Hallo Marc,
ich fürchte da liegst du falsch. Die Ölmarke oder allgemein bei allem Mitgebrachten haften Werkstätten für das komplette Werk, so drücke ich das mal vereinfacht aus, wie ich die juristischen Erläuterungen verstand.
Und ich weiß auch, dass Werkstätten explizit darauf geschult werden nichts angeliefertes/mitgebrachtes von Kunden zu verbauen.
Reden wir hier von einer Neuwagengarantie die nicht gewährleistet werden kann oder tatsächlich die Gewährleistung wenn ein Motorschaden entsteht?
Ich finde dazu nicht viel im Netz ausser in einem Forum wo ein User genau das geschrieben hat was du geschrieben hast . Aber ohne link zu irgendwas.
Gruß Marc