Peterli
Fahrer
- Registriert
- 1 März 2005
Servus,
soo, nachdem ich nun, wenn man die Tage zusammen zählt, mindestens einen Monat lang, ja richtig: ca. 31 Tage lang immer wieder bei BMW war, wegen unzähligen verschiedenen Mängeln, die auch immer wieder auftauchen & nun dementsprechend die Schnautze von meinem " :) "
voll habe, will ich den Wagen wandeln lassen.
Ich hoffe, daß Ihr mir mit vielen Statements, Erfahrungen & Diskussionen, wie schon so oft, dabei helfen könnt.
Habe Ende Februar den z4, 3 Liter mit Vollausstattung außer Becherhalter, von einem freien Händler gekauft mit 10800 km. Es war ein Direktionswagen von BMW, feststellbar anhand der Fahrgestellnummer, der Vorbesitzer somit die BMW AG München, die auch im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Des weiteren habe ich eine NeuwagenGarantie, die bis Juli 05 läuft. Ich weiß, daß der Kunde, sollte ein Mangel nach 3 Versuchen nicht beseitigt werden können, zur Wandlung des Wagens berechtigt ist.
Welche Mängel oder wie viele Mängel müssen das sein ? Habe eine Liste
, die über eine DIN A4 Seite geht; kleiner Auszug:
- Navi Problem (Helligkeits & DSP Einstellung; siehe Thread)
- lautes Klappern Beifahrerseite ungefähr bei der Kopfstütze
- Knacken im Fahrersitz unterm "Popo" in Kurven, also auch beim rumrutschen
- Verdeck rastet nicht ein (Problem Halgeber oder so)
- DSP knackt bei Motorstart über die Boxen (siehe Thread)
- Türschlösser klappern bei Bodenwellen
- Öllampe leuchtet trotz genug Öl (was wenn sie mit zu wenig Öl nicht mehr leuchtet; wer übernimmt die Verantwortung für den Motorschaden ?)
- Mikrophon ist stillgelegt, Freisprechanlage funzt ned (BT Kopplung alles OK, Teilnehmer ist hörbar, habe mehrere ausprobiert, ja, es geht mit keinem Handy!)
- Spiegel Beifahrerseite Bordsteinfunktion funzt ned (ja, elektronische Sitze mit Memory)
- etc...
Nach langen, hitzigen Diskussionen
; "Türschlösser funktionieren doch, sehe kein Handlungsbedarf, Navi...BMW MUE arbeitet dran, DSP knacken können wir uns auch nicht erklären, Ihr Fahrzeug ist lt. FahrgestellNo. nicht von der Rückrufaktion wegen Ölsensor betroffen, alles bestens, Bordsteinfunktion ist Softwarebedingt BMW MUE arbeitet dran, Verdeck werden wir justieren, können aber keine Garantie geben, daß es dann in Ordnung ist, Navi & DSP Einstellung können wir momentan nicht ändern, blaaa, blaaa, blaaa..."
Ich denke nicht, daß ein NL Wechsel sinnvoll ist, denn der " :) "
, hat seine Info`s angeblich aus dem internen BMW System, in denen diese Maßnahmen so "angeordnet" sind. Darüberhinaus sind es so viele Mängel, daß ich mit selbstgefrickel hier ned weiterkomme & auch nicht einsehe, bei diesem Auto Preis mit einem Bastelauto herumzufahren & jederzeit einen NotfallBastelKoffer dabeizuhaben (Hey, ich liebe Eure Ideen, Gedanken, Statements & Erfahrungen; Jokins Tipps und andere sind WIRKLICH Gold wert, das alles jedoch nicht bei einer soo langen Mängelliste)
Ich denke, daß der Wunsch nach Wandlung hier nun auf Verständnis stößt.
Geht diese Wandlung auch, wenn man wie ich, nicht der erste Besitzer ist oder richtet sich das nach der NeuwagenGarantie oder nach der Art des Vorbesitzers (hier BMW AG) ?
Angenommen, daß die Wandlung Erfolg hat, bekomme ich dann einen neuen Wagen, mit derselben Ausstattung ? Werden dann erst 10800 km abgerissen, damit er auch ja gleichwertig ist ? Habe in den sauren Apfel gebissen & mir für fast 1500 € alle Scheinwerfer austauschen lassen, also weiße. Werden diese dann ausgebaut & dann in den neuen wieder eingebaut ?
Ihr seht also, ich habe von der Materie absolut keinen Plan; bin daher sehr auf Eure Hilfe angewiesen...
Ich verfüge über eine Rechtsschutzversicherung, auch unterhalte ich sehr gute Kontakte zu Topanwälten. Muss ich jedoch diese deswegen konsultieren oder reicht die einfache Rechtsschutzversicherung oder brauche ich vielleicht gar keinen juristischen Beistand ?
Habe hier schon desöfteren gelesen, daß mehrere von Euch den Wagen haben wandeln lassen. Über viele Informationen & Erfahrungen sowie Tipps oder noch besser über die komplette "Wandlungsstory" mit Details der Betroffenen würde ich mich sehr, sehr freuen...!!!
Sonst =>
Das verzweifelte Peterli wünscht frohe Ostern...
soo, nachdem ich nun, wenn man die Tage zusammen zählt, mindestens einen Monat lang, ja richtig: ca. 31 Tage lang immer wieder bei BMW war, wegen unzähligen verschiedenen Mängeln, die auch immer wieder auftauchen & nun dementsprechend die Schnautze von meinem " :) "

