BMW Z4 e85 Zwangs-Verkauf!!!

...das ist exakt der grund, weshalb ich bislang solche foren gemieden habe - und das in zukunft wohl wieder tun ...

Dann sei doch so konsequent und lösch deinen Fred gleich..

Bei allem Verständniss usw. Das der auf den ersten Bildern nicht mal ein 3.0 war, ist dir schon aufgefallen als du den Fahrer unkenntlich gemacht hast, oder?
 
hab ihn mir 2007 als dienstwagen gegönnt (bin freiberufler) und war ruckzuck komplett süchtig danach; jetzt ist er steuerlich wirklich endgültig abgeschrieben und was Neues MUSS her.

oh fein! und vollkommen risikolos beim kauf, weil du dich als freiberufler (gewerbetreibender) nicht um die gewährleistung drücken kannst :t
 
Stimmt, das ist ja super! Er verkauft mit ausgewiesener MwSt. und 12 Monaten Garantie... ach nee, Freiberufler (Künstler z.B.) sind ja nicht USt.-pflichtig ;)
 
Stimmt, das ist ja super! Er verkauft mit ausgewiesener MwSt. und 12 Monaten Garantie... ach nee, Freiberufler (Künstler z.B.) sind ja nicht USt.-pflichtig ;)

Laß das nicht Deine Frau lesen! Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig, unterliegen jedoch grundsätzlich der USt. :M
 
Laß das nicht Deine Frau lesen! Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig, unterliegen jedoch grundsätzlich der USt. :M
Ärzte und Anwälte sind doch Freiberufler, ... und die unterliegen grundsätzlich der USt.? Ich dachte immer, die müssen bei Ihren Rechnungen keine MwSt. berechnen, naja egal...

Dann muss der Verkäufer jedenfalls die MwSt. ausweisen, wenn er den Z4 verkauft, ist doch super ;)
 
Ärzte und Anwälte sind doch Freiberufler, ... und die unterliegen grundsätzlich der USt.? Ich dachte immer, die müssen bei Ihren Rechnungen keine MwSt. berechnen, naja egal...

Dann muss der Verkäufer jedenfalls die MwSt. ausweisen, wenn er den Z4 verkauft, ist doch super ;)

Nee, die unterliegen grundsätzlich alle der USt! Lediglich einzelne Leistungen z.B der Ärzte sind von der USt befreit. Selbst Schönheits-OP´s unterliegen der USt, da keine medizinische Indikation.
 
Muss man denn nun als Freiberufler Gewährleistung bei Fahrzeugverkauf geben oder nicht? (mal angenommen, man ist freiberuflicher Programmierer oder sonst was, was nix mit Autos zu tun hat)
 
Muss man denn nun als Freiberufler Gewährleistung bei Fahrzeugverkauf geben oder nicht? (mal angenommen, man ist freiberuflicher Programmierer oder sonst was, was nix mit Autos zu tun hat)

Hey Jokin, das spielt keine Rolle mehr... Seit 2002.

Ab dem 01.01.2002 tritt die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gild beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist dan nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Auch Freiberufler wie Anwälte, Bäcker, Metzger und Architekten, kurzum alle Unternehmer, die ihr geschäftlich genutztes Fahrzeug an privat verkaufen, unterliegen seit dem 01.01.2002 einer verschärften Haftung des sogenannten Verbrauchsgüterkaufrechts. Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist nicht mehr gültig.
Jeder Unternehmer der seinen Geschäftswagen privat verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.

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Der Umfang der Gewährleistung schließt allerdings keine natürlichen Verschleißteile wei Reifen odere Bremsen ein.

Was heißt das jetzt für den Kunden ?

Er kann bei einem Mangel am gebrauchten KFZ alle Verbraucherrechte geltend machen wie bei einem Neukauf auch. Da wären allerdings noch die AGB des Händlers zu beachten, die vor einer Rückgabe (Wandlung) oder Minderung des Kaufpreis des Autos erstmal die Nachbesserung also Reparatur bzw. den Reparaturversuch vorschreiben. hier sind i.d.R. zwei Reparaturen bzw. zwei Reparaturversuche seitens des Kunden zu akzeptieren.

Andere Reglungen dubioser Gebrauchtwagenhändler (auch per Vertrag) sind nicht möglich, da diese Klauseln gegen ein Gesetz verstoßen wären sie nichtig und im Streitfall gillt wieder die gesetzliche o.a. Reglung. Die einzige Alternative ist der Verkauf Händler an Händler oder an Firma, da hier weniger strengen die Reglung des Handelsgesetzbuchs (HGB) greifen und nicht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (BGB)

Hier kannst es auch nachlesen

oder hier
 
Muss man denn nun als Freiberufler Gewährleistung bei Fahrzeugverkauf geben oder nicht? (mal angenommen, man ist freiberuflicher Programmierer oder sonst was, was nix mit Autos zu tun hat)
Ja müsste man. Das trifft mich ja auch. Allerdings würde ich in diesem Fall das Auto erst dem Gewerbe entnehmen und dann privat verkaufen.
 
Hey, was meint Ihr, wie mein Nachbar flucht. Der hat seine ollen Transporter immer an Studenten usw. für kleines Geld vertickt. Geht nicht mehr, da er 12 Monate Gewährleistung geben müsste. Jetzt verschrottet er die (eigentlich noch brauchbaren) Dinger gleich.
Schade für die Studenten.
 
