wie lange wollt/müsst Ihr noch arbeiten ?

In dem Jahr mit Rente und Einkommen erarbeitet sie sich aber wieder einen Punkt. Der ist, glaube ich, 38€ wert. Somit fehlen nur noch ca 12 Euro
Wenn da der Arbeitgeber noch mitspielt.
Der wird die Leistungen zur Rentenversicherung einstellen, da er dadurch Geld spart, da deine Frau dann offiziell den Status Rentner hat. Ihr fehlen dann Einzahlungen des Arbeitgebers.
Somit müsstest du im Vorfeld durch freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse diese Lücke selbst bezahlen. Die Zahlungen müssen aber vor dem Status Rentner eingezahlt sein. Ein Rentner kann nicht mehr freiwillig in die Rentenkasse einzahlen.
 
Das Arbeitsverhältnis (Vollzeit) wird nicht geändert oder unterbrochen. Der Arbeitgeber zahlt ganz normal weiter Sozialabgaben ein. So habe ich das beim Sozialverband verstanden.
Der Arbeitgeber muss nicht „mitspielen“… er muss auch nicht gefragt werden.
 
Das Arbeitsverhältnis (Vollzeit) wird nicht geändert oder unterbrochen. Der Arbeitgeber zahlt ganz normal weiter Sozialabgaben ein. So habe ich das beim Sozialverband verstanden.
Der Arbeitgeber muss nicht „mitspielen“… er muss auch nicht gefragt werden.
Irgendjemand hat einen Denkfehler.
Die Rentenversicherung sagt klipp und klar, dass ein Rentner, was deine Frau dann wäre, nichts mehr in die Rentenkasse zahlen kann.
Ob das auch auf den Arbeitgeber zutrifft wäre, wenn möglich schriftlich, abklären und bestätigen lassen.
 
Das wurde dann ebenfalls geändert👍
Im letzten RentenBescheidstand das noch anders.

Nachtrag
da stand folgendes:
Einzahlung sind allerdings nur bis zum
Erreichen der Regelaltersgrenze zulässig.
Genau,Regelaltersgrenze. Die hat meine Frau noch nicht erreicht. Wäre aber jetzt auch egal, weil eben auch abgeschafft.
 
Verstehe ich das richtig?

Deine Frau ist dann ggf. Rentnerin mit Abschlägen (da vorzeitige Altersrente), arbeitet aber in Vollzeit bei dem bisherigen Arbeitgeber weiter…
Dann können doch vom AG keine Beiträge mehr auf das eigene Rentenkonto abgeführt werden…

Oder stehe ich da auf dem Schlauch?
 
Verstehe ich das richtig?

Deine Frau ist dann ggf. Rentnerin mit Abschlägen (da vorzeitige Altersrente), arbeitet aber in Vollzeit bei dem bisherigen Arbeitgeber weiter…
Dann können doch vom AG keine Beiträge mehr auf das eigene Rentenkonto abgeführt werden…

Oder stehe ich da auf dem Schlauch?
Lt Post 956 doch… (nicht bezogen auf den Schlauch… ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte hier mal kurz meine Informationsquellen mitteilen:

Sozialverband Gelsenkirchen
Knappschaft Bahn See
Website der Allianz ( Thema Flexi Rente)
Diverse Infos aus dem Net

Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen.
Jeder agiert eigenverantwortlich.
 
Verstehe ich das richtig?

Deine Frau ist dann ggf. Rentnerin mit Abschlägen (da vorzeitige Altersrente), arbeitet aber in Vollzeit bei dem bisherigen Arbeitgeber weiter…
Dann können doch vom AG keine Beiträge mehr auf das eigene Rentenkonto abgeführt werden…

Oder stehe ich da auf dem Schlauch?
nach meinen Informationen können seit der Aufhebung der Zuverdienstgrenze (ich glaube das war Anfang 2023) weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden (bis zum regulären Renteneintrittsalter). Dies ging durch die Presse, ist allerdings noch relativ unbekannt. Ziel der Bundesregierung war wohl, dass ältere Arbeitnehmer länger arbeiten und diesen dafür einen Anreiz zu geben.

