Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Entschuldige Christian, aber er scheint sein Fahrzeug nicht zu beherrschen, sonst wäre er beim Überholen gar nicht ins Bankett gekommen.
Hat er Glück gehabt, das nicht ein oder zwei Tage vorher eine Baugrube für Glasfaserausbau war, da wäre das Bankett nicht so tragfähig gewesen, da wäre die Kiste sonst wo hingegangen.
War wohl doch etwas schnell unterwegs, der Kollege, gell?

P.S.: eine weitere Einschätzung der Sache ist für mich nicht weiter relevant, ich erlebe tagtäglich "beide Seiten" der Autofahrer, wenn ich Außerorts am Straßenrand arbeite.
Moin Moin

Na ja,es gibt bei uns Straßen da sucht man vergeblich den Unterschied zwischen Bankett und Strasse.
Bzw.ist das Bankett besser ausgebaut als die Strasse.

Da ich beim Vorgang nicht dabei gewesen bin lass ich mich nicht zu Mutmaßungen hinreißen.

gruß
Karsten
 
Anwälte hatten 153a angeboten; Staatsanwaltschaft hat politisch motiviert abgelehnt. Erster, wichtigster Zeige der Staatsanwaltschaft gehört, Staatsanwaltschaft bietet plötzlich den 153a an. Bis hier hin ging es also noch um die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen (a). Danach hat man sich auf den 153 geeinigt. Einstellung wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen.

In der Situation (seit X Monate ohne Auto und Führerschein!!) hätte vermutlich jeder hier das auch angenommen. Wer jetzt das Gegenteil behauptet - und behauptet das wäre ja ein Schuldeingeständnis – den will ich mal selbst in dieser Situation sehen.
Auf dem Sofa in sicherer Entfernung ohne Prozessrisiko lässt sich sowas leicht behaupten.
Grundsätzlich finde ich es auch gut, das die Anwälte etwas Werbung machen. Im Bedarfsfall hätte ich schon gern einen guten Verteidiger mit Referenzen.
Anderen immer „richtig Lesen“ vorwerfen aber selber ......
 
MM ist der Skandal der, dass Führerschein und Auto eingezogen werden können, ohne Prozess. Einfach so werden diese Massnahmen (welche eigentlich Strafen sind) verhängt. Das ist doch richterlose Vorverurteilung in überzogener Form. Egal ob schuldig oder unschuldig, was ja nie geklärt wurde. Hier muss der Unschuldige seine Unschuld beweisen um seinen Führerschein und Auto zu bekommen.
 
Entschuldige Christian, aber er scheint sein Fahrzeug nicht zu beherrschen, sonst wäre er beim Überholen gar nicht ins Bankett gekommen.
Hat er Glück gehabt, das nicht ein oder zwei Tage vorher eine Baugrube für Glasfaserausbau war, da wäre das Bankett nicht so tragfähig gewesen, da wäre die Kiste sonst wo hingegangen.
War wohl doch etwas schnell unterwegs, der Kollege, gell?

P.S.: eine weitere Einschätzung der Sache ist für mich nicht weiter relevant, ich erlebe tagtäglich "beide Seiten" der Autofahrer, wenn ich Außerorts am Straßenrand arbeite.
Michael, auch das tut hier nichts zur Sache denn deswegen waren sie nicht angeklagt.
 
Anwälte hatten 153a angeboten; Staatsanwaltschaft hat politisch motiviert abgelehnt. Erster, wichtigster Zeige der Staatsanwaltschaft gehört, Staatsanwaltschaft bietet plötzlich den 153a an. Bis hier hin ging es also noch um die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen (a). Danach hat man sich auf den 153 geeinigt. Einstellung wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen.

In der Situation (seit X Monate ohne Auto und Führerschein!!) hätte vermutlich jeder hier das auch angenommen. Wer jetzt das Gegenteil behauptet - und behauptet das wäre ja ein Schuldeingeständnis – den will ich mal selbst in dieser Situation sehen.
Auf dem Sofa in sicherer Entfernung ohne Prozessrisiko lässt sich sowas leicht behaupten.
Grundsätzlich finde ich es auch gut, das die Anwälte etwas Werbung machen. Im Bedarfsfall hätte ich schon gern einen guten Verteidiger mit Referenzen.

Sorry, aber wenn ich nullkommanix gemacht habe, sehe ich zu (und die Herren werden bei solchen Autos (Porsche, M2, M4 und E86) sogar ne Rechtsschutz gehabt haben (wenn man nicht am falschen Ende spart), dass ich da auch mit Null Befleckung rauskomme. Und Du kannst Dir sicher sein, ich würde mir meinen zugefügten Schaden (Pappe weg, Auto weg usw.) kpl ersetzen lassen, von wem auch immer. Und ich würde gegen den Denunzianten vorgehen.
 
