Eine Bekannte von mir ist in einer 30er Zone mit 65 geblitzt worden. Nachdem sie den Anhörungsbogen zu dem Vorfall(auf Anraten eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht)"nicht erhalten" hat trudelte nun ein Bußgeldbescheid ein in dem ihr Vorsatz unterstellt wurde,was zu einer Verdoppelung der Geldstrafe führt. Sie wurde nach der Radarmessung nicht angehalten und hat noch keinerlei Aussagen zu dem Vorfall gemacht.
Meine Frage: wie kommt die Behörde dazu ihr Vorsatz zu unterstellen,wie müsste die Behörde diesen Vorsatz beweisen und was wären die sinnvollsten Schritte um den Vorwurf des Vorsatzes auszuräumen?
Ich kann das gar nicht nachvollziehen,in den ganzen Jahren meiner aktiven Teilnahme am Straßenverkehr mit einigen Bußgeldbescheiden wurde mir noch nie Vorsatz unterstellt.
Meine Frage: wie kommt die Behörde dazu ihr Vorsatz zu unterstellen,wie müsste die Behörde diesen Vorsatz beweisen und was wären die sinnvollsten Schritte um den Vorwurf des Vorsatzes auszuräumen?
Ich kann das gar nicht nachvollziehen,in den ganzen Jahren meiner aktiven Teilnahme am Straßenverkehr mit einigen Bußgeldbescheiden wurde mir noch nie Vorsatz unterstellt.



, Zahlen und ausbaden
, was gibts da zu diskutieren?
Wen ich scheiße bau und erwischt werde stehe ich dazu, aus, boing , fertig

Hast du zufällig gerade eine amerikanische Anwaltsserie bei RTL3 inhaliert?