Ganz einfach: dass der Wagen im Zeitraum von Ende Juli bis Ende Dezember zum geforderten Preis nicht verkäuflich, sein Verkehrswert also darunter war. Der Verkehrswert einer Sache bestimmt sich danach, wieviel genau EIN Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen. Und vom Verkehrswert müssen wir hier sprechen, da das Fahrzeug veräußert werden soll - also nicht etwa vom ideellen Wert, der, bspw. abhängig von Wunschvorstellungen des Verkäufers, mehr oder weniger willkürlich angesetzt werden kann.
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Und wo genau gibt diese benannte "Vergleichsplattform" nun den tatsächlichen Verkaufspreis an?
Was sagen nun deine Ausführungen in Bezug zu meiner zeitlichen Anmerkung konkret aus? Nicht wirklich viel. Denn was interessiert es den Verkäufer, wenn der Wagen von Juli bis Dezember nicht zum inserierten Preis verkauft werden konnte, wenn der EINE Käufer erst im Januar auftaucht? Dann gibt es keinen ideellen Wert, keine Wunschvorstellung und keine Willkür, sondern zwei Parteien - Verkäufer und Käufer - die sich einig geworden sind. (Nutzen der Plattform war dann wieder mal 0,00, außer halt für die Betreiber und dort Werbenden.

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Es scheint irgendwie die Wunschvorsteller zahlreicher Kaufinteressenten zu sein, dass sie Faktoren einbringen möchten, die aber überhaupt keine Relevanz haben. In letzter Instanz entscheidet stets der Verkäufer für wie viel Gegenwert er sein Eigentum veräußert. Und von diesem Grundsatz gibt es hierzulande nur ganz wenige Ausnahmen.)
Daher ist der zeitliche Faktor auch nur einzig und allein dann entscheidend, wenn der Verkäufer - mehr oder minder dringend - seine Sachwerte in Barwerte umsetzen muss. Ist das nicht der Fall, wartest du als Interessent Ewigkeiten und kommst immer noch nicht an das Objekt der Begierde. Die allgemeine Inflation freut es dagegen.
Und wer sich mal mit diese besagten Plattform auseinandersetzt, der wird schnell feststellen, dass dieses System sehr schnell an sehr viele Grenzen stößt. Das kann man vielleicht auf x-beliebige Massenware umsetzen, aber je kleiner das verfügbare Angebot ist, umso fehlerhafter wird das Ganze. Zudem muss man berücksichtigen, dass sich das System schon allein von mehrfachen Inseraten scheinbar beeinflussen lässt. Insofern ist es absolut unbrauchbar für Kleinserien, Exoten oder Fahrzeuge mit individuellen Merkmalen.
Und zumindest letzteres trifft auf das hier betreffende Fahrzeug nun einmal zu. Die Individual-Maritim-Ausstattung macht den Z4 zur Kleinserie und die verbauten Komponenten (wie KW V3) sind individuelle Merkmale für die es im System nun mal keine Bezugspunkte zu geben scheint. Daher kann die dortige Preisbewertung nur schlichtweg nicht brauchbar sein.
Aber zumindest hat die Plattform wieder einmal ihr Ziel erreicht. Und das ist ganz gewiss nicht der uneigennützige Aspekt des Verbraucherschutzes.
