Sdrive30i/35i

Mal abgesehen davon, ist es beim Wiederverkauf absolut pillepalle ob da nun 1 Vorbesitzer oder 2 Vorbesitzer vorhanden sind. Entscheidend ist neben der Haltedauer vor allem der jeweilige Pflege- und Wartungszustand des Fahrzeugs.
Ich würde mir auch keinen BMW mit nur einem Vorbesitzer ohne Scheckheft oder runtergerittenem Zustand kaufen.....


Hallo

Ganz so einfach ist das nicht, die Anzahl der Vorbesitzer wäre für mich schon wissenswert, nochdazu wenn diese mir schriftlich auf dem Kaufvertr. zugesichert wird und sich dann herausstellt, dass das nicht stimmt.
Wenn z.B. 4 oder 5 Besitzer das Fz schon gehabt hätten, würde ich es trotz guten Pflegezustandes nicht kaufen.
 
Hatte das gleiche auch mal bei einem BMW Händler. Die haben sich kurz entschuldigt und ich könnte vom Vertrag zurück treten... sonst kam da nix. Ich hatte gehofft die kämen preislich noch entgegen. Der Verkäufer sagte dann verkaufen sie halt an einen anderen... immer nur Ärger mit BMW Häusern.
 
Hatte das gleiche auch mal bei einem BMW Händler. Die haben sich kurz entschuldigt und ich könnte vom Vertrag zurück treten... sonst kam da nix. Ich hatte gehofft die kämen preislich noch entgegen. Der Verkäufer sagte dann verkaufen sie halt an einen anderen... immer nur Ärger mit BMW Häusern.

Hallo

Das kann ich mir gut vorstellen. Hatte mal bei einem SLK eine Rückabwicklung des KV (Autom. schaltete nicht richtig ) als ich dann frage, was mit dem Fz passiert, meine der Verkäufer, was wird wieder angeboten in der Hoffnung, der nächste Käufer merkt das nicht.
 
Mal abgesehen davon, ist es beim Wiederverkauf absolut pillepalle ob da nun 1 Vorbesitzer oder 2 Vorbesitzer vorhanden sind. Entscheidend ist neben der Haltedauer vor allem der jeweilige Pflege- und Wartungszustand des Fahrzeugs.
Ich würde mir auch keinen BMW mit nur einem Vorbesitzer ohne Scheckheft oder runtergerittenem Zustand kaufen.....

das ist empfindungssache
und ob da eben ein oder zwei vorbesitzer drinstehen spielt sehr wohl ne rolle
um den pflegezustand gehts hier ja nicht
 
Nur kurz meine Meinung zum Thema...

1. Rechtlich bindend ist das was im Kaufvertrag steht.
2. Bin ich vor kurzem über einen Thread gestolpert, wo jemanden aufgrund von Leasingübernahme eine Rechnung vom Autohaus geschickt wurde, wegen des nun eingetretenen Wertverlusts. Meiner Meinung nach war das sogar Audi...

Somit sollte dies ja in beide Richtungen gelten.

Grüße
 
Das Auto wurde gepflegt und auch alle Wartungen wurden bei bmw durchgeführt.
Trotzdem macht es für mich einen Unterschied, ob das Fahrzeug einen, oder eben 2 vorbesitzer hatte.
Nach einem Telefonat heute mittag mit dem autohaus, wurde mir erst eine tankfüllung als Ausgleich angeboten, später dann 200 euro für das kleine Missverständnis.
Ich könnte auch das Fahrzeug wieder zurück geben, müsste dann aber für eventuell vorhandene lackschäden und gefahrene km eine Gebühr zahlen :eek: :o.
 
Naja, Gebühr ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck.
Ich bin kein Jurist, aber bei Rückabwicklung (eine rechtliche Möglichkeit) wäre zu berücksichtigen, dass der Wagen durch gefahrene km und mögliche Beschädigungen einen Wertverlust hatte.
 
