Vorfahrt missachtet? auch wenn man steht?

.... Den toten Winkel vor seinem Fahrzeug muss der Lkw-Fahrer berücksichtigen, ehe er nach

verkehrsbedingtem Anhalten weiterfährt. Kann er den Raum unmittelbar vor dem Fahrzeug vom Sitz aus

nicht überblicken, so ist ein Anfahren ohne Vergewisserung oder Einweiser unzulässig (vgl. Hentschel,

Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Rz. 36 mit Hinweisen auf die Rspr. u.a. des BGH)....

Das wird wohl juristisch korrekt sein. Immerhin ist so das tägliche Chaos auf der Berliner Stadtautobahn erklärt. Wenn den LKW im Berufsverkehr immer ein Einweiser vorweg laufen muss, kann es ja nicht schneller gehen. Da ist es doch für den Verkehrsfluss und die Sichrheit besser, wenn die LKW-Fahrer überhaupt keinen Abstand zum Vordermann lassen. So kann sich kein PKW-Fahrer unbemerkt in Gefahr begeben. Viele Trucker haben das schon begriffen und praktizieren es dann konsequenterweise auch bei laufendem Verkehr.:whistle:
 
... Und nemo-tenentur im Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer???

Abgesehen von dem Umstand, dass die fehlerhafte Wiedergabe in Latein formulierter Rechtsprinzipien womöglich als ein etwas krampfhafter Versuch der Suggestion von Fachwissen verstanden werden könnte, hatte ich nicht auf diesen Grundsatz abgestellt, sondern mich dafür ausgesprochen, dass eine Meldung an die Versicherung sicherlich eine Sachverhalts- und Tathergangsschilderung enthalten sollte, kaum aber die von dir proklamierten höchstpersönlichen Wahrnehmungen enthalten muss, weshalb Franks Vorschlag nicht zu beanstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Brumm, ich habe die ganze Zeit drauf gewartet, wann´s endlich persönlich wird ... und wurde nicht enttäuscht - q.e.d.

Nur: Recht hast Du (abgesehen von meinem bedauerlichen Tippfehler bei nemo-tenetur) damit noch lange nicht, was die Scheindifferenzierung zwischen Tatsachen und jene stützenden Wahrnehmungen angeht.
Ich steig´ dann mal aus, alles Gute für Dich, fundriver!
 
Hi

nun was den Schaden angeht machen das mittlerweile die Versicherungen bzw wenn das ganze von der gängigen Rechtsprechung abweicht (in diesem Fall wohl irgendwo 60/40) dann die Anwälte. Das belastet mich auch nicht mehr weiter....
Was das OWI angeht wird abgewartet, die aufnehmende Polizistin hat sich ja plötzlich extrem negativ mir gegenüber geäussert....warum und wieso weiss ich auch nicht....hab Ihr nichts getan und war immer freundlich....plötzlich am Ende der Aufnahme wollte Sie von mir dass ich zugebe dass ich den Unfall verursacht habe (was ich natürlich abgelehnt habe) und ab da wurde Sie sauer....und hat mir eine hohe OWI angedroht.....
Nach Rücksprache mit einem Fachanwalt fällt das ganze unter "unvorsichtiger Spurwechsel" mit 35.--€ ...siehe hier die Meinung eines Experten. Somit heisst es nun abwarten und was den Spurwechsel betrifft hab ich auch wieder dazu gelernt (man lernt nie aus)

Bei einem Vorfahrtsverstoß mit Sachschaden sieht der Bußgeldkatalog tatsächlich ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und die Eintragung von drei Punkten vor. Vorliegend handelt es sich jedoch nicht um einen Vorfahrtsverstoß gem. § 8 StVO.. Sofern Sie beim Einfahren auf die Autobahn die Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs nicht beachten, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und die Eintragung von drei Punkten vor. Allerdings liegt nach Ihrer Schilderung kein Einfahren vor, da Sie sich schon auf der Autobahn befanden. Meines Erachtens kann hier nur ein unvorsichtiger Fahrstreifenwechsel angenommen werden. Hierfür sieht der Bußgeldkatalog das erwähnte Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro vor.
 
