Verkauf ohne Kaufvertrag - Haftung?

Das Problem ist doch in meinen Augen gut gelöst :t, daher weitere Diskussionen eher Sinnfrei :w

Eine Frage beschäftigt mich aber trotzdem.
Kann man in D ein Fahrzeug tatsächlich ohne Kaufvertrag vom Letztbesitzer wieder anmelden?
In Ö ist dazu zwingend ein Kaufvertrag, gültiger §57 Prüfbericht (TÜV) und Typenschein erforderlich.
 
Das Problem ist doch in meinen Augen gut gelöst :t, daher weitere Diskussionen eher Sinnfrei :w

Eine Frage beschäftigt mich aber trotzdem.
Kann man in D ein Fahrzeug tatsächlich ohne Kaufvertrag vom Letztbesitzer wieder anmelden?
In Ö ist dazu zwingend ein Kaufvertrag, gültiger §57 Prüfbericht (TÜV) und Typenschein erforderlich.
Ein Kaufvertrag ist nicht nötig.

Bei Halterwechsel sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Kennzeichenschilder (falls Kennzeichenwechsel gewünscht)
 
Und abmelden kann man auch ohne Kaufvertrag. Einfach mit Schildern, Schein und Brief (bzw. neu Zul. Teil 1 und 2) zur Zulassungsstelle oder bei Vorzulassung nach 2015(?) das ganze online für kleines Geld.
Mir ist nur letztens aufgefallen, dass die Aufkleber auf den Kennzeichen, die man fürs Onlineverfahren aufsplitten muss, nach 8 Jahren etwas ausgehärtet sind. Es geht, aber man muss vorsichtig sein.

Zum Fall nochmal: Wenn man die Gewährleistung nicht explizit ausschließt, dann muss man sie dem Käufer gewähren. Und ich stehe eigentlich zu den Sachen, die ich als mängelfrei (oder "nur mit diesen Mängeln") verkaufe. Sofern der Käufer nicht übertreibt, komme ich ihm entgegen.
Mache ich auch bei eBay so: Übergabegarantie: 3 Tage nach Ankunft Mängel, dann Kaufpreis zurück bei Warenrücksendung (Fehlbedienung natürlich ausgeschlossen). Erwarte ich auch von Verkäufern.

Aber so lernt man sich ja hier mit den jeweiligen Ansichten kennen, auch gut :) .
 
und diese Anwalts- und Klagegeilheit geht mir inzwischen echt aufn Zeiger,bloß keine Eigenverantwortung mehr für die getroffenen Entscheidungen übernehmen,
Da bin ich bei dir. Aber davon spricht hier ja auch keiner. Und 300€, bzw. 200€ sind ja grad mal der Preis von einem anwaltlichen Hallo.
 
@DennisTheW
Ich persönlich sehe trotzdemkeinen Grund dafür.
Das ist ein alter Gebrauchtwagen.....da kann immer was defekt sein ohne das es der verkaufende Besitzer bemerkt oder weiß......warum sollte er dafür aufkommen?
Was kommt als nächstes?
Karren reparieren und sich dran erfreuen,sehe dazu keinen Grund sowas auf den Verkäufer abzuwälzen zumal hier nicht einmal ansatzweise eine Täuschungsabsicht auf VK-Seite dahinterstand...


Greetz

Cap
 
zumal hier nicht einmal ansatzweise eine Täuschungsabsicht auf VK-Seite dahinterstand...
So wie das gelaufen ist, greifen nun mal gesetztliche Vorgaben.
Mit einem Kaufvertrag, bei dem die in Zukunft auftreten, oder gefunden Schäden ausgeschlossen sind, wäre das ja alles nicht passiert.

Wenn du meinst, das nicht absichern zu müssen, dann viel Spaß, wenn du auf einen kundigen Käufer triffst. Der saniert nachträglich das Fahrzeug auf deine Kosten......
 
Ich würde dem garnichts bezahlen und erst mal die ebay Anzeige, Chats und Emails dokumentieren. Dein Freund hat sicher auch etwas mitbekommen und könnte dann zu dem Vorgang aussagen.
Denke eine ohne-Rechnung-Vereinbarung wie es Dein Käufer mit der Werkstatt getroffen hat verstößt gegen das Schwarzarbeitsgesetz.
Ich habe in meinem Autofahrer Leben über 70 PKW gekauft und verkauft und hatte auch schon die eine oder andere Drohung nach dem Verkauf vor allem von dem Klientel "Kollege was minimum Preis" aber ausser heiße Luft kam dann nicht mehr viel.
 
Ich würde dem garnichts bezahlen und erst mal die ebay Anzeige, Chats und Emails dokumentieren. Dein Freund hat sicher auch etwas mitbekommen und könnte dann zu dem Vorgang aussagen.
Denke eine ohne-Rechnung-Vereinbarung wie es Dein Käufer mit der Werkstatt getroffen hat verstößt gegen das Schwarzarbeitsgesetz.
Ich habe in meinem Autofahrer Leben über 70 PKW gekauft und verkauft und hatte auch schon die eine oder andere Drohung nach dem Verkauf vor allem von dem Klientel "Kollege was minimum Preis" aber ausser heiße Luft kam dann nicht mehr viel.

Der Meinung bin ich auch. Ich habe auch schon zahlreiche gebrauchte PKWs verkauft, aber hier hätte der Käufer schlechte Karten gehabt. Er hatte es versucht und 200€ gewonnen.
 
@DennisTheW
Ich persönlich sehe trotzdemkeinen Grund dafür.
Das ist ein alter Gebrauchtwagen.....da kann immer was defekt sein ohne das es der verkaufende Besitzer bemerkt oder weiß......warum sollte er dafür aufkommen?
Was kommt als nächstes?
Karren reparieren und sich dran erfreuen,sehe dazu keinen Grund sowas auf den Verkäufer abzuwälzen zumal hier nicht einmal ansatzweise eine Täuschungsabsicht auf VK-Seite dahinterstand...


Greetz

Cap

Bitte um Zitat der Stelle in der ich das behaupte.

Vielen Dank im Voraus.


Greetz

Cap
So interpretiere ich dein obiges Posting.
 
@pixelrichter
Ich schreibe was ich meine,da muß man nix reininterpretieren.Einfach lesen,was dasteht,so ist es gemeint und nicht anders.

Hätte ich deine Interpretation gemeint,würde dort stehen das man keinen Kaufvertrag in schriftlicher Form benötigt,wenn man ein Kfz loswerden will.
Da das nirgendwo steht,habe ich das zu 100% auch NICHT gemeint.Das hätte bereits in meinem vorherigen Beitrag klar werden dürfen.....


Greetz

Cap
 
Alte Forumsregel:

Das Thema ist auf keinen Fall zu Ende, bevor nicht jeder noch seinen Senf dazugegeben hat! :D
Naja, ich glaube wer sich hier im Forum einigermaßen auskennt und weiß, wie komplex rechtliche Sachverhalte sein können, der "scannt" die Threads schon nach Beiträgen der "üblichen Verdächtigen". Das heißt nicht, dass alle anderen Beiträge Blödsinn sind, nur verlassen würde ich ich darauf nicht.

Wer übrigens eine Rechtsschutzversicherung hat, darf sich auch eine kostenlose Erstberatung von einem Anwalt am Telefon holen (bzw. bei der, die ich habe, ist das inklusive).
 
Wobei ein mündlicher Vertrag doch auch ein Vertrag ist oder? Vielleicht sollte man ihm sagen er soll zuerst das Auto bezahlen bevor er Forderungen stellt... 🥳
 
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