Z4 heute Nacht geklaut !

Mein Beileid und viel Erfolg bei der Suche nach einem neuen Zetti!
Was soll es denn für einer werden?

Sonderausstattung interessiert die Versicherungen im Schnitt wenig.
Mit einem Wertgutachten sollte man allerdings bessere Chancen haben.
 
Ich hoffe nur das du Teilkasko hast!
Ohne dem gib's auch kein Geld!
Ach ja - davon ging ich auch einfach mal aus ... falls keine Teilkaskoversicherung bestand, schwanke ich ein wenig zwischen Mitgefühl und Beileid ... *hoff*

passiert bei uns in österreich leider auch häufig......ein freund von mir war in der shopping city süd (nähe wien) und nach dem einkauf konnte er seinen golf 4 auf dem parkplatz nicht mehr auffinden. danach hat er einen bericht bei der polizei aufgenommen.
am nächsten tag wurde sein auto gefunden, in einer tiefgarage in wien....die parkgaragen auffsicht gab, an der täter hätte auf den video bändern den 4er golf abgestellt,sich umgesehen und einen 5er golf mitgenommen....
... oh je, nicht dass anstelle des Z4 nun ein Z3 steht :d :d :d

Mein Beileid!

wie ist es eigentlich mit den gewissen Extras bei einem Diebstahl?
Meine ein Z4 und Z4 mit KWV3, Performance 19"Felgen, Eisenmananlage, Aeropaket oder sonst noch was ist nicht direkt Vergleichbar, vorallem bei Wiederbeschaffung preislich nicht.
Rechnungen der Versicherung einreichen und bei neueren Teilen den Neuwert, ansonsten den zeitwert, erhalten. Bei sehr hohen Umbaukosten zahlt die Versicherung nicht den kompletten Wert, wenn dieser nicht vorher mitversichert wurde - steht in den Versicherungsbedingungen aber auch drin, was wie und bis zu welchem Wert versichert ist.

hilft hier eigentlich die alarmanlage von bmw? oder gibt es sonst eine möglichkeit,wenn auch mit enormen kosten verbunden sein auto sicherer zu machen?
Die Alarmanlage verschreckt den Dieb, der womöglich schon die Scheibe eingeschlagen hat oder die Tür aufgebogen hat ... anstatt den Neuwert oder Zeitwert (vom Fahrzeugalter abhängig) ersetzt zu bekommen, gibt es dann gar kein Geld.

Ebenso ale anderen Maßnahmen wie das Ausbauen der Batterie ... das Autosteht aufgebrochen da, das ist dann ein Vandalismusschaden und die Versicherung zahlt das nur über die Vollkasko anstatt den Totalverlust über die Teilkasko.

... daher würde ich für mich sagen: Lass das Auto doch einfach klauen und hoffentlich nicht mehr auffindbar sein.
 
Mal am Rande, bei mir war der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko so gering das ich eigentlich jedes Auto mit Vollkasko versichert habe ...
Bei mir sind es immerhin 200€!
Auf das Jahr gerechnet 1400€!(Saison)
Aber bin trotzdem für Vollkasko!
 
Uih ... das ist mal echt viel Geld.

Für VK und Haftpflicht zahle ich insgesamt ca. 400 Euro im Jahr ... bei ca. 50% oder so ...
 
Ach ja - davon ging ich auch einfach mal aus ... falls keine Teilkaskoversicherung bestand, schwanke ich ein wenig zwischen Mitgefühl und Beileid ... *hoff*





Die Alarmanlage verschreckt den Dieb, der womöglich schon die Scheibe eingeschlagen hat oder die Tür aufgebogen hat ... anstatt den Neuwert oder Zeitwert (vom Fahrzeugalter abhängig) ersetzt zu bekommen, gibt es dann gar kein Geld.

Ebenso ale anderen Maßnahmen wie das Ausbauen der Batterie ... das Autosteht aufgebrochen da, das ist dann ein Vandalismusschaden und die Versicherung zahlt das nur über die Vollkasko anstatt den Totalverlust über die Teilkasko.