MM ist der Skandal der, dass Führerschein und Auto eingezogen werden können, ohne Prozess. Einfach so werden diese Massnahmen (welche eigentlich Strafen sind) verhängt. Das ist doch richterlose Vorverurteilung in überzogener Form. Egal ob schuldig oder unschuldig, was ja nie geklärt wurde. Hier muss der Unschuldige seine Unschuld beweisen um seinen Führerschein und Auto zu bekommen.
Die Einziehung der Fahrzeuge und Führerscheine hat ein Richter verfügt.
Warum sich die 5 nicht durch ein dafür vorgesehenes Verfahren gewehrt haben, ist nicht bekannt.
 
Man kann aber auch annehmen dass der Überholte das erfunden hat.

wenn 5 Leute davon ausgehen können, dass ein Ehepaar die Sachlage erfunden hat, gehe ich unverzüglich dagegen vor .... da warte ich nicht ab, bis mir die STA einen Deal anbietet.
Frage ich mich nur, warum der Audifahrer der E86 (der der nicht überholen konnte) in Ortschaft x zuum Stehen gebracht hat und den angegangen ist, oder?

die anderen sind ja fröhlich weitergefahren und wurden erst durch die Polizei ausfindig gemacht.

Wassn das für ne Truppe, die den Hintermann verliert .... wenn man denn so vor sich hin rumcruised?
 
Die Anklage lautete „illegales Rennen“ und der Überholte war Zeuge nicht Kläger. 🤷‍♂️

Die Gruppe verlor sich an einer Ampel wo dann der Überholte zum hinter ihm befindlichen 5 Fahrzeug ging und ausgerastet ist.

Edit: steht auch in einem der Zeitungsartikel oder D&W Seite, wenn man mitreden will sollte man auch alles Lesen damit man mir nicht alles aus der Nase ziehen muß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Anklage lautete „illegales Rennen“ und der Überholte war Zeuge nicht Kläger. 🤷‍♂️

irgendwie logisch, wenn die Polizei (die gibt es nur weiter) und die STA die Angelegenheit als Official-Delikt einstufen (Bernd die Brotspinne = der, der die Polizei ruft muss keine Anzeige/Strafanzeige stellen, der Staat macht das, da er es als solches sieht nach StGB §xxx)

ich meine, wenn Deine Frau ermordet wird, musst Du auch keine Anzeige mehr machen, das macht dann die StA, Du kannst allerdings Zeuge sein (ggfs Nebenkläger)
 
was für Deggendorf/Thema Rasen auch dazukommt:

in 2019 gab es aufgrund eines Rennens oder Ballerns mehrerer Wagen einen tödlichen Unfall (ich meine Vater und Sohn und es war nicht gerade schön, wie diese gestorben sind) .... ich könnte mir vorstellen, dass man dort auch seitens der StA sehr sensibel ist, was das Ballern in Gruppen angeht .... nur mal so einen Denkanstoß ....
 
Die Einziehung der Fahrzeuge und Führerscheine hat ein Richter verfügt.
Warum sich die 5 nicht durch ein dafür vorgesehenes Verfahren gewehrt haben, ist nicht bekannt.
Okay, hat ein Richter verfügt, aber ohne ordentliches Gerichtsverfahren, einfach so. Und bringt damit die Beschuldigten dazu ihre Unschuld beweisen zu müssen.
Ist zwar rechtens aber nicht richtig.
Das ist immer öfter der Fall, dass normale Staatsbürger ihre Unschuld beweisen müssen.
 
Artikel PNP 24.05.2020 (diese Infos hatte dann wohl die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft ... und ich würde einen Audi-Fahrer nicht unbedingt als Grünen-Wähler bezeichen)

"Unfreiwillig ist ein Ehepaar aus Plattling mit ihrem Audi in ein illegales Autorennen bei Schöllnach im Landkreis Deggendorf geraten. Die Teilnehmer: Insgesamt fünf BMWs und Porsches, die Polizeiangaben zufolge das Ehepaar in teils waghalsigen Manövern auf einer Kreisstraße überholte.

Der Vorfall ereignete sich bereits am Freitagnachmittag gegen 15 Uhr. Wie die Polizei berichtet, war das Plattlinger Ehepaar auf der Kreisstraße 11 in Richtung Oblfing im Gemeindebereich Schöllnach unterwegs, als der 45-jährige Fahrer mehrere Sportwagen hinter sich bemerkte - allesamt hochmotorisierte BMWs und Porsches -, die "mit hoher Geschwindigkeit" näher kamen. Die Polizei ist sicher: Hierbei handelte es sich um ein illegales Autorennen.

