Hi,
ich muss hier mal meinem Unmut kund tun. Vor ca. 2 Wochen habe ich jede Menge Ersatzteile für unseren e46 Touring bei einem sehr bekannten BMW Originalersatzteil-Lieferanten bestellt der mit "L" anfängt. Letzte Woche kam das Paket dann an: Paket aufgeschlitzt, und eine Gasdruckfeder ragte bereits verbogen heraus. Wurde so natürlich gar nicht erst angenommen und ging direkt mit der Bitte zurück, uns erneut ein ordentlich verpacktes zu zuschicken. Dieses kam dann heute an, seht selbst:




Ich bin kein Fachmann für Stoßdämpfer, aber ich gehe doch richtig in der Annahme das die Kolbenstangen geschützt sein müssen, oder macht das nichts, weil gehärtet oder so? Bilder sind nach der Öffnung des Pakets geschossen wurden, es war nur noch bis zum Deckel mit Papier ausgestopft. Was würdet ihr machen? Zurückschicken? Die äußeren Kratzer an den Dämpfern stören mich nicht, aber das Risiko das die Kolbenstangen beschädigt sein könnten schon.
Gruß, Tim
ich muss hier mal meinem Unmut kund tun. Vor ca. 2 Wochen habe ich jede Menge Ersatzteile für unseren e46 Touring bei einem sehr bekannten BMW Originalersatzteil-Lieferanten bestellt der mit "L" anfängt. Letzte Woche kam das Paket dann an: Paket aufgeschlitzt, und eine Gasdruckfeder ragte bereits verbogen heraus. Wurde so natürlich gar nicht erst angenommen und ging direkt mit der Bitte zurück, uns erneut ein ordentlich verpacktes zu zuschicken. Dieses kam dann heute an, seht selbst:




Ich bin kein Fachmann für Stoßdämpfer, aber ich gehe doch richtig in der Annahme das die Kolbenstangen geschützt sein müssen, oder macht das nichts, weil gehärtet oder so? Bilder sind nach der Öffnung des Pakets geschossen wurden, es war nur noch bis zum Deckel mit Papier ausgestopft. Was würdet ihr machen? Zurückschicken? Die äußeren Kratzer an den Dämpfern stören mich nicht, aber das Risiko das die Kolbenstangen beschädigt sein könnten schon.
Gruß, Tim



Geändert wurde letztens einiges, hinsichtlich des Widerrufsrechts dabei zahlreiche Details, aber natürlich wurde das Widerrufsrecht als solches nicht etwa abgeschafft. Was es nun nicht mehr gibt, ist die Möglichkeit des Verkäufers, das Widerrufsrecht per Vereinbarung (z. B. innerhalb der AGB) durch ein Rückgaberecht zu ersetzen.