Wenn man heute die Voraussetzungen zum vorgezogenen Renteneintritt (mit Abschlägen) erfüllt, kann man die Rente beantragen und ganz normal weiterarbeiten und Rentenpunkte sammeln. Man hat quasi 2 Gehälter und sammelt also weiterhin Rentenpunkte, allerdings bleibt der Abschlag (max 12%) ein Leben lang bestehen.
Ob sich das lohnt, ist dann davon abhängig, wie lange man lebt und Rente bezieht (bitte Glaskugel benutzen).
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass ab diesem Zeitpunkt (Beantragung der Rente) kein Anspruch mehr auf Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld besteht.

Es macht aus meiner Sicht besonders für diejenigen Sinn darüber nachzudenken, die bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten möchten. Dann kann man die letzten Jahre die monatlichen Bezüge deutlich steigern und die Abschläge bei der Rente mehr als ausgleichen.

Ich empfehle jedem, der sich dafür interessiert, sich bei der Rentenberatung schlau zu machen.
Ich selbst habe mich bisher nicht bei der Rentenversicherung beraten lassen und weise darauf hin, dass ich meine Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen hier hinterlasse und keine Gewähr für die Richtigkeit übernehme.... also bei Interesse bitte selbst erkundigen!
 
Zuletzt bearbeitet:
nach meinen Informationen können seit der Aufhebung der Zuverdienstgrenze (ich glaube das war Anfang 2023) weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden (bis zum regulären Renteneintrittsalter). Dies ging durch die Presse, ist allerdings noch relativ unbekannt. Ziel der Bundesregierung war wohl, dass ältere Arbeitnehmer länger arbeiten und diesen dafür einen Anreiz zu geben.

Wenn man heute die Voraussetzungen zum vorgezogenen Renteneintritt (mit Abschlägen) erfüllt, kann man die Rente beantragen und ganz normal weiterarbeiten und Rentenpunkte sammeln. Man hat quasi 2 Gehälter und sammelt also weiterhin Rentenpunkte, allerdings bleibt der Abschlag (max 12%) ein Leben lang bestehen.
Ob sich das lohnt, ist dann davon abhängig, wie lange man lebt und Rente bezieht (bitte Glaskugel benutzen).
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass ab diesem Zeitpunkt (Beantragung der Rente) kein Anspruch mehr auf Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld besteht.

Es macht aus meiner Sicht besonders für diejenigen Sinn darüber nachzudenken, die bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten möchten. Dann kann man die letzten Jahre die monatlichen Bezüge deutlich steigern und die Abschläge bei der Rente mehr als ausgleichen.

Ich empfehle jedem, der sich dafür interessiert, sich bei der Rentenberatung schlau zu machen.
Ich selbst habe mich bisher nicht bei der Rentenversicherung beraten lassen und weise darauf hin, dass ich meine Hinweise nach bestem Wissen und Gewissen hier hinterlasse und keine Gewähr für die Richtigkeit übernehme.... also bei Interesse bitte selbst erkundigen!
Das mit dem Krankengeld ist noch ein Interessanter Aspekt, den ich nochmal prüfen werde. Danke…
 
Gibt es Vorteile / Anreize für den Arbeitgeber bei diesem Modell?
das kann ich dir leider nicht sagen. Aus meiner Sicht ändert sich nicht viel für den AG. Die Abgaben des AG (z.B. Beiträge in die Rentenkasse) bleiben meines Wissens unverändert.
Als Vorteil kann man sehen (wenn man möchte), dass der AN bereit ist, bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten.
Ich meine auch gelesen zu haben, dass man eine Teilrente (z.B. 90%) beantragen kann und dass in diesem Fall der AG noch nicht einmal vom Renteneintritt erfährt.
Da bin ich mir aber sehr unsicher, ob das wirklich so ist.
 
Das mit dem Krankengeld ist noch ein Interessanter Aspekt, den ich nochmal prüfen werde. Danke…
Lass uns bitte wissen, was deine Recherchen ergeben.
Ich bin mir relativ sicher, dass dies so ist. Du bist ja dann Rentner mit einem guten Zuverdienst. Und Rentner haben keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und Arbeitslosengeld.
Für AN mit einem unsicheren Arbeitsplatz oder kranke AN keine gute Idee.
 
