Zetti Utze
macht Rennlizenz
Nun wird der Nichtbesitz einer Fahrerlaubnis auch noch einem nicht vorhandenen Waffenschein gleichgestellt? ... und das Autofahren einem Rumgeballer?
Respekt!
Was ist daran so abwägig?
Der eine besorgt sich illegal ein Dokument was ihn angeblich dazu berechtigt im Strassenverkehr teilzunehmen, was er dann mit mehr als 500Ps auch gerne vollzieht und hier die gesetzlichen Regeln mehrfach missachtet.
Der andere (fiktiv) besorgt sich ebenfalls illegal ein Dokument was ihn angeblich dazu berechtigt Schusswaffen zu besitzen und zu führen und wenn dieser hier ebenfalls die gesetzlichen Regeln missachtet ( was nicht nur fürs führen sondern auch in der Art der Anwendung betrifft) wird hier ein Richter schon ganz anders durchgreifen.
Die Kriminelle Energie war hier auf beiden Seiten vorhanden.
Zum anderen muss man festhalten, dass teils Fahrzeuge welche von den Jungstars bewegt werden schon hier als Waffe im Strassenverkehr gelten.
Ich bin jedenfalls der Meinung das das Verhalten des Herrn R... hier gänzlich kein Kavaliersdelikt darstellt, ebensowenig wie Fahrerflucht sondern eine solide Straftat.
Aber die Justiz scheint sich selbst immer wieder eines besseren zu belehren.

), auch Taxi etc..
Da wurden hier schon belanglosere Themen über zehnmal so viele Seiten hinweg durchgekaut. 




Diese Frage sollte in der Checkliste direkt nach - oder besser noch vor - dem Punkt: "Imageberatung: Welches Auto passt zum Klienten?" stehen.