Denke auch das eine Art "Wertverlust" damit gemeint war ...
Klang aber am Telefon etwas bedrohlich, so nach dem motto, "wer suchen der findet"
Aber auf einen Anwalt möchte ich verzichten, dafür ist der sachmangel für mich dann doch zu gering. Aber in Zukunft wird mir das nicht mehr passieren :)
 
Was hat das mit pingelig sein zu tun, Fakt ist, das jeder vorbesitzer mehr, auch den Preis vom Fahrzeug drückt, wen es auch nur 2-5 Prozent ausmacht.
Wenn ich nur hundert Euro zuwenig überweise, hätte mir der Händler den fahrzeugbrief auch nicht ausgehändigt....
 
Audi verlangt innerhalb einer Leasingzeit ~450 + MWST für den Halterwechsel. Habe gerade mit unserem Kundenberater gesprochen
Diese 450 decken die Umschreibegebühren und den Wertverlust.
Zieht man nun die Umschreibung ab, bleiben effektiv ~400 plus Mwst für den Wertverlust.

Genau diesen Betrag würde ich mindestens ansetzen. Just my 2 Cents. Ferner würde ich definitv mit Anwalt drohen. Diesen Fall nimmt jeder Anwalt gerne mit. Denn diese Sache ist glasklar, wenn die 1 im Kaufvertrag steht.

VG
Christian
 
Und es kommt immer auf die Story zu den Vorbesitzern an.
Unser Z3QP hatte als wir es vor 9 Jahren gekauft haben 5 Vorbesitzer.
1. Tageszulassung auf das Autohaus
2. Älterer Herr der den Wagen nach 3 Jahren beim selben AH wieder in Zahlung gegeben hat
3. Mitarbeiterin des AH die den Wagen quasi am selben Tag gekauft hat. Als Sie nach 1 Jahr gekündigt hat ist Sie auf die neue Marke umgestiegen.
(Was für eine Dummheit, Audi TT statt Z3 QP, igitt)
4. Ein Bekannter der jungen Dame der schon lange auf den Wagen scharf war und Ihr das Fahrzeug aus den Händen gerissen hat.
5. Vater des Besitzers, der den Wagen übernommen hat um ihn vor dem Rosenkrieg einer Scheidung zu retten.
Und dann musste er doch verkaufen werden weil die Scheidung zu teuer wurde.
Besitzer Nr. 4 hat sich sogar ein Vorkaufsrecht in den Kaufvertrag geschrieben.
Also ich hatte da ein sehr gutes Gefühl und habe den Kauf bis heute nicht bereuen müssen.
 
Nein, es kommt FÜR DEINEN RECHTSANSPRUCH überhaupt nicht auf die Vorbesitzerhistorie an, ebensowenig auf persönliche Meinungen Einzelner über die Bedeutung der Vorbesitzerzahl und es ist auch nicht kleinlich, einen monetären Nachteil (der eindeutig gegeben und deshalb nicht gesondert nachzuweisen ist) in drei- bis vierstelliger Höhe nicht grundlos hinzunehmen.

Selbstverständlich bedeutet der zusätzliche Vorbesitzer bzw. im konkreten Fall die Tatsache, dass der Wagen nicht aus erster Hand ist, rechtlich gesehen das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und damit einen Sachmangel, den du nicht hinnehmen musst. Du kannst deshalb Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufs verlangen.

Für den Fall der Minderung hat ja @HSR gerade einen Ansatz geliefert; da es aber um nicht unerhebliche Beträge geht, würde ich hinsichtlich der dir zustehenden Minderungshöhe auf das Einholen einer Rechtsmeinung nicht verzichten. Möglicherweise kann ja auch der ADAC hier beraten.

Im Falle einer Rückabwicklung würde ich ebenfalls rechtlich prüfen lassen, in welcher Höhe der Verkäufer eine Wertminderung durch deine Nutzung geltend machen kann bzw. ob überhaupt. Sofern sich während der minimalen Dauer deiner Nutzung Zu- und km-Stand nicht nennenswert verändert haben, ist eine Wertminderung durchaus nicht zwangsläufig eingetreten.

