Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Ich denke, die Reihenfolge wird so in etwa gewesen sein. Aber dennoch glaube ich fest daran, dass es da mindestens zwei, wenn nicht drei „Wahrheiten“ gibt.
Hier wurde nach meinem Empfinden wohl nur die Sicht des 46-Jährigen aufgezeigt.

Wenn man das Motorrad sieht, und das hat er mit Sicherheit, da es offensichtlich zu Unstimmigkeiten zwischen den beiden gekommen ist, wäre die einzig natürliche Reaktion bei einem vermeintlichen schneiden eines Dritten, ein beherzter tritt auf die Bremse, aber nicht die Kollision mit dem Motorrad. Für mich ist es viel wahrscheinlicher, dass das angebliche Schneiden nur eine Schutzbehauptung dafür war, dass er den aggressiven Moppedfahrer im Grell einfach umgenietet hat.

Andere Option:
Als Motorradfahrer lasse ich mich nicht auf der rechten Spur zurückfallen um mich mit dem Autofahrer zu beefen, das macht man auf der Fahrerseite. Aber vielleicht wollte der Moppedfahrer sich nicht beefen, sondern dem 46-jährigen den rechten Spiegel "umklappen". Der ein oder andere Motorradfahrer macht das auch gerne mal um sein Unmut zu bekunden. Und am bestem macht man das mit der freien linken Kupplungs-Hand am rechten Außenspiegel. Die Rechte wird dann zum schnellen Gas geben benötigt.
Das Quittiert der Autofahrer dann mit einem Mordversuch.

Möglich wäre aber auch, dass der 46-jährige sich so asozial verhalten hat, dass er nicht nur den Moppedfahrer, sondern auch den 42-jährigen Autofahrer gegen sich aufgebracht hat. Und dieser aus Grell den 46-jährigen rammen wollte.

Wir werden die Wahrheit vermutlich nie erfahren.
 
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Ich denke, die Reihenfolge wird so in etwa gewesen sein. Aber dennoch glaube ich fest daran, dass es da mindestens zwei, wenn nicht drei „Wahrheiten“ gibt.
Hier wurde nach meinem Empfinden wohl nur die Sicht des 46-Jährigen aufgezeigt.

Wenn man das Motorrad sieht, und das hat er mit Sicherheit, da es offensichtlich zu Unstimmigkeiten zwischen den beiden gekommen ist, wäre die einzig natürliche Reaktion bei einem vermeintlichen schneiden eines Dritten, ein beherzter tritt auf die Bremse, aber nicht die Kollision mit dem Motorrad. Für mich ist es viel wahrscheinlicher, dass das angebliche Schneiden nur eine Schutzbehauptung dafür war, dass er den aggressiven Moppedfahrer im Grell einfach umgenietet hat.

Andere Option:
Als Motorradfahrer lasse ich mich nicht auf der rechten Spur zurückfallen um mich mit dem Autofahrer zu beefen, das macht man auf der Fahrrerseite. Aber vielleicht wollte der Moppedfahrer sich nicht beefen, sondern dem 46-jährigen den rechten Spiegel "umklappen". Der ein oder andere Motorradfahrer macht das auch gerne mal um sein Unmut zu bekunden. Und am bestem macht man das mit der freien linken Kupplungs-Hand am rechten Außenspiegel. Die Rechte wird dann zum schnellen Gas geben benötigt.
Das Quittiert der Autofahrer dann mit einem Mordversuch.

Möglich wäre aber auch, dass der 46-jährige sich so asozial verhalten hat, dass er nicht nur den Moppedfahrer, sondern auch den 42-jährigen Autofahrer gegen sich aufgebracht hat. Und dieser aus Grell den 46-jährigen rammen wollte.

Wir werden die Wahrheit vermutlich nie erfahren.

Vollkommene Zustimmung, wie meistens zwischen uns! Ich habe ja nur stark verkürzt den Inhalt des Berichts wiedergegeben.
War ja keinerlei Wertung oder Parteinahme meinerseits.
Wie es wirklich war, dass entzieht sich aktuell gänzlich unserer Beurteilung und kann man vermutlich nur im abschließenden Gerichtsverfahren nachlesen.

