Kurz vorm Kauf noch einige Fragen an Euch

AW: Kurz vorm Kauf noch einige Fragen an Euch

Lustig ist es immer wieder wenn ich die dann bei mir sehe, wie sie Hilfesuchend nach der Auslieferung des günstigeren Händlers um Nachbesserungen kommen.... klar Kauft billiger bei einem anderen und erwartet sich aber dieselbe Beratung bzw. Betreuung :j

Natürlich schaut jeder auf den Cent und Vergleicht, aber Leben und Leben lassen schadet nie und bringt im Falle eines Falles so manche Annehmlichkeit seitens des Verkäufers/Händlers :t

Die Annehmlichkeiten sind den Meisten aber nicht 1.000 Euro und mehr wert. Mal abgesehen davon, daß ich keinen Händler / Werkstatt kenne,die Annehmlichkeiten in dieser Grössenordnung ihren Kunden nach dem Kauf angedeihen lässt.

Ich sage das mal so: Bei einem Unternehmen gibt es einen Rahmenvertrag mit einem Automobilhersteller. Alle Fahrzeuge bundesweit werden über eine einzige Niederlassung bezogen.
Der Service wird lokal am Standort des Fahrzeugs von Vertragswerkstätten in Anspruch genommen.
Wo ist da das Problem? Nun eientlich keins, weil es funktioniert.

In allen möglichen Foren suchen Fahrzeugbesitzer gute Werkstätten. Der verkaufende Vertragshändler ist dann auch nicht derjenige der später den Umsatz mit Zubehör, Ersatzteilen und Wartung macht.

Und nach den Werkstättenfreds hier im Forum hätten einige Niederlassungen (kein Schreibfehler) eigentlich schon dicht machen müssen, wenn die Kunden ihren Händler nach der (gefühlten) Werkstattqualität auswählen würden.
 
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Natürlich schaut jeder auf den Cent und Vergleicht, aber Leben und Leben lassen schadet nie und bringt im Falle eines Falles so manche Annehmlichkeit seitens des Verkäufers/Händlers :t

Vollkommen nachvollziehbar ;).
 
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Lustig ist es immer wieder wenn ich die dann bei mir sehe, wie sie Hilfesuchend nach der Auslieferung des günstigeren Händlers um Nachbesserungen kommen.... klar Kauft billiger bei einem anderen und erwartet sich aber dieselbe Beratung bzw. Betreuung :j
...

Mir ist jeder Kunde Wichtig, aber es gibt kleine Unterschiede :s

Ser's 16er!

Ohne den zweiten Satz im obigen Zitat hätte ich jetzt fast Kielholen hier im Board beantragt... :s

Ich bin ganz bei Dir, was dieses Ausquetschen des letzten Prozentpunktes betrifft und habe das hier auch schon in anderen Diskussionen so vertreten. :t Leben und leben lassen - für 1% oder sagen wir 500,- EUR geringeren Kaufpreis lohnt ja nicht mal der Weg durch's ganze Land. Und trotzdem handeln manche Leute so.

Wenn allerdings jemand mit Gewährleistungssachen in ein anderes Autohaus geht, um (die ihm nach EU-Recht zustehende) Abhilfe zu bekommen, finde ich es nicht sinnvoll, sich bei diesem Kunden dann weniger Mühe zu geben. Ihr schneidet Euch ins eigene Fleisch, wenn solche Kunden dann wegen schlechtem Service die Marke wechseln.

Da waren sie wieder... meine 2 Cent! :)

Grüssle
Marcel
 
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Stehe gerade vor einem evtl. Problem.
der "alte" händler könnte jetzt rumzicken und die kündigung nicht aktzeptieren da man aufgrund der gewerblichen finanzierung keinen anspruch auf das rücktrittsrecht hat.
Er sagte zwar am telefon das es schade wäre das ich den wagen doch nicht wolle,aber man da nichts machen kann und er es an die verwaltung weiter gibt,die kümmern sich darum.
er scheinte mir nicht den eindruck zu machen das er nun auf sein recht besteht!
Trotzdem sagte der neue händler das der antrag nicht durchgehend würde da noch irgendwas bei der bmw bank blockt, und zwar der "alte" vertrag.

