Cafe77
macht Rennlizenz
Ich habe zwar nicht Alles im Detail hier verfolgt, aber ich sehe das Grundproblem darin, dass ein Richter auf Grund einer einzigen Zeugenaussage extreme Maßnahmen setzten darf.Bei solch einem unfassbaren Unsinn könnte mir glatt die Hutschnur hochgehen. Gott sei Dank trage ich keinen Hut.
Es ist kein "... Grundproblem ...", sondern einer jeden im Sinne des Common Law gestalteten Rechtsordnung immanent, dass der Gesetztestext in einem gewissen Rahmen durch die Gerichte "interpretiert" wird. In dieser Hinsicht ist § 315d StGB kaum problematischer als andere Rechtnormen. Nur ist er eben noch relativ neu. Das galt irgendwann einmal übrigens für jede Rechtsnorm.
Das "... Grundproblem ..." ist und bleibt mithin vielmehr auch weiterhin, dass hier im Forum erheblich zu viele Beiträge verfasst werden, die aufgrund fehlender Fachkenntnisse grob fehlerhaft sind. Ärgerlicher Weise ist bei einigen auch überhaupt keine Lernkurve erkennbar - egal wie oft man die Dinge auch erläutert. Nun gut, dann lässt man die Erläuterungen halt irgendwann sein.
Man könnte sich doch eigentlich ruhig mal bei einer komplizierten Operation neben den Chirurgen stellen und dem engagiert erklären, dass und warum er aus Sicht des Laien gerade totalen Käse operiert. Natürlich würde sich das keiner hier trauen (anwesende Chirurgen mal ausgenommen). Aber interessanter Weise meint manch einer, bei juristischen Themen ganz dolle mitreden zu können.![]()
Da ich der Ansicht bin, dass eine einzige Zeugenaussage, aus unterschiedlichen Gründen nicht genügen darf.
Dazu ist das menschliche Gedächtnis viel zu ungenau um einen komplexen Vorgang zu dokumentieren, auch wenn Wahrheitstreue unterstellt wird. Ich könnte einen Überholvorgang sicherlich nicht im Nachhinein genau beschreiben.