Welche E89 Kotflügelverbreiterung hinten für 10mm Spurverbreiterung?

TOCC

Testfahrer
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16 August 2025
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35is
Hi ihr Kenner der Szene und Freunde des E89. Nach vielen Jahren des Fahrens mit der serienmäßigen 19 Zoll Rad/Reifenkombination habe ich mir letztes Jahr für hinten, der lieben Optik halber, 10mm Spurplatten zugelegt. Jetzt musste ich zur HU und wollte auch die Platten eintragen lassen.
Der Prüfer hat die nicht ausreichende Radabdeckung hinten bemängelt und gesagt ich bräuchte hintere kleine Kotflügelverbreiterungen - das sagt auch das H&R Gutachten.
Habt ihr Erfahrungen mit dem Thema und wenn ja, welche Verbreiterungen könnt ihr empfehlen, die die Optik nicht beeinträchtigen?
Anliegend ein Foto vom aktuellen Ist Zustand.

Vielen Dank für die Hilfe im voraus!
 

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Lösung
Ich hab auch 10mm Distanzscheiben pro Seite auf dem E89 verbaut mit den 19" V296 mit 255/30/19 und eingetragen ohne Probleme und vor allem ohne so eine Radabdeckung. Würde mal zu einer anderen Prüfstelle fahren. ;)
Schau dir mal die neuen BMWs an, die haben alles hinten kleine Plastikteile. die könnten eventuell nachgerüstet werden.
Schaut auch nicht so prollig aus.

Mal auf die Schnelle: Allerdings sind diese Teile bei BMW sehr viel kürzer
View: https://www.reddit.com/r/automobil/comments/1tvt389/wozu_ist_dieses_billige_plastik_im_hinteren/
Das sind die "Würste" für Japan, da hier andere Anforderungen an die Radabdeckung wie in ECE gelten. :rolleyes: Obs da je welche für den e89 gab weiss ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind die "Würste" für Japan, da hier andere Anforderungen an die Radabdeckung wie in ECE gelten. :rolleyes: Obs da je welche für den e89 gabweiss ich nicht.
War ja nur als schnelles Beispiel. Ich hab keinen so neuen BMW, die das serienmäßig haben. Sonst hätte ich davon ein Foto gemacht
 
Ich hab auch 10mm Distanzscheiben pro Seite auf dem E89 verbaut mit den 19" V296 mit 255/30/19 und eingetragen ohne Probleme und vor allem ohne so eine Radabdeckung. Würde mal zu einer anderen Prüfstelle fahren. ;)
Hast du auch die von H&R mit entsprechendem Gutachten? Mein Gutachten weisst direkt bei 10mm Spurplatten auf 5mm Radabdeckungen hin…
 
Du hast einfach Pech mit dem Prüfer gehabt. Hier konkurriert EU Recht mit deutscher StVZO.
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Beim G42 gibt es auch so einen Fall. Hier wollte sich letztens jemand die 245/35r19 Reifen auf den passenden BMW Felgen aufziehen lassen. Bei BMW werden mit diesen Felgen/Bereifung serienmäßig die Flaps montiert(siehe Foto oben), in der COC der Wagen ohne Flaps(z.B. bei meinem)steht diese Reifen/Felgenkombination jedoch schon drin ohne jegliche Auflage(z.B. nur in Verbindung mit Flaps). BMW und H+R sichern sich damit für die strengen EU Auflagen ab, in Deutschland selber ist das prinzipiell nicht notwendig.
 
