AW: Zulassung von Reimport?
Hi,
was ich nicht ganz verstanden habe, ist die Sache mit dem deutschen Brief und wie Dein VK an den kommt. Hat er schon sämtliche Stationen durchlaufen?
Normalerweise läuft ein Oldie-Import so ab :
- Zum TüV und Vollgutachten erstellen lassen . Bei Oldtimern und beabsichtigter H-Zulassung entsprechende Prüfung ob H-Kennzeichen-Fähig. Auto muss neben dem Mindestalter von 30 Jahren in Originalzustand sein (bzw. zeitgenössiche Umbauten haben, die mindestens 20 Jahre alt sind) und einem Zustand von mindestens 3 entsprechen.
- Evtl. Umbauten am Fahrzeug vornehnem (z.B. Reifen & Beleuchtung wenn Fahrzeug aus den USA)
- Anfrage beim BKA bezüglich Fahrgestellnummer (Fahrzeug als gestolen gemeldet?). Du bekommst dann eine Unbedenklichkeitsbestätigung. Formular gibts bei
www.kba.de . Dauert ein paar Tage. Achtung: Ist nur max. 4 Wochen gültig.
- Ausländische Zulassungspapíere & Kaufvertrag mitnehmen
- Je nach Importland kann eine Übersetzung des Kaufvertrages verlangt werden
- Evtl. Nachweis über Verzollung (je nach Herkunftsland des Fahrzeuges)
Ein deutscher Fahrzeugbrief wird normalweise erst nach einer TÜV-Abnahme & Verzollung von der Zulassungstelle ausgestellt.
Mich wundert es,dass Du keine TüV & AU-Bescheinigung hast (wenn das Auto vor 01.07.1969 erstmals zugelassen wurde, gibts keine

).
Die Anforderungen können von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle variieren.
Welche Papiere hast Du denn vom Verkäufer bekommen? Wurde bereits bei Vorführung durch den Tüv eine H-Abnahme gemacht? Hast Du keine Kopien oder entwertete Originale der Ursprungspapiere? Aus welchem Land kommt das Fahrzeug? Warumhat Dein VK das Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen, wenn er sich schon die Mühe gemacht hat, einen neuen deutschen Fahrzeugbrief zu organisieren.
Grüsse
Nico