WARNUNG vor http://www.carmodule.de/

AW: WARNUNG vor http://www.carmodule.de/

Interessanter Aspekt! :t Du könntest u.U. sogar Recht haben.

Jeder Vertrag kommt zustande durch zwei korrespondierende Willenserklärungen, Antrag und Annahme. Die erste stammt von Jokin - die Bestellung. Das ist der Antrag. (Nicht das Angebot auf der Homepage, die ist nur eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.)

Die Annahme durch den Händler kann trotzdem erfolgt sein, etwa durch eine interne Buchung beim Verkäufer. Sie muss gemäß § 151 S. 1 BGB nicht erklärt worden sein. Die "Verkehrssitte" sieht eine Annahmeerklärung im Versandhandel als entbehrlich an. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften für den Online-Handel sind mittlerweile die meisten Shop-Systeme so ausgelegt, dass sie den Vertragsschluss mit einer E-Mail bestätigen. Damit wäre die Annahme auf jeden Fall erfolgt - und somit ein Kaufvertrag geschlossen.

Nicht geschlossen wäre er daher nur, wenn keine Bestärtigung erfolgte (fraglich - Jokin hat ja nichts mehr vorliegen) und wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass es vorliegend nicht der Verkehrssitte entspricht, dass die Annahme nicht erklärt wird. Äußerst ungewiss - aber nicht unmöglich.

Mir wäre die Argumentation etwas zu gewagt, zumal es ja einfachere Wege gibt, die Angelegenheit "tot zu machen".

Ok, die Verkehrssitten des Versandhandels sind mir nun wirklich nicht bekannt, dann zieh ich mich besser aus dem Thema zurück, da dies meine rudimentären Jura-Kenntnisse wesentlich übersteigt. :w
 
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Ansprechpartner ist jetzt doch erst einmal das Inkasso-Büro.
Wenn die sich auf einen Kauf vom Okt. 2006 berufen, dann würde ich nur zurück schreiben, das es sich hier um einen Irrtum handeln muss, da ich im Okt 2006 keinen Artikel gekauft oder bestellt habe.

Nachforschungen müssen die dann machen.

Wenn der Händler nach der Vorkasse-Bestellung (mit der ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde) die Ware nicht geliefert hat und dann nachfragt, ob die Ware noch gewünscht ist, dann gehe ich hier von einer angebotenen Aufhebeung des Kaufvertrages aus.
Leider kannst du diese Angebot nicht beweisen. Das weiß aber Carmodule nicht (es sei denn, sie lesen hier im Forum mit).
Wieviel Zeit lag zwischen Kauf und Nachfrage von Carmodule?

Die Zustimmung zur Aufhebung des Vertrages, also die Kundtuung " ich will das Teil nicht mehr", kannst du aber leider auch nicht beweisen.

Also bevor du dich mit Carmodule streitest, würde ich dem Inkasso-Büro einige argumentative Antworten schicken auf die sie dann immer antworten müssen.
Bei solch kleinen Beträgen geben die schnell auf, da der Aufwand nicht in Relation zum Nutzen steht.
 
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Liebe Leute, was hier geschrieben wurde geht teilweise auf keine Kuhaut mehr! :# :# :#

Man kann sich über Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetzes sicherlich streiten; wenn man aber sieht, welch sicherlich gut gemeinter, gleichwohl unglaublicher - ich bitte um Verzeihung - juristischer Müll hier geschrieben wird, dann ist das wirklich schlimm. Ich spreche bewusst Niemanden persönlich an, weil ich keine seitenlangen Erörterungen verfassen möchte. Sowas wie hier kann aber mitunter mehr Schaden anrichten, als dass es hilft. Da bringt es auch nichts, wenn ab und an mal richtige Ansätze dazwischen sind - z. B. von Wackeldackel :t . Denn diese kann der Laie vom "Müll" ja nicht unterscheiden. :s

Frank hat den Sachverhalt in wichtigen Punkten nur lückenhaft dargestellt, schon aus diesem Grunde ist ein ordentlicher Rat gar nicht möglich. Wichtige Aspekte wie Vertragsschluss und gesetzliches Widerrufsrecht (wurde das überhaupt schon erwähnt? ts ts, ist doch wichtig und ggf. entscheidend!) können so überhaupt nicht korrekt beurteilt werden.

Wenn Du möchtest, Frank, dann schick' mir eine PM, wir können die Sache telefonisch besprechen. Das ist dann natürlich sowohl kostenlos als auch unverbindlich. :)

Viele Grüße
Jan
 
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Erstmal von mir ein :t für Jans Angebot gegenüber Frank.

Jan kann ich in dem obigen Posting nur voll zustimmen. Was hier so an Rechtsrat erteilt wurde ist haarsträubend. Einzig Wackeldackel hat hier ein :t :t :t verdient.

Ich selber habe mich hier auch mit Rechtsrat zurückgehalten, weil ich eine solche Rechtsberatung im Internet bei nur lückenhafter Kenntnis des Sachverhalts für gefährlich und ggf. sogar kontraproduktiv halte. Ausserdem wurde oben schon gepostet was ich auch raten würde: Erstmal ignorieren. Aller Wahrscheinlichkeit passiert dann nämlich nix mehr.
 