Jetzt weiß ich nicht ob der alte händler sich nicht drum gekümmert hat und will das ich den wagen dort kaufe oder ob er alles in die wege geleitet hat so wie es am telefon besprochen wurde und die bearbeitungszeit bei der bank nur 1-2-3 tage in anspruch nimmt.
Telefonisch konnte ich ihn nicht erreichen da er angeblich mehr als 2 stunden verschanzt in seinem büro mit einem unbekannten über ein unbekanntes thema sprach (so die aussage des herrn am telefon :) )

was sagt ihr dazu?
dauert es eine gewisse zeit bis das "alte" bei der bank verschwindet so das der nächste antrag grünes licht bekommt?

ich habe am 25. unterschrieben und 4 stunden später fax und brief per post losgeschickt das ich von meinem rücktrittsrecht gebrauch mache.(das ich ja so eigendlich garnicht habe).
ich bin unternehmer und bei mir läuft alles über ein konto,deswegen habe ich es übers geschäft laufen lassen.
Ich kann ja wohl schlecht mit nem z4 bei der metro einkaufen gehen,caturing machen oder sonstiges was für das geschäft sinnvoll wäre.
der wagen wird nur privat gefahren.
die auftragsbestätigung ist auch vom 25, poststempel ist vom 28. und am 29 hatte ich es im briefkasten.

meinungen die mir weiter helfen?
sachen wie : hättest du..... helfen mir nicht weiter :)

nochmal ein dickes danke an guense,bis jetzt ist dein händler einfach super.
 
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Bei Widerruf am gleichen Tag müsste das gehen, wenn ich mich recht erinnere ???
Irrtümlich abgegebene Willenserklärung oder sowas. Was sagen denn die Juristen hier?

Ich würde an Deiner Stelle morgen direkt bei der BMW-Bank anrufen und nachforschen was bei denen vorliegt. Hat er die Information nicht weiter gegeben, ruf ihn an. Geht er nicht ran schicke ihm ein Fax und konfrontiere ihn mit der Auskunft der Bank. Mache ihm klar, daß Du Dich um die Sache kümmerst.

Grundsätzlich können auch Unternehmer Verbraucher sein. Bei einem PKW ist beides möglich und wird von den Angaben im Vertrag abhängen bzw. von der tatsächlichen späteren Nutzung (liegt hier nicht vor).
 
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Warum meinst du, ein vermeintliches Rücktritts/Widerrufsrecht zu haben? Und wann und wie ist deine "erste" Vertragserklärung beim Händler zugegangen?
 
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Warum meinst du, ein vermeintliches Rücktritts/Widerrufsrecht zu haben? Und wann und wie ist deine "erste" Vertragserklärung beim Händler zugegangen?

Am gleichen Tag. Weiter oben vor dem Kontakt zum 2. Händler steht per Fax. Daher meine Idee mit dem Irrtum. Ich weiss aber nicht, ob das mit dem neuen Vertragsrecht noch funktioniert.

Ausserdem wendet er ein das Fahrzeug für private Zwecke angeschafft zu haben. Für die Finanzierung muss er die Karten auf den Tisch legen und wegen seinem Einkommen die Hosen runter lassen. Die "gewerbliche" Finanzierung sehe ich daher nicht als Problem.

Ist allerdings beweismässig schwierig. Bei einer Angelrute wäre es leichter.
 
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Am gleichen Tag. Weiter oben vor dem Kontakt zum 2. Händler steht per Fax. Daher meine Idee mit dem Irrtum. Ich weiss aber nicht, ob das mit dem neuen Vertragsrecht noch funktioniert.

am gleichen Tag reicht nicht, der Widerruf müßte dem Händler dann vor oder mit der Vertragserklärung zugegangen sein (also Vertragserkl. per Post und Widerruf per Fax)...Auf den Zeitpunkt der Annahme (Auftragsbestätigung) kommt es nicht an!

Was du meinst, wäre eine Anfechtung wegen Irrtums oder Ähnlichen....das ginge evtl., würde aber Schadensersatzpflichten nach sich ziehen! Da hätte er also im Zweifel nichts von!
 
AW: Kurz vorm Kauf noch einige Fragen an Euch

OK! Fall 2.)....Wenn das Rücktrittsrecht auf die Finanzierung zurückzuführen ist, dann mußt und solltest du den Widerruf nochmals und in jedem Falle gegenüber der Bank erklären!...Falls die den akzeptiert, ist auch der KV hin!

Wenn die natürlich einwenden,dass du kein "Verbraucher" (also Unternehmer) bist, dann hast du ein Problem! Ein gewerbliches Darlehen aufzunehmen und dann einfach zu behaupten, es sei privat.....Hmm!

Aber regel das auf jeden Fall auch nochmal mit der Bank...vlt. erübrigt sich ja die Sache von selbst!
 
