Zulassung von Reimport?

zzz_wolf

Fahrer
Registriert
14 Januar 2002
Hallo zusammen,

weiß jemand, welche Unterlagen ich für die Zulassung eines Reimports brauche? Der Wagen hat bereits einen deutschen Brief, war aber noch nie in D angemeldet. TÜV/ASU Unterlagen habe ich keine gesehen? Brauche ich die?

Gruss Wolfgang
 
AW: Zulassung von Reimport?

Hi, Danke für den Hinweis,
allerdings handelt es sich um einen Oldtimer, der Import ist bereits abgewickelt und das Auto hat auch schon einen neuen deutschen Brief (der alten Art). Dieser hat noch keine Einträge. Frage ist jetzt, brauche ich noch mehr an Unterlagen?

Gruss Wolfgang
 
AW: Zulassung von Reimport?

Hi,

was ich nicht ganz verstanden habe, ist die Sache mit dem deutschen Brief und wie Dein VK an den kommt. Hat er schon sämtliche Stationen durchlaufen?

Normalerweise läuft ein Oldie-Import so ab :
- Zum TüV und Vollgutachten erstellen lassen . Bei Oldtimern und beabsichtigter H-Zulassung entsprechende Prüfung ob H-Kennzeichen-Fähig. Auto muss neben dem Mindestalter von 30 Jahren in Originalzustand sein (bzw. zeitgenössiche Umbauten haben, die mindestens 20 Jahre alt sind) und einem Zustand von mindestens 3 entsprechen.
- Evtl. Umbauten am Fahrzeug vornehnem (z.B. Reifen & Beleuchtung wenn Fahrzeug aus den USA)
- Anfrage beim BKA bezüglich Fahrgestellnummer (Fahrzeug als gestolen gemeldet?). Du bekommst dann eine Unbedenklichkeitsbestätigung. Formular gibts bei www.kba.de . Dauert ein paar Tage. Achtung: Ist nur max. 4 Wochen gültig.
- Ausländische Zulassungspapíere & Kaufvertrag mitnehmen
- Je nach Importland kann eine Übersetzung des Kaufvertrages verlangt werden
- Evtl. Nachweis über Verzollung (je nach Herkunftsland des Fahrzeuges)

Ein deutscher Fahrzeugbrief wird normalweise erst nach einer TÜV-Abnahme & Verzollung von der Zulassungstelle ausgestellt.

Mich wundert es,dass Du keine TüV & AU-Bescheinigung hast (wenn das Auto vor 01.07.1969 erstmals zugelassen wurde, gibts keine :b ).

Die Anforderungen können von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle variieren.

Welche Papiere hast Du denn vom Verkäufer bekommen? Wurde bereits bei Vorführung durch den Tüv eine H-Abnahme gemacht? Hast Du keine Kopien oder entwertete Originale der Ursprungspapiere? Aus welchem Land kommt das Fahrzeug? Warumhat Dein VK das Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen, wenn er sich schon die Mühe gemacht hat, einen neuen deutschen Fahrzeugbrief zu organisieren.

Grüsse
Nico
 
AW: Zulassung von Reimport?

Hallo Nico,

erstmal Danke für die ausführlichen Infos. Einiges wird jetzt klarer.
Das Auto steht noch beim Händler (in D). Die Einfurhgeschichte ist offnsichtlich schon gelaufen, denn es gibt bereits einen deutschen Brief (noch das alte Modell). Was mich gewundert hat, ist, dass kein TÜV/ASU Papier dabei ist, die EZ des Wagens war aber 1966, damit dürfte sich das erklären.

Gruss Wolfgang
 
AW: Zulassung von Reimport?

Hallo,

also die AU ist dann auf jeden hinfällig, da das Auto älter ist.

Einen TüV muss er auch nicht unbedingt haben bzw. noch nicht, da das Auto noch nicht zugelassen wurde.

Der Händler hat bisher beim TüV "nur" die Vollabnahme machen lassen. Zu klären wäre, ob in dem Zusammenhang auch eine H-Abnahme gemacht wurde. Wobei die H-Abnahme nicht zwingend ist, wenn das Auto so wenig Hubraum hat, dass sich kein Vorteil (evtl. sogar Nachteil) in der KFZ-Steuer ergibt (z.B. Käfer, Goggo Isetta etc.). Es ist ebenso keine H-Abnahme erforderlich bzw. gar nicht möglich, wenn das Auto mit modernem Zubehör verändert wurde bzw. werden soll. Eine H-Abnahme ist zu jedem Zeitpunkt möglich, sofern die dafür notwendigen Anforderungen erfüllt sind.

Auf was für ein Schätzchen hast Du denn Dein Auge geworfen?

Neugierige Grüsse
Nico
 
AW: Zulassung von Reimport?

Hallo Wolfgang,

hast Du das Auto gekauft und ohne Probs zugelassen bekommen?

Grüsse
Nico
 
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