Guten Morgen.
Die rechtliche Frage scheint nun doch noch nicht vom Tisch zu sein?
Aber einfach so mal das Design "abzukupfern", das könnte zu problematisch werden.
Zwischen den Überrollbügeln gibt es nun mal nicht viel Spielraum um das Rad neu zu erfinden....
Auch wenn anstatt Glas nun andere Materialien zum Einsatz kommen, ein Windschotanbieter, der viel Geld für ein E-Zeichen ausgegeben hat, dem wird es sauer aufstoßen wenn sich fast gleichen Design ein Konkurrent auftaucht.....
Die große Frage ist wer denn sein "Geschmacksmuster" hat schützen lassen. Ein Patent wird es vermutlich bei so etwas nicht geben, da die Kosten dafür (so vermute ich) zu teuer wären.
Des weiteren müsste nun der Träger des Geschmacksmuster aktiv werden. Sicherlich stoßt das sauer auf, wenn plötzlich Windschotts auftauchen, die dem eigenen fast nix nachstehen.
Die Frage ist auch ob das Design schützbar ist, denn wie du ja auch schon festgestellt hast ist da nicht viel Spielraum für neues. Die Halterung wiederum kann einige Kniffe beinhalten, die sich deutlich leichter schützen lassen und auch mehr Sinn machen zu schützen, da man diese Art in allen anderen Autos ebenso anwenden kann.
Wenn auch rechtlich irgendwie in einer Grauzone,... Ärger ist vorprogrammiert
Der ist erst dann vorprogrammiert, wenn so etwas gewerblich/öffentlich verkauft wird.
Bei Ebay gibt es ja auch jemanden, der vom Windschott nur das Z4 Logo zeigt. Das ist wiederum sicherlich von BMW geschützt und darf vermutlich nicht so ohne weiteres so verwendet werden und verkauft werden.
So ich werde nun mal die Teile für meinen Kollegen fräsen und mache mich dann an eine eigene alternative Halterung...