Brummm
... nur zufällig hier
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- 16 August 2004
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- anderer Wagen
Ich vermute (ohne Kritik), dass du gerade etwas verwechselst. Denn die Drehzahlangabe im Fahrzeugschein betrifft allein das Standgeräusch.Wenn das Fahrgeräusch bei der in der Zulassungsbescheinigung genannten Drehzahl eingehalten wird (Zustand der Klappe offen oder zu) wird es die Rennleitung nicht interessieren. Wird es überschritten führt der Weg zum Sachverständigen, ich denke „Brumm“ da wirst du mir zustimmen.
Dass der G29 mit offenen Klappen bei einer Standgeräusch-Messung auffällig wird, ist m. E. unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Das ließe sich leicht feststellen, ist aber wohl in der Praxis nicht relevant, weil sich die Klappe für diesen Test ja offenbar per Knopfdruck wieder in den Serienzustand bringen lässt. Natürlich nicht, wenn die Sicherung gezogen wurde...

Das alles löst aber leider nicht das Problem des Frederstellers.