Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Das sollte man dann doch Juristen fragen, oder Studenten, die mit solchen Fragen
Das hat ein Reporter der NZZ mal für mich gemacht in einem interessanten Artikel, u.a. im Gespräch mit einem Professor am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht der Uni Regensburg. Der vertritt, mit schöneren Worten, genau meine Meinung. Da fühle ich mich nun nicht mehr ganz so dumm :) .
Tonio Walter, Professor an der Universität Regensburg, bringt das rechtspolitische Problem auf den Punkt: «Die Verurteilung wegen Mordes war vor der Einführung des Paragrafen 315 d des Strafgesetzbuchs eine Behelfslösung.» Er habe gehofft, dass die Rechtsprechung sich nach der Einführung einer neuen Strafvorschrift zu Autorennen von der Anwendung des Mordparagrafen «stillschweigend verabschieden würde».
Der Paragraph 315d ist der Autorenn-Paragraph. Vorher gabs halt nur Mord oder fahrlässige Tötung oder Mord und da griffen eben einige Richter zu Mord, um eine Angemessenheit herzustellen, der BGH bestätigte das im Einzellfall. Um die (auch von mir) gefühlte Unpassenheit des Mordparagraphen zu beheben, hat man dann den Raserparagraphen eingeführt mit 10 Jahren Höchststrafe.

. Es ist bei weitem nicht dasselbe wenn ein Artist vom Seil stürzt (kein Vorsatz sondern Unfall, max fahrlässig bei Fehlverhalten, ergo Mord i.V.m. Heimtücke ausgeschlossen), oder ob man mit 157km/h durch die Ortschaft brettert (Vorsatz, zumindest bedingter)
Eben nicht. Dazu noch ein Zitat von höherer Quelle:
In der Sachverständigenanhörung zum Gesetz wies der Rechtswissenschafter Frank Peter Schuster von der Universität Würzburg darauf hin, dass ein Tötungsvorsatz bei Rasern nur in absoluten Ausnahmefällen haltbar sei – wenn überhaupt. Das Element der «Billigung» einer Tötung fehle nämlich in der Regel: Wer ein Rennen gewinnen will, will gerade keinen Unfall.
da ich merke, dass egal was jemand schreiben wird, du subjektiv mit dem Urteilsspruch halt einfach nicht einverstanden bist.
Schade, dass du gleich davon ausgehst. Weil man nicht sofort deiner Meinung ist und um die "Wahrheit" ringt, heißt es doch nicht, dass man ebenfalls auf seiner beharrt, ohne auf Argumente einzugehen. Manchmal bedarf es halt eines längeren Argumentaustauschs. Ich lerne aber gerne hinzu, wenn mich Argumente überzeugen.

Zitate aus NZZ, "Bei illegalen Autorennen stösst das deutsche Recht an Grenzen" von heute.
 
...nur zur Erinnerung, da du es wohl überlesen, oder aber mittlerweile vergessen hast: seit du einen abstürzenden Hochseilartisten mit 2 Irren die mit über 150km/h durch eine Ortschaft rasen und ein Rennen veranstalten auf eine Stufe gestellt hast und beide gleich bestrafen möchtest bin ich aus der Diskussion hier raus. Dabei wirds auch bleiben.
 
auf eine Stufe gestellt hast und beide gleich bestrafen möchtes
Du vergisst 2 Details: Zum einen war mein Hochseilakrobat aus Selbstüberschätzung widerrechtlich nicht gesichert und zum anderen wollte ich beide nur nicht als Mörder sehen. Der Tötungsvorsatz fehlt meiner Meinung nach beiden, um diesen Vergleichsaspekt ging es mir, nicht um Vorgeschichte und andere Details.

Aber Danke für die Erinnerung, dass du die Diskussion beendet hast.
 
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