Ich hatte vor vielen Jahren mal einen kleinen Unfall beim Fahrspurwechsel.
Damals fuhr jemand auf einer zweispurigen Stadtstrasse rechts an mir vorbei, wollte sich vor mir einordnen und hatte nicht bemerkt, dass ich in der Zwischenzeit wieder im Stau losgefahren war.
Zugegeben, ich hatte das Anfahren der Fahrzeuge vor mir etwas "verpennt" und nicht damit gerechnet, dass von rechts noch was kam.
Auch diese Sache ging vor Gericht und es wurde entschieden, dass ich zu 100% unschuldig sei, weil man bei einem Fahrspurwechsel eine erhöhte Sorgfaltspflicht habe, damit niemand gefährdet, behindert oder geschädigt wird!
Dieser Vorfall ereignete sich Anfang der 90er-Jahre, aber die Gesetzgebung ist offensichtlich die Gleiche geblieben!? Auch hier wurde ein "unvorsichtiger Fahrstreifenwechsel" attestiert und es gab dafür lediglich ein Verwarnungsgeld!
 
Auch diese Sache ging vor Gericht und es wurde entschieden, dass ich zu 100% unschuldig sei, weil man bei einem Fahrspurwechsel eine erhöhte Sorgfaltspflicht habe, damit niemand gefährdet, behindert oder geschädigt wird!
Was dann dazu führt, daß manche gar nicht mehr erst versuchen, die Spur zu wechseln, denn dieses Fehlverhalten wird erstens kaum geahndet und ist zweitens auch noch erheblich billiger als die Bußen, die mit einem die "erhöhte Sorgfaltspflicht" verletzendem Spurwechsel einhergehen, wie wir hier gerade wieder lernen. Einfach auf die mittlere Spur fahren und dort bis zu Ausfahrt bleiben, egal was passiert, und wenn es die nächsten 200 km sind. Es ist erstaunlich, wie viele dieses Prinzip mittlerweile beherzigen. :( Die Folge: Gehemmter Verkehrsfluß, weil aus 3-spurigen und oft selbst 4-spurigen (!) AB de facto 2-spurige werden, Frustration bei denen, die schneller fahren wollen und eigentlich vom Verkehrsaufkommen her auch könnten aber von der allgemeinen "Linkslastigkeit" des Verkehrs ausgebremst werden bis zu (längeren) Staus, weil nicht 2-spurig abgebogen wird, wenn z.B. rechts eine neue Spur abgeht, die dann ausschließlich von LKW angenommen wird (Beispiel: Eschenrieder Spange - in beide Richtungen). Letzteres könnten Verkehrsplaner allerdings auch dadurch entschärfen, in dem sie immer nur links statt rechts Spuren hinzufügen. Dann müssten aber LKW z.T. 2 Spuren überqueren, d.h. Tempolimits und keine LKW-Überholverbote wären dann in diesen Bereichen nötig. Ansonsten hilft nur konsequentere Ahndung des Nichteinhaltens des Rechtsfahrgebotes.
 
:eek: :o

Immer diese BMW-Fahrer... Alles Raser und Verrückte. :D Wenn das so weiter geht, fahre ich doch noch Porsche... :t (Irgendwie müssen wir ja die Kurve zum Porsche-Fred kriegen :b)

