beschäftigt mich aber trotzdem.
Kann man in D ein Fahrzeug tatsächlich ohne Kaufvertrag vom Letztbesitzer wieder anmelden?
In Ö ist dazu zwingend ein Kaufvertrag, gültiger §57 Prüfbericht (TÜV) und Typenschein erforderlich.

Eine Frage beschäftigt mich aber trotzdem.
Kann man in D ein Fahrzeug tatsächlich ohne Kaufvertrag vom Letztbesitzer wieder anmelden?
In Ö ist dazu zwingend ein Kaufvertrag, gültiger §57 Prüfbericht (TÜV) und Typenschein erforderlich.