Gibt es Vorteile / Anreize für den Arbeitgeber bei diesem Modell?
Er hat vielleicht ein Argument, einen Mitarbeiter zum weiterarbeiten zu überzeugen.
Meiner Meinung wollte die Regierung die Folgen, die Rente mit 63 verursacht hat, für die Arbeitgeber abmildern und dem zukünftigen Rentner Anreize bieten, seine Arbeitskraft weiter zur Verfügung zu stellen. Wer, wie meine Frau, eh nächstes Jahr in Rente gehen will, geht dann halt ein Jahr früher und nimmt für ein Jahr mehr die Rente mit. Ist bestimmt nicht Sinn der Sache…. Aber ist wohl auch nur eine Testphase bis 2027 und dann sollen die Ergebnisse neu Analysiert werden.
 
Für AN mit einem unsicheren Arbeitsplatz oder kranke AN keine gute Idee
Das stimmt. Man muss abwägen. Bei meiner Frau wäre es eine überschaubare Zeit von einem Jahr. Zudem gehts ja nicht um Lohnfortzahlung, sondern um Krankengeld nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung. Reine Risikoabwägung. Meine Frau sollte bis Ende Februar eine Entscheidung gefällt haben. Also bleiben wir dran…
Gekündigt wird sie bis zum 01.04.2025 sicher nicht. Die Abfindung wäre zu hoch… Und für ein Jahr lohnt sich das wohl für den AG nicht.
 
Er hat vielleicht ein Argument, einen Mitarbeiter zum weiterarbeiten zu überzeugen.
Meiner Meinung wollte die Regierung die Folgen, die Rente mit 63 verursacht hat, für die Arbeitgeber abmildern und dem zukünftigen Rentner Anreize bieten, seine Arbeitskraft weiter zur Verfügung zu stellen. Wer, wie meine Frau, eh nächstes Jahr in Rente gehen will, geht dann halt ein Jahr früher und nimmt für ein Jahr mehr die Rente mit. Ist bestimmt nicht Sinn der Sache…. Aber ist wohl auch nur eine Testphase bis 2027 und dann sollen die Ergebnisse neu Analysiert werden.
Ich glaube, dass deine Frau dann Abschläge für ein Jahr in Kauf nehmen muss (12 x 0,3%= 3,6%). Nur die Basis für die Abschläge ist dann eine andere, da deine Frau noch ein Jahr weiter arbeitet und Rentenpunkte sammelt.
 
Zudem hat sie vor, ab dem 01.04.2025 ein halbes Jahr Pause zu machen und dann, wenn der jetzige AG zustimmt, halbtags zu arbeiten. Da sammelt sie ja auch wieder Punkte.
ich sehe zu, dass ich meine Gutachtertätigkeit soweit gepusht habe, dass ich davon leben kann und meinen Monteurjob an den Nagel hänge.
Das Traumziel ist, dass meine Frau und ich ca 1-2 Wochen im Monat frei haben und trotzdem auskömmlich leben können.

Ich will mit Arbeitsreduzierung so schnell wie möglich anfangen, weil meine Frau 9 Jahre älter ist als ich. Wenn ich regulär in Rente gehe ist meine Frau 75.
Die nächsten 10 Jahre sind wohl die fittesten. Und die möchte ich mit meiner Frau genießen. Viel reisen….
Ich habe aus meiner Selbstständigenzeit einiges gespart und das möchten wir gerne auf den kopp hauen. Dafür brauchts Zeit. Und die wollen wir uns nehmen…
 
Das wäre ein KO-Kriterium
Sehe ich jetzt als nicht so kritisch an, Krankengeld bedeutet ja im Anschluss der regulären Lohnfortzahlung von 42 Tagen und Arbeitslosengeld ist klar. Wenn einer der beiden Fälle im worst case eintreten sollte (wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit 🤔) bin ich ja trotzdem bereits Rentner was ich sowieso für den Zeitraum wenige Monate später ohne Zuverdienst geplant habe.
 
Da wir schon eine geraume Zeit im Ruhestand sind, kann ich nur jedem raten, so zeitig wie möglich, dem Erwerbsleben Ade zu sagen.
Meine Frau ist kurz nach ihrem Rentenbeginn schwer krank geworden, aber jetzt wieder vollständig genesen. Wäre es anders ausgegangen, was hätte sie gehabt von ihrer Rente, so gut wie nichts.
Auch sie musste einige % Abschläge leisten, aber das ist uns egal.
 
(wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit 🤔
in den letzten 10 Jahren meine 2 Brüder :(

Das geht sprichwörtlich von heute auf morgen.
Einer war insgesamt 23 Monate krank, der andere 11 Monate.
Mit Familie und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist das gar nicht gut
 
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