Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

In dem Zusammenhang auch ganz interessant.


Offenbar sehen auch "Rechtsexperten" und als solche darf man wohl Richter durchaus betrachten, ähnliche Schwierigkeiten wie viele (inkl. mir) hier im Thread.
Zur Erinnerung: Der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz ist eine Ausprägung des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips des Grundgesetzes (GG), normiert in Art. 103 Abs. 2 GG sowie dem gleichlautenden § 1 StGB. Demnach kann eine Person nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Ein Strafgesetz muss so hinreichend bestimmt sein, dass auch für den juristisch laienhaften Bürger erkennbar und verständlich ist, welche strafrechtlichen Rechtsfolgen sein Verhalten haben könnte.

Ganz meine Rede...:whistle: Man kann nur hoffe das der Paragraph geändert wird, so dass es keine Rennen gegen sich selbst mehr gibt etc... Mich würde allerdings auch nicht überraschen, wenn das Gesetz dadurch nur noch verschlimmbessert wird. Vgl. Klimaschutzgesetz... hier wird ja auch ˋnachgebessert´ um mehr CO2 Steuern einnehmen zu können.:eek: :o
 
Da hier auf die (derzeit noch vermeintlichen) verfassungsrechtlichen Bedanken abgestellt wird, hilft es vielleicht, wenn man die Entscheidung des AG Villingen-Schwenningen, Vorlagebeschluss v. 16.01.2020, Az. 6 Ds 66 Js 980/19 mal anschaut. Denn dieser umfasst nicht nur diese drei Zeilen, sondern ganze 39 PDF-Seiten (juris-Veröffentlichung)! Es lässt sich also keinesfalls auf einen Absatz herunterbrechen, wie es gerne dargestellt wird. Ob und inwieweit diese Vorlage zum Erfolg führt, wird irgendwann das BVerfG entscheiden.

Hierbei sollte man gleichwohl - und jedenfalls vorerst - berücksichtigen, dass es eine nicht gänzlich unerhebliche Gegenansicht gibt. Denn der BGH teilt die Bedenken (Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG) derzeit nicht; BGH, Beschl. v. 17.02.2021, Az. 4 StR 225/20, Rz. 18, juris:

...
[18] b) Die Bedenken, die in der Rechtsprechung vereinzelt unter Hinweis auf das Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erhoben worden sind (vgl. AG Villingen-Schwenningen, DAR 2020, 218), teilt der Senat nicht. Die obigen Ausführungen zeigen vielmehr, dass die Norm mit den herkömmlichen Auslegungsmethoden in einer dem Bestimmtheitsgrundsatz gerecht werdenden Weise ausgelegt werden kann.
...


Ungeachtet dessen noch ein Gedankenansatz im Hinblick auf "willkürliches" Handeln der Justiz:

Gewiss agieren auch bei der Justiz nur Menschen und diese sind keinesfalls frei von Fehlern. Ob und inwieweit konkret auch eine Überlastung vorliegen könnte, weiß niemand außer die Betroffenen selbst, ein Fremdwort ist das jedenfalls innerhalb der Justiz schon längst nicht mehr.

Grundsätzlich sichert der Staats als "Dienstherr" Justizjuristen auch ab. Ist auch vollkommen in Ordnung. Denn irgendjemand muss (notwendige) Entscheidungen treffen und ein omnipräsentes Haftungsrisiko steht dem schlichtweg - jedenfalls ein Stück weit - entgegen.

Allerdings kennt das alles Grenzen. Und die sind dort erreicht, wo die spezielle Strafbarkeit (u.a. Rechtsbeugung, § 339 StGB) beginnt. Wer das StGB und die beamten-/richterdienstrechtlichen Normen genauer liest, der weiß auch, was eine entsprechende Verurteilung bedeutete - im Zweifel ist dann nicht nur die Karriere beendet, sondern die eigene Existenz "futsch"! Entsprechend werden diese Grenzen durchaus berücksichtigt und sehr ernst genommen.

Um überhaupt in solch eine Position zu kommen, skizzierte ich bereits zuvor grob, welche Voraussetzungen überhaupt gegeben sein müssen. Das passiert/erfüllt man in aller Regel auch nicht "so nebenbei".

Vielleicht hilft es manch einem auch, wenn er einfach mal einen Einblick in die Tätigkeit erhält. Dieser Richter gewährt ein Stück weit einen solchen. Zu konkreten Entscheidungsfindungen sagt er ganz bewusst nichts, da diese unter das Beratungsgeheimnis (§ 43 DRiG) fallen.

 
Da bin ich voll bei dir.

Noch auf jedem Treffen, das ich bisher besucht habe, gab es Gruppeneinteilung. Von den Blümchenpflückern bis hin zu den offensiv sportlichen Fahrern.

Oftmals verbunden mit einer Beschreibung, was man sich darunter vorzustellen hat. Im Nachhinein eine rechtliche Katastrophe, weil in diesen Beschreibungen sehr häufig die Aufforderung enthalten war die StvO (wenn auch nur in Teilen) nicht zu beachten.