Ich frage mich immer, wie die Autofahrer das in den Südländern schaffen, z.B. bei den mehrspurigen Kreiseln wie beim Triumphbogen in Paris. Und in China erst. Wo ein Kollege zu mir doch allen Ernstes mal sagte, wir deutschen Autofahrer wären "crazy". Er bezog sich zwar mehr auf die hiesigen hohen Geschwindigkeiten, aber angesichts der Zustände auf Shanghais Stadtautobahnen klingt diese Bewertung doch sehr kühn...:eek: :o Immerhin, keine Schlägereien, nur das übliche Gehupe. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
kleines update....nach Rückkehr aus dem Urlaub fand ich einen Einwurfeinschreiben vor...3 P und knapp 140 €---zudem Einspruchsfrist eigentlich abgelaufen da das Schreiben am ersten Urlaubstag eingeworfen wurde und 14 Tage vorbei sind ...na nun geht mal alles zum Rechtsanwalt,
und Vorwurf ist unvorsichtiges Einfahren und nicht unvorsichtiger Spurwechsel....(wobei ich ja stand als mir der LKW auffuhr und es ja auch kein Einfahren war da ich ja bereits auf der AB mich befand und nur die Spur im Stop and Go gewechselt habe).....zudem nennt die Bussgeldstelle 11.000 € Schaden...woher sie die Zahl wohl haben? mein Schaden sind exakt 5T€ und der LKW ca 500 €(Lackierung Frontstossstange) ....denke die "feine" Frau Polizistin welche den Schaden aufgenommen hat und mir die Anzeige verpasst hat ist wohl völlig auf dem falschen Dampfer....die Schadensumme muss ja von Ihr stammen (da hat sich die Dame völlig verschätzt) .
 
Schade - aber es überrascht mich leider nicht!

Auch ich habe diese Erfahrung leider schon machen müssen. Trink' ein Bier, kümmere Dich um Deine Frau und Versuche, die Angelegenheit zu vergessen. 3 Punkte sind ja nun auch kein Beinbruch.....:t
 
Du hast doch eingangs selbst geschrieben, dass du von einer zweispurigen Autobahn auf eine vierspurige gewechselt bist ("Autobahnübergang"). Das ist dann kein einfacher Spurwechsel, sondern Einfahren in eine andere Autobahn.
 
Du hast doch eingangs selbst geschrieben, dass du von einer zweispurigen Autobahn auf eine vierspurige gewechselt bist ("Autobahnübergang"). Das ist dann kein einfacher Spurwechsel, sondern Einfahren in eine andere Autobahn.

Hi
Laut ADAC Verkehrs-Anwalt ist es ein Spurwechsel da man sich schon auf der AB befand...mehr weiss ich auch nicht...
 
Angesichts der Situation ist das doch ok mit 140 Euro und drei Punkten davon zu kommen.
Ich würde da nix mehr groß machen und das nächsten Mal mich nicht in den Toten Winkel eines LKWs stellen.

... ist halt blöd gelaufen für Dich und für 140 Euro zum Anwalt rennen? ... na, ich weiß nicht.

Wäre ich Anwalt, würde ich das anders sehen :b
 
Kleine Frage am Rande, bei Kostenteilung (40/60 oder 50/50 usw.) zahlt man dann immer den Schaden des anderen oder den eigenen?
 
Den jeweiligen Prozentsatz des Gesamtschadens, also von beiden.
MfG Gerhard
 
:confused:
Hauptargument der Polizei: hätte ja auch ein Fussgänger dahinter sein können. Da sehe ich Parallelen: wenn statt Deiner ein Motorrad (aus welchem Grund auch immer) da gestanden hätte wäre das böse ausgegangen. Die Pflicht zu schauen hat der LKW. Das er das vor sich nicht sehen konnte ist eine blöde Ausrede. Soll er sich halt Spiegel, Kamera oder wer weiß was anschaffen. Fällt in seine Verantwortung und nicht in Deine...

So etwas ähnliches habe ich auch mal mitbekommen:
Die Mutter eines Freundes ist nachts auf einem Parkplatz aus der Parklücke gefahren und hatte dabei vergessen ihr Licht einzuschalten. Als sie an anderen parkenden Autos vorbeifuhr wollte dort einer rückwärts aus einer Parklücke fahren. Dieser hat die Mutter des Kollegen - die ohne LICHT unterwegs war - nicht gesehen und ist ihr rückwärts volle Möhre in die Seite gefahren. Dem anderen Fahrer und aber auch der Mutter des Kollegen war klar, dass es ihr Fehler war, da sie ohne Licht gefahren ist. Was dann aber die herbeigerufene Polizei von sich gab, war der Hammer! Danach trifft die Schuld ausschließlich den Fahrer der rückwärts aus der Parklücke gefahren ist. Denn laut § 9 StVO dürfte man nur unter erhöhter Sorgfalt rückwärts fahren. Argument der Polizisten: " Es hätten auch Kinder hinter dem Auto herlaufen können und diese haben auch keine Scheinwerfer!"