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Liegt das akzeptieren nicht in der Hand des Verkäufers sondern eher in der Hand der BMW Bank?
D.h der Verkäufer kann mir am telefon sagen das er den widerruf akzeptiert die Bank jedoch kann ihn ablehnen?

der "alte" händler hatte mir 6 seiten gefaxt, der "neue" übrigens 17.Das nurmal am Rande.

der "alte" Händler hatte den wagen schon von sich aus 1 tag vorher bestellt damit er noch seine quote bekommt und er stark vermutete das wir ins geschäft kommen.Was wir ja auch für ca 4 stunden sind :#.

Nachdem er mein fax erhalten hat mit dem Widerruf, rief er mich an und fragte was los sei,...ich bestätigte ihm das fax,das sich alles erledigt hat und er entgegnete nicht ein Wort darüber das ich kein Rücktritts/Widerrufsrecht habe.
Deswegen dachte ich es wäre alles geklärt.
Bis der neue Händler sagte das der neue Vertrag nicht durchgeht da das "alte" noch nicht erledigt sei.
Ich hoffe einfach mal auf "Bearbeitungszeit" ?!

Werde morgen bei der BMW Bank anrufen und mal hören was denen vorliegt.
Kann ich am Telefon irgendwas falsches sagen sodass man mir danach einen Strick draus dreht?
 
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Liegt das aktzeptieren nicht in der Hand des Verkäufers sondern eher in der Hand der BMW Bank?
D.h der Verkäufer kann mir am telefon sagen das er den widerruf akzeptiert die Bank jedoch kann ihn ablehnen?

Die Frage ist doch, woraus du ein Widerrufsrecht herleiten kannst. Du hast ja schon einen WR gegenüber dem Händler erklärt...gut! Kenne deinen Finanzierungsvertrag nicht! Aber wenn du auch gegenüber der Bank ein Widerrufsrecht hast, solltest du es in jedem Falle ausüben! ...Übe es sicherheitshalber aus!!!

Deine Frage: Wenn es zur Kaufvertragsauflösung/Rückabwicklung durch deinen Widerruf gekommen ist, würde auch automatisch der Kreditvertrag hin sein, A B E R: nur bei Verbrauchergeschäft...falls du als Unternehmer gehandelt hast, hast du ein gehöriges Problem....Schau doch mal in die Verträge, was du da im Bezug auf betriebliche Nutzung usw. angegeben hast?!

...und auf telefonische Angaben würde ich mich schon gar nicht verlassen!
 
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Beieiner so öffentlichen diskussion funktioniert das mit der Sekretärin / Azubine nicht, die das Fax ohne Wissen und Wollen des Chefs übereifrig abgeschickt hat.

Verschaff Dir erst mal Gewissheit über den Stand der Dinge.
 
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Werde morgen bei der BMW Bank anrufen und mal hören was denen vorliegt.
Kann ich am Telefon irgendwas falsches sagen sodass man mir danach einen Strick draus dreht?

Stell dich erst mal in jedem Falle dumm:M und versuche Informationen zu bekommen! Sag denen meinetwegen,dass du vom Vertrag zurückgetreten bist, und frag ob der Bank diesbezüglich schon Informationen vorliegen....da kann nichts schiefgehen!

unabhängig davon:

Schau aber auch nochmal in deinen Kreditvertrag...vielleicht ergibt sich aus diesem ja schon ein Widerrufsrecht!...aber auch unabhängig hiervon würde ich fristgerecht widerrufen, da du ja davon ausgehst, als Privatperson gehandelt zu haben....Widerrufsrecht gibt es bei Verbraucherdarlehen auch (2Wochen) gem. § 495 BGB!
 
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Beieiner so öffentlichen diskussion funktioniert das mit der Sekretärin / Azubine nicht, die das Fax ohne Wissen und Wollen des Chefs übereifrig abgeschickt hat.
Nunja,der Ansatz ist schon mal garnicht so schlecht :)
unabhängig davon:

Schau aber auch nochmal in deinen Kreditvertrag...vielleicht ergibt sich aus diesem ja schon ein Widerrufsrecht!...aber auch unabhängig hiervon würde ich fristgerecht widerrufen, da du ja davon ausgehst, als Privatperson gehandelt zu haben....Widerrufsrecht gibt es bei Verbraucherdarlehen auch (2Wochen) gem. § 495 BGB!

Wie gesagt,das habe ich sofort 4 Stunden nach Unterschreiben des Auftrags.
Per Fax und auch sofort per Post abgeschickt.
 
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Nunja,der Ansatz ist schon mal garnicht so schlecht :)


Wie gesagt,das habe ich sofort 4 Stunden nach Unterschreiben des Auftrags.
Per Fax und auch sofort per Post abgeschickt.