Polizeiangaben zufolge überholte der erste der fünf Raser den Audi des Ehepaares noch vor Oblfing. Kurz nach Oblfing im Bereich der 60er-Begrenzung hätten drei weitere Autos "mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit" überholt, heißt es im Polizeibericht. Durch beide Überholvorgänge habe sich der Audi-Fahrer und seine Frau gefährdet gefühlt, denn das Ehepaar sei in ihrem Audi bei den Überholvorgängen durch dichtes Auffahren bedrängt worden.



Ein Sportwagen geriet ins Bankett

Eines der überholenden Fahrzeuge geriet laut Polizei beim Wiedereinscheren mit den rechten Rädern in das Bankett und drohte ins Schleudern zu geraten." Auch hierüber erschrak 45-Jährige so sehr, dass er zur Fahrbahnmitte hin auswich", so die Polizei. Kurz vor Schöllnach konnte der 45-Jährige den Fahrer des letzten Autos, das nicht überholt hatte, zur Rede stellen und anschließend die Polizei verständigen. "Offensichtlich hatten sich die fünf auswärtigen Fahrer der Sportwagen zu einem Rennen verabredet", berichtet die Polizei. Im Rahmen der eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnten alle Beteiligten in Schöllnach gestellt werden. Nach der polizeilichen Aufnahme wurden die Fahrer "eindringlich über ihre Fahrweise belehrt" und im Anschluss entlassen. Sie erwarten nun diverse Strafanzeigen, berichtet die Polizei.

Die Polizei Deggendorf bittet um Hinweise von Verkehrsteilnehmern und Anwohnern, die am Freitag 22. Mai, die fünf Sportwagen der Marken BMW und Porsche mit auswärtigen Kennzeichen im Bereich Schöllnach und Thurmansbang (Landkreis Freyung-Grafenau) aufgefallen sind."
Darf man fragen woher diese Schilderungen/Beobachtungen kommen? Sind das die Aussagen vom Audi Personal?
 
Okay, hat ein Richter verfügt, aber ohne ordentliches Gerichtsverfahren, einfach so. Und bringt damit die Beschuldigten dazu ihre Unschuld beweisen zu müssen.
Ist zwar rechtens aber nicht richtig.
Das ist immer öfter der Fall, dass normale Staatsbürger ihre Unschuld beweisen müssen.
Sei mir nicht böse, aber Deine Einschätzungen basieren auf mangelndem Wissen über die Abläufe. Ich würde mich da mal via Google wenigstens rudimentär informieren.
Der Einzug ist nicht als Strafe gedacht, sondern dient entweder der Beweissicherung oder der - vorläufigen - Vermeidung weiterer Straftaten (man möge mich korrigieren, sollte ich mir hier Wissenslücken nachweisen). Dass es für die Beteiligten unangenehme Nebenwirkungen hat, ist ein (von manchen sicherlich in Kauf genommener) Nebeneffekt. Diese Massnahmen sind zeitlich befristet. Vermutlich in den meisten Fällen bis zum Prozess (s.o.), in welchem dann genau nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss, sondern genau anders herum die Schuld nachgewiesen werden muss.
 
Darf man fragen woher diese Schilderungen/Beobachtungen kommen? Sind das die Aussagen vom Audi Personal?

nö, sind aus den Links, die ich gepostet habe. Und die PNP-Artikel entsprechen 1:1 den Pressemitteilungen der Polizei dort vor Ort.

wenn man eine Sachlage ansieht, dann immer beide Seiten anschauen. Dabei natürlich 50% des emotionalen Gequirles beider Seiten herausnehmen und sachlich betrachten.
 
Sorry, aber wenn ich nullkommanix gemacht habe, sehe ich zu (und die Herren werden bei solchen Autos (Porsche, M2, M4 und E86) sogar ne Rechtsschutz gehabt haben (wenn man nicht am falschen Ende spart), dass ich da auch mit Null Befleckung rauskomme. Und Du kannst Dir sicher sein, ich würde mir meinen zugefügten Schaden (Pappe weg, Auto weg usw.) kpl ersetzen lassen, von wem auch immer. Und ich würde gegen den Denunzianten vorgehen.
Das Problem wird sein, dass Du als Geschädigter in dieser Situation nichts machen kannst. Solange der Zeuge vor Gericht keinen nachweisbaren Meineid leistet, kannst Du gegen den Denunzianten wenig bis nichts unternehmen.