Ich hoffe, daß Ihr mir mit vielen Statements, Erfahrungen & Diskussionen, wie schon so oft, dabei helfen könnt.


Habe Ende Februar den z4, 3 Liter mit Vollausstattung außer Becherhalter, von einem freien Händler gekauft mit 10800 km. Es war ein Direktionswagen von BMW, feststellbar anhand der Fahrgestellnummer, der Vorbesitzer somit die BMW AG München, die auch im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Des weiteren habe ich eine NeuwagenGarantie, die bis Juli 05 läuft. Ich weiß, daß der Kunde, sollte ein Mangel nach 3 Versuchen nicht beseitigt werden können, zur Wandlung des Wagens berechtigt ist.
Welche Mängel oder wie viele Mängel müssen das sein ? Habe eine Liste

- Navi Problem (Helligkeits & DSP Einstellung; siehe Thread)
- lautes Klappern Beifahrerseite ungefähr bei der Kopfstütze
- Knacken im Fahrersitz unterm "Popo" in Kurven, also auch beim rumrutschen
- Verdeck rastet nicht ein (Problem Halgeber oder so)
- DSP knackt bei Motorstart über die Boxen (siehe Thread)
- Türschlösser klappern bei Bodenwellen
- Öllampe leuchtet trotz genug Öl (was wenn sie mit zu wenig Öl nicht mehr leuchtet; wer übernimmt die Verantwortung für den Motorschaden ?)
- Mikrophon ist stillgelegt, Freisprechanlage funzt ned (BT Kopplung alles OK, Teilnehmer ist hörbar, habe mehrere ausprobiert, ja, es geht mit keinem Handy!)
- Spiegel Beifahrerseite Bordsteinfunktion funzt ned (ja, elektronische Sitze mit Memory)
- etc...
Nach langen, hitzigen Diskussionen


Ich denke nicht, daß ein NL Wechsel sinnvoll ist, denn der " :) "

Ich denke, daß der Wunsch nach Wandlung hier nun auf Verständnis stößt.
Geht diese Wandlung auch, wenn man wie ich, nicht der erste Besitzer ist oder richtet sich das nach der NeuwagenGarantie oder nach der Art des Vorbesitzers (hier BMW AG) ?

Angenommen, daß die Wandlung Erfolg hat, bekomme ich dann einen neuen Wagen, mit derselben Ausstattung ? Werden dann erst 10800 km abgerissen, damit er auch ja gleichwertig ist ? Habe in den sauren Apfel gebissen & mir für fast 1500 € alle Scheinwerfer austauschen lassen, also weiße. Werden diese dann ausgebaut & dann in den neuen wieder eingebaut ?

Ihr seht also, ich habe von der Materie absolut keinen Plan; bin daher sehr auf Eure Hilfe angewiesen...
Ich verfüge über eine Rechtsschutzversicherung, auch unterhalte ich sehr gute Kontakte zu Topanwälten. Muss ich jedoch diese deswegen konsultieren oder reicht die einfache Rechtsschutzversicherung oder brauche ich vielleicht gar keinen juristischen Beistand ?
Habe hier schon desöfteren gelesen, daß mehrere von Euch den Wagen haben wandeln lassen. Über viele Informationen & Erfahrungen sowie Tipps oder noch besser über die komplette "Wandlungsstory" mit Details der Betroffenen würde ich mich sehr, sehr freuen...!!!
Sonst =>

Das verzweifelte Peterli wünscht frohe Ostern...