Ja wie jetzt....? Beides? Kaufvertrag gegenüber Händler und Kreditvertrag gegenüber der Bank???

falls ja, hab ich mir gerade umsonst meinen Schlaf geraubt:)
 
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Ja wie jetzt....? Beides? Kaufvertrag gegenüber Händler und Kreditvertrag gegenüber der Bank???

falls ja, hab ich mir gerade umsonst meinen Schlaf geraubt:)

Oh nein, Kreditvertrag nicht ,nur an den Händler.
Das muss ich dann morgen noch schnell am telefon mit denen klären und ggf. sofort losschicken.
 
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Oh nein, Kreditvertrag nicht ,nur an den Händler.
Das muss ich dann morgen noch schnell am telefon mit denen klären und ggf. sofort losschicken.

Na endlich haben wir uns verstanden, ich bin schon fast verzweifelt......So und nun Gute :T
 
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Hallo zusammen,
stehe kurz vor einem Kauf und wollte nochmal Meinungen hören.
entschieden habe ich mir für den 3.0 fast vollausstattung (außer alarmanlage/tempomat und noch irgendwas unwichtiges).

Ist die motorisierung ausreichend?
wie ist der unterschied vom "kleinen" zum "mittleren" und zum "großen"?

Bei der Probefahrt war die Heckklappe schwer zu öffnen, ist das normal?
Gibt es da nicht ein nettes Knöpfchen was das für mich übernimmt?
Oder ist das ein "extra" was mir noch nicht bekannt ist?

ich habe von dem händler meines vertrauens ein angebot bekommen von 13% Rabatt (neupreis liegt bei ca 57.000 € ).

Davor hatte ich angebote von 8% , danach 2 von 11.75%!
Nach meinung des verkäufers ist das das absolute maximum was er mir anbieten kann,da händler deutschlandweit eine Marge von 15% haben, die restlichen 2 % braucht er einfach um gewisse kosten abzudecken.

Im internet trifft man immer wieder auf 14 - 14,2 % rabatt angebot.
ob diese seriös sind,kann ich nicht wirklich beurteilen und testen möchte ich es auch nicht unbedingt.

Selbst auf meine Anfrage nach einem "i-Tröpfchen" oben drauf,was für mich nur die Kofferraummatte gewesen wäre von 89,-,verneinte er mir dies.Keine chance mehr.

Ist das wirklich das beste was man bekommen kann? 13%?

Hab alle unterlagen schon hier,muss nur noch unterschreiben.Liefertermin ist dezember.

Möchte mich aber vorher noch etwas über dieses gesamtpaket unterhalten.

Übrigens wird man gefragt ob man schon Cabrio Besitzer ist.
Wenn ich diese Frage "bejae",mus ich logischerweise Papiere vorweisen können,richtig?
Muss dies eine Deutsche Zulassung sein,oder würde auch eine aus,sagen wir mal,thailand reichen?^^ oder irgendwas außerhalb der EU,wie auch immer.

bin gespannt auf eure meinungen.

Habe gestern bei meinem Händler Unterschrieben und bin DANN erst hier ins Forum gekommen :d
Habe gerade die Kündigung fertig gemacht und werd diese gleich an mein Autohaus zufaxen,damit wäre das wohl erledigt.

Mit guenses Händler habe ich eben Kontakt aufgenommen und Angebot auch schon erhalten.
14,5% :t

Ja, was denn nun? &: :s

Die Bestellungen, Widerrufe und Finanzierungsverträge würde ich an Deiner Stelle vorsichtiger handhaben - gerade, wenn Du Dich auf "gewerblichem" Parkett bewegst. jurafun hat Dir ja schon einige Tipps gegeben - wenn Du nach 4h eine hektische Kündigung an den Händler richten willst, solltest Du wirklich nochmal ins Kleingedruckte schauen... wegen 1.000,- EUR möglicher Ersparnis kommst Du da vielleicht noch in des Teufels Küche.

Dein Preisnachlass von 13% war übrigens wirklich gut - ich verstehe zwar, dass man nichts zu verschenken hat, aber nun machst Du Dir eine nicht unerhebliche Mühe, um alles nochmal umzubiegen und woanders (weit weg vielleicht auch noch?) glücklich zu werden.

Mein Tipp, wenn's Probleme gibt, ärgere Dich nicht, bleib bei dem, wofür Du Dich entschieden hattest. Andere bezahlen auch mehr!

