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Gelöschtes Mitglied 14841
Guest
Na ja. Man muss auch manchmal um die Ecke denken. Das Auto verkaufe ich an meine Frau, die es dann privat weiter verkauft.![]()
und deine frau erklärt dann dem FA, woher sie die kohle für das fahrzeug hatte und kann den geldfluss auch belegen? stichtwort verdeckte gewinnausschüttung...

umgehen kannst du die gewährleistungspflicht auf diese art nur dann sauber, wenn das fahrzeug dann auf deine freu auch für eine signifikante zeit zugelassen wird. ob sich das allerdings lohnt, einen zusätztlichen halter mit angeben zu müssen und damit den preis zu drücken, wage ich zu bezweifeln. wenn das auto nur pro forma an deine frau verkauft wird und du dann ohne neuen haltereintrag als verkäufer auftrittst, gehe ich jede wette ein, daß du bei einem rechtstreit wegen umgehung der gewährleistungpflicht nach BGB mit dem ofenrohr ins gebirge schaust. die frage ist, ob solche konstruierten stunts wirklich sinn machen. wenn jemand auf die idee kommt zu graben, wird er auf die eine oder andere art fündig und dreht dir nen strick daraus. sicherlich ist das alles jetzt sehr theoretisch aber der teufel schaut wie so oft dann um die ecke, wenn keiner damit rechnet. (vor allem wenn das thema so öffentlich in einem forum diskutiert wird
)aber alternativ kann man sich doch nach einer gebrauchtwagengarantie umsehen für 200-300 euronen und das mit einpreisen, um sich gegen alle eventualitäten abzusichern.