Wer hat Dir denn diesen Schmarrn beigebracht? :D

Wenn eindeutige Einbruchsspuren am Fahrzeug erkennbar sind, wird das auch als Einbruchs- und damit Teilkaskoschaden angesehen. Wenn natürlich nur ein paar Kratzer am Auto sind, ist das sicherlich schwer nachzuweisen. Bei eindeutigen Spuren (Brecheisen o.ä.) kann ein Gutachter das durchaus erkennen und dementsprechend auch als einbruchversuch feststellen. Würde die Scheibe eingeschlagen und versucht, das Schloss zu knacken, aber sie haben es nicht geschafft, ist auch das wieder als Diebstahl versichert und nicht als Vandalismus.

Ist also immer eine Frage des Erkennens. ;)
 
Wer hat Dir denn diesen Schmarrn beigebracht? :D

Wenn eindeutige Einbruchsspuren am Fahrzeug erkennbar sind, wird das auch als Einbruchs- und damit Teilkaskoschaden angesehen. Wenn natürlich nur ein paar Kratzer am Auto sind, ist das sicherlich schwer nachzuweisen. Bei eindeutigen Spuren (Brecheisen o.ä.) kann ein Gutachter das durchaus erkennen und dementsprechend auch als einbruchversuch feststellen. Würde die Scheibe eingeschlagen und versucht, das Schloss zu knacken, aber sie haben es nicht geschafft, ist auch das wieder als Diebstahl versichert und nicht als Vandalismus.

Ist also immer eine Frage des Erkennens. ;)

*Daumen hoch*
So isses - die Motivation des Täters ist ausschlaggebend. Selbst die eingeschlagene Scheibe ohne Begleitschaden ist als Tatindikation des versuchten Einbruchs ausreichend. Adäquate Kausalität zu den anderen Schäden sollte natürlich idealerweise herstellbar sein.
Aber selbst wenn der Täter frustriert abzieht und das Auto zerdengelt, ist es immer noch die Folge des Einbruchversuchs und somit ein TK-Schaden ohne SFR-Belastung.
 
@Jogi

Info von meiner HDI,
alles was nicht Serie ist, heißt laut VIN nicht aufgeführt ist, ist im falle von Diebstahl NICHT versichert.

Jetzt hast du mich kurz verunsichert, bin auch beim HDI... Das ist aber so pauschal - jedenfalls bei aktuellen HDI-Neuverträgen für Privatkunden - tatsächlich nicht richtig: Schau mal hier in Ziff. A.2.1.2, da würde ich jedenfalls nach schnellem Überfliegen herauslesen, dass bei PKW Anbauten und Zubehör bis zur Wertgrenze von € 10.000,- beitragsfrei mitversichert sind .

Gruß

Mick
 
Aber selbst wenn der Täter frustriert abzieht und das Auto zerdengelt, ist es immer noch die Folge des Einbruchversuchs und somit ein TK-Schaden ohne SFR-Belastung.

Da liegt m.E. ein Vorsatzwechsel vor (§§ 242, 23 ./. § 303 StGB). Schäden, die bis zum Vorsatzwechsel entstanden sind: Teilkasko, für danach entstandene Schäden: "Mut- oder böswillige Handlung" = Vollkasko. Würde ich jedenfalls meinen, ohne die Rechtspraxis in diesem Teilgebiet näher zu kennen.

Edit sagt: Für meine Meinung hat sich auch der BGH entschieden (Urteil vom 17.05.2006, Az. IV ZR 212/05; zusätzlicher Vandalismus nach vollendetem Diebstahl).

Edit2: Und noch ein Urteil des BGH zur Teilkasko, zum konkreten Fall "erstattungsfähiger Diebstahlversuch und nicht erstattungsfähiger anschließender Vandalismus".

Gruß

Mick
 
Zuletzt bearbeitet:
Von
Vielleicht meinte der "Heini" das die Teile nur gemeldet werden müssen.

Auch für eine Meldepflicht von Anbauteilen (vor dem Versicherungsfall) finde ich eigentlich keine Anhaltspunkte. Ansonsten find ich "unsere" HDI ohnehin ziemlich ordentlich - sogar eingetragene Leistungssteigerungen müssen nur nachgemeldet werden und sind dann beitragsfrei zum Tarif für das Basisfahrzeug mitversichert :) :-).

