F1Schumi
"the one and only Blümchenpflücker" ©by rapidozzzz
Reicht das wirklich?5 Aussagen gegen eine?![]()
Dann hätte sich das Verfahren ja erst recht nicht gelohnt.
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Reicht das wirklich?5 Aussagen gegen eine?![]()
Ich bin generell der Meinung, dass ein Zeuge niemals genügen kann. Das menschliche Gedächtnis ist sehr ungenau und sehr leicht durch eigene oder andere Einwirkungen zu beeinflussen.Ich bin schonmal von so einem Dreierkorso von Sportwagenfahrer so überholt worden, dass mir dabei das Herz mächtig in die Hose rutschte aufgrund der Gefährlichkeit der Situation. Von daher finde ich es richtig, dass es eine starke gesetzliche Handhabe gibt gegen aggressive Raser. Schwierig finde ich dabei nur die Dauer des Verfahrens vom Tatvorwurf bis zum Urteil (viele Monate), das sollte nicht der Fall sein. Ich finde, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch nur Eröffnen sollte, wenn sich der Tatvorwurf durch mehrere unabhängige Zeugen erhärten lässt. Ein einzelner Verkehrsteilnehmer, der sich subjektiv bedrängt und gefährdet gefühlt hat, reicht für mein Rechtsempfinden da nicht aus (auch wenn es mir selber mal so ging). Was ich damit sagen will ist: nicht das Gesetz ist verkehrt, die Praxis der Anwendung muss eher verbessert werden.
Das die Polizei ermitteln muss ist klar, in welchem Umfang nicht.Ich halte mich hier tendenziell heraus, nun aber doch mehrere Richtigstellungen:
1.) Der Tatvorwurf wurde nicht "... widerlegt ...". Sondern er konnte lediglich nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Tatsächlich ist der Beweis eines illegalen Straßenrennens tendenziell extrem schwer zu führen, daher werden solche Angeklagten ("im Zweifel") häufig freigesprochen. Die reichliche Erfahrung mit solchen Fällen zeigt gleichwohl, dass kaum einer der Täter wirklich vollständig korrekt unterwegs war.
2.) Die Polizei und die Staatsanwaltschaft kann, darf und muss in alle Richtungen ermitteln, sobald ein hinreichender Verdacht auf Straftaten vorliegt. Offensichtlich war das vorliegend der Fall. Insofern ist hier nichts "... ungerecht ..." verlaufen, jedenfalls ist das nicht erkennbar, sondern schlicht wurde der Rechtsstaat tätig, wie er eben tätig werden muss.
3.) Noch ein persönliches Wort (es könnten auch zwei oder drei werden...):
Nach jahrelanger Erfahrung mit sportlichen Touren, auch mit ZRoadster-Fahrern, erscheint mir manch hiesiger Beitrag als erheblich scheinheilig. Ich habe bereits vor vielen Jahren mit dem E85 keine einzige (!) Tour erlebt, auf der nicht unzählige Ordnungswidrigkeiten und vielfach auch Straftaten begangen wurden. Dass das vielleicht nicht jedem so richtig klar ist und dass im Übrigen vehement geleugnet und so getan wird, als sei man der automobile Engel schlechthin, ändert nichts an dieser Wahrheit. Sicherlich gibt es auch moderate(-r) Touren, und womöglich hat sich das über die Jahre hinweg auch generell gebessert, aber mindestens im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ist man beim flotten Fahren eigentlich immer irgendwann mal.
Auch in allgemeiner Hinsicht hinterlässt die Erfahrung mit solchen Fällen kaum einen Zweifel, dass die Tatvorwürfe in den seltensten Fällen vollständig unbegründet sind. Nur hat sich früher halt kaum jemand mit diesen Delikten ernstlich beschäftigt (was dem Unrechtsbewusstsein der Täter (mich eingeschlossen) sicherlich nicht zuträglich war). Dass sich mittlerweile immer mehr Straßenverkehrsteilnehmer das Rasen anderer nicht mehr gefallen lassen, kann man bejammern. Man wird aber leben müssen. Und im Zweifel die Konsequenzen tragen.