Sehr unbeliebtes Thema besonders bei Hobbytuner..,.
Und da hilft es überhaupt nichts wenn hier reflexartig Leute Posten - seit Jahren ohne Probleme bei x Hauptuntersuchungen....
Seit 2024 gilt das europäische Recht und das sieht einfach viel strengere Vollständige Abdeckung des kompletten Reifen in definieren Bereich vor.
Vor 2024 nach nationalen Recht war der Bereich viel kleiner und es musste nur die Lauffläche abgedeckt werden.
Wer also heute eintragen will, wird wohl die europäischen Richtlinien erfüllen - auch wenn in einem alten (?) Gutachten davon evtl gar nichts steht.
Wenn im Gutachten nichts von erforderlicher Abdeckung steht - der Prüfer aber feststellt das der montierte Reifen breit baut und deshalb die Abdeckung nicht erfüllt ist - dann müssen Verbreiterungen dran - da gibt es keine Diskussion. In dem Fall des TE steht ja wohl sogar die Auflage der erforderlichen Verbreitung drin - da kommt man nur drum herum wenn er feststellt das die erforderliche Abdeckung im konkreten Fall auch ohne Verbreiterung gewährleistet ist, weil zb der montierte Reifen schmal baut.
In diesem Fällen wird der Prüfer aber meist den Reifentyp mit eintragen - beim Wechsel auf einen anderen Typ muss dann neu abgenommen werden.
Übrigens - auch alte Eintragungen nach nationalen Recht haben nicht immer Bestandsschutz - stellt ein Prüfer bei der HU fest dass die erforderliche Radabdeckung auch nach alten Recht nicht eingehalten wird - weil eben ein neuer Reifen breiter baut - oder der damalige Prüfer leichte "Sehschwäche" hatte - wird die HU nicht bestanden.

Wer also heute Spurverbreiterungen eintragen lassen will - wird sehr oft mit diesen Radabdeckung nach europäischen Recht Probleme kriegen.
Solche kleinen Lippen zum Aufkleben gibt es zu genüge im Zubehör - für viele Modelle gibt es auch von Hersteller entsprechende Lösungen die dann geklebt oder geschraubt sind - müssten nämlich DAUERHAFT befestigt sein - ein bisschen doppelseitiges Klebeband wird von vielen Prüfern inzwischen auch nicht mehr akzeptiert..... Die dann hinterher "zufällig" abfallen wurden...🤣
 
Sehr unbeliebtes Thema besonders bei Hobbytuner..,.
Und da hilft es überhaupt nichts wenn hier reflexartig Leute Posten - seit Jahren ohne Probleme bei x Hauptuntersuchungen....
Seit 2024 gilt das europäische Recht und das sieht einfach viel strengere Vollständige Abdeckung des kompletten Reifen in definieren Bereich vor.
Vor 2024 nach nationalen Recht war der Bereich viel kleiner und es musste nur die Lauffläche abgedeckt werden.
Wer also heute eintragen will, wird wohl die europäischen Richtlinien erfüllen - auch wenn in einem alten (?) Gutachten davon evtl gar nichts steht.
Wenn im Gutachten nichts von erforderlicher Abdeckung steht - der Prüfer aber feststellt das der montierte Reifen breit baut und deshalb die Abdeckung nicht erfüllt ist - dann müssen Verbreiterungen dran - da gibt es keine Diskussion. In dem Fall des TE steht ja wohl sogar die Auflage der erforderlichen Verbreitung drin - da kommt man nur drum herum wenn er feststellt das die erforderliche Abdeckung im konkreten Fall auch ohne Verbreiterung gewährleistet ist, weil zb der montierte Reifen schmal baut.
In diesem Fällen wird der Prüfer aber meist den Reifentyp mit eintragen - beim Wechsel auf einen anderen Typ muss dann neu abgenommen werden.
Übrigens - auch alte Eintragungen nach nationalen Recht haben nicht immer Bestandsschutz - stellt ein Prüfer bei der HU fest dass die erforderliche Radabdeckung auch nach alten Recht nicht eingehalten wird - weil eben ein neuer Reifen breiter baut - oder der damalige Prüfer leichte "Sehschwäche" hatte - wird die HU nicht bestanden.

Wer also heute Spurverbreiterungen eintragen lassen will - wird sehr oft mit diesen Radabdeckung nach europäischen Recht Probleme kriegen.
Solche kleinen Lippen zum Aufkleben gibt es zu genüge im Zubehör - für viele Modelle gibt es auch von Hersteller entsprechende Lösungen die dann geklebt oder geschraubt sind - müssten nämlich DAUERHAFT befestigt sein - ein bisschen doppelseitiges Klebeband wird von vielen Prüfern inzwischen auch nicht mehr akzeptiert..... Die dann hinterher "zufällig" abfallen wurden...🤣
Vielen Dank für die sehr klare und eindeutige Beschreibung der rechtlichen Situation!
 
