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.... Den toten Winkel vor seinem Fahrzeug muss der Lkw-Fahrer berücksichtigen, ehe er nach
verkehrsbedingtem Anhalten weiterfährt. Kann er den Raum unmittelbar vor dem Fahrzeug vom Sitz aus
nicht überblicken, so ist ein Anfahren ohne Vergewisserung oder Einweiser unzulässig (vgl. Hentschel,
Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Rz. 36 mit Hinweisen auf die Rspr. u.a. des BGH)....

... Und nemo-tenentur im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer???
Was dann dazu führt, daß manche gar nicht mehr erst versuchen, die Spur zu wechseln, denn dieses Fehlverhalten wird erstens kaum geahndet und ist zweitens auch noch erheblich billiger als die Bußen, die mit einem die "erhöhte Sorgfaltspflicht" verletzendem Spurwechsel einhergehen, wie wir hier gerade wieder lernen. Einfach auf die mittlere Spur fahren und dort bis zu Ausfahrt bleiben, egal was passiert, und wenn es die nächsten 200 km sind. Es ist erstaunlich, wie viele dieses Prinzip mittlerweile beherzigen.Auch diese Sache ging vor Gericht und es wurde entschieden, dass ich zu 100% unschuldig sei, weil man bei einem Fahrspurwechsel eine erhöhte Sorgfaltspflicht habe, damit niemand gefährdet, behindert oder geschädigt wird!
Die Folge: Gehemmter Verkehrsfluß, weil aus 3-spurigen und oft selbst 4-spurigen (!) AB de facto 2-spurige werden, Frustration bei denen, die schneller fahren wollen und eigentlich vom Verkehrsaufkommen her auch könnten aber von der allgemeinen "Linkslastigkeit" des Verkehrs ausgebremst werden bis zu (längeren) Staus, weil nicht 2-spurig abgebogen wird, wenn z.B. rechts eine neue Spur abgeht, die dann ausschließlich von LKW angenommen wird (Beispiel: Eschenrieder Spange - in beide Richtungen). Letzteres könnten Verkehrsplaner allerdings auch dadurch entschärfen, in dem sie immer nur links statt rechts Spuren hinzufügen. Dann müssten aber LKW z.T. 2 Spuren überqueren, d.h. Tempolimits und keine LKW-Überholverbote wären dann in diesen Bereichen nötig. Ansonsten hilft nur konsequentere Ahndung des Nichteinhaltens des Rechtsfahrgebotes.
Wenn das so weiter geht, fahre ich doch noch Porsche...
)
Immerhin, keine Schlägereien, nur das übliche Gehupe. 
Du hast doch eingangs selbst geschrieben, dass du von einer zweispurigen Autobahn auf eine vierspurige gewechselt bist ("Autobahnübergang"). Das ist dann kein einfacher Spurwechsel, sondern Einfahren in eine andere Autobahn.

