Wer lesen kann ist klar im Vorteil

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AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Ich finds einfach nur lächerlich, mit welchen plumpen Methoden manche vorgehen, um den anderen das Geld aus der Tasche ziehen zu wollen. So eine Handelsmoral kotzt mich an b:

Ich überlege grad, wer nach meinem Ermessen dümmer ist: der Anbieter oder der Bieter &: :b
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Stellt sich auch die Frage, ob der Sohn überhaupt geschäftsfähig ist. Ab zum RA!
 
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Ich würde es einfach auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und ne schlechte Bewertung mitnehmen =)
 
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klarer fall, wenn der sohn zwichen 7 und 18 jahren alt ist, wovon ich ausgehe ich der "vertrag" solange schwebend wirksam bis die erziehungsberechtige ihr einverständnis geben.

wenn die mutter im nachhinein den kauf verbietet ist der vertrag nichtig! so fallen keinerlei kosten an


vielleicht sollte ich der mutter das mal schicken mit meiner kontonr..... ;)
 
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wie kommt ihr darauf, das alle einen ähnlichen namen haben? bei den auktionen werden neuerdings nur noch der erste und der letzte Buchstabe gezeigt, der rest ist ***. nur der käufer wird am ende offen gelegt


ich denke mal anhand der sich hintereinander wiederholenden Bewertungsanzahl zweier Bieter ....

...und dann noch 5,95 EUR Versandkosten:d:d:d:X

:O dem würde ich aber eine schlechte Bewertung für die Versandkosen reinpfeffern :d:d


btw ein Betrug seitens des Verkäufers ist doch nicht zu erkennen. Er hat klar und deutlich dargelegt, dass es sich nur um die Umverpackung des Styroporteils handelt ...

Vielleicht herrscht ja in Beatenhausen Mangel an OVPs ... &::d und Angebot und Nachfrage regeln nunmal den Preis ...

221,-- € für'n Überzieher ... :t:t:t:t:t rofl :d
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Hast schon recht INXS, seitens des Verkäufers liegt kein Betrug vor. Da der Käufer jedoch nicht Geschäftsfähig ist, ist der Vertrag wiederum nichtig.
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

klarer fall, wenn der sohn zwichen 7 und 18 jahren alt ist, wovon ich ausgehe ich der "vertrag" solange schwebend wirksam bis die erziehungsberechtige ihr einverständnis geben.

wenn die mutter im nachhinein den kauf verbietet ist der vertrag nichtig! so fallen keinerlei kosten an


vielleicht sollte ich der mutter das mal schicken mit meiner kontonr..... ;)


Mama hat den Zugang zum I-Net/ Rechner zu kontrollieren .... für die Hälfte des OVP-Preises gibt es bestimmt auch eine von blinden Künstlern aus Seife gebissene Sicherheitsvorrichtung ... für das Balg :d:d:d:d
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Hast schon recht INXS, seitens des Verkäufers liegt kein Betrug vor. Da der Käufer jedoch nicht Geschäftsfähig ist, ist der Vertrag wiederum nichtig.


mal ganz ehrlich :w warst DU DAS (Beate Stiffmaster:w) ??? Aber mit 22 Jahren bist Du voll geschäftsfähig :d:d:d

Gruß Marion
 
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Es ist ärgerlich, dass genau auf dieser Masche gefahren wird, dass manche die Angebote nicht richtig lesen (können). Auch das Beispiel mit dem Feder-Haken :g.
Beim einfachen Überfliegen des Angebots kann man echt den Eindruck erhalten, dass es auch des FW wäre. Aber wie das wirklich rechtlich ist &:

Für mich gilt da nur eines: Wer seinen Schrott so vertickt, der hat "Dreck" am Stecken und da lass ich die Finger von seinen Angeboten.

Nun denn, es ist ja auch so eine Masche, eine Anleitung für das Geheimmenü der BMWs in ibäh zu verkaufen.
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Hab die liebe Beate mal angeschrieben und gefragt, ob da jemand nicht aufgepasst hat...

Antwort: "Mein sohn hat leider nicht richtig gelesen ist aber auch gut formuliert"


Ich geb Marion die Punkte ;)

Ansonsten:

1.) Mutter (mit Rechtschutzversicherung) oder Sohn ab zum Anwalt
2.) Sache beendet (§119 BGB oder §108 i.V.m. 107, 106 BGB oder §123 BGB (Täuschung allerdings sehr fraglich)

3.) Dem Zroadster Forum für diese ganzen Tipps über zwei Seiten eine Spende zukommen lassen :t
 
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Eben. Und manchal was für welche :w.

Aber ich würd mir auch ein Loch in den Bauch ärgern, wenn ich das Teil gekauft hätte.
 
