F1Schumi
"the one and only Blümchenpflücker" ©by rapidozzzz
Es war ein Deal, Entschädigung deshalb ausgeschlossen.
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Du hast recht, die Bürger sollten öfter ihre Meinung kundtun und sich engagieren, vor allem wenn das Recht stark vom gesellschaftlichen Moralempfinden abweicht und die Justiz ihre "eigenen" Wege geht.Warum bringt ihr eure genialen Überlegungen eigentlich nicht mal auf Papier und schickt das an unseren Rechtsstaat? Die dortigen Anfänger werden zweifelsohne vor Glückseligkeit hell erstrahlen, dass endlich jemand die seit Generationen gänzlich unerkannten Herausforderungen der Rechtsfindung treffsicher erkennt und analysiert.
Kein Zweifel: Die Revolution des Rechtsstaates steht damit unmittelbar bevor.![]()
Engagement ist definitiv eine gute Sache. Mindestens sollte der engagierte Bürger in seine Fortbildung investieren. Dann löst sich auch das eine oder andere schräge Empfinden sicherlich zügig auf und nicht nur dem hiesigen Forum bleiben viele haarsträubende Beiträge erspart.Du hast recht, die Bürger sollten ... sich engagieren, vor allem wenn das Recht stark vom gesellschaftlichen Moralempfinden abweicht und die Justiz ihre "eigenen" Wege geht.
Vielleicht einigen wir uns doch darauf, dass ich eine Rechnung schicke und du dafür nicht verknackt wirst.... Dann doch lieber von studierten Juristen wie von dir verknackt werden.![]()
Es war ein Deal, Entschädigung deshalb ausgeschlossen.
Marion, die hatten nach 8 Monaten die Schnauze voll, verständlich. Sicher hätten sie den Deal nicht annehmen brauchen aber hätten sie einen Freispruch durchgezogen hätte es noch Monate gedauert und Auto, Führerschein und Handy wären weiterhin noch X Monate weg gewesen. Die Hauptzeugenvernehmung hat über 2,5 Std. gedauert und es sassen noch 8 da. Wie geschrieben sie hatten die Schnauze voll. Hätte ich auch nicht gemacht.Christian, es ist doch aber absurd, einen Deal zu machen, wenn man absolut nichts angestellt hat, dann auch noch monetär belastet wird (Auto weg, Führerschein weg bis Datum xx? Kosten RA=Rechtsschutz?) und die Reputation einen gehörigen Schlag bekommt.
Zumal gerade eine Hausdurchsuchung für den Betroffenen wohl auch nicht gerade prickelnd sein dürfte.
Ich wäre spätestens ab da richtig stinkig, wenn irgendwelche fremden Menschen in Uniform (oder auch nicht) in meine private Butze eindringen und sich da umschauen und das Mobilphone kassieren.
Es macht schon einen Unterschied, ob ich einem Richter mein Mobiltelefon selber in die Hand drücke "Hier sind meine Gesprächsdaten, das habe ich mit xy aus der Ausfahrt-Runde in Chatforum xy gepostet" zum Lesen gebe, oder ob Kreti und Pleti (für mich anonyme Beamte) in den Daten herumstöbern.
Die Hausdurchsuchung würde ich als Kriegserklärung empfinden und einen Deal mit Sicherheit nicht eingehen.
Welche Fortbildungen empfiehlst Du?Mindestens sollte der engagierte Bürger in seine Fortbildung investieren.
Sapperlott, was leben wir doch in einem Terroristenstaat!
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Da drängt sich der Verdacht auf, dass der Entzug von FS, Autos und Handy, bewirken soll, dass der Angeklagte nicht alle rechtlichen Möglichkeiten bis zum Schluss verfolgt, sondern aufgibt.Marion, die hatten nach 8 Monaten die Schnauze voll, verständlich. Sicher hätten sie den Deal nicht annehmen brauchen aber hätten sie einen Freispruch durchgezogen hätte es noch Monate gedauert und Auto, Führerschein und Handy wären weiterhin noch X Monate weg gewesen. Die Hauptzeugenvernehmung hat über 2,5 Std. gedauert und es sassen noch 8 da. Wie geschrieben sie hatten die Schnauze voll. Hätte ich auch nicht gemacht.
warum sollten auf 80 Mio Virologen und Fußballtrainer nicht ebenso (wenn benötig) auch 80 Mio Juristen kommen? Es gibt halt doch keine Schwarmintelligenz, das Gegenteil ist oft der Fall. Aber eine Meinungsfreiheit sei auch hier erlaubt. Das was wirklich stört, ist oft, dass gefährliche Halbwahrheiten noch verdreht als Wahrheit dargestellt wird.Das "... Grundproblem ..." ist und bleibt mithin vielmehr auch weiterhin, dass hier im Forum erheblich zu viele Beiträge verfasst werden, die aufgrund fehlender Fachkenntnisse grob fehlerhaft sind. Ärgerlicher Weise ist bei einigen auch überhaupt keine Lernkurve erkennbar - egal wie oft man die Dinge auch erläutert. Nun gut, dann lässt man die Erläuterungen halt irgendwann sein.