Hauptargument der Polizei: hätte ja auch ein Fussgänger dahinter sein können. Da sehe ich Parallelen: wenn statt Deiner ein Motorrad (aus welchem Grund auch immer) da gestanden hätte wäre das böse ausgegangen. Die Pflicht zu schauen hat der LKW. Das er das vor sich nicht sehen konnte ist eine blöde Ausrede. Soll er sich halt Spiegel, Kamera oder wer weiß was anschaffen. Fällt in seine Verantwortung und nicht in Deine...
So etwas ähnliches habe ich auch mal mitbekommen:
Die Mutter eines Freundes ist nachts auf einem Parkplatz aus der Parklücke gefahren und hatte dabei vergessen ihr Licht einzuschalten. Als sie an anderen parkenden Autos vorbeifuhr wollte dort einer rückwärts aus einer Parklücke fahren. Dieser hat die Mutter des Kollegen - die ohne LICHT unterwegs war - nicht gesehen und ist ihr rückwärts volle Möhre in die Seite gefahren. Dem anderen Fahrer und aber auch der Mutter des Kollegen war klar, dass es ihr Fehler war, da sie ohne Licht gefahren ist. Was dann aber die herbeigerufene Polizei von sich gab, war der Hammer! Danach trifft die Schuld ausschließlich den Fahrer der rückwärts aus der Parklücke gefahren ist. Denn laut § 9 StVO dürfte man nur unter erhöhter Sorgfalt rückwärts fahren. Argument der Polizisten: " Es hätten auch Kinder hinter dem Auto herlaufen können und diese haben auch keine Scheinwerfer!"
Leider habe ich nicht mehr ganz erfahren, wie die Sache vor Gericht ausgegangen ist. Ich meine die Mutter des Kollegen hat eine kleine Teilschuld zugesprochen bekommen, aber die Hauptschuld hat der andere bekommen.
Wegen dieser Erfahrung verrenkte ich mir beim rückwärtsfahren jedesmal den Hals um bloß auf Nummer sicher zu gehen
kleines update....nach Rückkehr aus dem Urlaub fand ich einen Einwurfeinschreiben vor...3 P und knapp 140 €---zudem Einspruchsfrist eigentlich abgelaufen da das Schreiben am ersten Urlaubstag eingeworfen wurde und 14 Tage vorbei sind ...na nun geht mal alles zum Rechtsanwalt,
und Vorwurf ist unvorsichtiges Einfahren und nicht unvorsichtiger Spurwechsel....(wobei ich ja stand als mir der LKW auffuhr und es ja auch kein Einfahren war da ich ja bereits auf der AB mich befand und nur die Spur im Stop and Go gewechselt habe).....zudem nennt die Bussgeldstelle 11.000 € Schaden...woher sie die Zahl wohl haben? mein Schaden sind exakt 5T€ und der LKW ca 500 €(Lackierung Frontstossstange) ....denke die "feine" Frau Polizistin welche den Schaden aufgenommen hat und mir die Anzeige verpasst hat ist wohl völlig auf dem falschen Dampfer....die Schadensumme muss ja von Ihr stammen (da hat sich die Dame völlig verschätzt) .
Fahrer vielleicht übermüdet gewesen?Mich würden ja mal die Lenkzeiten des LKW-Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls interessierenFahrer vielleicht übermüdet gewesen?
So etwas ähnliches habe ich auch mal mitbekommen:
Die Mutter eines Freundes ist nachts auf einem Parkplatz aus der Parklücke gefahren und hatte dabei vergessen ihr Licht einzuschalten. Als sie an anderen parkenden Autos vorbeifuhr wollte dort einer rückwärts aus einer Parklücke fahren. Dieser hat die Mutter des Kollegen - die ohne LICHT unterwegs war - nicht gesehen und ist ihr rückwärts volle Möhre in die Seite gefahren........
Stimmt.... Die Rennleitung hat keine rechtssprechende Funktion.... Ist auch gut so.... Vor 20 Jahren wollten mir die grünen auch mal ein Bußgeld verpassen weil sie gemeint haben ich hätte mich im Verkehr falsch verhalten ( rechts überholen). Wurde dann vor Gericht verhandelt und meine Darstellung war korrekt und wurde auch anerkannt und verfahren eingestellt.Darf ich dazu noch mal auf meinen Beitrag Nr.4 hinweisen!?
Seit wann sprechen Polizisten auch noch Recht?
Diese selbsternannten Richter haben schon zweimal bei mir auf Granit gebissen und sind auch im Nachhinein jedesmal auf die Schnauze gefallen.
Die größte Frechheit von mir, war nach der Aussage eines Ordnungshüters vor Gericht, dass ich ihn doch tatsächlich ausgelacht hätte,
Daraufhin meinte der Richter noch grinsend, er müsse sich doch sehr zurückhalten, dass ihm nicht das Gleiche passiere!
Siehe Fahrtenschreiber. Warum wurde der nicht überprüft und eventuell eine Lenkzeitüberschreitung festgestellt?

und sie ihren "Dummen" für die Strafzettelquote ja durch den Unfall schon hatten
.Hi. Aktuell läuft der Einspruch durch den RA....Wie ist es denn nun ausgegangen?