Übrigens rufen Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht deshalb bei der Polizei an, weil das gesichtete Sportauto eine so unangenehme Farbe hat oder weil einem die coole Sonnenbrille des Roadster-Fahrers nicht passt. Sondern Verkehrsteilnehmer alarmieren zumeist deshalb die Polizei, weil sie sich von den betreffenden Fahrern massiv genötigt oder gefährdet fühlen. Zudem rückt die Polizei in der Regel nicht schon bei einem einzigen Anruf engagiert aus, sondern häufig erst dann, wenn sich mehrere Verkehrsteilnehmer unabhängig voneinander über den oder die "Raser" (man kann sie auch anders nennen, es ändert halt nix am Sachverhalt) bei der Polizei beschweren. Vorliegend mag das anders gewesen sein. Oder die anderen Zeugen tauchen in der Beschreibung nicht auf, z. B. weil sie nicht identifizierbar waren (das ist recht oft der Fall).
Irgendwo weiter oben wurde - offenbar mit einem gewissen Befremden - festgestellt, dass man wohl nur noch auf der Rennstrecke rasen könne bzw. dürfe. Eine beachtliche Erkenntnis - die allerdings weder überraschen noch befremden sollte. Denn seit (und auch schon vor) Gründung dieses Forums ist der öffentliche Straßenverkehr eben keine Rennstrecke - auch wenn diese Erkenntnis (auch bei mir) einige Jahre reifen musste. Aber auf der Rennstrecke lässt sich natürlich das "kleiner Schumi-Gefühl" nicht so wunderbar ausleben. Denn dort überholt man in der Regel keine Opafahrer (nix gegen Opas) und Pampersbomber (naja, manchmal schon...), sondern man wird überholt von Fahrern, die - Unglaublich! - deutlich besser fahren als man selbst. Und das ggf. sogar noch mit dem cooleren Auto.
Alles in allem wird sich auch mit noch so vielen weiteren Seiten einseitiger Diskussion sehr wahrscheinlich nichts daran ändern, dass man jetzt und zukünftig wird aufpassen müssen, mit einem sportlichen Fahrzeug und/oder Fahrstil im öffentlichen Straßenverkehr nicht allzu unangenehm aufzufallen. So ist das eben, und es wird nicht mehr besser werden.
You made my day!1. Fährt man sowieso keinen Audi
2. Hat der nur den Hass gehabt weil die Alte neben dran rumgezickt hat (liegt dran dass er nen Audi fährt)
3. Hat der Zeuge einen kurzen Penis sonst würde er ja keinen Audi fahren und sich von seiner Frau bevormunden lassen
4. Hätte der kleine Scheißer auch einfach sein Schummelblech aufs Abstellgleis schieben können anstatt ehrwürdigen Bürgern im Weg rumzukriechen
5. Wer war denn das Weichei an Position 5? Wenn der mit dem Audi nach links zieht, dann fährt man halt rechts vorbei
6. Ohne Corona wäre das alles nicht passiert, da hätten die Jungs um die Zeit ein Bier zusammen getrunken.
Weitermachen.![]()
Ich hätte kein Problem damit bis in die letzte Instanz zu gehen wenn sich für mein Fehlverhalten kein weiterer Zeuge gefunden hätte, warum die das nicht gemacht haben zeigt leider unbewusst das Sie die Tat genau so zugeben.
+++ NOCH EIN ILLEGALES RENNEN WAS GAR KEINS WAR +++
"BMWs gegen Porsches: Illegales Rennen durch den Bayerwald" so titelte die
Passauer Neue Presse - PNP
am 24.05.2020 und dem Link hier folgend ist dieser doch sehr reißerische Beitrag noch immer im Internet zu finden:
https://www.pnp.de/.../Fuenf-BMWs-und-Porsches-liefern...
"Die Polizei ist sicher: Hierbei handelte es sich um ein illegales Autorennen." heißt es dort im Artikel und so wurden im August 5 Führerscheine vorläufig entzogen sowie EIN Porsche (Cayman) und 4 BMWs (M2s, M3, Z4) beschlagnahmt.
Zwei der Beschuldigten beauftragten uns, also den Kanzleipartner Rakow und mich, mit ihrer Vertretung. Zwei weitere wurden von den örtlichen Kollegen Dr. Raith und Wiesenberger vertreten. Ein weiterer hatte erst kein so glückliches Händchen bei der Anwaltswahl, entschied sich dann glücklicherweise jedoch zum Anwaltswechsel und brachte die Kollegin Hierstetter mit ins "Spiel".