Auch gegen den Entzug der Fahrzeuge und des Führerscheins wird man vermutlich wenig unternehmen können; dank den tollem neuen Gesetzes was ja viele gutheißen hat der Staat die Möglichkeit hier mehr oder weniger willkürlich Dich zu schädigen. Ob Dir als Geschädigter hier ein Schadensanspruch gegenüber dem Staat zusteht ist mir nicht bekannt. Falls dem so ist, wird es vermutlich schwer sein diesen einzuklagen.

Du kannst hier gern weiter auf dicke Hose machen; denke deine Meinung wird sich ändern falls Du wirklich mal in so einer Situation bist. Da heißt es dann nämlich abzuwägen- Führerschein und Auto jetzt zurück ohne Entschädigung oder sich noch 8 - 12 Monate durch die nächste Instanz klagen. Das Leben ist zu kurz, um sich vor Gericht mit Idioten rumzuschlagen.

Die 5 Fahrer wurden von einem ordentlichen Gericht faktisch frei gesprochen; dennoch behaupten manche hier ohne Kenntnis aller Fakten, das sie dennoch schuldig sind. Das ergibt keinen Sinn. :whistle:
 
Da hätte keiner die Polizei gerufen.
1) Man sollte niemals von sich auf andere schließen. Du unterstellst (ohne Kenntnis aller Fakten) implizit eine Schuld bei den Teilnehmern der Ausfahrt. Wie kommst Du zu dem Schluss, wo doch selbst ein ordentliches Gericht das Gegenteil belegt hat.
2) Es erreicht ein Depp in der Gruppe der ggf. etwas riskant überholt, damit sich jemand subjektiv bedrängt fühlt und die Polizei ruft.
3) Jeder empfindet Dinge aus seiner Respektive anders. Mancher mag sich bedroht fühlen, nur weil er in seinem Kleinwagen von einem größerem, schnellerem Auto unerwartet überholt wird. Ich habe auch schon als Beifahrer erlebt, das der Fahrer wegen eines normalen Überholmanövers angezeigt wurde (kam nicht zur anklage, zeigt aber das manche Menschen einfach überreagieren und sofort die Polizei einschalten). Kenne auch Leute, die anderen Kilometer hinterher fahren nur um sie wegen Banalitäten zur Rede zu stellen. Keine Ahnung woher dieses aggressive Verhalten kommt?
 
Eine Einstellung ist weder eine Verurteilung noch ein Freispruch. Im Falle der §§ 153, 153a StPO wird das Verfahren eingestellt, weil die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen ist (Geringfügigkeit). Es wird also davon ausgegangen, daß der Beschuldigte die Tat zwar begangen hat, aber keine Bestrafung notwendig ist.


und wenn man absolut nix gemacht hat dann:

Der Freispruch ist ein Urteil über die Unschuld eines Angeklagten in einem Strafprozess. Stellt der Richter fest, dass der Angeklagte keiner strafrechtlichen Anklage schuldig ist, wird dieser gemäß § 267 (5) StPO freigesprochen. Das Strafrecht spricht dann von einem Freispruch aus rechtlichen Gründen.


es ist ein Deal, nix anderes
Du hast schon verstanden, dass, hätte man die Einstellung nicht angenommen, in einem späteren Termin weitere 8 Zeugen gehört worden wären? Weisst Du, wie lange es bis zum nächsten Termin gedauert hätte? Weißt Du, was bei der Vernehmung der anderen Zeugen herausgekommen wäre?
 
Eine Einstellung ist weder eine Verurteilung noch ein Freispruch. Im Falle der §§ 153, 153a StPO wird das Verfahren eingestellt, weil die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen ist (Geringfügigkeit). Es wird also davon ausgegangen, daß der Beschuldigte die Tat zwar begangen hat, aber keine Bestrafung notwendig ist.
Ist ja völliger Humbug, entweder war es ein illegales Strassenrennen oder nicht!

Hier wurde seitens der Staatsanwaltschaft Schadensbegrenzung betrieben und im Text der Anwälte steht , die Mandanten wurden befragt. Die Mandanten haben sich entschieden das nicht weiter durchzufechten, was ich gut verstehen kann.
Jetzt sagen alle Parteien, lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!

Mich nervt immer wieder diese Vorverurteilung:mad:
Niemand hier war dabei und Menschen neigen eben extrem zur Übertreibung.

Der Zeuge wird bei seiner Schilderung sicher ordentlich überzogen haben, während sich die 4 Fahrer wie Lämchen dargestellt haben😁

Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen.