Gruß

Mick
 
Da liegt m.E. ein Vorsatzwechsel vor (§§ 242, 23 ./. § 303 StGB). Schäden, die bis zum Vorsatzwechsel entstanden sind: Teilkasko, für danach entstandene Schäden: "Mut- oder böswillige Handlung" = Vollkasko. Würde ich jedenfalls meinen, ohne die Rechtspraxis in diesem Teilgebiet näher zu kennen.

Edit sagt: Für meine Meinung hat sich auch der BGH entschieden (Urteil vom 17.05.2006, Az. IV ZR 212/05; zusätzlicher Vandalismus nach vollendetem Diebstahl).

Edit2: Und noch ein Urteil des BGH zur Teilkasko, zum konkreten Fall "erstattungsfähiger Diebstahlversuch und nicht erstattungsfähiger anschließender Vandalismus".

Gruß

Mick

Ich würde jetzt nicht behaupten wollen, dass Du Unrecht hast :t
Danke für's korrigieren!
 
Hey foff, schade um Deinen Zetti! Ich hoffe für Dich das die Versicherung nicht rum zickt und Du bald wieder einen E89 vor der Tür stehen hast.
 
Bei Zubehör müsst ihr vorsichtig sein. Als Zubehör gelten nämlich durchaus auch zum Fahrzeug gehörende sonderausstattungen, die mit bestellt wurden. Da sind die 10.000€ schnell erreicht. (Bei der versicherung anfragen, wie das mit der Sonderausstattung handhaben)

Nachträglich eingebautes Zubehör würde ich immer bei der versicherung melden. Dann ist man auf der sicheren Seite.
 
Hi und danke für die Anteilnahme !

Bin ohne Auto natürlich erstmal aufgeschmissen.
Habe zwar nächste Woche Urlaub, aber die Versicherung hat wohl nun 4 Wochen Zeit, um zu zahlen.
Wird das Auto innerhalb der 4 Wochen wiedergefunden, muss ich das Auto - egal in welchem Zustand - wieder zurücknehmen...

Und solange die Versicherung nicht bezahlt hat, bin ich auch etwas ratlos, was meine Mobilität angeht.
Kaufe ich mir was für "zwischendurch" ? Leihe ich mir ein Auto ?

Was es dann als nächstes "richtiges" Auto gibt, steht im Moment noch offen.
@mick70 : Ja, tatsächlich in Bretzfeld, direkt vor meinem Haus. Die haben´s hier keine 5 Min. zur Autobahn A6 und dann ab gen Osten.
Wobei ich mir habe sagen lassen, dass die Autos teilw. auf LKWs dann wegbracht werden... wie gesagt, hab´s immer noch nicht ganz realisiert.

Morgen wird hoffentlich ein besserer Tag .. ohne Auto :oops:
 
Bei Zubehör müsst ihr vorsichtig sein. Als Zubehör gelten nämlich durchaus auch zum Fahrzeug gehörende sonderausstattungen, die mit bestellt wurden.

Eher nicht. Wenn man den Neuwert des Autos inkl werksmäßiger Sonderausstattung bei Abschluss der Versicherung angegeben hat ("versichertes Risiko"), wäre es höchst widersprüchlich, wenn die Sonderausstattung bei einem Schaden plötzlich wieder aus dem versicherten Risiko herausgerechnet wird.

Das würde ich ohne weiteres auf eine Klage ankommen lassen.

Gruß

Mick
 
@Jogi



Jetzt hast du mich kurz verunsichert, bin auch beim HDI... Das ist aber so pauschal - jedenfalls bei aktuellen HDI-Neuverträgen für Privatkunden - tatsächlich nicht richtig: Schau mal hier in Ziff. A.2.1.2, da würde ich jedenfalls nach schnellem Überfliegen herauslesen, dass bei PKW Anbauten und Zubehör bis zur Wertgrenze von € 10.000,- beitragsfrei mitversichert sind .

Gruß

Mick

Mein Mitgefühl zum Diebstahl - auch wenn man versichert ist hat man jede Menge Unannehmlichkeiten dadurch.

Bitte werft bei der Diskussion nicht alles durcheinander es gibt 3xHDI und 3xHUK etc... mit 3 verschiedenen Tarifen und Leistungspaketen und Preisen.
Der Kollege der alles melden soll ist wahrscheinlich beim Billigversicherer HDI24 oder HDI Direkt und der andere mit 10000 Zubehör bei HDI Normalo.