Zwischen diesem Zeitungsbericht und den Fakten im Gerichtsverfahren kann es staaaarke Abweichungen geben. Zweifellos!

EDIT: Habe das in meinem Beitrag von heute morgen mal etwas kenntlicher gemacht! Insbesondere wollte ich auch nicht über bestimmte Abläufe spekulieren, sondern nur verkürzt den Inhalt dieses Berichts wiedergeben! ;-)
 
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Neue Runde

 
Dafür müsste das Leasingfahrzeug erst einmal eingezogen werden dürfen. Das ist nur unter gewissen Voraussetzungen überhaupt möglich, da ein Leasingfahrzeug grundsätzlich nicht im Eigentum des Fahrers oder Leasingnehmers, sondern im Eigentum des Leasinggebers steht. Insoweit gilt generell § 74 Abs. 3 StGB. Deswegen müssten nach § 315f S. 2 StGB i.V.m. § 74a StGB die abweichenden Voraussetzungen gegeben sein, welche auch eine entsprechende Ermessensentscheidung des Gerichts rechtfertigten.

Ob den etwaigen vertraglichen Schadensersatzanspruch (Leasingnehmer kann Fahrzeug dem Leasinggeber nach Vertragsende nicht herausgeben) eine private Haftpflichtversicherung deckte, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Es kann jedoch aufgrund etwaiger vorsätzlicher Schadensherbeiführung eine Leistungsfreiheit nach § 103 VVG in Betracht kommen.
 
Das kommt wohl auf die Gesetze an, die mir jedoch nicht bekannt sind.
Ich habe etwas aus Dänemark gefunden, da darf der Staat das Fahrzeug konfiszieren und zu Gunsten der Staatskasse versteigern, egal wer Eigentümer des Fahrzeuges war.
Der Leasinggeber muss sich dann wohl am Leasingnehmer entsprechend des Leasingvertrages und der geltenden Gesetze schadlos halten.

 
Neue Runde

Manches liest sich viel schlimmer als es tatsächlich war/ist. Vielleicht waren die so schnell, vielleicht haben sie ein bisschen gespielt... Vielleicht war außerdem die Strecke komplett frei und außer ihnen hat es gar niemanden treffen können? 235 in einem aktuellen M4.. pah, da liegt das Ding sicherer als unsere alten Z4 bei 135. An der roten Ampel haben beide ordentlich angehalten, das zeigt dass sie es nicht völlig übertrieben haben. Von Widerstand liest man auch nix...
 
Manches liest sich viel schlimmer als es tatsächlich war/ist. Vielleicht waren die so schnell, vielleicht haben sie ein bisschen gespielt... Vielleicht war außerdem die Strecke komplett frei und außer ihnen hat es gar niemanden treffen können? 235 in einem aktuellen M4.. pah, da liegt das Ding sicherer als unsere alten Z4 bei 135. An der roten Ampel haben beide ordentlich angehalten, das zeigt dass sie es nicht völlig übertrieben haben. Von Widerstand liest man auch nix...
Klar. 200 statt erlaubter 70. wenn man fahren kann mit entsprechendem Karren und das nachweisen kann kein Problem.Machen wir doch alle was wir wollen, bissle wild West. Bzw wer hat Kohle für ein schnelles Auto soll auch das Recht bekommen schneller unterwegs zu sein als alle anderen. Ist ja nur fair. Warum kauft man sich sonst ein Auto mit solchen Fähigkeiten :D
 
Klar. 200 statt erlaubter 70. wenn man fahren kann mit entsprechendem Karren und das nachweisen kann kein Problem.Machen wir doch alle was wir wollen, bissle wild West. Bzw wer hat Kohle für ein schnelles Auto soll auch das Recht bekommen schneller unterwegs zu sein als alle anderen. Ist ja nur fair. Warum kauft man sich sonst ein Auto mit solchen Fähigkeiten :D
Sie waren zu schnell, also schaut man in den Bußgeldkatalog und dann kostet das halt 3.50 Mark und ein bisschen laufen und dann ist doch gut.
 