In keinem Fall steht es jedenfalls dem Verkäufer zu, die Höhe des jeweils anzusetzen Betrages zu bestimmen.

Angesichts der klaren Rechtslage empfehle ich dringend die Einschaltung eines Anwalts (dessen Kosten m. E. der Verkäufer tragen muss), zumindest wenn der Verkäufer sich gegenüber deinen Forderungen sperrig zeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke maritim, ich habe hier fast schon ein schlechtes Gewissen bekommen.....
 
Du brauchst dich nicht bedanken, ich habe die Rechtslage nicht geschaffen ;-)

Was möchtest du denn? Minderung oder Wandlung (Rückabwicklung)?
 
Wäre mit einer fairen Minderung zufrieden.
Laut einigen berichten im Internet sind das zwischen 2-5 Prozent, was in meinem Fall mindestens 580 Euro wären. Das ist eine weitere Diskussion am Montag wert.

Der Ansatz von hsr ist ebenfalls sehr hilfreich dafür.

Danke für eure Hilfe!
 
Laut einigen berichten im Internet sind das zwischen 2-5 Prozent, was in meinem Fall mindestens 580 Euro wären. Das ist eine weitere Diskussion am Montag wert.
Aber vor allem ist die Spanne von 870 (!} € zwischen 2 und 5 % es wert, sich VOR der "Diskussion" mit dem Verkäufer juristisch darüber schlau zu machen, was du verlangen kannst und dann zu beschließen, was du verlangen willst. Wobei ich dann auch weniger diskutieren als die von dir beschlossene Forderung als mit deinem Anwalt abgestimmt präsentieren und, wenn der Verkäufer nicht mit einem taktischen Abschlag (den du ja vorher draufschlagen kannst) zufrieden ist, die Klage ankündigen würde. M. E. besteht hier grundsätzlich kein Grund zu übertriebener Rücksichtnahme. Schließlich hat der Mann dich bewusst angelogen, also betrogen.
 
Boah ey, Anwälte.
Hab´ ich privat noch nie gebraucht.
Vernunftbegabte und sprechende Menschen finden auch ohne Anwalt eine Lösung.
Vielleicht holen sie nicht die letzten 100 € raus,
aber sie sparen viel Zeit und Nerven
(und müssen sich nicht den teilweise völlig hahnebüchenen Dummquatsch anhören)
und die Gerichte können sich mit wirklich relevanten Aspekten befassen.
Aber jeder wie er will.
Ach ja, und mein Vertragspartner ist immer der letzte Besitzer,
durch wie viele Hände eine Sache gegangen ist spielt,
gleichen Zustand vorausgesetzt, keine Rolle.
Mir ging es eigentlich nur darum die Pauschalaussage
zur Wertminderung zu relativieren.
Einen Wagen der gewandelt wurde würde ich mir,
wenn der Vorbesitzer nicht gerade einer dieser prozessgeilen Erbsenzähler war,
auch nicht kaufen.
 
Audi verlangt innerhalb einer Leasingzeit ~450 + MWST für den Halterwechsel. Habe gerade mit unserem Kundenberater gesprochen
Diese 450 decken die Umschreibegebühren und den Wertverlust.
Zieht man nun die Umschreibung ab, bleiben effektiv ~400 plus Mwst für den Wertverlust.

Genau diesen Betrag würde ich mindestens ansetzen. Just my 2 Cents. Ferner würde ich definitv mit Anwalt drohen. Diesen Fall nimmt jeder Anwalt gerne mit. Denn diese Sache ist glasklar, wenn die 1 im Kaufvertrag steht.

VG
Christian

Vergessen... Die Angabe bezieht auf Großkunden. Die Preise können für Privat anders sein.
VG
 
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