Leider habe ich nicht mehr ganz erfahren, wie die Sache vor Gericht ausgegangen ist. Ich meine die Mutter des Kollegen hat eine kleine Teilschuld zugesprochen bekommen, aber die Hauptschuld hat der andere bekommen.

Wegen dieser Erfahrung verrenkte ich mir beim rückwärtsfahren jedesmal den Hals um bloß auf Nummer sicher zu gehen
 
:confused:

So etwas ähnliches habe ich auch mal mitbekommen:
Die Mutter eines Freundes ist nachts auf einem Parkplatz aus der Parklücke gefahren und hatte dabei vergessen ihr Licht einzuschalten. Als sie an anderen parkenden Autos vorbeifuhr wollte dort einer rückwärts aus einer Parklücke fahren. Dieser hat die Mutter des Kollegen - die ohne LICHT unterwegs war - nicht gesehen und ist ihr rückwärts volle Möhre in die Seite gefahren. Dem anderen Fahrer und aber auch der Mutter des Kollegen war klar, dass es ihr Fehler war, da sie ohne Licht gefahren ist. Was dann aber die herbeigerufene Polizei von sich gab, war der Hammer! Danach trifft die Schuld ausschließlich den Fahrer der rückwärts aus der Parklücke gefahren ist. Denn laut § 9 StVO dürfte man nur unter erhöhter Sorgfalt rückwärts fahren. Argument der Polizisten: " Es hätten auch Kinder hinter dem Auto herlaufen können und diese haben auch keine Scheinwerfer!"

Leider habe ich nicht mehr ganz erfahren, wie die Sache vor Gericht ausgegangen ist. Ich meine die Mutter des Kollegen hat eine kleine Teilschuld zugesprochen bekommen, aber die Hauptschuld hat der andere bekommen.

Wegen dieser Erfahrung verrenkte ich mir beim rückwärtsfahren jedesmal den Hals um bloß auf Nummer sicher zu gehen


Darf ich dazu noch mal auf meinen Beitrag Nr.4 hinweisen!?

Seit wann sprechen Polizisten auch noch Recht?
Diese selbsternannten Richter haben schon zweimal bei mir auf Granit gebissen und sind auch im Nachhinein jedesmal auf die Schnauze gefallen.
Die größte Frechheit von mir, war nach der Aussage eines Ordnungshüters vor Gericht, dass ich ihn doch tatsächlich ausgelacht hätte,
Daraufhin meinte der Richter noch grinsend, er müsse sich doch sehr zurückhalten, dass ihm nicht das Gleiche passiere!
 
kleines update....nach Rückkehr aus dem Urlaub fand ich einen Einwurfeinschreiben vor...3 P und knapp 140 €---zudem Einspruchsfrist eigentlich abgelaufen da das Schreiben am ersten Urlaubstag eingeworfen wurde und 14 Tage vorbei sind ...na nun geht mal alles zum Rechtsanwalt,
und Vorwurf ist unvorsichtiges Einfahren und nicht unvorsichtiger Spurwechsel....(wobei ich ja stand als mir der LKW auffuhr und es ja auch kein Einfahren war da ich ja bereits auf der AB mich befand und nur die Spur im Stop and Go gewechselt habe).....zudem nennt die Bussgeldstelle 11.000 € Schaden...woher sie die Zahl wohl haben? mein Schaden sind exakt 5T€ und der LKW ca 500 €(Lackierung Frontstossstange) ....denke die "feine" Frau Polizistin welche den Schaden aufgenommen hat und mir die Anzeige verpasst hat ist wohl völlig auf dem falschen Dampfer....die Schadensumme muss ja von Ihr stammen (da hat sich die Dame völlig verschätzt) .

Mich würden ja mal die Lenkzeiten des LKW-Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls interessieren :whistle: Fahrer vielleicht übermüdet gewesen?
 