Mal ehrlich, wenn ich auf der Landstrasse jemanden vor mir habe der mit 85km/h zuckelt und wie oft erlebt, sich mit dem Beifahrer unterhält oder mit dem Smartphone spielt, dann beschleunige ich kräftig um zügig dran vorbei zu kommen, wenn der sich dann erschrickt und angepisst ist, ist das seiner Unaufmerksamkeit zuzuschreiben!



Alle mal die Kirche im Dorf lassen:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird ja schon heftig genug von einigen gemutmaßt wie es gewesen sein muss.
Daher ist es müssig, sich auch noch an Spekulationen zu beteiligen.
Für mich ist eins sicher.
Wäre ich einer der 5 Personen und temporär ohne Lappen, wäre ich auch den Deal eingegangen.
Zum einen habe ich nicht den " faustisch Deutschen Drang nach Wahrheit" und zum andern bin ich dann als Selbstständiger ohne Fahrerlaubnis in einer sehr unangenehmen Situation
Ich würde nicht bis zum bitteren Ende mein Recht einklagen wollen, selbst wenn ich wüsste, die Sachlage könnte letzendlich zu meinen Gunsten ausfallen.
Derzeit erlebe ich wie Gerichtstermine noch mehr verschoben werden ( Corona ) und am Sankt Nimmerleinstag Recht zu bekommen,
das wäre für mich nicht machbar.
Schön wenn es Leute gibt, die sich das leisten können.
 
Das ist ja das Dilemma an diesem Renn-Paragraphen. Man wird erst bestraft (8 Monate oder Führerschein und Auto) und am Ende stellt man dann fest, dass gar nichts war (oder nur geringfügig) oder zumindest nichts nachgewiesen werden kann. Die 8 Monate gibt einem keiner zurück. Das ist die eigentliche Sauerei!
 
nö, sind aus den Links, die ich gepostet habe. Und die PNP-Artikel entsprechen 1:1 den Pressemitteilungen der Polizei dort vor Ort.

wenn man eine Sachlage ansieht, dann immer beide Seiten anschauen. Dabei natürlich 50% des emotionalen Gequirles beider Seiten herausnehmen und sachlich betrachten.
Ich muss meine Frage wohl präzisieren....

Pressemitteilungen der Polizei... Die Polizei wird kaum beim mutmaßlichem "Rennen" dabei gewesen sein. Das heißt, der Inhalt der Mitteilungen bezieht sich dann ja - wie wohl üblich - auf die Aussagen der vernommenen Beteiligten. Demnach wird wohl der Audifahrer geschildert haben wie der Überholvorgang von statten gegangen ist, oder haben die anderen Zeugen auch genau dieses radikale "Ballern" mit Ausflug ins Bankett beobachtet?
Das wäre dann letztendlich für mich eine sehr subjektive Schilderung und weit weg von Objektivität die hier impliziert wird. Keiner der Sportwagenfahrer wird schließlich geschildert haben, dass er fast abgeflogen wäre beim Überholvorgang :whistle:
Daher gebe ich da jetzt erstmal nichts drauf und kann sowas als Diskussionsgrundlage auch nicht ernst nehmen. Sei es anders möge man mich bitte weiter aufklären.

Kleine Geschichte dazu: Mir ist vor Jahren jemand im Parkhaus hinten gegen die Stoßstange gefahren, nichts wildes. Ich stand an einer "Kreuzung" im Parkhaus, nennen wir es jetzt so, denn ich hielt Ausschau nach einem freien Parkplatz. Von hinten kam relativ flott ein Fahrer. Ich konnte beobachten wie er mit dem Smartphone in der Hand telefonierte. Anscheinend unaufmerksam bemerkte dieser nicht, dass ich aktuell nicht fahre und bremste zu spät. Das Ende der Geschichte war, dass dieser unbedingt die Polizei einschalten wollte und dort schilderte, ich seie rückwärts gefahren zum Rangieren und wäre ihm auf die Front gefahren.
Es war kein Parkplatz im Umkreis frei der zum Rangieren führen hätte können, die Polizei war natürlich nicht beim Vorfall dabei und kam später. Es gab keine weiteren Zeugen. Das ging vor Gericht und aufgrund der Aussage des Opas des anderen Fahrers (der auch überhaupt nicht vor Ort war sondern später dazu kam, weil dieser abgeholt werden sollte) bekam ich am Ende sogar noch die Schuld 🥳
Zugegeben, der gegnerische Anwalt war besser und das ganze war geschickt erläutert. Randnotiz: Das gegnerische Fahrzeug war auch an weiteren Stellen ramponiert, System in der Vorgehensweise?
 
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