Da ich ja "nur" noch in der Kleinstgruppe den Führungsochsen mache, sieht meine Vorgehensweise wie folgt aus. In einer Einladung verweise ich darauf, dass ich als Führender die Regeln der StVO buchstabengetreu einhalte und keinen Spielraum für Interpretationen sehe. Gerade das Thema Tempo nehme ich gerne als Anlass. Wenn ich vorneweg fahre und die StVO gibt 70 km/h vor, dann halte ich die auch ein. Ich erhöhe die Geschwindigkeit auch nicht um allen Teilnehmern einen Überholvorgang zu ermöglich. Natürlich ist das für manch einen lästig oder versaut einem den Spaß. Aber anders sehe ich keine Chance ohne Blessuren raus zu kommen.

Oder so, wie Brumm es wirklich sehr treffend beschrieben hat.

In den Sinne, eine schöne knitterfreie und knöllchenfrei Saison.
Das heißt die sture Rechtstreue hat gegenüber dem Hausverstand Vorrang.
Würde sagen, wenn es die Situation zulässt, sollte man auf die Anderen Rücksicht nehmen. Das trifft wieder mM, dass zu viele Gesetze die Bürger zu Marionetten machen.
 
Hier noch mal die Aussage des anderen Youtubers, bezogen auf Fritz Meinecke. Kann mir so wie die herüberkommen schon vorstellen, dass die den Max gemacht haben und mal gucken wollten wer schneller ist für ein paar Meter. Nachdem Video von dem Fritz habe ich das noch anders gesehen. Was meint ihr?


Nochmal für alle die nicht wissen um was es ging
 
Das trifft wieder mM, dass zu viele Gesetze die Bürger zu Marionetten machen.
Ist dir vllt nicht klar, aber in einer Demokratie macht der Bürger, wenn auch über Umwege, die Gesetze.
Wenn da Tempolimit 100 angegeben ist, dann kannst du mal davon ausgehen, daß die weitaus überwiegende Mehrheit der Bürger dies auch befürwortet. Jetzt hinzugehen und zu sagen „Das ist doch blöd, mein „Hausverstand“ sagt mir da kann ich auch viel schneller fahren.“, das ist einfach nur asozial, im wahrsten Sinne des Wortes.
 
Ist dir vllt nicht klar, aber in einer Demokratie macht der Bürger, wenn auch über Umwege, die Gesetze.
Wenn da Tempolimit 100 angegeben ist, dann kannst du mal davon ausgehen, daß die weitaus überwiegende Mehrheit der Bürger dies auch befürwortet. Jetzt hinzugehen und zu sagen „Das ist doch blöd, mein „Hausverstand“ sagt mir da kann ich auch viel schneller fahren.“, das ist einfach nur asozial, im wahrsten Sinne des Wortes.

Doch eher ziemlich viele Umwege....

...ich habe eher den Eindruck dass ein hoher Anteil an Vorschriften und Regelungen (damit meine ich auch das Aufstellen von tempobegrenzenden Schildern) heutzutage aufgrund von Haftungsfragen erlassen wird. Im Idealfall für die Versicherungsbranche ist man gegen etwas versichert was garnicht mehr eintreten kann ;)
 
Ist dir vllt nicht klar, aber in einer Demokratie macht der Bürger, wenn auch über Umwege, die Gesetze.
Wenn da Tempolimit 100 angegeben ist, dann kannst du mal davon ausgehen, daß die weitaus überwiegende Mehrheit der Bürger dies auch befürwortet. Jetzt hinzugehen und zu sagen „Das ist doch blöd, mein „Hausverstand“ sagt mir da kann ich auch viel schneller fahren.“, das ist einfach nur asozial, im wahrsten Sinne des Wortes.
Die Frage ist, ob ein mündiger Bürger für alles konkrete Vorgaben/Gesetze benötigt, oder es reicht zu sagen, die Geschwindigkeit muss der Situation angepasst sein, was sowieso immer gilt. Oder Fahren auf Sicht und entsprechendem Bremsweg.
Ich habe schon erlebt, dass bei extremen Schneetreiben auf der AB viele 100kmh gefahren sind, weil die elektronischen Geschwindigsanzeigen auf der AB 100 anzeigten.
Ich denke jedenfalls, dass die Menschen in den letzten Jahrzehnten unselbstständiger wurden. Heutzutage vertrauen die Leute entweder elektronischen Systemen, oder Gesetzen, ohne viel zu denken.
 