Genau das meinte ich.... Aber eine Meinungsfreiheit sei auch hier erlaubt. Das was wirklich stört, ist oft, dass gefährliche Halbwahrheiten noch verdreht als Wahrheit dargestellt wird.
Du hast es hier zwar ein wenig zugespitzt, triffst liegst meiner Meinung nach aber daneben. Die StVO regelt eigentlich recht gut und verständlich, wie ein Überholvorgang auszusehen hat. Die Frage, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat handelt, stellt sich ja erst, wenn man sich eben gerade nicht an die Regeln der StVO hält. Um zu wissen, ob ich mich an die StVO halte, brauche ich keinen Anwalt. In der Praxis wird ja höchstens dann regelkonform überholt, wenn das überholte Fahrzeug deutlich langsamer ist. Ansonsten fährt man dabei ja in der Regel schneller als erlaubt. Ob man jetzt bereits aus einem Überholvorgang bereits einen Straftatbestand ableiten kann, wage ich zu bezweifeln. Hier wird man in der Tat leider warten müssen, bis juristisch aufgearbeitet ist. Das ist natürlich unschön. Und wenn ein Sportwagenfahrer der Meinung ist, sein Fahrzeug immer noch sicher im Griff zu haben, dann kann – auch wenn das objektiv der Fall sein sollte – sich das dennoch weit außerhalb der StVO bewegen.Ich behaupte mal ganz frech, dass sich niemand wirklich immer & jederzeit zu 100% korrekt verhält. Jeder Mensch macht mal Fehler; selbst notorische Schleicher halten sich meist nicht an das Rechtsfahrgebot oder vergessen den Schulterblick beim Ausscheren. Andere vergessen den Blinker... Die Aussage "hält sich einfach an die Regeln der Straßenverkehrsordnung" ist juristisch sicher völlig korrekt - leider fernab jeglicher Praxis. Selbstverständlich versucht man, sich so gut wie möglich an die bestehenden Regel zu halten. Dafür ist allerdings zwingend erforderlich, dass diese klar und einfach zu verstehen sind. Gerade diesen Aspekt stelle ich infrage, wenn es erst Gerichte und Anwälte braucht, um einfache, tägliche Sachverhalte wie einen Überholvorgang juristisch zu beurteilen.
[...]
Auf diesen Fall bezogen: Der Beschuldigte hätte vor dem fragwürdigen Überholvorgang wohl besser erst seinen Anwalt telefonisch (natürlich mit Freisprecheinrichtung) kontaktiert, Ihm den genauen Abstand und Geschwindigkeit der Fahrzeuge geschildert - und gefragt ob er das Fahrzeug vor Ihm überholen darf. Der Anwalt hätte wahrscheinlich geantwortet "Das kann ich Dir gar nicht zweifelsfrei sagen. Gesetz ist erst neu - wir müssen erst ein paar Urteile abwarten, um zu sehen wie es die Gerichte auslegen".
Das sieht natürlich erstmal abschreckend aus. Aber es ist ja (quasi schon immer) Standard, dass Gesetzesbeschlüsse immer nur die Änderungen beschrieben und so auch veröffentlicht werden. Freundlicherweise kann man sich dann aber die daraus resultierenden Gesetze aber ganz einfach immer auch in der Gesamtheit ansehen. Manchmal sind die Regelungen danach aber immer noch unverständlich - Juristen wollen ja auch von irgendwas lebenDarauf bin ich gestossen, als ich wissen wollte, wie es sich aktuell mit Sport im Freien verhält.
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)Vom 23. April 2021 Auf Grund von § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, § 28a Absatz 1, 3 bis 6, § 28b Ab-satz 5, § 73 Absatz 1a Nummer 6 und 24 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), von denen § 28 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert, § 28a Absatz 1, 4 bis 6 durch Artikel 1 Nummer 17 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) eingefügt, § 28a Ab-satz 3 durch Artikel 1 Nummer 2c des Gesetzes vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) geän-dert, § 28b Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802) eingefügt, § 32 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802) neu gefasst, § 73 Absatz 1a Nummer 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 26 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) und § 73 Absatz 1a Nummer 24 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802) geändert worden sind, sowie von § 13 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), der durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 25. März 2021 (GV. NRW. S. 312) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit...