Da der von der Kollegin Hierstetter ersetzte Kollege so ziemlich alles falsch machte was man falsch machen kann, fühlte sich sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Polizei recht sicher, dass es zu einer Verurteilung kommen wird, und die Bayerische Polizei veröffentlichte dazu dann im Januar diesen Beitrag https://www.polizei.bayern.de/.../aktuell/index.html/323706.
Uns Verteidigern war nach der Akteneinsicht schon mehr als deutlich, dass die Aussagen der Zeugen so nicht stimmen können, diese zudem widersprüchlich waren und die seitens der Staatsanwaltschaft erhobene Anklageschrift kam nach unserem Dafürhalten ihrer Umgrenzungsfunktion nicht nach, beschrieb insoweit jedenfalls kein illegales Straßenrennen.
Coronabedingt kam es leider erst letzten Montag zur Verhandlung und der Kollege Rakow und ich fuhren am Sonntag nach Deggendorf, trafen uns da mit unseren Mandanten und besprachen das Verfahren,
Frühst am Montag um 7 trafen wir uns noch mit den anderen, örtlichen Kollegen, bevor es um 8 Uhr bereits mit der Verhandlung losging.
Ich bot dem Gericht und der Staatsanwaltschaft ein Rechtsgespräch an, um auszuloten, ob für das Gericht und die Staatsanwaltschaft eine Einstellung nach §153a StPO (Strafprozessordnung) gegen Auflagen möglich wäre. Denn wir waren in Absprache mit der Mandantschaft ergebnisorientiert und es ging insbesondere darum, dass die Führerschein und Fahrzeuge schnellstmöglich herausgegeben werden.
Die Staatsanwältin hatte jedoch "Druck von oben" und durfte keiner Einstellung zustimmen (soviel zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft).
Also hieß es alle Register zu ziehen, was wir dann auch mit einigen Anträgen taten und uns dabei sicher nicht gerade beliebt bei Gericht und Staatsanwaltschaft machten, wenngleich alle Anträge im Sinne einer ordnungsgemäßen Verteidigung der Angeklagten gestellt wurden.
Nachdem wir dadurch den Gericht und der Staatsanwaltschaft gezeigt hatten, dass wir die Klaviatur der Strafverteidigung beherrschen und sicher alles andere als Urteilsbegleiter sind, dauerte es ca. 2 1/2 Stunden bis überhaupt die Anklage verlesen und 3 1/2 Stunden bis der erste von 9 Zeugen vernommen werden konnte.
Dieses war dann sogleich auch der Hauptbelastungszeuge von dem nach der Vernehmung durch die Verteidiger in Hinblick auf das vorgeworfene illegale Straßenrennen NICHTS ABER AUCH REIN GAR NICHTS übrigblieb, vielmehr sogar eine Strafbarkeit des Zeugen im Raum stand.
Das es dort kein illegales Straßenrennen sondern es lediglich eine Ausfahrt gegeben hatte, erkannte dann auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft schlug sodann, nach Rücksprache beim "Chef" eine Einstellung nach §153 a StPO mit Auflage vor ...... WAS WIR VERTEIDIGER DANN ABLEHNTEN.
Mittlerweile war es schon ca. 14:30 Uhr und wir stimmten schlussendlich einer Einstellung nach §153 II StPO, damit es nicht noch einen Termin in der Sache geben muss, so dann die weiteren 8 Zeugen entlassen werden konnten und unsere Mandanten ihre Führerschein und Fahrzeuge umgehend wiederbekamen.
Unsere Mandanten und alle weiteren Angeklagten waren mit dem Ergebnis äußerst glücklich.
Die Kosten und notwendigen Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt, also auch unsere Verteidigergebühren.
Die
Passauer Neue Presse - PNP
schrieb sodann am gestrigen Tag "Nur weil fünf Männer mit ihrem Sportwagen eine Bayernwaldrunde drehen, ist das noch lange kein illegales Rennen. Weitreichende Konsequenzen kann so eine Ausfahrt trotzdem haben." (https://www.pnp.de/.../Freispruch-zweiter-Klasse-nach...)