In diesem Fällen wird der Prüfer aber meist den Reifentyp mit eintragen - beim Wechsel auf einen anderen Typ muss dann neu abgenommen werden.
Wenn du schon hier auf rechtlichen Themen rumreitest solltest du eigentlich wissen, dass eine Reifenbindung nicht mehr zulässig ist und deshalb auch nicht mehr eingetragen wird!
Soll er halt die Flaps montieren und dann verlieren. 😉🤩
 
Wenn du schon hier auf rechtlichen Themen rumreitest solltest du eigentlich wissen, dass eine Reifenbindung nicht mehr zulässig ist und deshalb auch nicht mehr eingetragen wird!
Soll er halt die Flaps montieren und dann verlieren. 😉🤩
Ich habe "meist" geschrieben.... Sollte das inzwischen überhaupt nicht mehr zulässig sein - Danke, wieder was gelernt - Aber genau das wird den Prüfer natürlich zusätzlich motivieren ob durch den aktuell montieren Reifen die Auflagen zum Prüfzeitpunkt erfüllt sind.

Verbreiterungen müssen "dauerhaft" befestigt montiert sein - und werden in der Regel bei der Eintragung mit vermerkt. Wenn sie später "abfallen" ist das natürlich ein Mangel bei jeder Fahrzeugkontrolle...
 
Ergänzende Infos....😉
Ich komme gerade von der GTÜ Prüfstelle und habe per Einzelabnahme 10mm Spurverbreiterungen auf dem Daily meiner Frau - ein Peugeot E2008 auf der Hinterachse erfolgreich abnehmen lassen.

Beim Peugeot gibt es nichts mit ABE oder Teilegutachten sondern nur mit Festigkeitsnachweis und Einzelabnahme. Da die e Version nur 17 Zoll ab Werk fahren darf - ist jede Menge Platz und die die Erstzulassung vor 2024 liegt - kann die Radabdeckung noch nach Nationalen Recht ausgeführt werden - völlig Problemlos in meinem Fall. 😎
Ab 2024 nur noch nach EU Recht möglich - ohne wenn und aber - und bei modernen Fahrzeugen dann schon wirklich eine Herausforderung das KOMPLETTE Rad im vorgeschriebenen Bereich abzudecken - aber da gibt es sonst keinen legalen Weg ....

Ich habe ihn dann gefragt wie das mit älteren Fahrzeugen ist die nach der alten Norm bewertet und eingetragen wurden - und dann heute zb. Durch breit bauende Reifentypen auch die alten Norm nicht mehr einhalten - seine Worte - das ist Bestandsschutz und da wird er nichts bemängeln.

Wenn du also heute mit einem Fahrzeug vor 2024 Spurverbreiterungen eintragen lassen willst - liegt das durchaus noch in Ermessen des Prüfers ob er nach der alten Nationalen Norm oder nach dem neuen EU Vorgaben prüft.
Wenn also der eine Prüfer wegen fehlender Radabdeckung verweigert - kann es durchaus sein dass ein anderer das nach alter Norm noch durchgehen lässt.
Etwas schwierig ist die Vorgabe in der ABE das bei dieser Breite bereits Zusatzabdeckungen vorhanden sein müssen - ein kompetenter Prüfer wird die erforderliche Radabdeckung prüfen und wenn ausreichend - nicht auf die Verbreiterungen bestehen.
Es gibt aber bestimmt genug Prüfer für einfach die Auflagen in Gutachten abhaken und diese dann zwingend sehen wollen.

Ich freu mich auf jeden Fall über meine erfolgreiche Abnahme - ist kein Tuning sondern Optimierung des Serienzustand - schaut aber um Welten besser aus als vorher - besonders weil man nichts anderes mit Reifen/Felgen bei diesem Fahrzeugtyp erreichen kann - wenn überhaupt auch nur aufwändig mit Einzelabnahme.
 
Die Eintragung eines Reifentyps bei einer Einzelabnahme hat nichts mit der genannten Marken- oder Reifenbindung zu tun; diese bezieht sich auf wirklich alte Gutachten in denen tatsächlich die geprüften Reifen aufgeführt waren.
Bei meinem 5er hat der Prüfer leider auch Marke und Typ der montierten Reifen vermerkt - eben weil die Radabdeckung in Teilbereichen schon kritisch war. War aber auch eine 21er.
 
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