Ok, nochmal von Anfang an.Du hast es hier zwar ein wenig zugespitzt, triffst liegst meiner Meinung nach aber daneben. Die StVO regelt eigentlich recht gut und verständlich, wie ein Überholvorgang auszusehen hat. Die Frage, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat handelt, stellt sich ja erst, wenn man sich eben gerade nicht an die Regeln der StVO hält. Um zu wissen, ob ich mich an die StVO halte, brauche ich keinen Anwalt. In der Praxis wird ja höchstens dann regelkonform überholt, wenn das überholte Fahrzeug deutlich langsamer ist. Ansonsten fährt man dabei ja in der Regel schneller als erlaubt. Ob man jetzt bereits aus einem Überholvorgang bereits einen Straftatbestand ableiten kann, wage ich zu bezweifeln. Hier wird man in der Tat leider warten müssen, bis juristisch aufgearbeitet ist. Das ist natürlich unschön. Und wenn ein Sportwagenfahrer der Meinung ist, sein Fahrzeug immer noch sicher im Griff zu haben, dann kann – auch wenn das objektiv der Fall sein sollte – sich das dennoch weit außerhalb der StVO bewegen.
Wenn es sich genauso zugetragen hat, bin auch ich erschrocken, wie die Polizei hier handeln durfte. Wenn Anzeigen geschrieben worden wären und Ermittlungen in Gang gesetzt würden,ok. Und in Folge dessen das Ergebnis zu Tage kommt, dass das den Führerscheinentzug und gegebenfalls Autostilllegung zur Folge hat.... auch ok. Aber doch bitte nach abgeschlossener Ermittlung und Verurteilung.Ok, nochmal von Anfang an.
3 haben den Audi überholt, der Vierte überholt später nach einer Ortschaft wobei der Audifahrer den der überholen will blockiert indem er die linke Gegenfarbahn!! blockiert. Der Überholte ruft die Polizei an und meldet gefährliches Überholen mit schneiden. (eventuell zu schnell lassen wir mal ausser acht)
Die Fünf werden von vier Streifenwagen auf einem Edekaparkplatz gestellt Mit der Folge Fahrzeug und Führerschein Beschlagnahmung.
Wo kommt die Anklage „illegales Rennen“ her? Denn das wurde vom Anzeigenden im Gericht ja verneint hierzu etwas gesehen zu haben.
Anscheinend wurde der Anzeigende hierzu nicht von der Polizei bei der Anzeigenaufnahme befragt denn dann wäre der Vorwurf „illegales Rennen“ von vornherein schon ausgeschlossen gewesen und hätte eine Beschlagnahmung ausgeschlossen
Edit: mir geht es in diesem Fall wie @XRobsX werden wir in Zukunft damit rechnen müsse bei Ausfahrten mit illegalem Rennen konfrontiert zu werden?
Ich denke ja da die Zeigefingerheber immer mehr werden.
Ich habe mich doch nur dazu geäußert, dass die StVO leicht verständlich ist und man jederzeit weiß (bzw. wissen kann), ob man sich gerade daran hält oder nicht. Schwieriger wird dann in diesem Kontext aber die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straft, wenn man sich nicht dran hält.Ok, nochmal von Anfang an.
3 haben den Audi überholt, der Vierte überholt später nach einer Ortschaft wobei der Audifahrer den der überholen will blockiert indem er die linke Gegenfarbahn!! blockiert. Der Überholte ruft die Polizei an und meldet gefährliches Überholen mit schneiden. (eventuell zu schnell lassen wir mal ausser acht)
Die Fünf werden von vier Streifenwagen auf einem Edekaparkplatz gestellt Mit der Folge Fahrzeug und Führerschein Beschlagnahmung.
Wo kommt die Anklage „illegales Rennen“ her? Denn das wurde vom Anzeigenden im Gericht ja verneint hierzu etwas gesehen zu haben.
Anscheinend wurde der Anzeigende hierzu nicht von der Polizei bei der Anzeigenaufnahme befragt denn dann wäre der Vorwurf „illegales Rennen“ von vornherein schon ausgeschlossen gewesen und hätte eine Beschlagnahmung ausgeschlossen
Edit: mir geht es in diesem Fall wie @XRobsX werden wir in Zukunft damit rechnen müsse bei Ausfahrten mit illegalem Rennen konfrontiert zu werden?
Ich denke ja da die Zeigefingerheber immer mehr werden.
Wie vor langer Zeit schon zu lesen war: die Beschlagnahmung (August 20) war Monate nach dem Ereignis (Mai 20). Da war ganz sicher keine Gefahr mehr im Verzug.Es wird keine klare Definition geben und aus meiner Sicht hängt in der Situation sehr viel vom Ermessen des Beamten ab. Bei diesen Beschlagnahmungen oder den meisten Hausdurchsuchungen weiss man zu dem Zeitpunkt der Durchführung nicht, ob der Beschuldigte wirklich schuldig ist. Es müssen noch nicht einmal handfeste Beweise existieren. Das ist ganz normal.
Es reicht aus, dass "Gefahr im Verzug" vorliegt. Der Beamte kann also eine Sache sicherstellen um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren Verdacht "illegales Rennen".