Manches liest sich viel schlimmer als es tatsächlich war/ist. …
Eine stattlich vermessene Anmerkung von jemandem, der in aller Regel weder selbst dabei war noch die Ermittlungsakten kennt. :speechless:

Recht unterhaltsam wäre vorliegend eine Einziehung des Porsches - den kann man ja nicht einfach nochmal kaufen. Beim M4 natürlich unproblematisch, das ist ja fast schon Massenware.
 
In Dänemark sind die Gesetze wohl schon so, siehe oben, Max

Dänisches Recht kenne ich nicht. Die hiesige Rechtslage sieht es nur unter bestimmten Umständen vor.

Recht unterhaltsam wäre vorliegend eine Einziehung des Porsches - den kann man ja nicht einfach nochmal kaufen.

Vorteil wäre dann allerdings, dass man über justiz-aktion.de o.ä. die Gelegenheit erhielte, einen solchen Porsche erwerben zu können.
 
Eine stattlich vermessene Anmerkung von jemandem, der in aller Regel weder selbst dabei war noch die Ermittlungsakten kennt. :speechless:
Ach Schnuffi... Brummmbärli... jetzt sei doch nicht so 😘😘😘
Ich habe ja geschrieben dass sich MANCHES viel schlimmer liest. Ob das auf den bestehenden Fall zutrifft kann und will ich nicht beurteilen. Ich wollte lediglich eine alternative Perspektive aufzeigen.
Dir einen ganz besonders guten Rutsch. 🥰
 
Dafür müsste das Leasingfahrzeug erst einmal eingezogen werden dürfen. Das ist nur unter gewissen Voraussetzungen überhaupt möglich, da ein Leasingfahrzeug grundsätzlich nicht im Eigentum des Fahrers oder Leasingnehmers, sondern im Eigentum des Leasinggebers steht. Insoweit gilt generell § 74 Abs. 3 StGB. Deswegen müssten nach § 315f S. 2 StGB i.V.m. § 74a StGB die abweichenden Voraussetzungen gegeben sein, welche auch eine entsprechende Ermessensentscheidung des Gerichts rechtfertigten.

Ob den etwaigen vertraglichen Schadensersatzanspruch (Leasingnehmer kann Fahrzeug dem Leasinggeber nach Vertragsende nicht herausgeben) eine private Haftpflichtversicherung deckte, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Es kann jedoch aufgrund etwaiger vorsätzlicher Schadensherbeiführung eine Leistungsfreiheit nach § 103 VVG in Betracht kommen.
Warst du das auf Probefahrt, Max? :D
 
… Ich habe ja geschrieben dass sich MANCHES viel schlimmer liest. Ob das auf den bestehenden Fall zutrifft kann und will ich nicht beurteilen. Ich wollte lediglich eine alternative Perspektive aufzeigen. …
Kennst du denn überhaupt auch nur einen einzigen Fall, zu dem du aus erster Hand berichten kannst, dass er sich „… viel schlimmer liest …“ als er es tatsächlich war? Oder ist deine „… alternative Perspektive …“ einfach nur anlasslos ins Blaue fabuliert? :sneaky:
 
Warst du das auf Probefahrt, Max? :D

Nö, die Vehikel haben doch beide nur einen 3/4-Motor.

Und diese Strecke würde ich auch nicht derart zügig befahren. Ein paar Meter weiter ist schließlich die sechsspurig ausgebaute BAB 14 ohne Limit über etliche Kilometer, wenn man es mal fliegen lassen will.
 
