Was denkt ihr dazu????

AW: Was denkt ihr dazu????

Hallo, heute habe ich mir das QP angesehen und bin auch Probe gefahren. Das Fahrzeug war sehr gepflegt und der Schaden nicht zu groß. Beim beschleunigen und Bremsen zog er in keine richtung. Wir haben eine Vereinbarung getroffen, dass ich das Fahrzeug kaufen kann aber nur unter der vorraussetzung, dass er die Netto Kosten für die Reparatur des Gutachtens von der Gegnerischen versicherung bekommt. Ich hoffe das klappt alles und das schöne QP gehört bald mir.
Hatte jemand schonmal den Fall, dass er bei einer Fiktiven Abrechnung nur 70% des Schadens bekommen hat? Ich habe gehört das manche Versicherungen dies machen?


Na denn! :t

Das versuchen manche Versicherungen. Da gibt es aber Präzedenzurteile, die sagen: Gutachten brutto abzgl. 19% USt. = Auszahlung. Ein "nettes" Schreiben eines Anwalts bekehrt diese Schlaumeier ganz schnell... :w
 
AW: Was denkt ihr dazu????

Na denn! :t

Das versuchen manche Versicherungen. Da gibt es aber Präzedenzurteile, die sagen: Gutachten brutto abzgl. 19% USt. = Auszahlung. Ein "nettes" Schreiben eines Anwalts bekehrt diese Schlaumeier ganz schnell... :w


Ich habe aber auch gelesen das der Besitzer das Auto nach einer fiktiven Abrechnung min. 6 Monate behalten muss.
 
AW: Was denkt ihr dazu????

Ich habe aber auch gelesen das der Besitzer das Auto nach einer fiktiven Abrechnung min. 6 Monate behalten muss.


das habe ich auch kürzlich gehört u. war mir neu.
Wenn dies so ist, wäre das eine absolute Frechheit. Was man mit seinem Eigentum tut, ist doch jedem selbst überlassen. Und diesen vor Verkauf in den Zustand zu versetzen, wo er war, ist doch das gute Recht eines jeden Geschädigten.
 
AW: Was denkt ihr dazu????

Moin,
ich hatte demletzt einen ähnlich gelagerten Fall im Bekanntenkreis. Da handelte es sich zwar um einen Wildschaden, der auch fiktiv abgerechnet wurde. Nachdem das Ganze abrerechnet war, wurde das gute Stück Altmetall in eine Abfrackprämie umgewandelt... also gab es zumindest da keine 6 Monatsfrist!!
Ich würde dennoch mal den Gutachter oder deinen Versicherungsmakler fragen...

Gruß
Xian
 
AW: Was denkt ihr dazu????

Ich habe aber auch gelesen das der Besitzer das Auto nach einer fiktiven Abrechnung min. 6 Monate behalten muss.


Gilt diese Regelung nicht nur nach einem Totalschaden, wenn das Auto dennoch repariert wird? Dann dürfen die Reparaturkosten doch sogar bis 30% höher sein als der Zeitwert.

Andreas
 
AW: Was denkt ihr dazu????

Das stimmt so nicht,

Nur die Türhaut passt. Fensterführung und Fenster sind meiner Meinung nach beim Coupe anders als beim Roadster!

Nee, ist alles dasselbe! Darum geht beim Coupe die Scheibe auch nicht ganz runter und steht etwa 1-2cm über.:g
 
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