Abgasanlagen Umbau ASG-Sound

Habt Ihr eigentlich keine Bauchschmerzen ohne Zulassung mit so einer Krawalltüte unterwegs zu sein? ;)

Bei mir gehen solche "Krawalltüten" ja eher aufs Gehör? :rolleyes:

Und in der aktuellen Lage ist doch ohnehin fast alles außer Serie "in Gefahr". Denn auch die Gutachten und Eintragungen werden nicht mehr anstandslos hingenommen, sondern vielmehr angezweifelt/überprüft.
 
Wieso sollte es da bei der HU nennenswerte Probleme geben? Das hat bisher keinen interessiert bzw. wenn, dann nur zum Probehören.

Wenn es Probleme gibt, dann eher aufgrund polizeilicher Veranlassung.
 
Wieso sollte es da bei der HU nennenswerte Probleme geben?
Ich spreche aus Erfahrung.
Der TÜV Prüfer hatte mich bei der HU auf den ESD angesprochen und sagte ohne Zulassung und Typenschild gibt es keine TÜV Plakette.
Ich musste auf den originalen ESD umbauen und erneut zum TÜV.
 
Ich überlege schon ob ich mir einen Reuter in der 2. Soundstufe mit Zulassung besorge.
Wenn ich nur wüsste wie der im Vergleich mit meinem BBK klingt.
Gib doch mal bei Google den Suchbegriff:
"BMW e85 mit Reuter-S ESD" ein!
(ist ein blauer e85-3.0si)

Dort kannst Du Dir ein kleines Video dazu anschauen, von einem User.
(Soundstufe S müsste quasi der "Stufe 2", wie Du es formuliert hast, entsprechen)
 
Ich spreche aus Erfahrung.
Der TÜV Prüfer hatte mich bei der HU auf den ESD angesprochen und sagte ohne Zulassung und Typenschild gibt es keine TÜV Plakette.
Ich musste auf den originalen ESD umbauen und erneut zum TÜV.

Also fährst du bereits mit einer nicht zugelassenen "Krawalltüte" und folglich wohl auch Bauchschmerzen umher?!

Dann kannst du doch aber auch anderweitige Umbauten gleich links liegen lassen. Zu laut ist nun einmal zu laut. Und Neueintragungen für lautere Abgasanlagen wirst du wohl auch nicht mehr ohne Weiteres bekommen. Dann kannst du es doch so lassen, wie es ist. Etwas Nervenkitzel (oder Bauchschmerz) fährt dann halt immer mit.
 
Also fährst du bereits mit einer nicht zugelassenen "Krawalltüte" und folglich wohl auch Bauchschmerzen umher?!
Eigentlich nicht und das ist ja das Problem! ;)
Ich finde meinen BBK von der Lautstärke eher „unauffällig“ und keinesfalls übertrieben laut.
Da es sich aber um eine Sonderanfertigung handelt, fehlen mir offizielle Unterlagen die eine Eintragung vereinfachen würden oder könnten.
 
Der TÜV Prüfer hatte mich bei der HU auf den ESD angesprochen und sagte ohne Zulassung und Typenschild gibt es keine TÜV Plakette.

Das ist bei der ASG das schöne :p :P
Du fährst ja mit der Serienanlage zum TÜV :rolleyes:
Ich hatte in 20 Jahren (Z3 mit leergeräumter Alpina Anlage, Mini mit JCW Anlage ohne Zulassung, Z4 mit Bastuck Ersatzrohr oder jetzt mit ASG) noch nie Probleme beim TÜV wegen der Auspuffanlage :thumbsup:
Die Diagonalstreben im Motorraum beim Z4 wurden mal bemängelt sowas wäre nicht zulässig :11smashz::11smashz::11smashz:
Ich konnte Ihm dann aber "nachweisen" das das Serie ist :D

Wenn es Probleme gibt, dann eher aufgrund polizeilicher Veranlassung.

Richtig :thumbsup:
 
Eigentlich nicht und das ist ja das Problem! ;)
Ich finde meinen BBK von der Lautstärke eher „unauffällig“ und keinesfalls übertrieben laut.
Da es sich aber um eine Sonderanfertigung handelt, fehlen mir offizielle Unterlagen die eine Eintragung vereinfachen würden oder könnten.

Also fährst du aktuell mit einem illegalen Umbau, sprich ohne Betriebserlaubnis umher. Wo liegt denn nun dein Problem? Es gibt dahingehend keine weitere Differenzierung zwischen illegal und illegal. Der Tatbestand bleibt derselbe.

Und es ist schlichtweg egal, wie unauffällig der unzulässige Umbau sein mag. Mein ASG-ESD ist im Standardmodus deutlich leiser als Serie - und trotzdem nicht zulässig. Mir würde es also 0,00 und rein gar nichts bringen, dass der Rückbau dazu führt, dass der Wagen lauter ist als mit illegalem Umbau. (Führt zwar die aktuellen "Anti-Poser-Lärm"-Bemühungen ad absurdum, ist aber de facto die aktuelle Rechtslage.)

...Die Diagonalstreben im Motorraum beim Z4 wurden mal bemängelt sowas wäre nicht zulässig :11smashz::11smashz::11smashz: ...

Ist zwar OT, kann aber durchaus auch illegal sein. Zwar dürfen Domstreben i.d.R. eintragungsfrei nachgerüstet, aber nicht ohne Weiteres zugelassene Fahrzeugstrukturen verändert werden. Gehören die originalen Domstreben (quer) zur Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, könnte diese mit nicht zugelassenem Umbau ebenfalls erlöschen, wenn ein "Tatbestand" aus § 19 Abs. 2 StVZO dadurch erfüllt wird.

Aber eine modifizierte/unzulässige AGA ist wohl aktuell deutlich angreifbarer und "verhasster".
 
Ich hatte in 20 Jahren (Z3 mit leergeräumter Alpina Anlage, Mini mit JCW Anlage ohne Zulassung, Z4 mit Bastuck Ersatzrohr oder jetzt mit ASG) noch nie Probleme beim TÜV wegen der Auspuffanlage :thumbsup:
Nachdem was ich hier im Forum gelesen habe scheint der TÜV das in anderen Bundesländern lockerer zu sehen.
 
Ich denke das ist, wie so häufig, teils vom einzelnen Prüfer abhängig.
Bei Schmickler oder bei Weber, sieht es sicher noch mal anders aus. :D
 
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