Kennst du denn überhaupt auch nur einen einzigen Fall, zu dem du aus erster Hand berichten kannst, dass er sich „… viel schlimmer liest …“ als er es tatsächlich war? Oder ist deine „… alternative Perspektive …“ einfach nur anlasslos ins Blaue fabuliert? :sneaky:
z.B nahezu jeder Beitrag der BILD?

ne mal ernsthaft aus erster Hand z.B „Atomunfall im Katharinenhospital Stuttgart“ … da ist etwas radioaktives Wasser ausgetreten was aber so wenig war als das es keinem etwas tuen hätte können und zersetzt war ehe es bemerkt wurde 😂

- Die Mediengestaltung im Automobilbereich gegen „Raser & Autoposer“ würde ich im Vergleich dazu nicht als harmloser eher im Gegenteil schlimmer beschreiben…
 
Kennst du denn überhaupt auch nur einen einzigen Fall, zu dem du aus erster Hand berichten kannst, dass er sich „… viel schlimmer liest …“ als er es tatsächlich war? Oder ist deine „… alternative Perspektive …“ einfach nur anlasslos ins Blaue fabuliert? :sneaky:
Ja, inkl. Mutmaßungen bei der Berichterstattung die nie korrigiert wurden. Dass solche Artikel oftmals eine einseitige Sicht einnehmen kennt man darüber hinaus auch aus anderen Bereichen.
Wenn aber deine Welt noch völlig unbefleckt ist diesbezüglich oder du lediglich die Apothekenumschau liest (wobei auch dieses Blatt nicht ganz neutral ist...), dann möchte ich nicht so kurz vor dem Jahreswechsel das Bild zerstören.
Bleib so wie du bist und feier schön heute Nacht. 🤩
 
… ne mal ernsthaft aus erster Hand z.B „Atomunfall im Katharinenhospital Stuttgart“ … da ist etwas radioaktives Wasser ausgetreten was aber so wenig war als das es keinem etwas tuen hätte können und zersetzt war ehe es bemerkt wurde 😂

- Die Mediengestaltung im Automobilbereich gegen „Raser & Autoposer“ würde ich im Vergleich dazu nicht als harmloser eher im Gegenteil schlimmer beschreiben…
Es ging mir nicht um bloße Mutmaßungen ins Blaue zu irgendwelchen Begebenheiten, sondern um einen konkreten Beleg für die o.a. Behauptung.

Erwartungsgemäß war es nur die übliche heiße Luft. 🤷🏼‍♂️ Die pauschale Unterstellung, Presseberichterstattung würde erheblich übertreiben, mag dem Forumsniveau entsprechen, bringt objektiv halt nur keinen Mehrwert, auch wenn man mit einer solchen Mutmaßung sicherlich nicht in allen Fällen daneben liegt.

Allerspätestens wenn man Ermittlungsakten zu solchen Fällen kennt, kommen Mutmaßungen wie die vom Bummler halt als bloßes Geschwätz daher. Nicht dass es wichtig wäre… ;)
 
@Brummm
Wenn du dem Bummler schon wegen heißer Luft,pauschaler Unterstellung und erheblicher Übertreibung an den Karren fährst mußt du das bei DIO und den Leasingdiskutanten aber ebenso machen,denn das ist nämlich genauso eine Vermutung und keine nachgewiesene Tatsache. ;)

Darüberhinaus ist er nicht der einzige,der gern mal ein bischen anspitzt und sich aber immer welche finden,die sich pieksen lassen.....
So langsam solltet ihr eure Trigger kennen und sie gekonnt umschiffen,oder? 🤔


Guten Rutsch euch allen und vermutet nicht so viel,das macht die Haare grau und die Nerven dünn. :whistle:


Greetz

Cap
 
… Wenn du dem Bummler schon wegen heißer Luft,pauschaler Unterstellung und erheblicher Übertreibung an den Karren fährst mußt du …
Ich fahre niemandem „an den Karren“, weder wörtlich noch sinnbildlich, sondern habe nur mal kurz eine Behauptung hinterfragt zu einem Thema, das bei ordentlichem Diskussionsniveau tendenziell interessant sein kann. Ob und bei wem ich das mache, und wo nicht, bleibt zweifelsohne meine eigene Entscheidung. :) :-)
 
@Brummm
Wenn du dem Bummler schon wegen heißer Luft,pauschaler Unterstellung und erheblicher Übertreibung an den Karren fährst mußt du das bei DIO und den Leasingdiskutanten aber ebenso machen,denn das ist nämlich genauso eine Vermutung und keine nachgewiesene Tatsache
Och, ich genieße die exklusive Behandlung schon sehr. Hat was von Verehrung 🥰 und das mag ich gerne.
 
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