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Ich geb Marion die Punkte ;)

Danke, ich dachte schon, jetzt hat mich die Demenz gepackt ....:d

ü18 Söhne haben auch Mütter :w

jaaaa, und das kann ich ab nächstem Sonntag auch bestätigen ...:t

Eben. Und manchal was für welche :w.
Mein Ruf eilt mir voraus .... :d:d:d
Meine Erziehungsmethoden sind auch sehr speziell ... :w

Ich denke mal, es liegt in der Kulanz des Verkäufers auf das Geschäft zu bestehen oder aber nicht.

Ich kenne das nur so, dass man eventuell den nächsthöheren Bieter fragt, ob er nicht eintreten will ... kann er, muss er aber nicht.

Ansonsten ... (ich spreche aus Erfahrung) ... heißt sowas Lehrgeld zahlen ...:+

Gruß Marion
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

ich denke mal anhand der sich hintereinander wiederholenden Bewertungsanzahl zweier Bieter ....

Wo, verstehe ich nicht. das die bieter da häufig hintereinander sind, liegt am bietassistenten. doppelte bewertungen hat er nur, wenn er als käufer aufgetreten ist. als verkäufer hat er keine doppelten bewertungen.
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Wo, verstehe ich nicht. das die bieter da häufig hintereinander sind, liegt am bietassistenten. doppelte bewertungen hat er nur, wenn er als käufer aufgetreten ist. als verkäufer hat er keine doppelten bewertungen.

Siefke,

der erste Link hierzu funktioniert bei mir im Moment nicht ... (ich bin zu doooof ;( ..:B)
soonst würde ich das mal rauskopieren ...

also wenn da steht t****t (30 ..) und das identisch dreimal hintereinander und dann bei zwei unterschiedlichen Bietern, gehe ich davon aus, dass es ein und derselbe Bieter ist .. also wenn ich biete (also übber 100€ ) ist das so ... also auch wenn man reimal unterboten wurde .... dann stehe ich genauso da ... z.B.
t****t (30)
t****t (30)
t****t (30)
usw.




Also für jeden ergibt sich jetzt eine erneute Chance auf einen tollen Karton der PS3 :d. Der Artikel steht auch schon wieder bei eBay.. diesmal aber gaaaanz genau beschrieben :wm:y

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=280212367328

.. und nehmt die Kinder vom PC ;)

Viel Spaß beim bieten %:%:


Hallo Jörg,

ist das einund derselbe Typ ??? (kann den alten Link im Moment nicht einsehen ...:+)

Gruß Marion
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Siefke,

der erste Link hierzu funktioniert bei mir im Moment nicht ... (ich bin zu doooof ;( ..:B)
soonst würde ich das mal rauskopieren ...

also wenn da steht t****t (30 ..) und das identisch dreimal hintereinander und dann bei zwei unterschiedlichen Bietern, gehe ich davon aus, dass es ein und derselbe Bieter ist .. also wenn ich biete (also übber 100€ ) ist das so ... also auch wenn man reimal unterboten wurde .... dann stehe ich genauso da ... z.B.
t****t (30)
t****t (30)
t****t (30)
usw.







Hallo Jörg,

ist das einund derselbe Typ ??? (kann den alten Link im Moment nicht einsehen ...:+)

Gruß Marion

Hallo Marion,
jopp, ich habe diesen unter "Andere Artikel des Verkäufers" direkt gefunden. Anscheinend hat wohl die erste Versteigerung des tollen Kartons nicht den gewünschten Erfolg gebracht ;).:j
 
AW: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Hallo Marion,
jopp, ich habe diesen unter "Andere Artikel des Verkäufers" direkt gefunden. Anscheinend hat wohl die erste Versteigerung des tollen Kartons nicht den gewünschten Erfolg gebracht ;).:j

Danke, Jörg

Naja, Beate scheint ja nicht der einzige Analphabet bei Ebay zu sein ... schon 5 Gebote ... :d:d:d:d

ich werde diesen Artikel mal in MeinEbay beobachten ... :M ... wir lesen uns morgen :d

Grüße

Marion
 
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Hast schon recht INXS, seitens des Verkäufers liegt kein Betrug vor. Da der Käufer jedoch nicht Geschäftsfähig ist, ist der Vertrag wiederum nichtig.

Oftmals ist es ja wirklich lustig wenn Menschen über Dinge schreiben, von denen sie offensichtlich nicht die geringste Ahnung haben. Bei rechtlichen Themen stört es mich allerdings manchmal gewaltig. :s Das gilt für Euch beide.

Wenn der Bieter / die Bieterin den Betrag bezahlt, ist er/sie wirklich selbst schuld. Die rechtlichen Ausführungen zur schwebenden Unwirksamkeit eines etwaig geschlossenen Vertrags, zu dessen Anfechtbarkeit, zur strafrechtlichen Würdigung des ebay-Angebots und zu den übrigen rechtlichen Aspekten erspare ich mir, sonst sitze ich morgen früh noch hier. :w

Viele Grüße
Jan
 
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