Manchmal wird auch ein Blitzer aufgestellt, um kräftig abkassieren zu können. Zum Beispiel die Autobahnblitzer an der A2 bei Bielefeld.
Ich bin mir sicher, die absolute Mehrheit der Nutzer dieses Autobahnabschnittes würde sich die Blitzer gerne wegwünschen. Oder so gesagt: „kannst du mal davon ausgehen, daß die weitaus überwiegende Mehrheit der Bürger dies auch befürwortet.“
Nur ist da sicherlich nichts mit „Demokratie möglich“, sondern werden/würden dann immer vermeintliche Sicherheitsaspekte vorgeschoben werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt die sture Rechtstreue hat gegenüber dem Hausverstand Vorrang.
Würde sagen, wenn es die Situation zulässt, sollte man auf die Anderen Rücksicht nehmen. Das trifft wieder mM, dass zu viele Gesetze die Bürger zu Marionetten machen.

Das geht nicht. Es gibt keine flexiblen Tempolimits. Noch nicht einmal für BMW-Fahrer, die besten Autofahrer der Welt.
 
Manchmal wird auch ein Blitzer aufgestellt, um kräftig abkassieren zu können. Zum Beispiel die Autobahnblitzer an der A2 bei Bielefeld.
Ich bin mir sicher, die absolute Mehrheit der Nutzer dieses Autobahnabschnittes würde sich die Blitzer gerne wegwünschen. Oder so gesagt: „kannst du mal davon ausgehen, daß die weitaus überwiegende Mehrheit der Bürger dies auch befürwortet.“
Nur ist das nicht mit Demokratie sondern werden vermeintliche Sicherheitsaspekte vorgeschoben!

Wenn der Blitzer weg wäre, würde das Tempolimit trotzdem gelten.
 
Das geht nicht. Es gibt keine flexiblen Tempolimits. Noch nicht einmal für BMW-Fahrer, die besten Autofahrer der Welt.
Also ich finde es sinnvoller kurz auf 120 zu beschleunigen damit der Hintere sich einordnen kann. Besser 20kmh zu schnell, als hinter mir ein Unfall. Das verstehe ich unter Hausverstand und Fairness.
 
Also ich finde es sinnvoller kurz auf 120 zu beschleunigen damit der Hintere sich einordnen kann. Besser 20kmh zu schnell, als hinter mir ein Unfall. Das verstehe ich unter Hausverstand und Fairness.
Und das kann man auch gegenüber der Polizei argumentieren.
 
Also ich finde es sinnvoller kurz auf 120 zu beschleunigen damit der Hintere sich einordnen kann. Besser 20kmh zu schnell, als hinter mir ein Unfall. Das verstehe ich unter Hausverstand und Fairness.
Äh, ich dachte wir reden hier über Straßenverkehrsvergehen die den Entzug des Führerscheins bzw des Wagens zur Folge haben und nicht über so einen Kindergarten.
Wenn du in Deutschland bei erlaubten 100 die Geschwindigkeit um 20 überschreitest interessiert sich noch nicht mal der Polizist dafür der grade neben dir herfährt. Solltest du das Pech haben grade in den Augenblick geblitzt zu werden bist du mit 30€, in Zukunft 50€, dabei.
Es geht hier auch in keinster Weise um evtl sinnvolle Interpretationen der Gesetzeslage zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern um rücksichtsloses Ignorieren der Straßenverkehrsregeln zum Erlangen eines Lustgewinns durch Adrenalinausschüttung. Das ist schon ein kleiner Unterschied.☝️

Die überwiegende Mehrheit der Bürger würde sich dann eben das unnütze Tempolimit weg wünschen.
Da wette ich doch mal glatt dagegen.
 
Äh, ich dachte wir reden hier über Straßenverkehrsvergehen die den Entzug des Führerscheins bzw des Wagens zur Folge haben und nicht über so einen Kindergarten.
Wenn du in Deutschland bei erlaubten 100 die Geschwindigkeit um 20 überschreitest interessiert sich noch nicht mal der Polizist dafür der grade neben dir herfährt. Solltest du das Pech haben grade in den Augenblick geblitzt zu werden bist du mit 30€, in Zukunft 50€, dabei.
Es geht hier auch in keinster Weise um evtl sinnvolle Interpretationen der Gesetzeslage zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern um rücksichtsloses Ignorieren der Straßenverkehrsregeln zum Erlangen eines Lustgewinns durch Adrenalinausschüttung. Das ist schon ein kleiner Unterschied.☝️


Da wette ich doch mal glatt dagegen.
Wenn es so flexibel bleibt, ist alles gut.
 
Zumindest in der Schweiz hat eine Volksabstimmung bezüglich eines Geschwindigkeitslimits von 120km/h dazu geführt, daß dieses bestätigt wurde.
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Auch in den USA, einem Land in dem die Freiheit stets großgeschrieben wird, demonstrieren die Menschen zwar inbrünstig für den Besitz ihrer Handfeuerwaffe, das rigorose Tempolimit wurde aber nie infrage gestellt.
Du sprachst die A2 an. Vor Bielefeld gibt es doch kilometerlang kein Tempolimit. Was glaubst du denn wieviele Fahrer/innen dort schneller als 140 fahren? 10%, 20%, mehr als die Hälfte?
Ich bin mir sehr sicher, würde in Deutschland Tempo 130 zur Wahl gestellt, es würde akzeptiert.
 
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