Es hat schon einen Grund das es normale und Premiumtarife gibt.

Jeder der Extras hat sollte mit seiner Vers. u.a. klären wie weit was und wie versichert ist und wie lange zum Neuwert......
Oftmals genügt ein Tarifwechsel um das zu richten.
Besonders umfangreiche Umbauten, vor allem wenn keine Belege da sind, sollten mit einem Wertgutachten abgesichert werden.

Es ist leider so das KFZ Versicherungen für den Laien und Experten derart kompliziert und extrem unterschiedlich geworden sind,
was die meisten beim reinen Preisvergleich oft übersehen und oft erst beim Schaden feststellen.
Entweder man beschäftigt sich damit richtig oder nimmt nen richtigen unabhängigen Experten.

Wenn Ihr schon am telefonieren seid erkundigt euch gleich nach folgenden wichtigen Punkten:

1. Rabattschutz oder Rabattretter dabei ? Erkundigt Euch mal wieviel Jahre SF Ihr nur bei einem oder 2 Bums zurückgestuft werdet - vor allem bei den neuen Tarifen
die hier besonders agressiv geworden sind !!
2. Grobe Fahrlässigkeit und Kurzschlussschäden mitversichert?
3. Alle Tierschäden und Maderfolgeschäden dabei ? - ich betone Folgeschäden!!
4. Neupreisentschädigung bei Reparaturen also ohne Abzug neu für alt?
5. Wie lange sind neu oder Gebrauchtwagen mit dem Kaufpreis abgesichert ?

Zum Thema Preisunterschiede:

Der Beamte, Mittelalter, Akademiker, aus dem bayr. Landjungel mit Zweitwagen 6000km im Jahr mit Villa ohne Punkte
zahlt immer weniger
wie der Jungster, 22, Beruf Restaurantbesitzer mit Fahrer alle Freundinen unter 23 ohne Garage in Hamburg Stadt mit 14 Punkten und 2 Vorschäden--....

Vergesst es zu vergleichen wenn Ihr keine gleichen Bedingungen habt
 
Zuletzt bearbeitet:
Eher nicht. Wenn man den Neuwert des Autos inkl werksmäßiger Sonderausstattung bei Abschluss der Versicherung angegeben hat ("versichertes Risiko"), wäre es höchst widersprüchlich, wenn die Sonderausstattung bei einem Schaden plötzlich wieder aus dem versicherten Risiko herausgerechnet wird.

Das würde ich ohne weiteres auf eine Klage ankommen lassen.

Gruß

Mick
Nur das die meisten versicherungen nicht nach dem Neuwert fragen....
 
Ja, tatsächlich in Bretzfeld, direkt vor meinem Haus. Die haben´s hier keine 5 Min. zur Autobahn A6 und dann ab gen Osten.

Krass, kaum zu glauben, sogar im beschaulichen Hohlohkreis :(.

Nutzungsausfall gibt es leider in der Kasko (normalerweise) nicht, die Kosten für einen Mietwagen müsstest du dann wohl selbst tragen.

Ich wünsche dir, dass du den Wagen unversehrt wieder bekommst oder zumindest die Versicherung angemessen bezahlt :)

Gruß

Mick
 
Stand der in der Garage oder an der Straße ?

Gegen sowas hilft nur gut versichern . wenn jemand dir die kiste klauen will klaut er Sie .

Arbeite selbst im autohaus mit hohen Zaun und elektrischen Toren, und selbst da kommen Felgen , Kraftstoff sowie Autos weg. Von Kleinwagen bis 7er BMW heutzutage ist kein Auto gegen Diebstahl sicher.

Habe mein zett sowie mein Motorrad in der Garage stehen und Allianz versichert inkl. Garagen Inhalt. Man kann nur hoffen verschont zu bleiben.

Mein Beileid. Hoffe Versicherung reagiert zügig und stellt sich nicht quer. Falls du ihn als Garagenwagen angegeben hast und er stand nicht drinne kann es zu Problemen führen.

Alles Gute und hoffe es geht alles schnell über die Bühne.
 
Zurück
Oben Unten