Elias
macht Rennlizenz
- Registriert
- 27 Februar 2006
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0si
... das klingt, als wärst Du der Autor dieser Richtlinien!
Hmmh, muss ich mir mal heraussuchen! Ich bin jedenfalls nicht willens, mich wegen 5 cm hinter den LKW einzuordnen, die ihrerseits allesamt erheblich zu schnell fahren und damit viel mehr Unfälle verursachen als "PKW mit Überbreite"! Aber ich werde mal diesem 2m Schild mal etwas mehr Aufmerksamkeit spenden! :)
Grüße, Herbert
Tja, ich gebe ja zu, dass ich die EG-Richtliniennummern für die Definition der Klasse M1 (die 1 ist eigentlich kleine Indexzahl) nur dazugetan habe, damit es eindrucksvoller aussieht.

Aber die brauchte ich nicht mehr extra heraussuchen, weil ich darüber schon gestolpert war auf der Suche danach, ob nun Klasse M die normalen Pkw umfasst oder nicht. Das war nicht ganz einfach. Wenn Du es nachvollziehen willst, bitte schön:

- §56 der StVZO (Link) verweist in Abs. 2 Nr. 1 auf den "Anhang zu dieser Vorschrift".
- Zur StVZO gehört eine riesige Liste von a) Anlagen und b) Anhängen zu einigen der Anlagen und c) fast ganz zum Schluss ein "Anhang" (Link) ohne einschränkende Zusätze. In der Tabelle dieses letztgenannten Anhangs kommt es auf die Zeile an, die sich auf "§ 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2" bezieht.
- In dieser Tabellenzeile ist die wesentliche EG-Richtlinie 2003/97/EG (Link) genannt. Dort ist relevant die Seite 33 (Beginn des Abschnitts III) und vor allem die Tabelle auf Seite 34.
- Wenn man dann noch aus der anderen EG-Richtlinie, einfacher aus der Wikipedia, weiß, dass normale Pkw (d. h. keine Busse, Kranken- oder Leichenwagen etc.) in die Klasse M1 fallen, dann ist man weit genug, um das frustierende Ergebnis vor Augen zu haben.
