Jokin
Waschverweigerer
Irgendwann in 2004 oder 2005 bestellte ich bei Carmodule.de - The new dimension of Cartuning ein Modul, welches den rechten Außenspiegel nach unten fahren lässt, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird ("Bordsteinautomatik"). Da sich der Händler lange nicht meldetet und ich es bei näherem Überlegen blöd fand, den Rückwärtsgang zweimal einzulegen, hab ich's mir anders überlegt.
Irgendwann fragte er per Mail an, ob ich noch Interesse an dem Modul hätte. Ich schrieb nett zurück, dass ich das doch nicht haben möchte und somit auch nicht per Vorkasse bezahle.
Damit war das Thema für mich durch - sicher, etwas doof für den Händler, aber da er diese Sachen im scheinbar größeren Stil verkauft, ist der dadurch entstandene Schaden sicherlich überschaubar.
Gestern dann erhielt ich Post von einem Inkassounternehmen - carmodule.de meint doch tatsächlich, die per Vorkasse ausstehenden Beträge eintreiben zu wollen.
Wohlgemerkt, ich habe den Auftrag vor über einem Jahr bereits storniert gehabt und die Ware nie erhalten.
Laut AGB beginnt mit dem Erhalt der Ware eine 14-tägige Rückgabemöglichkeit. Es kann doch nun nicht sein, dass ich das Teil tatsächlich erst kaufen muss, um es dann wieder zurückzuschicken ?!?
Wie seht ihr das - hab ich mich echt grob falsch verhalten?
Der Streitwert liegt bei ca. 40 Euro ...
Im Endeffekt sollte ich da einfach aus dem Inkassokram rauskommen, da dort steht, ich hätte die Bestellung im Oktober 2006 aufgegeben.
Allerdings steht auch in der Inkassorechnung "Adressermittlung" drin - klar, denn seit April 2006 haben wir eine neue Anschrift. ... ich hätte demnach im Oktober mit alter Anschrift bestellen müssen.
Da ist doch was faul !?!
Irgendwann fragte er per Mail an, ob ich noch Interesse an dem Modul hätte. Ich schrieb nett zurück, dass ich das doch nicht haben möchte und somit auch nicht per Vorkasse bezahle.
Damit war das Thema für mich durch - sicher, etwas doof für den Händler, aber da er diese Sachen im scheinbar größeren Stil verkauft, ist der dadurch entstandene Schaden sicherlich überschaubar.
Gestern dann erhielt ich Post von einem Inkassounternehmen - carmodule.de meint doch tatsächlich, die per Vorkasse ausstehenden Beträge eintreiben zu wollen.
Wohlgemerkt, ich habe den Auftrag vor über einem Jahr bereits storniert gehabt und die Ware nie erhalten.
Laut AGB beginnt mit dem Erhalt der Ware eine 14-tägige Rückgabemöglichkeit. Es kann doch nun nicht sein, dass ich das Teil tatsächlich erst kaufen muss, um es dann wieder zurückzuschicken ?!?
Wie seht ihr das - hab ich mich echt grob falsch verhalten?
Der Streitwert liegt bei ca. 40 Euro ...
Im Endeffekt sollte ich da einfach aus dem Inkassokram rauskommen, da dort steht, ich hätte die Bestellung im Oktober 2006 aufgegeben.
Allerdings steht auch in der Inkassorechnung "Adressermittlung" drin - klar, denn seit April 2006 haben wir eine neue Anschrift. ... ich hätte demnach im Oktober mit alter Anschrift bestellen müssen.

Da ist doch was faul !?!