Hey, was meint Ihr, wie mein Nachbar flucht. Der hat seine ollen Transporter immer an Studenten usw. für kleines Geld vertickt. Geht nicht mehr, da er 12 Monate Gewährleistung geben müsste. Jetzt verschrottet er die (eigentlich noch brauchbaren) Dinger gleich.
Schade für die Studenten.

Der Firma entnehmen... Dann privat verkaufen. Das ist des Rätsels Lösung.
Bsp: An ein Familenmitglied (Privatperson der vertraut werden kann) o.ä. ummelden -> dann Privat verkaufen.
Oder:
Den "Verkauf an sich selbst" nennt man beim Einzelunternehmer Einlage bzw. Entnahme.

Zack schon spart man sich die Verschrottungskosten und bekommt sogar etwas oben drauf
 
na ja so einfach kann das auch nicht sein, der Buchwert ist 0.-€. Er will 19.000 Euro , erzielt er diesen Betrag muss er es voll versteueren.
Die vom Finanzamt sind nicht doof , die kennen den Marktwert von so nem Auto, Sollte er ihn an ne Privatperson seines Vertrauens für nen Appel und Ei verkaufen um ihn aus dem Geschäftsvermögen zu haben, kann leicht ne Steuerprüfung nachkommen
 
na ja so einfach kann das auch nicht sein, der Buchwert ist 0.-€. Er will 19.000 Euro , erzielt er diesen Betrag muss er es voll versteueren.
Die vom Finanzamt sind nicht doof , die kennen den Marktwert von so nem Auto, Sollte er ihn an ne Privatperson seines Vertrauens für nen Appel und Ei verkaufen um ihn aus dem Geschäftsvermögen zu haben, kann leicht ne Steuerprüfung nachkommen
Ähh... es geht hier um die Sachmangelhaftung, nicht darum wie man das Aufdecken stiller Reserven vermeidet. Logischerweise wird das Fzg. zum Teilwert (ertragsteuerlich netto) entnommen und der USt unterworfen. Das ist ganz sicherlich kein Fall des §42 AO...
 
Hier noch mal die Ableitung:

§1 (1) Nr.1 UStG - Hier liegt eine Lieferung vor, daher ist das Geschäft grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig.

§2 (1) UStG - Unternehmertätigkeit: Die Tätigkeit wird hier wohl sowohl Nachhaltig, als auch mit dem Zweck der Erzielung von Einnahmen ausgeübt. (Davon gehen wir doch mal aus ;) )

§3 (1) UStG - Verschaffung der Verfügungsmacht sollte auch gegeben sein.

Umsatz = steuerbar

§4 UStG Keine Befreiung

Umsatz = Steuerpflichtig

Deshalb sollte (wir haben ja nicht alle Informationen) das ganze steuerbar und steuerpflichtig sein
 
Kurz und knapp: Freiberufler haben gemäß HGB grundsätzlich kein Handelsgewerbe und müssen somit auch keine Gewerbesteuer zahlen. Umsatzsteuerpflicht trift aber zu, außer er ist Steuerbefreit. Da gibt es ein paar Außnahmen u.a. Ärtze und andere Heilberufler. (Um die Krankenkassen zu entlästen, was aber selber für den Freiberufler sehr ungünstig ist, da generell auch keine Umsatzsteuer weitergereicht werden kann. Somit Ustrechtlich gleichzustellen mit dem Endverbraucher.)
Aber das ist doch nicht das Thema hier, oder :s
 
Hey wusste gar nicht das der Finanz / Steuer Sektor hier so gut vertreten ist :D fühlt man sich ja gleich noch viel heimiliger!

vielleicht eins noch kurz dazu, wie hier schon angesprochen muss das Fahrzeug auch zum Gewerblichen teil des Verkäufers gehören d.h. wenn man sich privat (o.Vorsteuerabzug usw.) ein Fahrzeug kauft, und nebenberuflich noch selbständig ist, sollte man keine Probleme haben dieses auch wieder aus seinem privaten Bereich ohne Gewährleistung zu verkaufen.

Wenn Du das natürlich öfters machst und man dir Gewinnerzielungsabsicht unterstellen kann rutschst du damit recht fix ins gewerbliche, ungefähr vergleichbar mit den vielen "Privaten" Verkäufern aus der Bucht mit Powerseller Umsatz ;)

....worum gings hier nochmal :D .... ach ja "Zwangs Verkauf"
 
Ja müsste man. Das trifft mich ja auch. Allerdings würde ich in diesem Fall das Auto erst dem Gewerbe entnehmen und dann privat verkaufen.

und damit bist du auf dem holzweg :-) solang du ein gewebe auf deinen namen angemeldet hast, gibt es keine private veräusserung mehr! was meinst warum soviele damals auf die barrikaden gegangen sind? es gibt nur 2 möglichkeiten die gewährleistung zu umgehen:
verkauf an andere gewebetreibende oder verkauf ins ausland (sog exportfahrzeuge)
alles andere was du irgendwie veräusserst unterliegt der gewährleistungspflicht.
 
und damit bist du auf dem holzweg :) solang du ein gewebe auf deinen namen angemeldet hast, gibt es keine private veräusserung mehr! was meinst warum soviele damals auf die barrikaden gegangen sind? es gibt nur 2 möglichkeiten die gewährleistung zu umgehen:
verkauf an andere gewebetreibende oder verkauf ins ausland (sog exportfahrzeuge)
alles andere was du irgendwie veräusserst unterliegt der gewährleistungspflicht.
Na ja. Man muss auch manchmal um die Ecke denken. Das Auto verkaufe ich an meine Frau, die es dann privat weiter verkauft. ;)
 
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