Richtig, eine Ausfahrt ist eine Ausfahrt und KEIN RENNEN. Respekt für diese Richtigstellung an die
Passauer Neue Presse - PNP
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Gegen 21:30 Uhr waren der Kollege Rakow und ich sodann wieder zurück in Rostock ...... zwar etwas erschlagen aber auch äußerst glücklich ob des Ergebnisses unseres Falles in Deggendorf ..... schöne Gegend übrigens![]()
Der Kollegin Hierstetter und den Kollegen Dr. Raith sowie Wiesenberger vielen herzlichen Dank für die exzellente Zusammenarbeit.
Euch allen einen schönen Feierabend
der Senior-TSA
Die Darstellung der Strafverteidiger beschreibt vernünftiges und ergebnisorientiertes Prozessverhalten.
Die Darstellung der Strafverteidiger beschreibt, wie die Herren und Damen sich in heroischer und selbstloser Art und Weise durch grenzenloses Wissen und prozessuale Kaltschnäuzigkeit für Ihre Mandantschaft eingesetzt haben. Die Realität im Saal wird weit sachlicher und emotionsloser gewesen sein. Diese Art der Berichterstattung über sich selbst wird sich recht zahlreich finden lassen und ist schlicht der eingeschränkten Marketingmöglichkeiten dieser Berufsgruppe geschuldet. Die Subjektivität versteht sich ohnehin von selbst...Die Darstellung der Strafverteidiger beschreibt vernünftiges und ergebnisorientiertes Prozessverhalten.
Die Staatsanwaltschaft war es die den hundertdreierfuchzger angeboten hat als Sie die Felle schwimmen sah
Edit: und sorry @InXS deine Ausmalungen sind auch nicht besser. geht mir auf den Keks, schon lange![]()
Eine Einstellung ist weder eine Verurteilung noch ein Freispruch. Im Falle der §§ 153, 153a StPO wird das Verfahren eingestellt, weil die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen ist (Geringfügigkeit). Es wird also davon ausgegangen, daß der Beschuldigte die Tat zwar begangen hat, aber keine Bestrafung notwendig ist.
Entschuldige Christian, aber er scheint sein Fahrzeug nicht zu beherrschen, sonst wäre er beim Überholen gar nicht ins Bankett gekommen.„ sondern „beim Wiedereinscheren mit den rechten Rädern in das Bankett und drohte ins Schleudern zu geraten." isser aber nicht da er sein Fahrzeug beherrscht.
Meine Güte, ich hab jetzt nicht dein ganzes Geschwurbel gelesen wie auch du nicht was in der Zeitung und auf der Facebookseite steht.
1. es gab 9 Zeugen nach Zeugenaufruf
2. geht die ganze Scheisse auf Staatskosten.
Die Darstellung der Strafverteidiger beschreibt, wie die Herren und Damen sich in heroischer und selbstloser Art und Weise durch grenzenloses Wissen und prozessuale Kaltschnäuzigkeit für Ihre Mandantschaft eingesetzt haben. Die Realität im Saal wird weit sachlicher und emotionsloser gewesen sein. ...
... und noch mehr, leider, der Art und Weise, wie Strafverteidiger sich häufig gerieren. Vielleicht für die Sache erforderlich, häufig erfolgreich, aber in Bezug auf Niveau und Moral zumeist nur schwer ertragbar.... Diese Art der Berichterstattung ... ist schlicht der eingeschränkten Marketingmöglichkeiten dieser Berufsgruppe geschuldet. ...
Anwälte hatten 153a angeboten; Staatsanwaltschaft hat politisch motiviert abgelehnt. Erster, wichtigster Zeige der Staatsanwaltschaft gehört, Staatsanwaltschaft bietet plötzlich den 153a an. Bis hier hin ging es also noch um die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen (a). Danach hat man sich auf den 153 geeinigt. Einstellung wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen.Sorry, aber ein 153er ist nach der Welle hier im Fred ja wohl ne Nullnummer.
Steht auf der D und W Anwaltseite brauch ich mir also nicht aus der Nase ziehen zu lassen.ja, und, wenn Du Bescheid weißt, dass lass' Dir doch nicht alles aus der Nase popeln.
wenn diese (außer den 5, den 2 im Audi und den Polizisten, die das Ehepaar beruhigt haben) 9 Personen sind, dann haben die ja wohl irgendwas gesagt. Oder waren die im Gerichtssaal am Häkeln?