Grüssle
Marcel
 
AW: Kurz vorm Kauf noch einige Fragen an Euch

Evtl. noch ein Tipp, aber wirklich nur als absoluter - sehr wackeliger - Notnagel, wenn Du sonst plötzlich mit 2 Verträgen dastehen würdest:

Wenn Du Existenzgründer in der Gründungsphase sein solltest (z.B. auch wenn Du schon bislang ein anderes Gewerbe oder einen freien Beruf ausübst, aber eine neue/zusätzliche Existenz anstrebst), nachweisen kannst, dass der Z4 irgendwie dem Zweck dieses neu gegründeten Gewerbes oder des freien Berufs dient (z.B. Fahrten zu Beratungsgesprächen einer neu gegründeten Unternehmensberatung - die von Dir skizizerten rein privaten Zwecke scheiden natürlich aus) und der Darlehensbetrag unter 50.000 € bleibt (57.000€ ./. 13% = 49.590€), dann gelten für Dich u.U. die Regeln über Verbraucherkreditverträge trotz der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit, § 507 BGB.

Fraglich ist dann allerdings noch, wie es sich auswirkt, dass Du nicht frühzeitig auf den Umstand der (zusätzlichen) Existenzgründung hingewiesen hast - vor allem wenn Du in der bisherigen Tätigkeit Vollkaufmann sein solltest, spricht die Vermutung des Anscheins für ein Handelsgeschäft, § 344 Abs.1 HGB.

Nur wenn auch diese Hürde überwunden wäre, steht Dir zum Verbraucherkreditvertrag tatsächlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu; mit dessen Widerruf gegenüber der Bank (nur gegenüber dieser - Arg. § 358 Abs.2 S.3 BGB) erlöscht auch das verbundene Geschäft des ungewollten Kaufvertrags, § 358 Abs.2 BGB. Wenn Du über dieses Widerrufsrecht - z.B.aufgrund der Annahme eines schon dauerhaft bestehenden Gewerbebetriebs - noch nicht belehrt worden bist, hat die Widerrufsfrist noch nicht einmal zu laufen begonnen.


Du siehst, hier gibt es furchtbar viele Unwägbarkeiten. Packe daher im Ernstfall vor irgendwelchen weiteren Schritten bitte unbedingt Deine Unterlagen zusammen und ab damit zum Anwalt! Denn Rechtsberatung ohne Kenntnis aller Umstände des Einzelfalls ist natürlich nicht möglich.


Gruß

Mick
 
AW: Kurz vorm Kauf noch einige Fragen an Euch

Packe daher im Ernstfall vor irgendwelchen weiteren Schritten bitte unbedingt Deine Unterlagen zusammen und ab damit zum Anwalt! Denn Rechtsberatung ohne Kenntnis aller Umstände des Einzelfalls ist natürlich nicht möglich.

Kostet das alles nicht mehr Zeit, Geld und Nerven als diese angestrebte Ersparnis? &:
 
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[...]
Ich habe eben unterschrieben und das fax abgeschickt,doch ich habe ja 2 wochen rücktrittsrecht.
bin mal gespannt was sich da ergibt.
[...]


Sorry, aber mal ganz ehrlich, wer so leichtfertig seine Unterschrift hergibt ...



.
 
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Das kann jetzt jedenfalls ein teuerer Irrtum werden. Die grundlegenden Antworten hatte die Forumsgemeinde sicher auch schon vor dem Fax parat. Und der Händler hätte auch bis abends oder zum nächsten Tag auf eine Antwort gewartet.
 
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Wenn ich das hier lese, schwillt mir der Kamm!

Was bist Du denn für ein Geschäftsmann? Wenn Deine Kunden kommen und sagen: "Den Vertrag, den ich da unterschrieben habe, mit dem bin ich nicht einverstanden!" Dann möchte ich Dich einmal erleben.:g

Außerdem sprichst Du über einen Betrag zwischen 700,00 € -920,00 € netto. Dann arbeite mal etwas länger oder schneller und alles ist wieder im Lot.

Was das in Deiner SCHUFA über Dich aussagt, ist ebenfalls bezeichnend.

Jede Anfrage, egal wie schnell sie storniert wird, bleibt ein Jahr erhalten!!!

Und ein Händler steht morgens nicht auf, um einen Kunden über den Tisch zu ziehen - dafür sind ihm geschäftliche Beziehungen zu wichtig!

Gern soll sich jeder umsehen, wo er was günstiger erhält. Wäre ich Autohändler, würde ich mich bei Dir aber sehr zugeknöpft geben, wenn Du in einigen Wochen kommst und ein kleines Anliegen mit einem nicht bei mir gekauften E89 hättest - vor allen Dingen nicht bei diesem Heck-Meck!!:j

Darüber sollte jeder mal nachdenken.
 
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