Mich würden ja mal die Lenkzeiten des LKW-Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls interessieren :whistle: Fahrer vielleicht übermüdet gewesen?

Die Lenkzeit wurde leider nicht erfasst. Der Fahrer wollte noch nach Memmingen als End Ziel . Muss schon länger unterwegs gewesen sein. Die Polizei hat nur die Personalien aufgenommen, auf meine Aufforderung Fotos gemacht und mir dann mitgeteilt mich zu verklagen.... Die waren eigentlich sauer dass ich sie gerufen habe. Gehe davon aus das die Anklage deswegen kam, damit sie ihre Quote an Strafzetteln erfüllen können. Und es ist leichter für sie mich zu verklagen, als den aus Polen stammenden Fahrer der dann nicht mehr gesehen wird.
 
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:confused:

So etwas ähnliches habe ich auch mal mitbekommen:
Die Mutter eines Freundes ist nachts auf einem Parkplatz aus der Parklücke gefahren und hatte dabei vergessen ihr Licht einzuschalten. Als sie an anderen parkenden Autos vorbeifuhr wollte dort einer rückwärts aus einer Parklücke fahren. Dieser hat die Mutter des Kollegen - die ohne LICHT unterwegs war - nicht gesehen und ist ihr rückwärts volle Möhre in die Seite gefahren........

Denke mal, dass es ein halbwegs "gut" beleuchteter Parkplatz war. Auf einem stockdunklen, wäre der Frau ja mit Sicherheit direkt aufgefallen, dass sie die Scheinwerfer nicht eingeschaltet hat und wäre so, im dunkeln, keinen Meter gefahren.
Pech für den Fahrer. Man weiss ja, wie das normalerweise geht: Man schaut, bevor man aus einer Parklücke fährt, kurz zurück....kommt niemand und gut ist.
Dann rummst es und man fragt sich: wo kam der/die denn da wohl her. Es stellt sich herraus, dass der/die ohne Licht gefahren ist. Man ist sich keiner Schuld bewusst und ruft die Rennleitung.
Und dann ist man Wochen später vor Gericht der Dumme und bekommt einen Strick draus gedreht.
Oh Herr verschone mich/uns, vor solch schei.. Situationen.
Auch die des Threaderstellers war eine blöde Situation und kann jedem passieren.

Mich wurmt an solchen Sachen, dass der Andere, der den (Haupt)- Fehler begangen hat, am Ende meist glimpflicher davon kommt, als der zunächst Unschuldige.
Siehe Fahrtenschreiber. Warum wurde der nicht überprüft und eventuell eine Lenkzeitüberschreitung festgestellt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich dazu noch mal auf meinen Beitrag Nr.4 hinweisen!?

Seit wann sprechen Polizisten auch noch Recht?
Diese selbsternannten Richter haben schon zweimal bei mir auf Granit gebissen und sind auch im Nachhinein jedesmal auf die Schnauze gefallen.
Die größte Frechheit von mir, war nach der Aussage eines Ordnungshüters vor Gericht, dass ich ihn doch tatsächlich ausgelacht hätte,
Daraufhin meinte der Richter noch grinsend, er müsse sich doch sehr zurückhalten, dass ihm nicht das Gleiche passiere!
Stimmt.... Die Rennleitung hat keine rechtssprechende Funktion.... Ist auch gut so.... Vor 20 Jahren wollten mir die grünen auch mal ein Bußgeld verpassen weil sie gemeint haben ich hätte mich im Verkehr falsch verhalten ( rechts überholen). Wurde dann vor Gericht verhandelt und meine Darstellung war korrekt und wurde auch anerkannt und verfahren eingestellt.
 
Siehe Fahrtenschreiber. Warum wurde der nicht überprüft und eventuell eine Lenkzeitüberschreitung festgestellt?

Weil das für die demotivierte Rennleitung ein erhöhter Aufwand gewesen wäre :X:s und sie ihren "Dummen" für die Strafzettelquote ja durch den Unfall schon hatten :X.
 
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