Witze an die Sonne!

Gerade im law blog gelesen:

Wenn man nach dem Flugausfall essen geht, kann man sich den Champagner auch erstatten lassen. Zitat aus dem Urteil
AG Düsseldorf schrieb:
Es ist für das Amtsgericht Düsseldorf allgemein bekannt, dass zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr begleitender Biere und/oder Weine gehört, sondern darüber hinaus auch der Genuss von Champagner und Dessertwein, so dass sich auch diese Kosten als angemessen erweisen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist insoweit insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade im Champagnersegment auch deutlich hochpreisigere Produkte angeboten werden.

Naja, Berliner Richter hätten da wohl anders entschieden. Düsseldorf ist halt wohl doch ein spezielles Pflaster.
 
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Gerade im law blog gelesen:

Wenn man nach dem Flugausfall essen geht, kann man sich den Champagner auch erstatten lassen. Zitat aus dem Urteil


Naja, Berliner Richter hätten da wohl anders entschieden. Düsseldorf ist halt wohl doch ein spezielles Pflaster.

Darauf würde ich nicht spekulieren. Es gibt genug Gerichte, die selbst bei Softdrinks den Stift zücken, weil Wasser genügt.

Inzwischen entwickeln einige Airlines aber auch ihre „Backups“, um da etwas entgegensteuern zu können. Dann wird der Champagner nochmal nachträglich teuer, wenn das Modell macht.
 
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