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Wenn Du möchtest, Frank, dann schick' mir eine PM, wir können die Sache telefonisch besprechen.
Ja, cool :t

Eigentlich wollte ich ja auch gar keine Rechtsberatung, sondern lediglich vor dem Anbieter warnen ...

Rechtsberatung in Foren ist eh verboten, das weiß ich ja auch - und dazu geht man dann eh in ein Rechtsforum, schildert einen beispielfall und los geht's :M

Ich hab dem Inkasso meine Stellungnahme zurückgeschickt und warte einfach mal ab, was nun zurückkommt. Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ist das Thema danna uch schon wieder vom Tisch.
 
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Wie lustig. ;-)

Da sucht man etwas und findet zufällig einen Beschwerde-Beitrag zu der eigenen Firma.
Ich darf mich kurz als Geschäftsinhaber von Wegnermagic Services & Trading, und damit von Carmodule.de vorstellen.

Fehler?
Die machen immer nur die Anderen!

Da anzusetzen, wo die Probleme auftreten? Das heißt in diesem Fall direkt bei Carmodule nachzufragen? Iwo! Wo kämen wir dahin? Wie wäre es, wenn wir uns einfach bei anderen Beschweren und erst einmal eine riesengroße "WARNUNG" vor allem aussprechen, was möglich ist?

Ich habe mir den Fall nur oberflächig durchgelesen - wir haben hier aber ein Standardszenario, welches wir ca. 1 x in der Woche haben.

Zu erst einmal zu unserem Ablauf:
Eine eingehende Bestellung wird bei uns im System erfasst. Unabhängig davon ob diese per eMail, Telefon, Web oder sonstwoher eingeht.
Nach zwei Wochen kommt die erste Erinnerung.
Nach 4 Wochen die zweite Erinnerung.
Nach 6 Wochen die dritte Erinnerung.

Das sind alles "frühstens" Zeiten. Meistens kommt die erste Erinnerung nach 2 Wochen, die zweite nach 2 Monaten und die dritte nach 4 Monaten - in diesem Zeitraum.

Der Besteller hat 2 Möglichkeiten zu agieren: 1.) Zu Zahlen. 2.) Mitzuteilen, dass die Bestellung storniert werden soll. Zu 2. sind wir in den meisten Fällen nicht verpflichtet. Wir haben jedoch bisher in unserem ganzen Leben noch nie jemanden gezwungen eine Zahlung vorzunehmen - oder eine Bestellung nicht storniert.
Erfolgt keine Reaktion, treten wir nach der dritten Erinnerung die Forderung an ein Inkassounternehmen ab.

Dieses sendet (glaube ich) 2 Mahnbriefe - dann tritt diese die Forderung an unseren Anwalt ab. Dieser erinnert noch einmal und beantragt dann den Mahnbescheid.

In dem Moment wo die Forderung an den Anwalt abgetreten wird, erfolgt eine "Negativ-Eintrag" bei mehreren Schufa-Ähnlichen Firmen.
Wenn es sich um eine Forderung zu bereits gelieferter Ware handelt (also keine Vorkasse), so erfolgt auch direkt ein Eintrag bei der Schufa.

So - jetzt haben wir den Standardfall:
Ein Besteller möchte seine Ware nicht mehr haben. Hat mir dies vielleicht auch wirklich telefonisch - oder in einer "wackligen" eMail mitgeteilt.
Die Besteller glauben wirklich allen Ernstes, dass ich jeden Kunden persönlich kenne und zu jedem Kunden sämtlichen Mailverkehr kenne und doch weiß, dass Kunde X nun doch seinen Artikel mehr wollte - er hat es mir vielleicht bei einem Bier im Biergarten erzählt...

Fakt ist: Wir zeigen Kulanz in jeder Beziehung. Wir tauschen Produkte in 99 % aller Fälle bei jeder Reklamation um - unabhängig davon ob
der Artikel 5 Jahre alt ist oder ob der Kunde durch Eigenverschulden den Artikel beschädigt hat (80 % der Reklamationen).
Weiterhin stornieren wir jede Bestellung, wenn der Kunde - unabhängig davon welchen Grund er hat - uns darum bittet.

Fakt ist aber auch, dass wir ein gewinnorientiertes Unternehmen sind und dass bei einer Bestellung ein gültiger Kaufvertrag Zustande kommt, an den sich beide Seiten zu halten haben. Und ich bin mir sicher, dass 3 Erinnerungen, bevor eine Forderung abgetreten wird, fair genug sind um jeden zu einer Reaktion zu bewegen.

Wer den Kopf allerdings Monate lang in den Sand steckt und in seinem "Todeskampf" einfach damit anfängt das Gift um sich zu spritzen, der wählt definitiv den falschen Weg. Und zwar immer!
 
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Klingt logisch.
Denke aber nicht dass unser Frank nicht "ausdrücklich" auf ein Zurücktreten des Vertrages in seiner Email hingewiesen hat.

Wie auch immer, ich möchte mich hier nicht einmischen.
Die Module eurer Firma finde ich jedenfalls :t
 
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